Sensibilisierung für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt

Seit dem 22.12.2018 besteht die Möglichkeit für intergeschlechtliche Menschen, sich qua Geburtsregister keinem Geschlecht zuordnen zu müssen und den Eintrag „Divers“ zu wählen (PStG §45a). Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt ist weder in der pädagogischen Praxis, noch in der Verwaltung flächendeckend angekommen. Um ein Verständnis für das Thema zu erlangen, braucht es Sensibilisierungen auf allen Ebenen des öffentlichen Lebens sowie ein Verständnis für vielfaltssensible und geschlechtergerechte Sprache, im gesprochenen sowie im geschriebenen Wort.

  1. Welche Maßnahmen haben Sie vorgesehen, um die Gesetzesnovellierung auf den Ebenen der Verwaltung, der Bildungsinstitutionen und des öffentlichen Lebens zu realisieren? Werden Sie hierfür entsprechende finanzielle Mittel bereitstellen?
  2. Werden Sie in allen Veröffentlichungen geschlechtergerechte Sprache verwenden und vielfältige Lebens- und Familienformen auch bildlich in Ihren Veröffentlichungen berücksichtigen?
  3. Werden Sie mit allen beteiligten Ressorts (z.B. Bildung, Schule, Jugend, Frauen*, Soziales, Gesundheit) gemeinsam an einer Strategie für eine erfolgreiche Sensibilisierung aller Fachkräfte arbeiten?
  4. Werden Sie in den Schulen eine flächendeckende Reformierung der Sexualpädagogischen Inhalte forcieren, um über geschlechtliche und sexuelle Vielfalt zu informieren, aber auch wichtige gesundheitliche Aspekte abzudecken?
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Um eine Kultur der Wertschätzung zu verankern, ist Offenheit für die Vielfalt der Sicht- und Lebensweisen unerlässlich. Die Auseinandersetzung mit Diversität ist somit in allen Bereichen eine zentrale Aufgabe und Herausforderung. Die SPD unterstützt das Selbstbestimmungsrecht intersexueller Menschen, ihren Anspruch auf Anerkennung ihres So-Seins und ihr Recht, ein Leben frei von Diskriminierung zu leben. Wir wollen deshalb rechtliche Möglichkeiten prüfen, um einer umfassenden Verankerung von Diversität in allen Bereichen noch besser gerecht werden zu können.

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In den vergangenen Jahren wurden in der Gleichstellungspolitik wichtige Fortschritte erzielt, z.B. das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm, das Leitbild für Geschlechtergerechtigkeit und der Landesaktionsplan Queeres Brandenburg. Gerade letzterer spielt eine besondere Rolle.

Dem Aktionsplan wurde zunächst eine Befragung vorangestellt, die dann zur Schwerpunktsetzung auf Trans*personen und Regenbogenfamilien führte. Der Aktionsplan wurde zunächst mit 250.000 € sowie einer Personalstelle ausfinanziert, was wir mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 um 384.800 € erhöhen konnten. Es zeigt sich, dass die Bedeutung des Themas klar erkannt wurde. Der Aktionsplan ist nun konsequent umzusetzen und mit allen Akteuren gemeinsam fortzuschreiben. Eine auskömmliche Finanzierung der Maßnahmen sehen wir als zwingend erforderlich an. Wir setzen uns auch für eine Stabsstelle im Familienministerium ein. Der Aktionsplan muss zudem ressortübergreifende Relevanz haben, denn Queerpolitik ist ein Querschnittsthema. Hier stehen alle Ressorts in der Verantwortung und in der Pflicht, ihre Arbeit dementsprechend auszurichten.

Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt gehört zu unserer Gesellschaft, diese Tatsache muss ganz selbstverständlich in alle von Ihnen genannten
Aspekte einbezogen werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Weiterbildung des öffentlichen Dienstes bezüglich nicht-binärer Menschen

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Geschlechtseintrag für nicht-binäre Personen sind die Bedürfnisse von intersexuellen Menschen stärker in die öffentliche Wahrnehmung gerückt. Trotzdem existieren innerhalb der Gesellschaft, aber auch im öffentlichen Dienst, noch große Unsicherheiten und nur wenig Wissen.

Werden Sie gemeinsam mit Vertreter*innen der Community Fortbildungen und Informationsmaterialen für den öffentlichen Dienst zum Umgang mit Menschen, die sich weder männlich noch weiblich verorten, entwickeln und anbieten?

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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD hat sich in dieser Legislaturperiode für die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Aufstellung und Umsetzung des im Jahr 2017 erarbeiteten „Aktionsplan für Akzeptanz von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt, für Selbstbestimmung und gegen Homo- und Transphobie in Brandenburg“ (kurz: „Aktionsplan Queeres Brandenburg“) stark gemacht. Diesen Meilenstein für Akzeptanz werden wir weiter unterstützen. Gleiches gilt für die Landeskoordinierungsstelle für LesBiSchwule & Trans* Belange des Landes Brandenburg, die eine unverzichtbare, engagierte Beratung und Hilfe für die LSBT-Menschen leisten, die unter Diskriminierung, Ausgrenzung bzw. Gewalt leiden. Schon jetzt hat sich die SPD-geführte Landesregierung mit dem „Aktionsplan Queeres Brandenburg“ u. a. zum Ziel gesetzt, zur Steigerung von Akzeptanz, Respekt und Wertschätzung und zum Abbau von Diskriminierung, für die Verbesserung der rechtlichen Gleichstellung und der medizinischen Versorgung von intersexuellen Menschen einzustehen. Weitere Schwerpunkte des Aktionsplanes sind die entsprechende Unterstützung und Verstetigung von Selbsthilfestrukturen zur nachhaltigen Verbesserung der Lebenssituation, wie auch die Förderung des öffentlichen Dialogs. Gemeinsam gilt es in den kommenden Jahren zu diskutieren, welche Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden können, die Unsicherheiten und Unwissenheit der Öffentlichkeit im Umgang mit intersexuellen Menschen erfolgreich entgegenwirken.

Die Landeskoordinierungsstelle für LesBiSchwule & Trans* Belange wird aus Mitteln des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg sowie Spenden finanziert.

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JA

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Gendergerechte und inkludierende Sprache in Verwaltungsdokumenten

Die Sprache in Verwaltungsdokumenten verwendet anstelle von inkludierender Sprache, die alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigt, immer noch das generische Maskulinum.

Werden Sie in Verwaltungsdokumenten alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigen und wenn ja, wie?

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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die Landesregierung ist aufgefordert, bei der Überarbeitung von Gesetzen und bei neuen Gesetzen die geschlechtergerechte Sprache zu verwenden. Dies nimmt allerdings bei der Masse an bestehenden landesgesetzlichen Texten erhebliche Zeit in Anspruch.

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An erster Stelle steht zunächst die Lesbarkeit und Verständlichkeit der Dokumente – unter Wahrung dieser Prämissen kann die Umstellung auf inkludierende Sprache erfolgen.

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Geschlechtssensible Bildungsarbeit in Schulen

Die geschlechterspezifische Sozialisation von Mädchen und Jungen wird in der Schule immer wieder reproduziert. So haben Mädchen im Sportunterricht Sportarten zu lernen, die gemeinhin als weiblich belegt gelten. Sie erhalten keine Möglichkeit, in der Schule mit Sportarten in Kontakt zu kommen, die gemeinhin als männlich gelten, wie Boxen oder Ringen.

  1. Werden Sie beim Sportunterricht in Brandenburg sicherstellen, dass Mädchen und junge Frauen Zugang zu Sportarten haben, die gemeinhin als ‚männlich’ gelten?
  2. Werden Sie es Jungen ermöglichen, sich in Sportarten auszuprobieren, die häufig als ‚weiblich‘ gelten?
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Sportunterricht in der Schule verfolgt einen ganzheitlichen Bildungs- und Erziehungsansatz. Dabei werden nicht nur die körperlich und motorische Entwicklung, sondern darüber hinaus soziale, integrative, gesundheitsbezogene und kognitive Eigenschaften gefördert und ausgebaut. Der Rahmenlehrplan sieht dabei in den Stundentafeln für die allgemeinbildenden Schulen des Landes Brandenburg drei Stunden Sportunterricht pro Woche verpflichtend vor. Das ist mehr als in den meisten anderen Bundesländern. Die Sportarten, die im Unterricht vermittelt und gelehrt werden, stehen dabei explizit allen Geschlechtern offen.

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Selbstverständlich darf bei der Zugänglichkeit zu Sportangeboten wie auch zu Kulturangeboten oder sonstigen Aktivitäten das jeweilige Geschlecht der Kinder und Jugendlichen kein Kriterium sein.

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Selbstbestimmte Geschlechtsansprache und Namensverwendung in Schulen und Hochschulen

Namens- und Geschlechtseintragsänderungen sind äußerst langwierige Prozesse. Währenddessen werden trans* und nicht-binäre Menschen an Hochschulen und Schulen häufig noch dem falschen Geschlecht und einem nicht selbstgewählten Namen angesprochen. Das wirkt sich negativ auf die Lebensqualität, den Studienalltag und damit die Leistungsfähigkeit der Personen aus.

Werden Sie Hochschulen und Schulen ermutigen und auffordern – soweit möglich – unabhängig vom Abschluss der formellen Namens- und/oder Geschlechtseintragsänderung trans* und nicht-binäre Menschen bereits mit ihrem selbstgewählten Namen und in ihrem Geschlecht anzusprechen sowie Zeugnisse und Schüler*innen- bzw. Studierendenausweise darauf auszustellen?

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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir begrüßen es ausdrücklich, wenn die Schulen und Hochschulen diesem persönlichen Wunsch betreffender Personen entsprechen.

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Ja- soweit möglich. Zeugnisse, Urkunden und andere rechtstragende Dokumente müssen mit Blick auf die Gewährleistung der Anerkennung und Gültigkeit jedoch die offiziell gültigen Eintragungen aufweisen. Sobald entsprechende Änderungen rechtlich verbindlich durchgeführt
wurden, sollten die entsprechenden Dokumente kostenfrei und rückwirkend geändert werden können.

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Unisex-Toiletten ausweisen

In vielen Schulen, Hochschulen und Landesbehörden gibt es bislang ausschließlich nach Geschlechtern getrennte Toiletten für Männer und Frauen sowie Behindertentoiletten. Menschen, die sich weder als männlich noch weiblich verorten, werden gezwungen hierbei doch eine Zuordnung vorzunehmen. Auch Personen, die sich in einem anderen Geschlecht verorten, als ihnen von ihren Mitmenschen zugeschrieben wird, erleben immer wieder Irritationen und Anfeindungen, wenn sie die für sie passende Toilette aufsuchen.

  1. Werden Sie sich dafür einsetzen, einige Toiletten in Hochschulen und Schulen so zu beschildern, dass diese von allen Geschlechtern benutzt werden könnten?
  2. Werden Sie in den Ihnen unterstehenden Landesbehörden einzelne Toiletten als Unisex-Toiletten ausweisen?
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Gemäß Brandenburgischem Schulgesetz ist der Schulträger für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Gebäude und Anlagen einschließlich der Ausstattung zuständig. Wir sprechen uns allerdings dafür aus, dass an Schulen, in denen seitens der Schüler*innen oder der Lehrkräfte ein Bedarf an Unisex-Toiletten angezeigt wird, der Einrichtung entsprechender Räumlichkeiten möglichst nachgekommen werden soll. Im Übrigen unterstehen uns als SPD Brandenburg keine Landesbehörden.

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Wir sehen die Verantwortung für diese Fragestellungen bei den Hochschulen und Schulen selbst, unterstützen aber einen Dialog, um zu Änderungen zu ermutigen.

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Aufbereitung von #metoo in Brandenburg

Die Vorwürfe vieler Frauen gegen den Produzenten Harvey Weinstein haben über die Grenzen Hollywoods hinaus die #metoo-Debatte ausgelöst. Hierbei ging es um Sexismus und um Gewalt von Männern gegen Frauen. In den sozialen Netzwerken wurden zahlreiche Fälle mit einem Bezug zu Brandenburg öffentlich gemacht.

Werden Sie die #metoo-Debatte in Brandenburg aufbereiten und wenn ja, wie?

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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD begrüßt die #metoo-Kampagne und den damit verbundenen öffentlichen Diskurs. Sexismus und sexualisierte Belästigung und Gewalt von Männern gegen Frauen und andere Männer gilt es auf das Schärfste zu verurteilen. Alle Menschen verdienen Achtung und Respekt. Die in Gang gekommene wichtige und bereichernde Debatte wird auch weiterhin in Brandenburg Fortführung finden, wie dies beispielsweise in diesem Jahr schon im Rahmen der Brandenburger Frauenwoche geschehen ist. Hier wurde bei vielen Veranstaltungen u. a. auch zu den Themen Sexismus und Gleichstellung von Frauen diskutiert. Die SPD wird sich auch in der kommenden Legislaturperiode diesen Themen widmen. Gleichstellung und Gleichberechtigung haben viele Facetten, die es weiterhin zu unterstützen und zu fördern gilt.

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Wir sehen die Aufgabe darin, Betroffene darin zu bestärken und sie zu unterstützen, ihre Rechte wahrzunehmen und gegen derartige Übergriffe rechtlich vorzugehen.

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Sicherheit von Frauen erhöhen

Frauen werden immer häufiger Opfer von häuslicher Gewalt. Zudem zeigen Statistiken, dass Frauen sich meistens erheblich unsicherer im öffentlichen Raum fühlen als Männer.

Wie werden Sie – speziell für Frauen – die Sicherheit erhöhen?

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Die SPD in Brandenburg hat in den vergangenen Jahren einmal mehr unterstrichen, wie wichtig ihr der Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt ist, aber auch der Kampf gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. So haben wir beispielsweise mit dem Haushalt 2019/20 die Erhöhung der jährlichen finanziellen Mittel für Familienverbände und zum Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt eingeleitet. Die Unterstützungs- und Entlastungsmaßnahmen für Frauen mit Kindern wurden deutlich erhöht: in Frauenhäusern um 889.000 Euro pro Jahr und in Frauenzentren um 150.000 Euro pro Jahr. Zur Förderung der Familienverbände und für die Prävention von Gewalt gegen Frauen stehen nun jährlich zusätzlich 270.000 Euro bereit. Zudem hat die SPD-geführte Koalition in dieser Legislaturperiode mit der Fortschreibung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms die Notwendigkeit und Wichtigkeit des darin integrierten Landesaktionsplanes zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder (LAP) untermauert. Explizit haben wir somit für den LAP die Prävention und Bekämpfung von insbesondere häuslicher Gewalt in den Fokus genommen, was u. a. den Erhalt und die Weiterentwicklung des guten Netzes an Beratungs-und Zufluchtsangeboten, aber auch eine verstärkte Kooperation von Frauenschutz, Kinderschutz und Jugendhilfe beinhaltet. Die SPD wird sich auch in Zukunft für die Sicherheit und den Schutz von Gewalt bedrohter Frauen und Kinder einsetzen.

