Beschulung in der Erstaufnahme

Mit der neuen Eingliederungs- und Schulpflichtruhensverordnung (August 2017) gilt nun eine Schulpflicht ab drei Monaten nach Ankunft in der Erstaufnahme für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Brandenburg. Dennoch werden schulpflichtige Kinder weiterhin in Unterrichtsräumen auf dem Gelände der Erstaufnahme unterrichtet. Das Curriculum entspricht nicht dem einer Regelschule. Viele Schulpflichtige sind durch ihren langen Verbleib in der Erstaufnahme z.T. für die gesamte Aufenthaltsdauer in Deutschland von einem Schulbesuch in einer Regelschule ausgeschlossen.

  1. Werden Sie eine Verteilung von allen Familien mit schulpflichtigen Kindern aus den Erstaufnahmeeinrichtungen in die Landkreise nach spätestens drei Monaten veranlassen?
  2. Wie werden Sie sicherstellen, dass eine Regelbeschulung aller geflüchteten Kinder umgesetzt wird?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Nach Verlassen der Erstaufnahmeeinrichtung bzw. sobald das Ruhen der Schulpflicht gemäß der Schulpflichtruhensverordnung endet, sind alle Kinder und Jugendlichen, die sich im Land Brandenburg rechtmäßig aufhalten, gemäß § 36 Brandenburgisches Schulgesetz schulpflichtig und werden ggfs. nach erfolgter Sprachstandsfeststellung und geeigneten Fördermaßnahmen in einer Regelschule in Wohnortnähe beschult.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Wir haben uns immer für die flächendeckende Umsetzung der Schulpflicht auch in der Erstaufnahme eingesetzt. Ziel ist immer die inklusive Regelschule, dies ist allerdings nur möglich, wenn die Verteilung aus den Erstaufnahme erfolgt ist. In der Umgebung der Erstaufnahme stehen häufig nicht die schulischen Kapazitäten zu Verfügung, um dies zu gewährleisten. Deshalb konzentrieren wir uns auf eine Beschleunigung der Verfahren in den Erstaufnahmeeinrichtungen, damit die betroffenen Familien möglichst schnell eine Perspektive in Brandenburg bekommen können.

Wesentlich für die Umsetzung des Schulzugangs für geflüchtete Kinder und Jugendliche ist die entsprechende Ausstattung an den Schulen. Es braucht hierzu die entsprechende personelle Ausstattung sowohl an Lehrkräften wie auch an Fachkräften, die im Umgang mit den spezifischen
Herausforderungen Geflüchteter (z.b. Traumata) die entsprechende Expertise vorweisen können. Der zügige Zugang zum gemeinsamen Lernen fördert nicht nur die Sprach- und Wertevermittlung sondern auch die Integration sowohl der Kinder als auch ihrer Familien.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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