Vielfalt im Klassenzimmer ist Ziel und Realität zugleich. Kinder mit unterschiedlichen sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Zugehörigkeiten und Zuschreibungen kommen hier während einer prägenden Lebensphase zusammen. Wie Kinder diese Phase erleben, welche Möglichkeiten sie erhalten oder ihnen versagt bleiben, stellt die Weichen für ihr weiteres Leben.
- Wie stellen Sie sicher, dass der Bildungserfolg für alle Kinder trotz verschiedener Hintergründe und Fähigkeiten garantiert wird, insbesondere beim Zugang zu Schule und Schulübergängen, speziell dem ins Gymnasium?
- Wie stellen Sie sicher, dass Maßnahmen zur Förderbedarfsfeststellung diskriminierungsfrei erfolgen?
Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet. |
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Inklusiver Unterricht bedeutet für uns eine individuelle Förderung aller Kinder und Jugendlichen. Die Schulen für gemeinsames Lernen werden wir mit Augenmaß ausbauen. Zum neuen Schuljahr gibt es über 200 Schulen, an denen Schüler*innen mit und ohne Unterstützungsbedarf (sonderpädagogischen Förderbedarf) zusammen in einer Klasse lernen. Diese Schulen erhalten auch weiterhin zusätzliches Personal sowie eine bessere räumliche und materielle Ausstattung. Wir setzen uns für ein inklusives Bildungssystem ein und werden Inklusion im Schulgesetz festschreiben. Außerdem ist es unser Ziel, das Inklusionskonzept über die Grundschule hinaus weiter auszubauen. |
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Wir wollen allen Kindern und Jugendlichen gleich gute Bildungschancen bieten – unabhängig von ihrer Herkunft, von ihren Lebensumständen und dem Geldbeutel ihrer Eltern. Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche möglichst lange gemeinsam lernen. Wir möchten eine Schulform, die alle Abschlüsse ermöglicht und niemanden frühzeitig ausschließt. Darum bestärken wir alle Schulträger, die gemeinsames Lernen bis zur 10. Klasse oder darüber hinaus anbieten wollen. Als ersten Schritt wollen wir daher die Oberschule weiterentwickeln, die auch den Bildungsgang zur allgemeinen Hochschulreife einschließt. Außerdem ermutigen wir Gymnasien und Oberschulen im ländlichen Raum zur Zusammenlegung. Wir unterstützen das Ziel eines inklusiven Bildungssystems. Inklusiver Unterricht bedeutet die individuelle Förderung jedes Kindes – ganz gleich ob mit oder ohne Förderbedarf, ob leistungsstark oder eher schwach. Wir unterstützen das Ziel, dass möglichst alle Schulen das Konzept der „Schule für Gemeinsames Lernen“ übernehmen. Gleichzeitig brauchen wir inklusive Schwerpunktschulen für besondere Förderbedarfe wie „körperliche und motorische Entwicklung“, „Sehen“, „Hören“ und „geistige Entwicklung“. Vor allem in der Sekundarstufe besteht bei der Inklusion noch Nachholbedarf. Die Lehrkräfte brauchen mehr und bessere Angebote, sich entsprechend zu qualifizieren. Wir wollen die Klassengrößen für den inklusiven Unterricht weiter senken. Wir wollen den Anspruch auf einen Hortbesuch von Kindern mit Förderbedarf auch nach Abschluss der sechsten Jahrgangsstufe rechtlich absichern. Schulen sollen in demokratischer Selbstentscheidung bis Klasse neun auf Ziffernnoten verzichten können und stattdessen den Lernfortschritt und die Lernentwicklung in verbalen Beurteilungen sowie Ziel- und Bilanzgesprächen dokumentieren. |
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Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt. |
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Voraussetzung für den Bildungserfolg unserer Kinder ist neben der Lernarbeit der Kinder die richtige Lernumgebung und Lehrkräfte, die motivieren, unterstützen und die Begeisterung für das Lernen stetig unterstützen. Ziel muss es sein, Kinder individuell zu fördern und mit ihnen und ihren Erziehungsberechtigten gemeinsam auf den Bildungserfolg hin zu arbeiten. Wenn Kinder einer speziellen Unterstützung bedürfen, muss ihnen diese angeboten werden. Dabei darf einzig und allein der individuelle Bedarf eine Rolle spielen. Dies ist im Rahmen der Bedarfsfeststellung sicherzustellen und muss ggf. überprüft werden. |
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Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. |
Bewertung
So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.