Frauen, die aus Ländern, wie Syrien, dem Irak oder Äthiopien geflohen sind, hatten oft nicht die Chance, eine umfassende Schulbildung zu erwerben. Dies zwingt sie, auch in Deutschland in eine Abhängigkeit von ihrer*ihrem Partner*in oder macht es schwierig für sie, sich als alleinstehende Frau in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren.
Was werden Sie speziell für die Förderung von geflohenen Frauen tun?
Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet. |
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Die SPD wird auch in Zukunft ihre vielfältigen Integrationsbemühungen fortsetzen und verstärken. Neben den Maßnahmen, die auf alle Geflüchtete ausgerichtet sind, wollen wir weiterhin u. a. Frauenprojekte fördern. Als Beispiel sei das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg geförderte Projekt „Förderkette für geflüchtete Frauen und Migrantinnen“ angeführt. Hierbei wird die aktuelle Lage zugewanderter und geflüchteter Frauen auf dem Arbeitsmarkt analysiert. Es werden Vorschläge für eine gezielte Bildungsarbeit im Bereich Arbeitsintegration für diese Zielgruppe unterbreitet. Im Projekt werden entsprechende Bausteine für die Bildungsarbeit entwickelt, die die Arbeitsintegration mit geflüchteten Frauen und Migrantinnen in Brandenburg ermöglichen und verbessern. Gemeinsam mit dem Landesintegrationsbeirat (Arbeitsgruppe „Geflüchtete Frauen in Brandenburg“), der/dem Landesintegrationsbeauftragten und der/dem Landesgleichstellungsbeauftragten wollen wir Förderprogramme für Frauen- und Mädchenprojekte entwickeln und unterstützen. Ziel bleibt es, geflüchtete Frauen und Mädchen so zu stärken, dass sie ein selbständigeres und selbstbestimmteres Leben in Brandenburg führen können. |
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Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt. |
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Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt. |
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Durch eine Verbesserung von Angeboten an Sprachkursen und Maßnahmen zur Ausbildungsförderung. |
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Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. |
Bewertung
So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.