Inklusion und Bildungsgerechtigkeit

Vielfalt im Klassenzimmer ist Ziel und Realität zugleich. Kinder mit unterschiedlichen sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Zugehörigkeiten und Zuschreibungen kommen hier während einer prägenden Lebensphase zusammen. Wie Kinder diese Phase erleben, welche Möglichkeiten sie erhalten oder ihnen versagt bleiben, stellt die Weichen für ihr weiteres Leben.

  1. Wie stellen Sie sicher, dass der Bildungserfolg für alle Kinder trotz verschiedener Hintergründe und Fähigkeiten garantiert wird, insbesondere beim Zugang zu Schule und Schulübergängen, speziell dem ins Gymnasium?
  2. Wie stellen Sie sicher, dass Maßnahmen zur Förderbedarfsfeststellung diskriminierungsfrei erfolgen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Inklusiver Unterricht bedeutet für uns eine individuelle Förderung aller Kinder und Jugendlichen. Die Schulen für gemeinsames Lernen werden wir mit Augenmaß ausbauen. Zum neuen Schuljahr gibt es über 200 Schulen, an denen Schüler*innen mit und ohne Unterstützungsbedarf (sonderpädagogischen Förderbedarf) zusammen in einer Klasse lernen. Diese Schulen erhalten auch weiterhin zusätzliches Personal sowie eine bessere räumliche und materielle Ausstattung. Wir setzen uns für ein inklusives Bildungssystem ein und werden Inklusion im Schulgesetz festschreiben. Außerdem ist es unser Ziel, das Inklusionskonzept über die Grundschule hinaus weiter auszubauen.
Wir wollen Aufstieg durch Bildung ermöglichen. Dafür müssen wir allen Kindern und Jugendlichen gleiche Chancen bieten. Ihr Erfolg darf nicht vom Geldbeutel der Eltern, vom Geschlecht oder der Herkunft abhängen. Dafür steht die Sozialdemokratie in Deutschland seit mehr als 150 Jahren. Das brandenburgische Schulsystem ist in hohem Maße durchlässig und ermöglicht den Wechsel zwischen unterschiedlichen Schulformen. Durch individuelle Förderung der Schüler*innen ermöglichen wir leistungsschwächeren Schüler*innen zusätzliche Unterstützung und fördern besonders begabte Schüler*innen in den sogenannten Begabungsklassen. Die derzeitigen Verfahren zur Förderbedarfsfeststellung haben sich bewährt. Auch aufgrund des beteiligten größeren Personenkreises sowie der Anhörungs- und Widerspruchsmöglichkeiten wird die Wahrscheinlichkeit reduziert, dass es aufgrund von Diskriminierung zu ungerechtfertigten Entscheidungen kommt.

Wir wollen allen Kindern und Jugendlichen gleich gute Bildungschancen bieten – unabhängig von ihrer Herkunft, von ihren Lebensumständen und dem Geldbeutel ihrer Eltern. Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche möglichst lange gemeinsam lernen. Wir möchten eine Schulform, die alle Abschlüsse ermöglicht und niemanden frühzeitig ausschließt. Darum bestärken wir alle Schulträger, die gemeinsames Lernen bis zur 10. Klasse oder darüber hinaus anbieten wollen. Als ersten Schritt wollen wir daher die Oberschule weiterentwickeln, die auch den Bildungsgang zur allgemeinen Hochschulreife einschließt. Außerdem ermutigen wir Gymnasien und Oberschulen im ländlichen Raum zur Zusammenlegung. Wir unterstützen das Ziel eines inklusiven Bildungssystems. Inklusiver Unterricht bedeutet die individuelle Förderung jedes Kindes – ganz gleich ob mit oder ohne Förderbedarf, ob leistungsstark oder eher schwach. Wir unterstützen das Ziel, dass möglichst alle Schulen das Konzept der „Schule für Gemeinsames Lernen“ übernehmen. Gleichzeitig brauchen wir inklusive Schwerpunktschulen für besondere Förderbedarfe wie „körperliche und motorische Entwicklung“, „Sehen“, „Hören“ und „geistige Entwicklung“. Vor allem in der Sekundarstufe besteht bei der Inklusion noch Nachholbedarf. Die Lehrkräfte brauchen mehr und bessere Angebote, sich entsprechend zu qualifizieren. Wir wollen die Klassengrößen für den inklusiven Unterricht weiter senken. Wir wollen den Anspruch auf einen Hortbesuch von Kindern mit Förderbedarf auch nach Abschluss der sechsten Jahrgangsstufe rechtlich absichern. Schulen sollen in demokratischer Selbstentscheidung bis Klasse neun auf Ziffernnoten verzichten können und stattdessen den Lernfortschritt und die Lernentwicklung in verbalen Beurteilungen sowie Ziel- und Bilanzgesprächen dokumentieren.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Voraussetzung für den Bildungserfolg unserer Kinder ist neben der Lernarbeit der Kinder die richtige Lernumgebung und Lehrkräfte, die motivieren, unterstützen und die Begeisterung für das Lernen stetig unterstützen. Ziel muss es sein, Kinder individuell zu fördern und mit ihnen und ihren Erziehungsberechtigten gemeinsam auf den Bildungserfolg hin zu arbeiten. Wenn Kinder einer speziellen Unterstützung bedürfen, muss ihnen diese angeboten werden. Dabei darf einzig und allein der individuelle Bedarf eine Rolle spielen. Dies ist im Rahmen der Bedarfsfeststellung sicherzustellen und muss ggf. überprüft werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Beschulung in der Erstaufnahme

Mit der neuen Eingliederungs- und Schulpflichtruhensverordnung (August 2017) gilt nun eine Schulpflicht ab drei Monaten nach Ankunft in der Erstaufnahme für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Brandenburg. Dennoch werden schulpflichtige Kinder weiterhin in Unterrichtsräumen auf dem Gelände der Erstaufnahme unterrichtet. Das Curriculum entspricht nicht dem einer Regelschule. Viele Schulpflichtige sind durch ihren langen Verbleib in der Erstaufnahme z.T. für die gesamte Aufenthaltsdauer in Deutschland von einem Schulbesuch in einer Regelschule ausgeschlossen.

  1. Werden Sie eine Verteilung von allen Familien mit schulpflichtigen Kindern aus den Erstaufnahmeeinrichtungen in die Landkreise nach spätestens drei Monaten veranlassen?
  2. Wie werden Sie sicherstellen, dass eine Regelbeschulung aller geflüchteten Kinder umgesetzt wird?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Nach Verlassen der Erstaufnahmeeinrichtung bzw. sobald das Ruhen der Schulpflicht gemäß der Schulpflichtruhensverordnung endet, sind alle Kinder und Jugendlichen, die sich im Land Brandenburg rechtmäßig aufhalten, gemäß § 36 Brandenburgisches Schulgesetz schulpflichtig und werden ggfs. nach erfolgter Sprachstandsfeststellung und geeigneten Fördermaßnahmen in einer Regelschule in Wohnortnähe beschult.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Wir haben uns immer für die flächendeckende Umsetzung der Schulpflicht auch in der Erstaufnahme eingesetzt. Ziel ist immer die inklusive Regelschule, dies ist allerdings nur möglich, wenn die Verteilung aus den Erstaufnahme erfolgt ist. In der Umgebung der Erstaufnahme stehen häufig nicht die schulischen Kapazitäten zu Verfügung, um dies zu gewährleisten. Deshalb konzentrieren wir uns auf eine Beschleunigung der Verfahren in den Erstaufnahmeeinrichtungen, damit die betroffenen Familien möglichst schnell eine Perspektive in Brandenburg bekommen können.

Wesentlich für die Umsetzung des Schulzugangs für geflüchtete Kinder und Jugendliche ist die entsprechende Ausstattung an den Schulen. Es braucht hierzu die entsprechende personelle Ausstattung sowohl an Lehrkräften wie auch an Fachkräften, die im Umgang mit den spezifischen
Herausforderungen Geflüchteter (z.b. Traumata) die entsprechende Expertise vorweisen können. Der zügige Zugang zum gemeinsamen Lernen fördert nicht nur die Sprach- und Wertevermittlung sondern auch die Integration sowohl der Kinder als auch ihrer Familien.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Integrative Beschulung und gleiche Bildungschancen für geflüchtete Kinder und Jugendliche

In Studien wurde immer wieder festgestellt, dass eine parallele bzw. separate Beschulung von zugewanderten Kindern in Sprachlern- bzw. so genannten Willkommensklassen desintegrierend wirken kann und Bildungschancen und Teilhabe mindert. Dies ist vor allem der Fall, wenn Jugendliche auf Grund ihres Alters bis zum Ende der Schulpflicht in diesen Klassen beschult werden. Auch die geringe Anzahl einzugliedernder Schüler*innen an Gymnasien in Brandenburg (190 insgesamt, Stand 2018) deutet auf eine Undurchlässigkeit des Schulsystems „nach oben“ hin.

  1. Werden Sie die integrative Beschulung von geflüchteten Kindern und einen frühzeitigen Zugang zur Beschulung in Regelklassen zum Regelfall machen?
  2. Welche weiteren Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um die Bildungsbenachteiligung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen abzubauen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Für eine erfolgreiche Integration von geflüchteten Menschen ist aus unserer Sicht vor allem das Erlernen der deutschen Sprache entscheidend. Beispielhaft für die Willkommensklassen seien hier die Berufliche Grundbildung – PLUS für Flüchtlinge – Klassen genannt. Dieser Bildungsgang ist speziell für berufsschulpflichtige Flüchtlinge entwickelt worden, die keine ausreichenden Deutschkenntnisse vorweisen können. Dennoch sind die Willkommensklassen aus unserer Sicht geeignet, um den geflüchteten schulpflichtigen Kindern angemessen Schulunterricht anbieten zu können. Ein gewisses Niveau an Deutsch-Kenntnissen ist zwingend erforderlich, um dem Unterricht in Regelklassen folgen zu können. Vor diesem Hintergrund setzen wir uns für die frühestmögliche Beschulung von Geflüchteten in Regelklassen ein, sobald die erforderlichen Sprachkenntnisse vorliegen.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Die Erfahrung zeigt, dass die Beschulung in der Regelklasse immer allen anderen Beschulungsformen vorzuziehen ist. Dafür ist allerdings eine Verteilung auf alle Regionen des Landes notwendig, damit die notwendige Integrationsleistung keine Schule überfordert. Der wichtigste Schlüssel für eine schnelle Integration und damit auch für den Bildungserfolg ist eine gute Sprachförderung, diesen Bereich einer zusätzlichen Sprachförderung außerhalb des regulären Unterrichts wollen wir noch stärker fördern und damit die Schulen bei der Integration unterstützen.

Wie bereits erläutert müssen hierzu die erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Daran werden wir im Bereich der Bildungswie auch der Integrationspolitik arbeiten.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Interkulturelle Öffnung

Trotz akutem Personalmangels im Bildungsbereich gibt es äußerst wenig interkulturelles Personal. Pädagog*innen mit Migrations- und Fluchthintergrund finden aufgrund komplizierter und langwieriger Anerkennungsverfahren ausländischer Bildungsabschlüsse kaum Zugang zu Tätigkeiten an Schulen und KiTas. Hinzukommt, dass auch Menschen mit deutschen Bildungsabschlüssen und nichtdeutscher Herkunft bei Bewerbungsverfahren diskriminiert werden.

  1. Welche Maßnahmen werden Sie einleiten, um einen produktiven, vielfaltsorientierten und bedarfsgerechten Umgang mit der Verschiedenartigkeit an Bildungseinrichtungen zu erreichen?
  2. Wie werden Sie den Arbeitseinstieg von Lehrer*innen mit Migrations- und Fluchtgeschichte erleichtern?
  3. Werden Sie für Pädagog*innen spezifische kultursensible Fortbildungen anbieten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die hiesigen Hochschulen fördern die Integration von Geflüchteten auf vielfältige Weise. In den vergangenen Jahren sind zahlreiche Projekt entstanden, die das Ziel haben, Geflüchtete zu beraten, ihnen Deutsch-Kenntnisse zu vermitteln und sie auf ein Studium vorzubereiten. Das „Refugee Teacher“-Programm, das im Jahr 2016 an der Universität Potsdam gestartet wurde, ist ein im Ländervergleich einzigartiges Qualifizierungsprogramm für geflüchtete Lehrer*innen. Ziel ist es, die Geflüchteten für den Schulunterricht bzw. den Einsatz am Standort Schule vorzubereiten. Neben dem Erwerb der deutschen Sprache stehen die Vermittlung von Kenntnissen über das deutsche Bildungssystem und der Austausch mit Studierenden, Lehrkräften und Schüler*innen im Rahmen von Schulpraktika im Mittelpunkt. Das Land Brandenburg finanziert das Programm mit insgesamt mehr als 1 Million Euro. Dieses Programm, das sehr gut angenommen und nachgefragt wird, werden wir weiter ausbauen. Richtig ist, dass die Anerkennungsverfahren ausländischer Bildungsabschlüsse aufgrund der Komplexität oftmals sehr lange dauern. Um den Interessenten eine schnelle Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen – auch angesichts des Fachkräftemangels halten wir das für wichtig -, soll die Anerkennung von im Ausland erworbenen Schul- und Ausbildungsabschlüssen beschleunigt werden.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Entscheidend für die Einstellung in den Schuldienst ist für uns die Kompetenz des Einzelnen. Die Aus- und Weiterbildung insbesondere im Bereich der Bildung und Erziehung hat einen hohen Stellenwert. Dazu gehören selbstverständlich auch Kenntnisse über die verschiedenen Aspekte von Religions-, Kultursensibilität u.ä.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Anerkennung sprachlicher Vielfalt in der Schule

Kinder, die nicht in Deutschland geboren sind, sprechen oft noch nicht in ausreichendem Maße Deutsch. Sie verwenden daher bisweilen ihre Herkunftssprache, um zu kommunizieren. In vielen Schulen in Brandenburg werden sie aufgrund ihrer Herkunft und Sprachkenntnisse diskriminiert. Es gibt Fälle, in denen die Verwendung der Muttersprache verboten ist.

  1. Werden Sie sicherstellen, dass Kinder mit Migrationshintergrund die Sprache ihres Herkunftslandes erhalten bleibt?
  2. Planen Sie, neue Lösungen für den Unterricht von Herkunftssprachen für migrantische Kinder zu entwickeln und dabei migrantische Lehrer*innen und Expert*innen in die Planungs- und Entscheidungsprozesse einzubeziehen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Mit Ausnahme des fremdsprachlichen Unterrichts ist die Unterrichtssprache an den Schulen des Landes Brandenburg deutsch. Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig, dass Kinder mit Migrationshintergrund die deutsche Sprache erlernen. Denn diese ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Integration und gesellschaftlichen Teilhabe. Die Herkunftssprache wird im Regelfall im Familienkreis fortgeführt und praktiziert. Insbesondere deshalb muss sichergestellt werden, dass Kinder mit Migrationshintergrund und ohne ausreichende Deutschkenntnisse diese im schulischen Kontext erlernen, damit ihnen auf ihrem weiteren Bildungsweg sowie im Arbeitsleben keine Nachteile erwachsen.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Entscheidend für eine erfolgreiche Integration und für den weiteren Bildungs- und Berufsweg in Deutschlands und auch ist der Erwerb und der sichere Umgang mit der deutschen Sprache. Darauf muss der Fokus liegen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Zugang zum Arbeitsmarkt für Geflüchtete gewährleisten

Arbeitsverbote stellen einen gravierenden Eingriff in Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe dar. Betroffen von Arbeitsverboten sind Geflüchtete in den Erstaufnahmeeinrichtungen, aus „sicheren Herkunftsländern“ sowie viele Menschen mit Duldung.

