Offenes und förderndes Neutralitätsverständnis

Immer wieder werden unter dem Hinweis auf die „staatliche Neutralität“ Einschränkungen der Rechte religiöser Minderheiten gefordert oder umgesetzt. Neutralität ist aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht als eine distanzierende Haltung zu verstehen, sondern als eine offene, allen Religionen und Weltanschauungen gegenüber gleichermaßen fördernde Haltung des Staates, bei der er sich mit keiner Religion oder Weltanschauung identifiziert oder sie privilegiert.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um das verfassungsgemäße Neutralitätsverständnis in der Gesellschaft zu verbreiten und in der Praxis zu erhalten und so der Fehldeutung, Neutralität sei nur bei der Abwesenheit alles Religiösen aus der staatlichen oder öffentlichen Sphäre gewährleistet, entgegenzutreten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden und hat demnach auch das Neutralitätsgebot zu achten.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Religionsfreiheit ist ein Grundbaustein unserer Demokratie, für den wir einstehen. Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Verwirklichung Ihrer Forderung ist die Aufklärung und die Sensibilisierung in Bezug auf den Umgang mit religiösen Themen bzw. Themen, die religiösen Bezug haben. Diese Sensibilisierung gilt umso stärker für öffentlichen Einrichtungen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht

Religiöse Selbstbestimmung muslimischer Frauen und Mädchen

In jüngster Zeit wird wieder verstärkt über religiös motivierte Bekleidung von muslimischen Frauen und Mädchen diskutiert. Dies hat in der Vergangenheit zu gesetzlichen Kopftuchverboten im öffentlichen Dienst und auch darüber hinaus zur Diskriminierung auf dem privaten Arbeitsmarkt geführt.

  1. Planen Sie ein Gesetz, durch das Frauen mit Kopftuch der Zugang zu Berufen im öffentlichen Dienst verwehrt oder erschwert wird?
  2. Planen Sie ein Gesetz, durch das die Religionsfreiheit von Minderjährigen eingeschränkt werden soll, um zu verhindern, das Mädchen sich selbstbestimmt für oder gegen das Kopftuchtragen entscheiden können?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD verurteilt jegliche Diskriminierung, auch im Zusammenhang mit dem Tragen eines Kopftuches. Gesetzliche Regelungen zum Tragen von Kopftüchern u. a. im öffentlichen Dienst oder Einschränkungen bezüglich der Ausübung der Religionsfreiheit von Minderjährigen sind vonseiten der SPD nicht angedacht.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Zu 1.: Nein. Religionsfreiheit ist ein zentraler Grundwert unserer Demokratie – es muss gewährleistet sein, dass die Menschen dieses Recht im Rahmen des Grundgesetzes vollumfänglich wahrnehmen können.
Zu 2.: Nein. Es geht aber nicht allein um das Kopftuch von Mädchen. Es geht auch um die Teilnahme am Sport- oder Schwimmunterricht, die Teil der Schulpflicht sind. Soweit gesetzliche Bestimmungen, z.B. Sicherheitsvorschriften regeln, muss sich auch das Tragen von Kopftüchern daran orientieren.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht

Religiöse Trägerschaft für Schulen und Kitas

Deutschland ist in den letzten Jahrzehnten ethnisch und religiös vielfältiger geworden. Dies wird sich zukünftig nicht nur im Straßenbild (Bekleidung, Sakralbauten) zeigen, sondern auch im Übernehmen gesellschaftlicher Verantwortung wie der Trägerschaft von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen.

Werden alle Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften das gleiche Recht und die gleiche Förderung z.B. beim Betrieb eigener Bildungseinrichtungen erhalten, wie staatliche Institutionen oder bereits etablierte (religiöse) Gruppen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Sowohl das Brandenburgische Schulgesetz als auch das Brandenburgische Kindertagesstättengesetz regeln die Rechte und Pflichten von Schulen oder Einrichtungen der Kindertagesbetreuung in freier Trägerschaft. Die Träger der Einrichtungen sind durch Gesetz zur Toleranz und zum Respekt der unterschiedlichen religiösen und weltanschaulichen Einstellungen der Kinder und ihrer Eltern verpflichtet. Die Einrichtungen sollen für alle Kinder unabhängig von ihrem religiösen und weltanschaulichen Hintergrund offen sein. Sofern sich ein Träger demnach auf dem Boden der verfassungsmäßigen Ordnung befindet und sich an Recht und Gesetz hält, spricht nichts dagegen, dass er gesellschaftliche Verantwortung in Form einer Trägerschaft von Schulen oder Kitas übernimmt.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Grundlage einer Förderung muss eine individuelle Überprüfung der einzelnen Einrichtungen, Ihrer Ziele, Methoden und Grundsätze sein.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht

Racial / Ethnic Profiling verhindern

„Racial / Ethnic Profiling“ steht für die Verdächtigung und Verfolgung von Menschen aufgrund sogenannter herkunftsbasierter Personenprofile durch die Polizei. Es beschreibt die diskriminierende Verwendung von Zuschreibungen, wie äußere Merkmale, tatsächliche oder angenommene ethnische oder religiöse Zugehörigkeit, Herkunft und Sprache, als Grundlage für Identitätskontrollen und Durchsuchungen ohne konkretes Verdachtsmoment. Diese polizeiliche Maßnahme ist nicht mit dem im Grundgesetz verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar und durch verschiedene internationale Rechtsnormen geächtet. Dennoch findet sie immer wieder in der Öffentlichkeit statt, verletzt die Würde der Betroffenen und bestätigt rassistische Einstellungen in der Bevölkerung.

