Information von Arbeitgeber*innen über das Verbot anhand eines Kopftuches zu diskriminieren

Der Europäische Gerichtshof hat im März 2017 unter eng definierten Bedingungen ein Kopftuchverbot in der Privatwirtschaft für zulässig erklärt. Durch die fehlende inhaltliche Differenzierung in der Berichterstattung hat dies bei einigen Arbeitgeber*innen zu dem Trugschluss geführt, dass jedwede Ablehnung einer Bewerberin aufgrund ihres Kopftuches keinen Verstoß gegen das AGG darstellt.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um Arbeitgeber*innen in Brandenburg über die Rechtslage aufzuklären?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD verurteilt jegliche Art und Form der Diskriminierung, auch im Zusammenhang mit dem Tragen eines Kopftuches.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Es muss sichergestellt werden, dass Frauen der Zugang zu gesellschaftlichen oder beruflichen Positionen nicht aufgrund ihrer Lebensform verwehrt wird. Ein Kopftuchverbot stellt eine Einschränkung dar, die dazu führen kann, dass Menschen aufgrund ihrer religiösen Zugehörigkeit an der Aufnahme einer Arbeit gehindert werden. Dabei schränkt sowohl ein Kopftuchverbot als auch der Zwang zum Tragen eines Kopftuches die Möglichkeiten der freien Entfaltung der Menschen ein. Frauen sollen selbst und frei entscheiden können wie sie sich kleiden. Die freie Religionsausübung schließt das Recht auf öffentliches Bekenntnis zu einer Religion mit ein. Wir halten nichts von Verboten von religiös motivierter Bekleidung und sprechen uns daher gegen eine Einschränkung von Beschäftigtenrechten auf dieser Grundlage aus. Die Bekämpfung religiös bedingter Diskriminierungen stellt eine staatliche und gesellschaftliche Aufgabe dar, der die solidarische Einwanderungsgesellschaft gerecht werden muss. Daher gilt es, Aufklärungsmaßnahmen zu unterstützen. Wir haben eine Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung eingerichtet und personell ausgestattet. Diese wollen wir künftig fortführen und stärken. Sie soll mit ihren Möglichkeiten, wie entsprechenden Kampagnen oder Beratungen über die Rechtslage aufklären und weiteren gesetzgeberischen Bedarf prüfen. Im Ergebnis der Prüfung stehen Regelungen für die Durchsetzung konkreter Ansprüche, wie z. B. verbandsklageähnliche Instrumente oder konkrete Sanktionsmöglichkeiten bei nachgewiesenen Diskriminierungsfällen im Zentrum erforderlicher gesetzlicher Bestimmungen.

Gesetze sind einzuhalten. Wir werden potenzielle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auf ihre Möglichkeiten nach dem AGG hinweisen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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