  1. Wie werden Sie Geflüchteten den Zugang zum lokalen Arbeitsmarkt ermöglichen und vorhandene Hürden abbauen?
  2. Werden Sie Ausländerbehörden anweisen, geduldeten Menschen im Zweifel eine Beschäftigung zu erlauben bzw. geduldeten Arbeitnehmer*innen die Beschäftigungserlaubnis nicht zu entziehen?
  3. Werden Sie eine zügige Verteilung Geflüchteter aus den Erstaufnahmeeinrichtungen in die Landkreise sicherstellen und damit ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und den Zugang zum Arbeitsmarkt (ab dem 4. Monat des Aufenthalts) ermöglichen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Eine SPD-geführte Landesregierung wird auch in Zukunft die Chancen und Potenziale sehen, die Zuwanderung und Integration bieten. Integration kann gelingen, wenn sich die Gesellschaft vereint dafür einsetzt. Demgemäß schmiedete eine breite gesellschaftliche Allianz im November 2015 das „Bündnis für Brandenburg“. Ziel des Bündnisses ist es seither, Integrationsbemühungen zu bündeln und Konzepte miteinander zu verbinden. Das Landesaufnahmegesetz (Aufnahme, vorläufige Unterbringung und migrationsspezifische soziale Unterstützung) wie auch das Landesintegrationskonzept „Zuwanderung und Integration als Chance für Brandenburg“ waren und sind weitere wichtige Bausteine der Integration von Geflüchteten in Brandenburg. Unter Beteiligung der Wohlfahrtsverbände, Kommunen, Initiativen der Flüchtlingsarbeit sowie Verbänden und Vertretungen der Menschen mit Migrationshintergrund wurde das Landesintegrationskonzept von der Landesregierung erarbeitet, wozu auch die beruflichen Perspektiven gehören. Diese gilt es auch für den lokalen Arbeitsmarkt auszubauen. Bezüglich der Möglichkeiten und Regularien der Beschäftigungserlaubnis richten wir uns nach der Bundesgesetzgebung. Die SPD unterstützt die zügige Verteilung Geflüchteter aus den Erstaufnahmeeinrichtungen in die Landkreise und kreisfreien Städte gemäß des Brandenburger Landesaufnahmegesetzes.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Bei der Integration in Arbeit kommt es darauf an, den Geflüchteten die Unterstützung zu geben, die sie individuell benötigen, um den Anforderungen des jeweiligen Berufs gerecht zu werden. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass neu zu uns gekommene Menschen frühestmöglich in Arbeit kommen beziehungsweise diese nicht aufgeben müssen, denn seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können, stellt einen wichtigen Schritt dar, um am gesellschaftlichen Leben vollumfänglich teilzuhaben. Dies ist auch im Interesse der Brandenburger Betriebe, die häufig nach potentiellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern suchen.
Wir wirken darauf hin, dass die kommunalen Ausländerbehörden in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft alle Spielräume zur Erteilung von Arbeitsgenehmigungen ausnutzen. Wichtig ist auch, dass Arbeitgeber*-innen sicher sein können, dass die Arbeitskräfte und Auszubildenden, die sie einstellen, eine gesicherte Bleibeperspektive erhalten. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass bei der Erteilung von Duldungen die Integration in das Arbeitsleben stärker berücksichtigt wird. Auf Bundesebene werden wir uns auch weiterhin für Regelungen einsetzen, die eine sofortige Arbeitsaufnahme Geflüchteter ermöglichen und Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung garantieren.
Die Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahme ist so kurz wie möglich zu halten. Einer Verlängerung der derzeit maximal möglichen Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahme werden wir uns weiterhin widersetzen. Wir setzen uns dafür ein, dass in den Erstaufnahmeeinrichtungen ausreichend Sprachkursangebote, eine Beschulung aller Kinder und berufliche Qualifizierungsangebote stattfinden, um direkt nach der Ankunft den Grundstein für eine gute Integration zu legen.

Wir unterstützen die Bemühungen von Menschen, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit, das eigene Einkommen selbst zu erwirtschaften.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Berufsausbildung für Geduldete und Menschen im laufenden Asylverfahren

Eine qualifizierte Berufsausbildung aufzunehmen, ist ein zentraler Schritt zur Teilhabe am Berufsleben. Mit der Ausbildungsduldung sollte auch geduldeten Auszubildenden eine Bleibeperspektive ermöglicht werden. Die Umsetzungspraxis in Brandenburg setzt jedoch hohe Hürden für die Erteilung einer Ausbildungsduldung.

  1. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um Hürden beim Zugang zu qualifizierten Berufsausbildungen für Geflüchtete abzubauen?
  2. Werden Sie die kommunalen Ausländerbehörden anweisen, Ermessensspielräume bei der Erteilung von Ausbildungsduldungen im Zweifel im Sinne der Betroffenen und der Ausbildungsbetriebe zu nutzen?
  3. Werden Sie dafür Sorge tragen, dass auch für berufsvorbereitende Maßnahmen sowie das Erlangen von Schul- und Hochschulabschlüssen Ermessensduldungen erteilt werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD schätzt im höchsten Maße das Engagement von Betrieben, Handwerkskammern, der Industrie- und Handelskammern sowie der Kommunen zur Integration von Geflüchteten in Ausbildung und Arbeit. Wir werden diese Bemühungen auch weiterhin unterstützen. Brandenburg hat hinsichtlich einer Berufsausbildung für Geduldete und Menschen im laufenden Asylverfahren durch den Landtagsbeschluss „Ausbildungsduldung integrations- und wirtschaftsfreundlich ausgestalten“ (Drucksache 6/11580-B) vom Juni 2019 die richtigen und notwendigen Schlüsse in die Wege geleitet. Danach sollen möglichst viele Geflüchtete zeitnah in Arbeit gebracht werden. Der Landtag fordert die Landesregierung in dem Beschluss u. a. auf, rechtzeitig zum Beginn des diesjährigen Ausbildungsjahres die allgemeine Weisung Nr. 1/2019 im Aufenthaltsrecht zur Duldungserteilung zu ergänzen und dahingehend zu konkretisieren, dass bei der Beurteilung zum Vertreten müssen der fehlenden Identitätsklärung und zur Mitwirkung bei der Passbeschaffung sorgfältige Einzelfallentscheidungen getroffen werden sollen. Zugleich soll es laut dem Landtagsbeschluss den Hinweis geben, dass bei der Entscheidung der Ausländerbehörden zur Erteilung von Ermessensduldungen für die Fortführung von begonnenen Ausbildungen, für Helferausbildungen und Einstiegsqualifizierungen auch Integrationsleistungen wohlwollend berücksichtigt werden sollen.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Umfassende Integration gelingt insbesondere über die Integration in Ausbildung und Arbeit, da so gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht wird. Oftmals scheitern jedoch Arbeitsaufnahme bzw. Aufnahme einer Berufsausbildung an nicht erteilten Arbeitsgenehmigungen, trotz Qualifizierung der Geflüchteten. Wir wirken darauf hin, dass die kommunalen Ausländerbehörden in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft alle Spielräume zur Erteilung von Arbeitsgenehmigungen ausnutzen. Wichtig ist auch, dass Arbeitgeber*-innen sicher sein können, dass die Arbeitskräfte und Auszubildenden, die sie einstellen, eine gesicherte Bleibeperspektive erhalten. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass bei der Erteilung von Duldungen die Integration in das Arbeitsleben stärker berücksichtigt wird.
DIE LINKE hat sich im Landtag für eine bessere Auslegung der Regelungen zur Ausbildungsduldung eingesetzt. Mit dem im Bundestag verabschiedeten Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung wird wieder einmal das Ziel verfehlt, Rechtssicherheit für die Betroffenen und die Unternehmen zu erreichen. Deshalb soll klargestellt werden, welche Handlungen die Betroffenen zu unternehmen haben, um ihre Identität zu klären. Gleichzeitig wollen wir erreichen, dass die Mitwirkungsbemühungen dann schwerer wiegen, wenn sie durch Dritte bezeugt werden. Eine Ausbildungsduldung soll auch dann erteilt werden können, wenn Maßnahmen der Passersatzbeschaffung bereits ergriffen wurden, es jedoch bisher zu keinen weiteren Maßnahmen gekommen ist und die Jugendämter in Zusammenarbeit mit den Ausländerbehörden die Identitätsklärung vorantreiben und den Jugendlichen die entsprechende Unterstützung bei den notwendigen Bemühungen gewähren. Aus LINKER Sicht müssen alle berufsvorbereitenden Maßnahmen zu einer Ermessensduldung führen.

Wir unterstützen die Bemühungen des/der Einzelnen, sich durch Schulabschluss, Berufsausbildung und Studium eine Zukunftsperspektive zu erarbeiten. Dazu gehören auch berufsvorbereitende Maßnahmen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Gleichberechtigter Zugang zu Förderinstrumenten für Geflüchtete unabhängig vom Herkunftsland

Der Zugang zu Integrationskursen sowie zu verschiedenen (Arbeitsmarkt-)Förderinstrumenten für Geflüchtete hängt aktuell davon ab, ob ihnen eine sog. „gute Bleibeperspektive“ prognostiziert wird. Dieses Konstrukt, von dem aktuell Menschen aus Syrien, Irak, Iran, Somalia und Eritrea profitieren, ist hoch umstritten.

  1. Wie positionieren Sie sich zu dem Konstrukt der „guten Bleibeperspektive“?
  2. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um einen einheitlichen Zugang Geflüchteter zu Förderinstrumenten sowie zu differenzierten und qualifizierten Sprachkursen unabhängig vom Aufenthaltsstatus sicherzustellen?
  3. Werden Sie die landesweiten Sprachkurse (Deutsch für Flüchtlinge) für jene ohne sog. „gute Bleibeperspektive“ fortsetzen und ausweiten?
  4. Werden Sie auch fortgeschrittene Sprachkurse im Bereich B1-C2 für Geflüchtete unabhängig von Herkunftsland und Aufenthaltsstatus fördern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Für uns bedeutet eine gute Bleibeperspektive, dass zu uns geflüchtete Menschen einen rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthalt in Deutschland erwarten können. Sprache ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Integration. Qualifizierte Deutschkenntnisse sind aber nicht nur eine Voraussetzung für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, sie erleichtern auch die notwendige Kommunikation mit Behörden, Ärzten und im Alltag. Daher hat sich die SPD für das Landesprogramm „Deutsch für Flüchtlinge“ stark gemacht, etwa im Rahmen der Haushaltsverhandlungen 2019/20. Für das Jahr 2019 stehen nun zwei Millionen Euro an Mitteln des Europäischen Sozialfonds zur Verfügung, ebenso für 2020. Das Landesprogramm sowie u. a. die Weiterbildungseinrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft leisten eine qualifizierte sprachliche Erstorientierung, die allen zu uns Geflüchteten auch zukünftig zur Verfügung stehen soll.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Menschen in existenzieller Not brauchen Hilfe. Wer aus politischen Gründen verfolgt wird, wer um seine körperliche Unversehrtheit oder gar um sein Leben fürchten muss und sich auf der Flucht befindet, darf nicht abgewiesen werden. Deshalb wurde im Grundgesetz als eine Lehre aus der nationalsozialistischen Vergangenheit das Grundrecht auf politisches Asyl geschaffen. Durch den Asylkompromiss wurde dieses Grundrecht 1992 seiner Substanz beraubt. Auch die Verschärfungen des Asylrechts seit 2015 lehnen wir ab. Wir fordern Integrationsmaßnahmen für alle Geflüchteten und sind gegen die Unterscheidung von Asylsuchenden nach guter oder schlechter „Bleibeperspektive“, zumal dieses Konstrukt willkürlich ist und nicht einmal die bereinigten Anerkennungsquoten berücksichtigt. Der wichtigste Schritt für eine gute Integration ist das Erlernen der deutschen Sprache. Wir wollen, dass allen Geflüchteten direkt nach Ankunft in Brandenburg Angebote zum Spracherwerb unterbreitet werden. Die Integrationskurse des Bundes greifen zu spät und schließen diejenigen ohne gesicherte Bleibeperspektive aus. Das Programm »Deutsch für Geflüchtete«, das sich an all jene richtet, die keine Chance haben an den Integrationskursen des Bundes teilzunehmen, verstetigen und ausbauen. Gleichzeitig ist ein Ausbau der berufsbezogenen Spracherwerbskurse erforderlich. Vor allem für Flüchtlingsfrauen ist es wichtig, Kursangebote mit Kinderbetreuung zu schaffen. Fortgeschrittene Sprachkurse können neu zu uns gekommene Menschen dabei unterstützen, sich gesellschaftlich und persönlich zu entwickeln und beispielsweise in der Wissenschaft und komplexen Berufen eine Chance auf Betätigung zu erlangen. Daher setzen wir uns für ein fortgeschrittenes Angebot an Sprachvermittlung ein.

Die Sprache ist letztlich ein wesentlicher Schlüssel zur Integration, die Verbesserung der Sprachkursangebote ist daher eine Voraussetzung für Integration. Besondere Förderung sollen dabei diejenigen erfahren, die langfristig bei uns bleiben werden.

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Stärkung von Frauen mit Migrationshintergrund

Frauen, die aus Ländern, wie Syrien, dem Irak oder Äthiopien geflohen sind, hatten oft nicht die Chance, eine umfassende Schulbildung zu erwerben. Dies zwingt sie, auch in Deutschland in eine Abhängigkeit von ihrer*ihrem Partner*in oder macht es schwierig für sie, sich als alleinstehende Frau in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren.

Was werden Sie speziell für die Förderung von geflohenen Frauen tun?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD wird auch in Zukunft ihre vielfältigen Integrationsbemühungen fortsetzen und verstärken. Neben den Maßnahmen, die auf alle Geflüchtete ausgerichtet sind, wollen wir weiterhin u. a. Frauenprojekte fördern. Als Beispiel sei das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg geförderte Projekt „Förderkette für geflüchtete Frauen und Migrantinnen“ angeführt. Hierbei wird die aktuelle Lage zugewanderter und geflüchteter Frauen auf dem Arbeitsmarkt analysiert. Es werden Vorschläge für eine gezielte Bildungsarbeit im Bereich Arbeitsintegration für diese Zielgruppe unterbreitet. Im Projekt werden entsprechende Bausteine für die Bildungsarbeit entwickelt, die die Arbeitsintegration mit geflüchteten Frauen und Migrantinnen in Brandenburg ermöglichen und verbessern. Gemeinsam mit dem Landesintegrationsbeirat (Arbeitsgruppe „Geflüchtete Frauen in Brandenburg“), der/dem Landesintegrationsbeauftragten und der/dem Landesgleichstellungsbeauftragten wollen wir Förderprogramme für Frauen- und Mädchenprojekte entwickeln und unterstützen. Ziel bleibt es, geflüchtete Frauen und Mädchen so zu stärken, dass sie ein selbständigeres und selbstbestimmteres Leben in Brandenburg führen können.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

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Durch eine Verbesserung von Angeboten an Sprachkursen und Maßnahmen zur Ausbildungsförderung.

