Im vergangenen Jahr erreichte die Zahl der zivilen Todesopfer in Afghanistan einen Höchststand, in Afghanistan herrscht der tödlichste Konflikt weltweit, dennoch schiebt Brandenburg seit Sommer 2018 wieder Menschen nach Afghanistan ab.
- Werden Sie sich an Sammelabschiebungen nach Afghanistan beteiligen?
- Werden Sie Maßnahmen ergreifen, um Abschiebungen in das Konfliktland auszusetzen? Und wenn ja, welche?
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet. |
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Das Land Brandenburg hat den zuständigen Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte über einen Erlass vorgeschrieben, dass die Abschiebung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen das letzte Mittel ist, um eine Ausreise dieses Personenkreises zu erreichen. Vorrang hat stets das Bemühen, eine freiwillige Ausreise zu erreichen. Ebenso sind die Ausländerbehörden gehalten, die ggf. vorliegende besondere Schutzbedürftigkeit der Ausreisepflichtigen zu prüfen und beim Vollzug der Ausreisepflicht zu beachten. Mit dieser Zielrichtung wurde der Personenkreis, der nach Afghanistan abgeschoben werden kann, von vornherein auf Gefährder, Straftäter und Mitwirkungsverweigerer sowie auf alleinreisende männliche Personen ohne eigene Integrationsleistungen beschränkt. |
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Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt. |
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Für die Abschiebung gelten strenge Voraussetzungen. Soweit diese erfüllt sind und eine Abschiebung rechtsgültig angeordnet wurde, ist diese durchzuführen. Die Situation in Afghanistan muss wie in jedem anderen Fall regelmäßig überprüft werden, um zu klären, inwieweit Abschiebungen in dieses Land mit unseren rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar sind. |
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Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. |