Wie werden Sie das sogenannte “Racial / Ethnic Profiling” in Zukunft zu verhindern bzw. zu dessen Abbau beizutragen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die Vermeidung von Racial/Ethnic-Profiling muss in der Aus- und Fortbildung der Polizei eine wichtige Rolle spielen.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Diskriminierende polizeiliche Maßnahmen wie »Racial Profiling« dürfen nicht stattfinden. Hierfür bedarf es neben gesetzlichen Regelungen, insbesondere in der Ausbildung von Polizist*innen einer beständigen Sensibilisierung und Auseinandersetzung mit Stereotypen und ihrer Reproduktion, die tief in der Gesellschaft verankert sind.
Es gilt Artikel 12 Absatz 2 der Landesverfassung. Auch im neuen Polizeigesetz des Landes Brandenburg ist, auf unser Bestreben hin, eine solche entsprechende Regelung verankert worden.
Ein Abbau solcher Verhaltensweisen kann durch eine gute Ausbildung, aufmerksame Kolleginnen und Kollegen bzw. Führungskräfte erfolgen, die entsprechend geschult und ihre Verantwortung wahrnehmen.

Grundsätzlich handelt die Polizei rechtsfonform. Im Ausnahmefall sehen wir Bedarf für eine enge Zusammenarbeit mit der Polizei, um zu sensibilisieren und Gegenmaßnahmen zu erarbeiten

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht

Diskriminierungssensibilität gegenüber dem Kopftuch in der Arbeitsvermittlung stärken

Immer wieder berichten kopftuchtragende Frauen, dass einzelne Mitarbeiter*innen der Bundesagentur für Arbeit ihnen raten, ihr Kopftuch in der Bewerbungsphase auszuziehen und es erst nach einem unterschriebenen Arbeitsvertrag wieder zu tragen. Dies wird teilweise damit gerechtfertigt, dass sich so ihre Arbeitsmarktchancen erhöhen würden und Arbeitgeber*innen mitunter gezielt nach Bewerberinnen ohne Kopftuch fragen.

  1. Werden Sie Maßnahmen ergreifen, welche die Mitarbeiter*innen der Bundesagentur für Arbeit über die Rechtslage informieren und sie darauf verpflichten,
  2. ihren Kundinnen keinen Verzicht auf grundgesetzlich gewährte Rechte nahe zu legen und sie darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um Diskriminierung handelt?
  3. Arbeitgeber*innen auf die Rechtswidrigkeit ihres Anliegens hinzuweisen und ihnen gegenüber die Rechtslage deutlich und nachdrücklich zu vertreten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD verurteilt und bekämpft jegliche Diskriminierung, solche im Zusammenhang mit dem Tragen eines Kopftuches

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Damit die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und den entsprechenden Behörden ihre Aufgabe vollumfänglich erfüllen können, müssen entsprechende Schulungsmaßnahmen wiederkehrend angeboten werden. Arbeitgeber haben sich ebenso wie jeder Mensch an geltendes Recht zu halten. Es ist nicht Aufgabe der Politik, sie darauf hinzuweisen. Diskriminierende Stellenausschreibungen können von den Arbeitsagenturen gerügt und ggf. zurückgewiesen werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht

Information von Arbeitgeber*innen über das Verbot anhand eines Kopftuches zu diskriminieren

Der Europäische Gerichtshof hat im März 2017 unter eng definierten Bedingungen ein Kopftuchverbot in der Privatwirtschaft für zulässig erklärt. Durch die fehlende inhaltliche Differenzierung in der Berichterstattung hat dies bei einigen Arbeitgeber*innen zu dem Trugschluss geführt, dass jedwede Ablehnung einer Bewerberin aufgrund ihres Kopftuches keinen Verstoß gegen das AGG darstellt.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um Arbeitgeber*innen in Brandenburg über die Rechtslage aufzuklären?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD verurteilt jegliche Art und Form der Diskriminierung, auch im Zusammenhang mit dem Tragen eines Kopftuches.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Es muss sichergestellt werden, dass Frauen der Zugang zu gesellschaftlichen oder beruflichen Positionen nicht aufgrund ihrer Lebensform verwehrt wird. Ein Kopftuchverbot stellt eine Einschränkung dar, die dazu führen kann, dass Menschen aufgrund ihrer religiösen Zugehörigkeit an der Aufnahme einer Arbeit gehindert werden. Dabei schränkt sowohl ein Kopftuchverbot als auch der Zwang zum Tragen eines Kopftuches die Möglichkeiten der freien Entfaltung der Menschen ein. Frauen sollen selbst und frei entscheiden können wie sie sich kleiden. Die freie Religionsausübung schließt das Recht auf öffentliches Bekenntnis zu einer Religion mit ein. Wir halten nichts von Verboten von religiös motivierter Bekleidung und sprechen uns daher gegen eine Einschränkung von Beschäftigtenrechten auf dieser Grundlage aus. Die Bekämpfung religiös bedingter Diskriminierungen stellt eine staatliche und gesellschaftliche Aufgabe dar, der die solidarische Einwanderungsgesellschaft gerecht werden muss. Daher gilt es, Aufklärungsmaßnahmen zu unterstützen. Wir haben eine Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung eingerichtet und personell ausgestattet. Diese wollen wir künftig fortführen und stärken. Sie soll mit ihren Möglichkeiten, wie entsprechenden Kampagnen oder Beratungen über die Rechtslage aufklären und weiteren gesetzgeberischen Bedarf prüfen. Im Ergebnis der Prüfung stehen Regelungen für die Durchsetzung konkreter Ansprüche, wie z. B. verbandsklageähnliche Instrumente oder konkrete Sanktionsmöglichkeiten bei nachgewiesenen Diskriminierungsfällen im Zentrum erforderlicher gesetzlicher Bestimmungen.

Gesetze sind einzuhalten. Wir werden potenzielle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auf ihre Möglichkeiten nach dem AGG hinweisen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht