Sensibilisierung der Jugendämter für die Situation von Migrant*innen

Gerade in den Grenzregionen zu Polen kommt es vergleichsweise häufig zu einer Fremdunterbringung von Kindern durch die Jugendämter. Ursächlich hierfür sind immer wieder auch das mangelnde Verständnis für die Situation von migrantischen Eltern und Stereotypen.

  1. Wie werden Sie die Mitarbeiter*innen der Jugendämter für die Lebenssituation von migrantischen Eltern sensibilisieren?
  2. Wie werden Sie migrantische Familien in ihrer teilweise schwierigen sozialen Situation unterstützen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD schätzt die Arbeit der Brandenburger Jugendämter sowie ihrer geschulten und engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Risikoeinschätzung einer etwaigen Kindeswohlgefährdung erfolgt in gemeinsamer Beratung mehrerer Fachkräfte, ggf. unter Beteiligung der medizinischen Professionen. Das Kind oder der Jugendliche sowie seine Eltern bzw. Sorgeberechtigten werden bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos und des Hilfebedarfs einbezogen, soweit der Schutzauftrag dadurch nicht in Frage gestellt wird (§ 8a Abs. 1 SGB VIII). Die Landesregierung unterstützt die Fachentwicklung und Qualifizierung der Jugendämter insbesondere durch die Beratungs-und Qualifizierungsangebote der Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg. Deren zentrale Aufgabe ist die Stärkung und Verbesserung der Handlungskompetenzen der sozialpädagogischen Fachkräfte der Jugendämter zur Gewährleistung des Kindeswohls. Somit gibt es schon jetzt landesweite und regionale Fach-/Qualifizierungsveranstaltungen sowie u. a. die Veröffentlichung von Arbeitsmaterialien und fachlichen Empfehlungen. Mit der Arbeit der Fachstelle verbindet die SPD das Vertrauen und die Gewissheit, dass die Beratungs-und Qualifizierungsangebote zudem die notwendige Sensibilität für die jeweilige Situation aufbringen.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Die Weiterbildung der Mitarbeiter und damit verbunden die Sensibilisierung ist maßgeblich für den Erfolg der Arbeit durch die Mitarbeiter der Jugendämter – durch geeignete Angebote werden wir dazu beitragen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Frauen in Führungspositionen

Weil Frauen durch die Erziehung von Kindern oft in die Teilzeitfalle geraten, steigen sie seltener in Führungspositionen auf. Andere Gründe hierfür sind beispielsweise die Nicht-Vereinbarkeit von Familie und Beruf, dass Frauen wegen eines tradierten Rollenbildes oft nicht zugetraut wird, sich durchsetzen zu können und dass Frauen ihren Führungsanspruch aus Angst vor Anfeindungen oft nicht adäquat äußern können.

Wie werden Sie Frauen dabei unterstützen, in Führungspositionen zu gelangen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD wird auch in Zukunft die Gleichberechtigung aller Geschlechter in Brandenburg fördern. Dabei befindet sich Brandenburg auf einem guten Weg. So attestierte die Evaluation des ersten Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms aus dem Jahr 2011 unserem Bundesland eine gute Bilanz, was die Förderung von Geschlechtergerechtigkeit und den Abbau von strukturellen geschlechtsspezifischen Benachteiligungen in allen gesellschaftlichen Bereichen und Politikfeldern betrifft. Gleiches gilt für den jüngst im Landtag debattierten 7. Landesgleichstellungsbericht (Berichtszeitraum 2014 bis 2018). Hier bekam Brandenburg bezüglich der Umsetzung wichtiger gleichstellungsbezogener Ziele im bundesweiten Vergleich eine gute Bewertung. Zum Beispiel liegen die Anteile von weiblichen Beschäftigten in den verschiedenen Einkommensgruppen und in Führungspositionen über dem Bundesdurchschnitt. Damit Brandenburg auch in Zukunft erfolgreich den in der Landesverfassung festgeschriebenen Grundsatz der Gleichberechtigung innerhalb der Landesverwaltung und in der Öffentlichkeit um- und fortsetzen kann, wollen wir vor allem die Vorschläge des „Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms 2015-2019“ umsetzen.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Wir wollen insbesondere durch den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten an der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf arbeiten und so den Frauen den Karriereweg leichter zugänglich machen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Stärkung von Frauen mit Migrationshintergrund

Frauen, die aus Ländern, wie Syrien, dem Irak oder Äthiopien geflohen sind, hatten oft nicht die Chance, eine umfassende Schulbildung zu erwerben. Dies zwingt sie, auch in Deutschland in eine Abhängigkeit von ihrer*ihrem Partner*in oder macht es schwierig für sie, sich als alleinstehende Frau in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren.

Was werden Sie speziell für die Förderung von geflohenen Frauen tun?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD wird auch in Zukunft ihre vielfältigen Integrationsbemühungen fortsetzen und verstärken. Neben den Maßnahmen, die auf alle Geflüchtete ausgerichtet sind, wollen wir weiterhin u. a. Frauenprojekte fördern. Als Beispiel sei das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg geförderte Projekt „Förderkette für geflüchtete Frauen und Migrantinnen“ angeführt. Hierbei wird die aktuelle Lage zugewanderter und geflüchteter Frauen auf dem Arbeitsmarkt analysiert. Es werden Vorschläge für eine gezielte Bildungsarbeit im Bereich Arbeitsintegration für diese Zielgruppe unterbreitet. Im Projekt werden entsprechende Bausteine für die Bildungsarbeit entwickelt, die die Arbeitsintegration mit geflüchteten Frauen und Migrantinnen in Brandenburg ermöglichen und verbessern. Gemeinsam mit dem Landesintegrationsbeirat (Arbeitsgruppe „Geflüchtete Frauen in Brandenburg“), der/dem Landesintegrationsbeauftragten und der/dem Landesgleichstellungsbeauftragten wollen wir Förderprogramme für Frauen- und Mädchenprojekte entwickeln und unterstützen. Ziel bleibt es, geflüchtete Frauen und Mädchen so zu stärken, dass sie ein selbständigeres und selbstbestimmteres Leben in Brandenburg führen können.

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Durch eine Verbesserung von Angeboten an Sprachkursen und Maßnahmen zur Ausbildungsförderung.

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Situation alleinerziehender Mütter verbessern

Alleinerziehende Mütter sind in Deutschland besonders häufig von Armut betroffen. Dies liegt daran, dass es ihnen oft schwerfällt, eine Arbeit zu finden, sie nicht die steuerlichen Vorteile voll ausschöpfen können, die Familien beanspruchen können und, wenn sie Arbeit haben, dann oft in der Teilzeitfalle stecken.

  1. Wie werden Sie die Situation speziell für alleinerziehende Frauen verbessern?
  2. Ein großes Problem für alleinerziehende Frauen ist es, bezahlbaren Wohnraum für die Familie zu finden. Wie werden Sie diese Situation verbessern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir wollen ein Brandenburg, in dem alle Menschen bezahlbaren Wohnraum finden. Daher investieren wir weiterhin jährlich 100 Millionen Euro in den Wohnungsbau, treten auf Bundesebene für eine Verschärfung der Mietpreisbremse ein und nutzen landespolitische Spielräume für die Begrenzung der Mieten. Eine Differenzierung nach Familienformen oder Geschlecht ist beim Thema Wohnen nicht angedacht, was auch im Fall familienbezogener Maßnahmen u. a. im Familien- und Kinderpolitischen Programm der Landesregierung gilt. In Zukunft setzen wir weiterhin u. a. auf die vonseiten Brandenburgs geförderte Servicestelle „Lokale Bündnisse für Familie“ zur Unterstützung der mehr als 50 gegründeten lokalen Bündnisse in den Städten und Gemeinden, die sich für Familienfreundlichkeit vor Ort einsetzen. Gleiches gilt für die Servicestelle „Arbeitswelt und Elternzeit“ bei der Wirtschaftsförderung Brandenburg oder auch das Landesförderprogramm „Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften in Brandenburg“. Die 40 Millionen Euro dieses Programms aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds richten sich u.a. an Alleinerziehende und tragen somit zur Bekämpfung von Armut bei Ein-Eltern-Familien bei. Weiterhin soll die Teilhabe für Familien einschließlich der Einelternfamilien durch die Förderung der Familien- und Alleinerziehendenverbände als direkte Anlaufstellen und Interessenvertretungen für alle Familienformen gestärkt werden. Auch die Landesstiftung „Hilfe für Familien in Not“, die sich besonders an Alleinerziehende richtet, werden wir weiter unterstützen, ebenso wie den „Runden Tisch gegen Kinderarmut“.

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Wir arbeiten an der Verbesserung der Betreuungsangebote wie auch an Maßnahmen zur Entspannung des Wohnungsmarktes.

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Ausbau des Kita-Angebots

In Brandenburg besteht ein Anspruch auf eine Betreuung in einer Kindertagesstätte von sechs Stunden täglich ab dem ersten Lebensjahr. Landesweit fehlen jedoch Kitaplätze, wovon vor allem geflüchtete Familien stark betroffen sind.

  1. Werden Sie sich für den Ausbau des Brandenburger Kita-Angebots einsetzen?
  2. Wie werden Sie die Kommunen bei dem Ausbau ihres Angebots unterstützen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die zentralen Pfeiler der frühkindlichen Bildung sind unsere Kitas. Brandenburg hat eines der dichtesten Kita- und Hortnetze in Deutschland.
Wir werden die Kitagruppen weiter verkleinern. Ab dem 1. August 2020 werden wir den Personalschlüssel in der Krippe schrittweise auf 1 zu 4 senken. Im Kindergarten werden wir den Personalschlüssel schrittweise auf 1 zu 9 verbessern. Damit werden etwa 1.600 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher die Arbeit der Kitas unterstützen. Bis zum Ende des kommenden Jahrzehnts soll die Größe der Kitagruppen auf 3 bzw. 8 Kinder pro Betreuungskraft sinken.
Um die Verbesserungen in Kitas und Horten zu erreichen, werden wir die Ausbildungskapazitäten für Erzieherinnen und Erzieher erhöhen. Um Qualitätsverluste zu vermeiden und das Ausbildungsniveau zu verbessern, sollen die bewährten Wege der berufsbegleitenden Ausbildung verstärkt werden. Gleichzeitig sollen Träger weiterhin dafür gewonnen werden, Auszubildende bereits in der Phase der Berufsausbildung in der Kita zu beschäftigen. Für die Ausbildungskosten sollen die angehenden Erzieherinnen und Erzieher einen Zuschuss erhalten.
Die erfolgreichen Modelle Sprach- und Kiezkita werden wir ausbauen. Bis zum Jahr 2023 wollen wir 100 weitere Kiezkitas schaffen und dafür sorgen, dass mehr Personal dort tätig werden kann.
Das Investitionsprogramm für Kindertagesstätten und Horte (100-Kita-Pro-gramm) werden wir fortsetzen. Dafür stellen wir jährlich 5 Millionen Euro zur Verfügung.
Das Programm zur Finanzierung verlängerter Betreuungszeiten werden wir bedarfsgerecht weiterentwickeln. So erhöhen wir die Qualität in den Kitas und tragen dazu bei, dass Eltern Berufsalltag und Familienleben besser miteinander in Einklang bringen können.

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  1. Die LINKE hält den konditionierten Rechtsanspruch von 6 Stunden für nicht mehr zeitgemäß.
  2. Der bedarfsgerechte Ausbau des Kita-Angebots ist Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Die LINKE wird sich weiterhin dafür einsetzen, die Kommunen dabei (wie bisher auch in großen Umfang finanziell) zu unterstützen.

Wir werden das Kitagesetz grundsätzlich reformieren und das Angebot ausbauen. Dafür müssen die erforderlichen Fachkräfte ausgebildet und gewonnen, sowie die erforderlichen Infrastrukturen geschaffen werden.

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Familieneinheit von Geflüchteten ermöglichen

Art. 6 des Grundgesetzes stellt die Familie unter besonderen Schutz, dennoch wurde das Thema Familiennachzug zu Geflüchteten in der Vergangenheit politisch heftig diskutiert und in Frage gestellt. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF), die nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt sind oder subsidiären Schutz erhalten haben, gibt es ein Recht auf den Nachzug der Eltern. Der Nachzug von Geschwisterkindern ist jedoch gesetzlich nicht geregelt. Dies führt zu einer sehr uneinheitlichen Handhabung der Ausländerbehörden. Überwiegend werden die Visa für Geschwister abgelehnt. Die Eltern müssen sich somit entscheiden, ob sie zu ihrem Kind nach Deutschland nachziehen, oder bei den minderjährigen Geschwistern bleiben. Dies führt zu einer faktischen Aushebelung des Rechts auf Familiennachzug.

  1. Werden Sie durch eine Anweisung des Innenministeriums an die Ausländerbehörden den Familiennachzug von Geschwisterkindern zum UMF ermöglichen?
  2. Welche weiteren Vorstellungen zu einer Ermöglichung des Familiennachzugs zu Geflüchteten haben Sie?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Im Jahr 2013 hat Brandenburg ein Landesaufnahmeprogramm für syrische Flüchtlinge aufgelegt. Demnach können syrische Flüchtlinge Verwandte, für die sie den Lebensunterhalt sichern, nach Deutschland nachholen. Dafür muss der Antragsteller seit mindestens einem Jahr in der Region Brandenburg und Berlin leben und über einen gesicherten Aufenthalt verfügen. Dieses Programm haben wir bereits mehrfach verlängert.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Im April 2018 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge auch dann einen Anspruch auf Familiennachzug haben, wenn sie während des Asylverfahrens volljährig geworden sind. Entscheidend sei der Zeitpunkt der Antragstellung. Das Recht auf Familienzusammenführung und die damit verbundene Wahrung des Kindeswohls, wie es durch die EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung sichergestellt werden solle, dürfe nicht von der Bearbeitungsdauer des Asylantrages durch die Behörden abhängen. Die Bundesregierung setzt das Urteil bislang nicht um. DIE LINKE. wird sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass das Urteil des EuGH umgesetzt wird.

Das Familienzusammenleben ist für eine gelingende Integration von grundlegender Bedeutung. DIE LINKE. ist gegen die Beschränkung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte und damit gegen eine damit verbundene Ungleichbehandlung von Flüchtlingen mit vergleichbarem Schutzbedürfnis. Es darf nicht zu einer Aushebelung des Rechts auf Familiennachzug kommen. Der Familiennachzug muss sowohl Kindern als auch gleich- und andersgeschlechtlichen Lebenspartnerinnen und -partnern sowie Familienangehörigen zweiten Grades möglich sein. Insofern werden wir uns auf der Bundesebene für eine entsprechende bundeseinheitliche Praxis zur Umsetzung des EuGH- Urteils zur Familienzusammenführung einsetzen. Des Weiteren werden wir uns auf Landesebene dafür einsetzen, auf die Landkreise und kreisfreien Städte in geeigneter Weise einzuwirken, um der Rechtsprechung des EuGH zu folgen.

Wir werden den Familiennachzug dort ermöglichen, wo ein gesetzlicher Anspruch besteht.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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