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Materielle und gesundheitliche Versorgung von Geflüchteten verbessern

Brandenburg hat sich in der Vergangenheit auf Länderebene für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) eingesetzt. Auf Landesebene sind kranke Flüchtlinge nach wie vor mit hohen Hürden konfrontiert. Die Krankenkassenkarte ist nicht überall im Land umgesetzt. Aufenthaltsrechtlich motivierte Leistungskürzungen werden bei der Umsetzung des AsylbLG oft restriktiv angewendet, davon sind auch besonders Schutzbedürftige betroffen. Die Sozialämter gewähren nach wie vor häufig nicht die erforderlichen Leistungen, obwohl das Land alle Kosten der Gesundheitsversorgung übernommen hat. Es besteht weiterhin ein erschwerter Zugang zu regulärer medizinischer und therapeutischer Versorgung für traumatisierte und psychisch belastete bzw. kranke Menschen. Nach wie vor lehnt es Brandenburg als letztes Bundesland ab, eine spezialisierte Versorgungsstruktur (auch als Brücke in die Regelversorgung) im Rahmen eines Psychosozialen Zentrums zu fördern.

  1. Was werden Sie dafür, auch durch Erlasse, tun, damit die Regelungen im AsylbLG so angewendet werden, dass die erforderliche materielle und gesundheitliche Versorgung flächendeckend gewährleistet wird, insbesondere auch für besonders Schutzbedürftige?
  2. Werden Sie ein Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge in Brandenburg einrichten und dauerhaft fördern? Wenn ja, wie soll dieses ausgestaltet werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das Brandenburger Landesaufnahmegesetz (LAufnG), das die Aufnahme, gesundheitliche Versorgung, Betreuung, die vorläufige Unterbringung und migrationsspezifische soziale Unterstützung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes regelt, hat sich in den letzten Jahren sehr bewährt. So erhalten Geflüchtete in Brandenburg eine gute Gesundheitsversorgung. Als eines der ersten Bundesländer hat Brandenburg die elektronische Gesundheitskarte für die zu uns geflüchteten Menschen eingeführt, die nun in fast allen Landkreisen und kreisfreien Städten umgesetzt wird. Auch in Zukunft werden wir uns für eine gute medizinische und therapeutische Versorgung für traumatisierte und psychisch belastete bzw. kranke Menschen einsetzen.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Wir fordern die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Für Schutzsuchende sollten die gleichen Regelungen gelten wie für alle Brandenburger. Wir wollen eine Überführung in das allgemeine System der sozialen Sicherung nach den SGBs. Es ist nicht nachvollziehbar, dass politischen Akteure in Betracht ziehen, Leistungen an Asylbewerber und Geflüchtete niedrig zu halten, um Anreize für Wanderungsbewegungen zu vermeiden. Bis zur Abschaffung des AsylbLG werden wir uns für eine flächendeckende und einheitliche Einhaltung der Regelungen einsetzen. Besonders schutzbedürftige Menschen haben es häufig schwerer, ihre Rechte einzufordern. Zu Ihnen gehören unbegleitete Minderjährige, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Opfer von Menschenhandel, körperlich oder psychisch erkrankte Personen, Menschen, die Folter oder Gewalt erlitten haben. Wir werden uns dafür stark machen, dass insb. diese Schutzsuchenden die bestmögliche Unterstützung erhalten. In Brandenburg herrscht insgesamt eine starke Unterversorgung im psychologischen und psychiatrischen Bereich, die vor allem im Fachkräftemangel begründet ist. Uns liegt deshalb vor allem der Ausbau der Psychiatrischen Institutsambulanzen und die Stärkung vorhandener psychiatrischer Ressourcen bei den Kliniken am Herzen. Aus unserer Sicht sollten in diesen Strukturen spezifische Kompetenzen für Geflüchtete aufgebaut werden, bspw. im Bereich der Bindung von muttersprachlichen Psycholog*innen und Psychiater*innen, Kompetenzerwerb bei der Trauma-Behandlung usw. Dieser Weg erscheint uns wegen der knappen personellen Ressourcen für zielführender als der Aufbau eines Psychosozialen Zentrums für Geflüchtete.

Wir sehen die Notwendigkeit für einen Integrationsplan, der insbesondere die Kommunen und Landkreise darin unterstützt geeignete Maßnahmen zur Integration zu fördern – die gesundheitliche Versorgung auch von Geflüchteten ist sicherzustellen. Das Land ist hier in der Pflicht.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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