Familieneinheit von Geflüchteten ermöglichen

Art. 6 des Grundgesetzes stellt die Familie unter besonderen Schutz, dennoch wurde das Thema Familiennachzug zu Geflüchteten in der Vergangenheit politisch heftig diskutiert und in Frage gestellt. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF), die nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt sind oder subsidiären Schutz erhalten haben, gibt es ein Recht auf den Nachzug der Eltern. Der Nachzug von Geschwisterkindern ist jedoch gesetzlich nicht geregelt. Dies führt zu einer sehr uneinheitlichen Handhabung der Ausländerbehörden. Überwiegend werden die Visa für Geschwister abgelehnt. Die Eltern müssen sich somit entscheiden, ob sie zu ihrem Kind nach Deutschland nachziehen, oder bei den minderjährigen Geschwistern bleiben. Dies führt zu einer faktischen Aushebelung des Rechts auf Familiennachzug.

  1. Werden Sie durch eine Anweisung des Innenministeriums an die Ausländerbehörden den Familiennachzug von Geschwisterkindern zum UMF ermöglichen?
  2. Welche weiteren Vorstellungen zu einer Ermöglichung des Familiennachzugs zu Geflüchteten haben Sie?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Im Jahr 2013 hat Brandenburg ein Landesaufnahmeprogramm für syrische Flüchtlinge aufgelegt. Demnach können syrische Flüchtlinge Verwandte, für die sie den Lebensunterhalt sichern, nach Deutschland nachholen. Dafür muss der Antragsteller seit mindestens einem Jahr in der Region Brandenburg und Berlin leben und über einen gesicherten Aufenthalt verfügen. Dieses Programm haben wir bereits mehrfach verlängert.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Im April 2018 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge auch dann einen Anspruch auf Familiennachzug haben, wenn sie während des Asylverfahrens volljährig geworden sind. Entscheidend sei der Zeitpunkt der Antragstellung. Das Recht auf Familienzusammenführung und die damit verbundene Wahrung des Kindeswohls, wie es durch die EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung sichergestellt werden solle, dürfe nicht von der Bearbeitungsdauer des Asylantrages durch die Behörden abhängen. Die Bundesregierung setzt das Urteil bislang nicht um. DIE LINKE. wird sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass das Urteil des EuGH umgesetzt wird.

Das Familienzusammenleben ist für eine gelingende Integration von grundlegender Bedeutung. DIE LINKE. ist gegen die Beschränkung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte und damit gegen eine damit verbundene Ungleichbehandlung von Flüchtlingen mit vergleichbarem Schutzbedürfnis. Es darf nicht zu einer Aushebelung des Rechts auf Familiennachzug kommen. Der Familiennachzug muss sowohl Kindern als auch gleich- und andersgeschlechtlichen Lebenspartnerinnen und -partnern sowie Familienangehörigen zweiten Grades möglich sein. Insofern werden wir uns auf der Bundesebene für eine entsprechende bundeseinheitliche Praxis zur Umsetzung des EuGH- Urteils zur Familienzusammenführung einsetzen. Des Weiteren werden wir uns auf Landesebene dafür einsetzen, auf die Landkreise und kreisfreien Städte in geeigneter Weise einzuwirken, um der Rechtsprechung des EuGH zu folgen.

Wir werden den Familiennachzug dort ermöglichen, wo ein gesetzlicher Anspruch besteht.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe für begleitete minderjährige Flüchtlinge In Asylverfahren und mit Duldung

Allen geflüchteten Kindern stehen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII zu, dennoch sind vor allem begleitete minderjährige Geflüchtete, die mit ihren Eltern in Gemeinschaftsunterkünften leben, häufig von diesen Leistungen ausgeschlossen.

  1. Werden Sie sicherstellen, dass Jugendämtern in den Kreisen die nötigen Mittel zur Verfügung stehen, um eine aufsuchende, niedrigschwellige Beratung in Gemeinschaftsunterkünften anzubieten?
  2. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um den Zugang zu SGB VIII-Leistungen für alle geflüchteten Kinder zu gewährleisten, um so ihren sozialpädagogischen Bedarfen Rechnung zu tragen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die deutliche Zunahme von unbegleitet eingereisten Kindern und Jugendlichen im Land stellte die Landesregierung, freie und öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe vor neue Aufgaben. Die Kinder- und Jugendhilfe ist für unbegleitete ausländische Minderjährige von der Inobhutnahme bis hin zum Übergangsmanagement in Ausbildung und ggf. Beruf in der Verantwortung. Für uns ist klar: Den unbegleiteten Minderjährigen sind ein sicherer Ort und Lebensperspektiven zu gewähren: Zu den Aufgaben der Jugendhilfe gehören u.a. bestehende Bindungen und Beziehungen mit der Frage nach Möglichkeiten der Familienzusammenführung abzuklären, die körperlichen, kognitiven und psychischen Entwicklung einzuschätzen, die medizinische Versorgung zu veranlassen, ggf. psychologische/psychotherapeutische Hilfen zu ermöglichen, einen Vormund bestallen zu lassen, den Spracherwerb zu ermöglichen und Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche schulische bzw. berufliche Integration zu schaffen. Dabei wird auch geprüft, ob und welche weiteren Jugendhilfeleistungen für die individuelle Entwicklung und Integration geeignet scheinen.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Wir haben den Landkreisen und kreisfreien Städten die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt, um allen geflüchteten Kindern den Zugang zum SGB VIII zu gewährleisten. Die Leistungen stehen allen Kindern und Jugendlichen nach dem SGB VIII zu.

1) ja
2) durch einen Ausbau der Betreuung, Qualifizierungsmaßnahmen und Bürokratieabbau, um die Genehmigung entsprechender Maßnahmen zu vereinfachen

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Unterstützung von ehrenamtlichen Initiativen und Selbstorganisationen von Geflüchteten

In den vergangenen Jahren ist ein breites Netzwerk von ehrenamtlichen Initiativen und Selbstorganisationen von Migrant*innen und Geflüchteten entstanden, die eine zentrale Rolle dabei spielen, Teilhabe und Unterstützung für Geflüchtete zu ermöglichen. Gesetzesentwürfe auf Bundesebene, wie das so genannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, schaffen Grundlagen, um diese Arbeit zunehmend zu erschweren und zu kriminalisieren.

  1. Wie werden Sie Initiativen und Selbstorganisationen in ihrer Arbeit unterstützen?
  2. Wie werden Sie sicherstellen, dass die Expertise und Positionen der Initiativen und Selbstorganisationen im politischen Entscheidungsprozess Gehör finden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Mit dem „Bündnis für Brandenburg“ haben wir eine zentrale Struktur geschaffen, um die verschiedenen Akteure, Konzepte und Initiativen im Bereich der Integration zu bündeln. Gerade die ehrenamtlich getragenen Flüchtlingsinitiativen haben einen unschätzbaren Beitrag zur Integration geleistet und leisten ihn immer noch. Schon jetzt werden von allen Ressorts der Landesregierung Vereine und Verbände finanziell unterstützt, die ehrenamtliche Arbeit organisieren. Wir werden die Ehrenamtsförderung in Brandenburg fortführen und auf mehreren Ebenen weiter stärken. In den kommenden Jahren werden überall im Land Engagement-Stützpunkte geschaffen. Außerdem werden wir die Landesfinanzierung des Jugendfreiwilligendienstes erhöhen. Zudem haben wir einen landesweiten Mobilitätszuschuss für Freiwillige eingeführt, um vielen dadurch ihr Engagement zu erleichtern. Wir haben in den vergangenen Jahren einen vielfältigen Austausch mit Initiativen und Selbstorganisationen von Migrant*innen und Geflüchteten gepflegt, den wir fortführen werden. Dies wird weiterhin in Arbeitskreisen, Veranstaltungen und Sitzungen der SPD-Fraktion, aber auch parteiübergreifend z. B. im Gesundheits- und Sozialausschuss oder dem jährlichen asylpolitischen Gespräch im Landtag stattfinden. Zusätzlich favorisieren wir größere Formate wie den „Integrationsgipfel des Landes Brandenburg“, auf dem aktive Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Verbänden, Kirchen, Initiativen und Migrantenorganisationen zusammengekommen und im konstruktiven Austausch zu Problemen, Anregungen und Forderungen einer erfolgreichen Integrationsarbeit diskutieren.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

  1. Bei der Integration spielen ehrenamtliche Akteur*innen eine wichtige Rolle. Ohne die vielen Aktiven in den Willkommens- und Flüchtlingsinitiativen, den Vereinen und Verbänden wird Integration in die Gesellschaft nicht funktionieren. Mit dem Förderprogramm für Flüchtlingsinitiativen bei der Integrationsbeauftragten und den Fördermöglichkeiten des »Bündnis für Brandenburg« sind wirksame Instrumente vorhanden, um als Land dieser Verantwortung gerecht zu werden. Wir wollen deshalb diese Programme fortsetzen. Gleichzeitig muss migrantische Selbstorganisation besser unterstützt werden. Um die Teilhabe von Migrant/innen zu verbessern streben wir die Schaffung von Migrationsbeiräten in allen Landkreisen und kreisfreien Städten an.
  2. DIE LINKE hat in den vergangenen Legislaturperioden regelmäßige Beratungen mit ehrenamtlichen Initiativen und ehrenamtlich Tätigen durchgeführt. Diese haben so immer wieder Probleme und Fragen in den parlamentarischen Raum getragen, die wir dann versucht haben zu lösen. Solche Initiativen waren auch bei Gesetzesinitiativen immer wieder als Anzuhörende eingeladen

Wir unterstützen Maßnahmen zur Selbsthilfe.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Dauerhafte Isolation und Unterversorgung in der Erstaufnahmeeinrichtung beenden

Die Standorte der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) befinden sich in isolierten Kasernen, so gut wie ohne Kontakt in die Gesellschaft und zu unterstützenden Strukturen außerhalb. Die soziale Beratung und gesundheitliche und materielle Versorgung obliegt dem Innenministerium bzw. der Zentralen Ausländerbehörde. Es besteht kein freier Zugang zur regulären Gesundheitsversorgung und kein Zugang zu unabhängiger Asylverfahrens- und sozialrechtlicher Beratung. Häufig verbleiben Menschen weit über die zugelassene maximale Aufenthaltsdauer von sechs Monaten in der Einrichtung. Das betrifft auch besonders Schutzbedürftige, die nicht, wie erforderlich, entsprechend ihren Bedürfnissen aufgenommen, untergebracht und versorgt werden.

  1. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die Isolation von Menschen in der EAE zu beenden und den Zugang zur regulären Gesundheitsversorgung sowie unabhängiger Beratung zu gewährleisten?
  2. Wie werden Sie dafür sorgen, dass die besondere Schutzbedürftigkeit bei der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung vorrangig Beachtung findet?
  3. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die schnellstmögliche Verteilung von Menschen aus der Erstaufnahmeeinrichtung zu ermöglichen, insbesondere von besonders Schutzbedürftigen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

In Brandenburg haben die landeseigene Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) und die Gesetzgebung, v. a. das Landesaufnahmegesetz (LAufnG), gemeinsam mit den vielen Akteurinnen und Akteuren aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft dafür gesorgt, die Herausforderungen zu meistern. Wir unterstützen weiterhin die gute Zusammenarbeit der genannten Akteure und setzen zukünftig auf die engagierte Arbeit der vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EAE, auch und gerade für besonders Schutzbedürftige. Dies gilt z. B. für die gesundheitliche Versorgung oder auch die Unterbringung in voneinander baulich getrennten Wohnheimgebäuden von Familien und allein reisenden Frauen oder Mädchen einerseits und allein reisenden Männern andererseits. Auch Minderjährige, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Opfer von Menschenhandel, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Störungen und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige psychische, physische oder sexuelle Gewalt erlitten haben, haben Anspruch auf besonderen Schutz. Wir stehen zu der Einhaltung der gesetzlich festgelegten maximalen Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende. Mit dem novellierten LAufnG wurde insbesondere die Unterbringung, Betreuung und soziale Unterstützung von Asylsuchenden in den Kommunen durch die zusätzliche Unterstützung des Landes verbessert.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

  1. Die Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahme ist so kurz wie möglich zu halten. Einer Verlängerung der derzeit maximal möglichen Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahme werden wir uns auch weiterhin widersetzen. Wir setzen uns jedoch dafür ein, dass in den Erstaufnahmeeinrichtungen ausreichend Sprachkursangebote, eine Beschulung aller Kinder und berufliche Qualifizierungsangebote stattfinden, um direkt nach der Ankunft den Grundstein für eine gute Integration zu legen. Die von uns erfolgreich erstrittene unabhängige Verfahrensberatung Geflüchteter in den Erstaufnahmeeinrichtungen werden wir während der Einführung kritisch begleiten und deren Wirksamkeit und Finanzierung sicherstellen. Bundesweit setzt sich DIE LINKE dafür ein, dass diskriminierende Asylbewerberleistungsgesetz als Ursache dieser Erschwernisse abzuschaffen.
  2. Die Bedarfe von besonders Schutzbedürftigen sind zu ermitteln und sie sind gesondert entsprechend ihrer Bedürfnisse unterzubringen.
  3. DIE LINKE setzt sich dafür ein, eine schnellstmögliche Verteilung auf die Landkreise und kreisfreien Städte zu erreichen, das scheitert in der Vergangenheit leider häufig an bestimmten Landkreisen, die sich einer entsprechenden Aufnahme verweigert haben. Wenn ein Aufenthalt von mehr als sechs Monaten auch aufgrund bundesgesetzlicher Änderungen unvermeidbar ist, müssen Sprach- und Qualifizierungsangebote seitens der Erstaufnahmeeinrichtung zur Verfügung gestellt werden.

Wesentlich für die Umsetzung des Schulzugangs für geflüchtete Kinder und Jugendliche ist die entsprechende Ausstattung an den Schulen. Es braucht hierzu die entsprechende personelle Ausstattung sowohl an Lehrkräften wie auch an Fachkräften, die im Umgang mit den spezifischen Herausforderungen Geflüchteter (z.b. Traumata) die entsprechende Expertise vorweisen können. Der zügige Zugang zum gemeinsamen Lernen fördert nicht nur die Sprach- und Wertevermittlung sondern auch die Integration sowohl der Kinder als auch ihrer Familien. Die Sprache ist letztlich ein wesentlicher Schlüssel zur Integration, die Verbesserung der Sprachkursangebote ist daher eine Voraussetzung für Integration. Besondere Förderung sollen dabei diejenigen erfahren, die langfristig bei uns bleiben werden. Wir sehen die Notwendigkeit für einen Integrationsplan, der insbesondere die Kommunen und Landkreise darin unterstützt geeignete Maßnahmen zur Integration zu fördern – die gesundheitliche Versorgung auch von Geflüchteten ist sicherzustellen. Das Land ist hier in der Pflicht.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Wohnungsunterbringung von Menschen im Asylverfahren und mit Duldung

Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es seit vielen Jahren, dass Menschen im laufenden Asylverfahren im Land Brandenburg möglichst in Wohnungen oder Wohnungsverbünden untergebracht werden. Angesichts der gestiegenen Flüchtlingszahlen von 2014 bis 2016 ist eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften ausgebaut und die Wohnungsunterbringung vorübergehend vernachlässigt worden. Geflüchtete im Asylverfahren und mit einer Duldung erhalten regelmäßig Ablehnungen auf gestellte Anträge zur Unterbringung außerhalb der Gemeinschaftsunterkünfte. Die restriktive Auslegung des Ermessenspielraums kann jedoch nicht im Sinne einer guten Integration sein.

  1. Werden Sie für eine Unterbringung von Menschen im laufenden Asylverfahren bzw. mit Duldung in eigenen Wohnungen eintreten?
  2. Welche Maßnahmen werden Sie anstoßen, um Wohnungsunterbringung wieder prioritär zu machen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Brandenburg wird sich auch in Zukunft zum EU-Grundsatz der Freizügigkeit bekennen. Unser Land liegt im Herzen Europas. Wir profitieren von den europäischen Errungenschaften Frieden, Demokratie, Solidarität und wirtschaftliche Stabilität und bekennen uns gerade angesichts des wachsender Nationalismus‘in Europa zu den europäischen Werten. Brandenburg kommt durch seine Lage eine wichtige Brückenfunktion zwischen Ost und West wie auch Nord und Süd zu. So trägt Brandenburg auch Mitverantwortung für die Zukunft Europas und ist sich der Bedeutung der jungen Generation bewusst. Deshalb wollen wir den Austausch von Jugendlichen, Azubis und Studierenden innerhalb Europas fördern und unterstützen die Forderung der Europäischen Sozialdemokratie für deutlich mehr Mittel im Programm „Erasmus+“ der Europäischen Union. Zusätzliche Angebote für EU-Bürger*innen im Zusammenhang mit Sprach- und Orientierungskursen gilt es in den nächsten Jahren zu diskutieren.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

  1. Unser Ziel ist es, dass alle Brandenburger* innen sich angemessenen und ihren Bedürfnissen entsprechenden Wohnraum dauerhaft leisten können. Wir setzen uns seit Jahren für eine Wohnungsunterbringung von Geflüchteten ein, diese scheitert jedoch oftmals an der Wohnungssituation vor Ort. Wir wollen die Kommunen dabei unterstützen, Wohnraum bereitzustellen und mit einer nachhaltigen Wohnungspolitik den Bedürfnissen der Bevölkerung Rechnung tragen. Die Wohnungssituation ist in vielen Orten Brandenburgs sehr angespannt. Deshalb ist der Neubau von Wohnungen erforderlich.
  2. Mit dem Landesaufnahmegesetz und den zugehörigen Verordnungen haben wir die Wohnungsunterbringung prioritär behandelt, auch dadurch, dass die Erstattungssätze für die Kommunen im Fall der Wohnungsunterbringung höher sind.

Wir unterstützen Maßnahmen, die das Bemühen von Menschen fördern, sich in der neuen Heimat zu integrieren und sehen den Bedarf im Land, eine gezielte Planung von Integrationsmaßnahmen zu initiieren. Inwieweit hierzu auch die Bereitstellung kostenfreier Sprach und Orientierungskurse eine sinnvolle Maßnahme sein kann, ist zu überprüfen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Wohnungsunterbringung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge

Laut § 9 (4) des LAufnG hat sich Brandenburg im Rahmen der Umsetzung geltender EU-Aufnahmerichtlinie dazu verpflichtet, besonders schutzbedürftige Flüchtlinge in geeigneten Wohnungen oder Einrichtungen unterzubringen. Der Paragraph hat bisher jedoch kaum Anwendung gefunden. Schwerkranke Menschen, Opfer von Folter und Gewalt und psychisch belastete Menschen müssen nach wie vor sehr lange in großen und isolierten Sammelunterkünften auf wenigen Quadratmetern leben, was häufig zur Verschlechterung der Gesundheitssituation führt. Frauen, Alleinerziehende und LSBTIQ-Personen leben in den Unterkünften fremdbestimmt und ohne Privatsphäre, für Kinder ist ein kindgerechtes Aufwachsen dort nicht möglich.

  1. Was werden Sie dafür tun, dass besonders schutzbedürftige Flüchtlinge rasch aus den Unterkünften ausziehen können, bzw. gar nicht erst dort untergebracht werden?
  2. Was werden Sie dafür tun, dass die Aufnahmerichtlinie und die Regelungen im Landesaufnahmegesetz bezüglich der Unterbringung besonders Schutzbedürftiger in Wohnungen für alle vulnerablen Flüchtlinge landesweit umgesetzt werden kann?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Brandenburg berücksichtigt die besonderen Belange von schutzbedürftigen Personen wie Minderjährigen, unbegleiteten Minderjährigen, Behinderten, älteren Menschen, Schwangeren, Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern, Opfern des Menschenhandels, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, LSBTIQ-Personen, Personen mit psychischen Störungen und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben. Sollte den besonderen Belangen Schutzbedürftiger in einer unterbringenden Kommune nicht entsprochen werden können, ist die Umverteilung auf eine andere Kommune vorgesehen, die dies sicherstellen kann. Die konkreten Maßnahmen sind darüber hinaus im Landesintegrationskonzept festgehalten und werden gemeinsam mit den Kommunen umgesetzt.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Wir setzen uns dafür ein, dass Geflüchtete vorwiegend dezentral untergebracht werden. Vor allem für besonders schutzbedürftige Geflüchtete – Frauen, Kinder, Menschen mit Behinderungen, LSBTIQ* usw. – braucht es besondere Einrichtungen und Schutzräume. Um ein Leben in einer selbstbestimmten Unterkunft zu ermöglichen, fördern wir sozialen Wohnungsbau, der auch schutzbedürftigen Geflüchteten zur Verfügung stehen muss. Oberstes Ziel sollte es sein, dass gewachsene soziale Netzwerke erhalten bleiben sowie der Zugang zu für die Integration wichtiger Infrastruktur (Kita, Schule, Arbeitsplatz) gewährleistet ist.

Die geltenden rechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten – damit diese durchgesetzt werden können sind die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Wahrung der Grundrechte von Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften

Geflüchtete Menschen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben müssen, erleben oft Eingriffe in ihre Grundrechte, zum Beispiel bei der Unverletzbarkeit der Wohnung oder dem Postgeheimnis. Mitunter sind entsprechende Regelungen sogar in den Hausordnungen verankert.

  1. Durch welche Maßnahmen werden Sie sicherstellen, dass die Grundrechte der Bewohner*innen von Gemeinschaftsunterkünften ohne Einschränkungen gewahrt werden?
  2. Werden Sie dafür im Landesaufnahmegesetz entsprechende Verpflichtungen für die Heimbetreiber*innen verankern und deren Einhaltung entsprechend kontrollieren?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das Land Brandenburg definiert über die Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung Mindestanforderung für Gemeinschaftsunterkünfte. Diese tragen insbesondere den Rechten der geflüchteten Menschen Rechnung.
So sollen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur gut erreichbar sein. Sie sollen mit geeigneten Außenanlagen zur Freizeitgestaltung ausgestattet werden. Sofern die Unterbringung von Minderjährigen vorgesehen ist, sind kindgerechte Spiel- und Schutzräume einzurichten sowie altersgerechte Aktivitäten im Freien zu ermöglichen. Ferner müssen Gemeinschaftsunterkünfte durch bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen gegen unbefugtes Eindringen und gegen Angriffe von außen geschützt sein. In den Gemeinschaftsunterkünften sind die Abschließbarkeit, Nichteinsehbarkeit sowie nach Geschlechtern getrennte Nutzung der Sanitärräume zu gewährleisten. Die Wohn- und Schlafzwecken dienenden Zimmer müssen von innen abschließbar sein.
Diese Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften werden in einer Anlage zur Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung noch weiter konkretisiert. Die Einhaltung der Mindestbedingungen ist eine Grundlage für die Abrechnung der kommunalen Unterbringungskosten.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Die Achtung von Grundrechten aller Menschen muss sichergestellt werden. Sollten diese bei Menschen in Brandenburg aufgrund ihrer Herkunft missachtet werden, so werden wir das nicht hinnehmen. Dieser Form der Diskriminierung von Menschen in Gemeinschaftsunterkünften muss entgegengewirkt werden. Hier geht es darum, dass durch Aufklärung und Information dafür gesorgt wird, dass Heimbetreiberinnen und Heimbetreiber sich darüber im Klaren sind, welche Rechte für dort untergebrachten Menschen gelten und einzuhalten sind.
Wir werden darauf hinwirken, dass bekanntwerdenden Verstößen seitens der Heimaufsicht nachgegangen wird. Sollte sich daraus eine gesetzgeberische Notwendigkeit ergeben, werden wir uns dafür einsetzen, dies auf den Weg bringen.

Die Grundrechte sind zu achten und ihre Gewährleistung sicherzustellen. Auch Heimbetreiber haben sich an Recht und Gesetz zu halten.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Selbstbestimmte Unterbringung von schutzberechtigten Flüchtlingen

Anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte sowie subsidiär Schutzberechtigte haben das Recht, in eine Wohnung umziehen. In der Realität ist es jedoch so, dass auch Menschen nach einem positiven Abschluss des Asylverfahrens aus verschiedenen Gründen weiterhin in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, obwohl sie dazu nicht mehr verpflichtet sind. Für diese Unterbringung kann nach § 11 Landesaufnahmegesetz eine von den Kommunen festgesetzte Gebühr erhoben werden, sobald der*die Geflüchtete (oder Anerkannte) über ein Einkommen verfügt. In einigen Kommunen führt dies dazu, dass Menschen für einen 6 qm Heimplatz mit Gemeinschaftsbad und -küche bis zu 400 Euro pro Person und Monat bezahlen müssen.

  1. Welche Maßnahme werden Sie ergreifen, um anerkannte Flüchtlinge bei der Suche nach einer Wohnung zu unterstützen?
  2. Mit welchen Maßnahmen werden Sie einer Diskriminierung von Menschen mit geringem Einkommen, Flüchtlingen etc. auf dem Wohnungsmarkt entgegenwirken?
  3. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass sich die Gebühren in Gemeinschaftsunterkünften für alle Menschen, die dort leben, in einem sozial verträglichen Rahmen halten?
  4. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass zeitnah mehr sozialer/geförderter Wohnraum dort entsteht, wo er gebraucht wird, so dass Menschen in eigenen Wohnraum ziehen können?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Über verschiedene Projekte fördern wir die soziale Integration durch Bereitstellung von Wohnraum oder durch Aufwertung von Quartieren. Dazu zählen das Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ (SIQ), das Städteförderprogramm „Soziale Stadt“ oder der „Stadt-Umland-Wettbewerb“.
Wir werden auch weiterhin jährlich 100 Mio. Euro in den Wohnungsbau investieren. Wir unterstützen die Kommunen bei der Gewinnung von Bauland. Dazu stellen wir ihnen Landesgrundstücke für den Wohnungsbau vergünstigt zur Verfügung. Um die Schaffung von mehr und besseren Wohnungen zu unterstützen, haben wir das „Bündnis für Wohnen“ gegründet. Wir werden unsere Bemühungen gemeinsam mit den Bündnispartnern intensivieren. Wir werden unter enger Einbeziehung der Kommunen die Zusammenarbeit mit Berlin in der Wohnungspolitik vertiefen. Ziel ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für die breite Mittelschicht. Wir bekennen uns dazu, dass das Land dabei eine aktive Rolle spielen wird.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Das Land fördert mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum für bezahlbares Wohnen. Das ist der richtige Ansatz für sozialverträgliche Wohnbedingungen. Wir werden uns dafür einsetzen, die Förderung auszubauen. Mit den Gesetzen zur sozialen Wohnraumförderung und zum Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum haben wir die Möglichkeiten für mehr Wohnraum und für bedürfnisgerechte Wohnformen geschaffen. Damit kann die Zahl der Anspruchsberechtigten bei gefördertem Wohnraum erheblich erweitert werden. Gleichzeitig sind Geflüchtete auf dem Wohnungsmarkt auch wegen rassistischer Vorbehalte benachteiligt. Wir unterstützen Modelle einzelner Kommunen, die gezielte Unterstützung bei der Wohnungssuche leisten. Modelle, die gute Ergebnisse zeigen, werden wir bekannt machen und darauf hinwirken, dass auch andere Kommunen diese einsetzen. Gleichzeitig braucht es ein Landesantidiskriminiserungsgesetz, das wirksam gegen rassistische Diskriminierung in allen Lebensbereichen schützt. Die Kommunen erheben beim Höchstsatz Gebühren für Gemeinschaftsunterkünfte, die kostendeckend sind. Die intensive Beschäftigung des Landtages mit den Gebührensatzungen hat ergeben, dass einige Kommunen Kalkulationen zugrunde gelegt haben, die Kosten mit einberechnen, die zu hoch angesetzt oder gar durch das Land anderweitig erstattet werden. In der Folge wurden Gebühren gesenkt. Hier wird auch weiterhin politischer Druck notwendig sein. Allerdings wird am Grundsatz der Gebührenerhebung festgehalten.

Die derzeitige Wohnungsmarktsituation muss zwingend Entspannung erfahren, u.a. durch gezielten Wohnungsbau und der Förderung von Wohneigentum wie auch Maßnahmen, um den sozialen Wohnungsbau zu stärken. Nur mit dem entsprechenden Angebot wird mittelfristig der Bedarf zu decken sein. Die für die Nutzung von Gemeinschaftsunterkünften berechneten Gebühren müssen sich an den Kosten orientieren und dürfen keine Überforderung darstellen.

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Diskriminierung von Geflüchteten und Migrant*innen auf dem Wohnungsmarkt entgegenwirken

Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte finden in Brandenburg keinen angemessenen Wohnraum, weil sie anhand ihres Namens und/oder ihrer Hautfarbe benachteiligt werden. Menschen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus haben es besonders schwer, weil die im Integrationsgesetz verankerte Wohnsitzregelung den Radius der Wohnungssuche stark einschränkt.

Die Folge ist eine Verdrängung in Randgebiete mit fehlenden Angeboten in der Kinderbetreuung, Sprachförderung und Bildung. Zudem erschwert oder verhindert die Verdrängung die Teilhabe an kulturellen oder politischen Aktivitäten.

  1. Wie werden Sie Diskriminierungen von Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund auf dem brandenburgischen Wohnungsmarkt entgegenwirken?
  2. Was werden Sie unternehmen, damit Familien mit Migrations- und Fluchtgeschichte nicht in Randbezirke gedrängt werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Über verschiedene Projekte fördern wir die soziale Integration durch Bereitstellung von Wohnraum oder durch Aufwertung von Quartieren. Dazu zählen das Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ (SIQ), das Städteförderprogramm „Soziale Stadt“ oder der „Stadt-Umland-Wettbewerb“.

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Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Grundlegend ist die Schaffung ausreichender Angebote auf dem Wohnungsmarkt. Wo nachweislich in diskriminierender Weise Menschen vom Wohnungsmarkt z.B. aufgrund ihrer Herkunft ausgeschlossen werden, ist dies zu ahnden und juristisch aufzuarbeiten.

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Aufnahmeprogramme einrichten

Menschen aus Kriegsgebieten und Menschen, die bei ihrer Flucht übers Mittelmeer in Seenot geraten sind, können bislang kaum legal nach Deutschland geholt werden. Es bieten sich jedoch auf Landesebene verschiedene Möglichkeiten, eine Aufnahme zu ermöglichen. Brandenburg hat beispielsweise ein eigenes Landesaufnahmeprogramm für syrische Flüchtlinge, das bisher regelmäßig verlängert wurde. Drüber hinaus können sich Bundesländer gezielt für die Aufnahme von aus Seenot geretteten Menschen einsetzen.

  1. Werden Sie sich für die Einrichtung neuer bzw. die Ausweitung bestehender Programme zur legalen Aufnahme von Flüchtenden einsetzen?
  2. Werden Sie sich für eine schnelle und unkomplizierte Aufnahme und Unterbringung von aus Seenot geretteten Menschen zusätzlich zur Verteilungsquote von Schutzsuchenden einsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Brandenburg ist ein solidarisches Land. Brandenburg steht für Humanität und Toleranz. Menschen, die Schutz brauchen, finden in Brandenburg Hilfe. Im Jahr 2013 hat Brandenburg ein Landesaufnahmeprogramm aufgelegt. Syrische Flüchtlinge können Verwandte, für die sie den Lebensunterhalt sichern, nach Deutschland nachholen. Dafür muss der Antragsteller seit mindestens einem Jahr in der Region Brandenburg und Berlin leben und über einen gesicherten Aufenthalt verfügen. Dieses Programm haben wir bereits mehrfach verlängert.
Im Jahr 2016 beschloss der Landtag die Schaffung eines Landesaufnahmeprogramms für die vom IS verfolgte jesidische Minderheit im Nordirak. Anfang 2019 erteilte der Bund sein Einvernehmen zum Programm, sodass nunmehr Menschen aufgenommen werden können.
Im Mai 2019 hat sich der Landtag auf Antrag von SPD und DIE LINKE für die Aufnahme von aus Seenot gerettete Flüchtlinge ausgesprochen. Neben Bemühungen auf europäischer Ebene ist die Landesregierung aufgefordert, gegenüber dem Bund die Bereitschaft für ein Aufnahmeprogramm von Bund und Ländern zu erklären. Falls dies nicht zustande kommen sollte, wird Brandenburg ein Landesaufnahmeprogramm außerhalb der vorgesehenen Aufnahmequoten für aus Seenot gerettete Menschen auflegen.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Die passive Haltung der Bundesregierung bei der Frage der Öffnung der Häfen, bei der Frage der Entkriminalisierung der zivilen Seenotrettung und auch bei der Frage der Wiederauflage europäischer Rettungsmissionen muss endlich ein Ende haben. Wir setzen uns auf Bundes- und auf europäischer Ebene für eine humane und menschenwürdige Politik ein. Wir haben eine besondere Verantwortung, dafür zu sorgen, dass es nie wieder dazu kommt, dass Flüchtlingsschiffe keinen sicheren Hafen finden. Um Menschen in Not zu helfen, haben wir uns mit der Bewegung der Städte solidarisiert und die Initiative „Seebrücke – schafft sichere Häfen“ unterstützt. Dadurch haben wir zusätzliche Aufnahmekapazitäten für aus Seenot gerettete Menschen angeboten und uns für die Entkriminalisierung der Seenotrettung einsetzt. Jedoch liegt hier die Zuständigkeit zuerst beim Bundesinnenministerium, das wir aufgefordert haben, die Aufnahme von Geflüchteten aus Seenot zu ermöglichen. Bei der Aufnahme von Yezidinnen haben wir seit 2016 eine Möglichkeit der Aufnahme geschaffen, auch hier blockiert aktuell das Bundesinnenministerium. In der kommenden Wahlperiode werden wir dieses Programm in seiner Umsetzung solidarisch begleiten und auf eine Ausweitung drängen. Dabei gilt es, aufenthaltsrechtliche Spielräume auszunutzen, die der Bund dem Land bietet. Wir haben das Ziel, weitere Bundesländer zu finden, die sich an diesem Landesaufnahmeprogramm beteiligen. Darüber hinaus wollen wir das Landesaufnahmeprogramm für syrische Geflüchtete ohne Abstriche an seiner Ausstattung fortführen und wie unser Nachbarland Berlin auf den Irak ausdehnen.

Wir teilen ausdrücklich die Position der Bundes-FDP zum 4-Türenmodell. Wenn jemand einen Anspruch auf Asyl oder subsidiären Schutz hat, ist dieser Anspruch zu erfüllen. Darüber hinaus wollen wir Menschen die Chance auf Einwanderung bieten, wenn sie die von uns gesetzten
Kriterien erfüllen. Maßgeblich ist hierbei der Beitrag, den diese Menschen zu unserer Gesellschaft leisten wollen und können. Wer unter keinem der obigen Gesichtspunkte einen Anspruch auf Aufenthalt in Deutschland und Brandenburg hat, muss unser Land wieder verlassen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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