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Jeder Mensch, unabhängig vom Geschlecht, hat das Recht, sich frei und ohne Angst im öffentlichen Raum zu bewegen. Dieses Recht zu gewährleisten ist Aufgabe der Innen- und Sicherheitspolitik, es durchzusetzen Aufgabe der Vollzugsbehörden. Dafür müssen Polizei, Justiz und
Verfassungsschutz mit den entsprechenden technischen wie personellen Kapazitäten ausgestattet werden.

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Information von Arbeitgeber*innen über das Verbot anhand eines Kopftuches zu diskriminieren

Der Europäische Gerichtshof hat im März 2017 unter eng definierten Bedingungen ein Kopftuchverbot in der Privatwirtschaft für zulässig erklärt. Durch die fehlende inhaltliche Differenzierung in der Berichterstattung hat dies bei einigen Arbeitgeber*innen zu dem Trugschluss geführt, dass jedwede Ablehnung einer Bewerberin aufgrund ihres Kopftuches keinen Verstoß gegen das AGG darstellt.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um Arbeitgeber*innen in Brandenburg über die Rechtslage aufzuklären?

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Die SPD verurteilt jegliche Art und Form der Diskriminierung, auch im Zusammenhang mit dem Tragen eines Kopftuches.

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Es muss sichergestellt werden, dass Frauen der Zugang zu gesellschaftlichen oder beruflichen Positionen nicht aufgrund ihrer Lebensform verwehrt wird. Ein Kopftuchverbot stellt eine Einschränkung dar, die dazu führen kann, dass Menschen aufgrund ihrer religiösen Zugehörigkeit an der Aufnahme einer Arbeit gehindert werden. Dabei schränkt sowohl ein Kopftuchverbot als auch der Zwang zum Tragen eines Kopftuches die Möglichkeiten der freien Entfaltung der Menschen ein. Frauen sollen selbst und frei entscheiden können wie sie sich kleiden. Die freie Religionsausübung schließt das Recht auf öffentliches Bekenntnis zu einer Religion mit ein. Wir halten nichts von Verboten von religiös motivierter Bekleidung und sprechen uns daher gegen eine Einschränkung von Beschäftigtenrechten auf dieser Grundlage aus. Die Bekämpfung religiös bedingter Diskriminierungen stellt eine staatliche und gesellschaftliche Aufgabe dar, der die solidarische Einwanderungsgesellschaft gerecht werden muss. Daher gilt es, Aufklärungsmaßnahmen zu unterstützen. Wir haben eine Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung eingerichtet und personell ausgestattet. Diese wollen wir künftig fortführen und stärken. Sie soll mit ihren Möglichkeiten, wie entsprechenden Kampagnen oder Beratungen über die Rechtslage aufklären und weiteren gesetzgeberischen Bedarf prüfen. Im Ergebnis der Prüfung stehen Regelungen für die Durchsetzung konkreter Ansprüche, wie z. B. verbandsklageähnliche Instrumente oder konkrete Sanktionsmöglichkeiten bei nachgewiesenen Diskriminierungsfällen im Zentrum erforderlicher gesetzlicher Bestimmungen.

Gesetze sind einzuhalten. Wir werden potenzielle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auf ihre Möglichkeiten nach dem AGG hinweisen.

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Geschlechtergerechte Berufsorientierung

Die bestehenden Berufsorientierungsangebote reichen in der Regel noch nicht aus, um Mädchen* und junge Frauen* eine gleichberechtigte Beteiligung an und in der Gesellschaft zu ermöglichen. Da die Grundsteine für die berufliche Entwicklung bereits im Kitaalter über eine sehr geschlechtsspezifische Sozialisation und mit geschlechtlich zugeschriebenen Kompetenzen einhergehen, braucht es eine Sensibilisierung der Fachkräfte aller Bereiche, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Berufsorientierung muss dabei weiter gedacht werden, als es bislang der Fall ist.

  1. Wie werden Sie geschlechtsspezifische Berufsorientierungsangebote unterstützen, die darauf abzielen, die Ungleichheit in der Gesellschaft abzubauen?
  2. Wie werden Sie Angebote fördern, die Mädchen* und jungen Frauen* das gesamte Spektrum des Arbeitsmarktes als Perspektive eröffnen?
  3. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, die in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen dazu führen, dass die geschlechtsspezifische Berufswahl langfristig abgebaut wird?
  4. Werden Sie Frauen* in MINT-Fächern gezielt dabei unterstützen, Professuren bekleiden zu können?
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Ziel der SPD ist und bleibt es, Chancengleichheit für Mädchen und Jungen, Frauen und Männer in allen Abschnitten ihrer Bildungsbiografie zu gewährleisten. Dabei gilt es, eine geschlechtersensible Berufs- und Studienorientierung zu ermöglichen, tradierte Berufswahlmuster aufzubrechen, gute Übergänge und gerechte Karrierechancen für beide Geschlechter zu gewährleisten. Diesen Zielen kommt das „Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm für das Land Brandenburg 2015-2019. Neue Chancen. Faires Miteinander. Gute Lebensperspektiven“ mit seinem Leitbild der Landesregierung Brandenburg „Gleiche Chancen für Frauen und Männer“ nach. Die SPD fühlt sich diesem verpflichtet. Wir wollen weiterhin mit Hilfe des „Gleichstellungspolitische Rahmenprogramms“ daran arbeiten, offene Bildungswege zu schaffen, Rollenbilder zu verändern und Vielfalt zu ermöglichen.
Der SPD ist bewusst, dass heute die Kompetenzentwicklung in Naturwissenschaften und Technik ein wichtiger Baustein einer zukunftsorientierten Bildung ist und auch der zukünftigen Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Brandenburg dient. Vor diesem Hintergrund haben wir in dieser Legislaturperiode den Antrag „Sicherung hochqualifizierter Fachkräfte in den naturwissenschaftlich-technisch Berufen (MINT)“ eingebracht. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, gemeinsam mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft, den Gewerkschaften und der Bundesagentur für Arbeit geeignete Instrumente zu entwickeln, um mehr junge Menschen, insbesondere junge Frauen, für die Ausbildung im MINT-Bereich zu gewinnen. Auf eine zeitnahe Umsetzung in der kommenden Legislaturperiode werden wir dringen.

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Geschlechtergerechtigkeit in der Berufsorientierung stößt an Grenzen, da der Arbeitsmarkt nach wie vor in Frauen- und in Männerberufe unterteilt ist. Die Unterschiedlichkeit der Geschlechter und die damit verbundenen körperlichen Voraussetzungen stellen wir in Rechnung. Doch eine Diskriminierung bei der Berufswahl lehnen wir ab. Deshalb sollten Hürden abgebaut werden, die Mädchen daran hindern, einen sogenannten Männerberuf zu erlernen und umgekehrt. Hier muss es Verbesserungen sowohl im Berufsorientierungsverfahren als auch in der Ausbildung geben, wie bspw. Attraktivitätskampagnen, die Verbesserung der Ausbildungsvergütung, der Rahmenbedingungen und der Ausbildungsqualität allgemein.
Wir fordern als Grundlage dessen die Stärkung der Vermittlung von Genderkompetenz bereits im Unterricht, z.B. durch die verstetigte Förderung des Projekts „Schule unterm Regenbogen“ für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt. Wir setzen uns außerdem für die Rückkehr zum Girls Day und Boys Day ein: Der Zukunftstag soll seine Ursprungsidee, die Förderung geschlechtsuntypischer Berufswahl, wieder stärker in den Blick nehmen.

Für uns steht das Bild des selbstbestimmten Menschen im Mittelpunkt. Wir stehen für eine Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik, die die Förderung des Individuums, entsprechend seinen Fähigkeiten und Interessen ins Zentrum stellt.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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