Sensibilisierung der Jugendämter für die Situation von Migrant*innen

Gerade in den Grenzregionen zu Polen kommt es vergleichsweise häufig zu einer Fremdunterbringung von Kindern durch die Jugendämter. Ursächlich hierfür sind immer wieder auch das mangelnde Verständnis für die Situation von migrantischen Eltern und Stereotypen.

  1. Wie werden Sie die Mitarbeiter*innen der Jugendämter für die Lebenssituation von migrantischen Eltern sensibilisieren?
  2. Wie werden Sie migrantische Familien in ihrer teilweise schwierigen sozialen Situation unterstützen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD schätzt die Arbeit der Brandenburger Jugendämter sowie ihrer geschulten und engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Risikoeinschätzung einer etwaigen Kindeswohlgefährdung erfolgt in gemeinsamer Beratung mehrerer Fachkräfte, ggf. unter Beteiligung der medizinischen Professionen. Das Kind oder der Jugendliche sowie seine Eltern bzw. Sorgeberechtigten werden bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos und des Hilfebedarfs einbezogen, soweit der Schutzauftrag dadurch nicht in Frage gestellt wird (§ 8a Abs. 1 SGB VIII). Die Landesregierung unterstützt die Fachentwicklung und Qualifizierung der Jugendämter insbesondere durch die Beratungs-und Qualifizierungsangebote der Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg. Deren zentrale Aufgabe ist die Stärkung und Verbesserung der Handlungskompetenzen der sozialpädagogischen Fachkräfte der Jugendämter zur Gewährleistung des Kindeswohls. Somit gibt es schon jetzt landesweite und regionale Fach-/Qualifizierungsveranstaltungen sowie u. a. die Veröffentlichung von Arbeitsmaterialien und fachlichen Empfehlungen. Mit der Arbeit der Fachstelle verbindet die SPD das Vertrauen und die Gewissheit, dass die Beratungs-und Qualifizierungsangebote zudem die notwendige Sensibilität für die jeweilige Situation aufbringen.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Die Weiterbildung der Mitarbeiter und damit verbunden die Sensibilisierung ist maßgeblich für den Erfolg der Arbeit durch die Mitarbeiter der Jugendämter – durch geeignete Angebote werden wir dazu beitragen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht

Inklusion und Bildungsgerechtigkeit

Vielfalt im Klassenzimmer ist Ziel und Realität zugleich. Kinder mit unterschiedlichen sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Zugehörigkeiten und Zuschreibungen kommen hier während einer prägenden Lebensphase zusammen. Wie Kinder diese Phase erleben, welche Möglichkeiten sie erhalten oder ihnen versagt bleiben, stellt die Weichen für ihr weiteres Leben.

  1. Wie stellen Sie sicher, dass der Bildungserfolg für alle Kinder trotz verschiedener Hintergründe und Fähigkeiten garantiert wird, insbesondere beim Zugang zu Schule und Schulübergängen, speziell dem ins Gymnasium?
  2. Wie stellen Sie sicher, dass Maßnahmen zur Förderbedarfsfeststellung diskriminierungsfrei erfolgen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Inklusiver Unterricht bedeutet für uns eine individuelle Förderung aller Kinder und Jugendlichen. Die Schulen für gemeinsames Lernen werden wir mit Augenmaß ausbauen. Zum neuen Schuljahr gibt es über 200 Schulen, an denen Schüler*innen mit und ohne Unterstützungsbedarf (sonderpädagogischen Förderbedarf) zusammen in einer Klasse lernen. Diese Schulen erhalten auch weiterhin zusätzliches Personal sowie eine bessere räumliche und materielle Ausstattung. Wir setzen uns für ein inklusives Bildungssystem ein und werden Inklusion im Schulgesetz festschreiben. Außerdem ist es unser Ziel, das Inklusionskonzept über die Grundschule hinaus weiter auszubauen.
Wir wollen Aufstieg durch Bildung ermöglichen. Dafür müssen wir allen Kindern und Jugendlichen gleiche Chancen bieten. Ihr Erfolg darf nicht vom Geldbeutel der Eltern, vom Geschlecht oder der Herkunft abhängen. Dafür steht die Sozialdemokratie in Deutschland seit mehr als 150 Jahren. Das brandenburgische Schulsystem ist in hohem Maße durchlässig und ermöglicht den Wechsel zwischen unterschiedlichen Schulformen. Durch individuelle Förderung der Schüler*innen ermöglichen wir leistungsschwächeren Schüler*innen zusätzliche Unterstützung und fördern besonders begabte Schüler*innen in den sogenannten Begabungsklassen. Die derzeitigen Verfahren zur Förderbedarfsfeststellung haben sich bewährt. Auch aufgrund des beteiligten größeren Personenkreises sowie der Anhörungs- und Widerspruchsmöglichkeiten wird die Wahrscheinlichkeit reduziert, dass es aufgrund von Diskriminierung zu ungerechtfertigten Entscheidungen kommt.

Wir wollen allen Kindern und Jugendlichen gleich gute Bildungschancen bieten – unabhängig von ihrer Herkunft, von ihren Lebensumständen und dem Geldbeutel ihrer Eltern. Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche möglichst lange gemeinsam lernen. Wir möchten eine Schulform, die alle Abschlüsse ermöglicht und niemanden frühzeitig ausschließt. Darum bestärken wir alle Schulträger, die gemeinsames Lernen bis zur 10. Klasse oder darüber hinaus anbieten wollen. Als ersten Schritt wollen wir daher die Oberschule weiterentwickeln, die auch den Bildungsgang zur allgemeinen Hochschulreife einschließt. Außerdem ermutigen wir Gymnasien und Oberschulen im ländlichen Raum zur Zusammenlegung. Wir unterstützen das Ziel eines inklusiven Bildungssystems. Inklusiver Unterricht bedeutet die individuelle Förderung jedes Kindes – ganz gleich ob mit oder ohne Förderbedarf, ob leistungsstark oder eher schwach. Wir unterstützen das Ziel, dass möglichst alle Schulen das Konzept der „Schule für Gemeinsames Lernen“ übernehmen. Gleichzeitig brauchen wir inklusive Schwerpunktschulen für besondere Förderbedarfe wie „körperliche und motorische Entwicklung“, „Sehen“, „Hören“ und „geistige Entwicklung“. Vor allem in der Sekundarstufe besteht bei der Inklusion noch Nachholbedarf. Die Lehrkräfte brauchen mehr und bessere Angebote, sich entsprechend zu qualifizieren. Wir wollen die Klassengrößen für den inklusiven Unterricht weiter senken. Wir wollen den Anspruch auf einen Hortbesuch von Kindern mit Förderbedarf auch nach Abschluss der sechsten Jahrgangsstufe rechtlich absichern. Schulen sollen in demokratischer Selbstentscheidung bis Klasse neun auf Ziffernnoten verzichten können und stattdessen den Lernfortschritt und die Lernentwicklung in verbalen Beurteilungen sowie Ziel- und Bilanzgesprächen dokumentieren.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Voraussetzung für den Bildungserfolg unserer Kinder ist neben der Lernarbeit der Kinder die richtige Lernumgebung und Lehrkräfte, die motivieren, unterstützen und die Begeisterung für das Lernen stetig unterstützen. Ziel muss es sein, Kinder individuell zu fördern und mit ihnen und ihren Erziehungsberechtigten gemeinsam auf den Bildungserfolg hin zu arbeiten. Wenn Kinder einer speziellen Unterstützung bedürfen, muss ihnen diese angeboten werden. Dabei darf einzig und allein der individuelle Bedarf eine Rolle spielen. Dies ist im Rahmen der Bedarfsfeststellung sicherzustellen und muss ggf. überprüft werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht

Materielle und gesundheitliche Versorgung von Geflüchteten verbessern

Brandenburg hat sich in der Vergangenheit auf Länderebene für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) eingesetzt. Auf Landesebene sind kranke Flüchtlinge nach wie vor mit hohen Hürden konfrontiert. Die Krankenkassenkarte ist nicht überall im Land umgesetzt. Aufenthaltsrechtlich motivierte Leistungskürzungen werden bei der Umsetzung des AsylbLG oft restriktiv angewendet, davon sind auch besonders Schutzbedürftige betroffen. Die Sozialämter gewähren nach wie vor häufig nicht die erforderlichen Leistungen, obwohl das Land alle Kosten der Gesundheitsversorgung übernommen hat. Es besteht weiterhin ein erschwerter Zugang zu regulärer medizinischer und therapeutischer Versorgung für traumatisierte und psychisch belastete bzw. kranke Menschen. Nach wie vor lehnt es Brandenburg als letztes Bundesland ab, eine spezialisierte Versorgungsstruktur (auch als Brücke in die Regelversorgung) im Rahmen eines Psychosozialen Zentrums zu fördern.

  1. Was werden Sie dafür, auch durch Erlasse, tun, damit die Regelungen im AsylbLG so angewendet werden, dass die erforderliche materielle und gesundheitliche Versorgung flächendeckend gewährleistet wird, insbesondere auch für besonders Schutzbedürftige?
  2. Werden Sie ein Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge in Brandenburg einrichten und dauerhaft fördern? Wenn ja, wie soll dieses ausgestaltet werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das Brandenburger Landesaufnahmegesetz (LAufnG), das die Aufnahme, gesundheitliche Versorgung, Betreuung, die vorläufige Unterbringung und migrationsspezifische soziale Unterstützung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes regelt, hat sich in den letzten Jahren sehr bewährt. So erhalten Geflüchtete in Brandenburg eine gute Gesundheitsversorgung. Als eines der ersten Bundesländer hat Brandenburg die elektronische Gesundheitskarte für die zu uns geflüchteten Menschen eingeführt, die nun in fast allen Landkreisen und kreisfreien Städten umgesetzt wird. Auch in Zukunft werden wir uns für eine gute medizinische und therapeutische Versorgung für traumatisierte und psychisch belastete bzw. kranke Menschen einsetzen.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Wir fordern die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Für Schutzsuchende sollten die gleichen Regelungen gelten wie für alle Brandenburger. Wir wollen eine Überführung in das allgemeine System der sozialen Sicherung nach den SGBs. Es ist nicht nachvollziehbar, dass politischen Akteure in Betracht ziehen, Leistungen an Asylbewerber und Geflüchtete niedrig zu halten, um Anreize für Wanderungsbewegungen zu vermeiden. Bis zur Abschaffung des AsylbLG werden wir uns für eine flächendeckende und einheitliche Einhaltung der Regelungen einsetzen. Besonders schutzbedürftige Menschen haben es häufig schwerer, ihre Rechte einzufordern. Zu Ihnen gehören unbegleitete Minderjährige, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Opfer von Menschenhandel, körperlich oder psychisch erkrankte Personen, Menschen, die Folter oder Gewalt erlitten haben. Wir werden uns dafür stark machen, dass insb. diese Schutzsuchenden die bestmögliche Unterstützung erhalten. In Brandenburg herrscht insgesamt eine starke Unterversorgung im psychologischen und psychiatrischen Bereich, die vor allem im Fachkräftemangel begründet ist. Uns liegt deshalb vor allem der Ausbau der Psychiatrischen Institutsambulanzen und die Stärkung vorhandener psychiatrischer Ressourcen bei den Kliniken am Herzen. Aus unserer Sicht sollten in diesen Strukturen spezifische Kompetenzen für Geflüchtete aufgebaut werden, bspw. im Bereich der Bindung von muttersprachlichen Psycholog*innen und Psychiater*innen, Kompetenzerwerb bei der Trauma-Behandlung usw. Dieser Weg erscheint uns wegen der knappen personellen Ressourcen für zielführender als der Aufbau eines Psychosozialen Zentrums für Geflüchtete.

Wir sehen die Notwendigkeit für einen Integrationsplan, der insbesondere die Kommunen und Landkreise darin unterstützt geeignete Maßnahmen zur Integration zu fördern – die gesundheitliche Versorgung auch von Geflüchteten ist sicherzustellen. Das Land ist hier in der Pflicht.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht

Situation alleinerziehender Mütter verbessern

Alleinerziehende Mütter sind in Deutschland besonders häufig von Armut betroffen. Dies liegt daran, dass es ihnen oft schwerfällt, eine Arbeit zu finden, sie nicht die steuerlichen Vorteile voll ausschöpfen können, die Familien beanspruchen können und, wenn sie Arbeit haben, dann oft in der Teilzeitfalle stecken.

  1. Wie werden Sie die Situation speziell für alleinerziehende Frauen verbessern?
  2. Ein großes Problem für alleinerziehende Frauen ist es, bezahlbaren Wohnraum für die Familie zu finden. Wie werden Sie diese Situation verbessern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir wollen ein Brandenburg, in dem alle Menschen bezahlbaren Wohnraum finden. Daher investieren wir weiterhin jährlich 100 Millionen Euro in den Wohnungsbau, treten auf Bundesebene für eine Verschärfung der Mietpreisbremse ein und nutzen landespolitische Spielräume für die Begrenzung der Mieten. Eine Differenzierung nach Familienformen oder Geschlecht ist beim Thema Wohnen nicht angedacht, was auch im Fall familienbezogener Maßnahmen u. a. im Familien- und Kinderpolitischen Programm der Landesregierung gilt. In Zukunft setzen wir weiterhin u. a. auf die vonseiten Brandenburgs geförderte Servicestelle „Lokale Bündnisse für Familie“ zur Unterstützung der mehr als 50 gegründeten lokalen Bündnisse in den Städten und Gemeinden, die sich für Familienfreundlichkeit vor Ort einsetzen. Gleiches gilt für die Servicestelle „Arbeitswelt und Elternzeit“ bei der Wirtschaftsförderung Brandenburg oder auch das Landesförderprogramm „Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften in Brandenburg“. Die 40 Millionen Euro dieses Programms aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds richten sich u.a. an Alleinerziehende und tragen somit zur Bekämpfung von Armut bei Ein-Eltern-Familien bei. Weiterhin soll die Teilhabe für Familien einschließlich der Einelternfamilien durch die Förderung der Familien- und Alleinerziehendenverbände als direkte Anlaufstellen und Interessenvertretungen für alle Familienformen gestärkt werden. Auch die Landesstiftung „Hilfe für Familien in Not“, die sich besonders an Alleinerziehende richtet, werden wir weiter unterstützen, ebenso wie den „Runden Tisch gegen Kinderarmut“.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Wir arbeiten an der Verbesserung der Betreuungsangebote wie auch an Maßnahmen zur Entspannung des Wohnungsmarktes.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht