Zugang zum Arbeitsmarkt für Geflüchtete gewährleisten

Arbeitsverbote stellen einen gravierenden Eingriff in Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe dar. Betroffen von Arbeitsverboten sind Geflüchtete in den Erstaufnahmeeinrichtungen, aus „sicheren Herkunftsländern“ sowie viele Menschen mit Duldung.

  1. Wie werden Sie Geflüchteten den Zugang zum lokalen Arbeitsmarkt ermöglichen und vorhandene Hürden abbauen?
  2. Werden Sie Ausländerbehörden anweisen, geduldeten Menschen im Zweifel eine Beschäftigung zu erlauben bzw. geduldeten Arbeitnehmer*innen die Beschäftigungserlaubnis nicht zu entziehen?
  3. Werden Sie eine zügige Verteilung Geflüchteter aus den Erstaufnahmeeinrichtungen in die Landkreise sicherstellen und damit ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und den Zugang zum Arbeitsmarkt (ab dem 4. Monat des Aufenthalts) ermöglichen?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Eine SPD-geführte Landesregierung wird auch in Zukunft die Chancen und Potenziale sehen, die Zuwanderung und Integration bieten. Integration kann gelingen, wenn sich die Gesellschaft vereint dafür einsetzt. Demgemäß schmiedete eine breite gesellschaftliche Allianz im November 2015 das „Bündnis für Brandenburg“. Ziel des Bündnisses ist es seither, Integrationsbemühungen zu bündeln und Konzepte miteinander zu verbinden. Das Landesaufnahmegesetz (Aufnahme, vorläufige Unterbringung und migrationsspezifische soziale Unterstützung) wie auch das Landesintegrationskonzept „Zuwanderung und Integration als Chance für Brandenburg“ waren und sind weitere wichtige Bausteine der Integration von Geflüchteten in Brandenburg. Unter Beteiligung der Wohlfahrtsverbände, Kommunen, Initiativen der Flüchtlingsarbeit sowie Verbänden und Vertretungen der Menschen mit Migrationshintergrund wurde das Landesintegrationskonzept von der Landesregierung erarbeitet, wozu auch die beruflichen Perspektiven gehören. Diese gilt es auch für den lokalen Arbeitsmarkt auszubauen. Bezüglich der Möglichkeiten und Regularien der Beschäftigungserlaubnis richten wir uns nach der Bundesgesetzgebung. Die SPD unterstützt die zügige Verteilung Geflüchteter aus den Erstaufnahmeeinrichtungen in die Landkreise und kreisfreien Städte gemäß des Brandenburger Landesaufnahmegesetzes.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Bei der Integration in Arbeit kommt es darauf an, den Geflüchteten die Unterstützung zu geben, die sie individuell benötigen, um den Anforderungen des jeweiligen Berufs gerecht zu werden. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass neu zu uns gekommene Menschen frühestmöglich in Arbeit kommen beziehungsweise diese nicht aufgeben müssen, denn seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können, stellt einen wichtigen Schritt dar, um am gesellschaftlichen Leben vollumfänglich teilzuhaben. Dies ist auch im Interesse der Brandenburger Betriebe, die häufig nach potentiellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern suchen.
Wir wirken darauf hin, dass die kommunalen Ausländerbehörden in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft alle Spielräume zur Erteilung von Arbeitsgenehmigungen ausnutzen. Wichtig ist auch, dass Arbeitgeber*-innen sicher sein können, dass die Arbeitskräfte und Auszubildenden, die sie einstellen, eine gesicherte Bleibeperspektive erhalten. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass bei der Erteilung von Duldungen die Integration in das Arbeitsleben stärker berücksichtigt wird. Auf Bundesebene werden wir uns auch weiterhin für Regelungen einsetzen, die eine sofortige Arbeitsaufnahme Geflüchteter ermöglichen und Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung garantieren.
Die Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahme ist so kurz wie möglich zu halten. Einer Verlängerung der derzeit maximal möglichen Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahme werden wir uns weiterhin widersetzen. Wir setzen uns dafür ein, dass in den Erstaufnahmeeinrichtungen ausreichend Sprachkursangebote, eine Beschulung aller Kinder und berufliche Qualifizierungsangebote stattfinden, um direkt nach der Ankunft den Grundstein für eine gute Integration zu legen.

Wir unterstützen die Bemühungen von Menschen, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit, das eigene Einkommen selbst zu erwirtschaften.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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