Sensibilisierung für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt

Seit dem 22.12.2018 besteht die Möglichkeit für intergeschlechtliche Menschen, sich qua Geburtsregister keinem Geschlecht zuordnen zu müssen und den Eintrag „Divers“ zu wählen (PStG §45a). Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt ist weder in der pädagogischen Praxis, noch in der Verwaltung flächendeckend angekommen. Um ein Verständnis für das Thema zu erlangen, braucht es Sensibilisierungen auf allen Ebenen des öffentlichen Lebens sowie ein Verständnis für vielfaltssensible und geschlechtergerechte Sprache, im gesprochenen sowie im geschriebenen Wort.

  1. Welche Maßnahmen haben Sie vorgesehen, um die Gesetzesnovellierung auf den Ebenen der Verwaltung, der Bildungsinstitutionen und des öffentlichen Lebens zu realisieren? Werden Sie hierfür entsprechende finanzielle Mittel bereitstellen?
  2. Werden Sie in allen Veröffentlichungen geschlechtergerechte Sprache verwenden und vielfältige Lebens- und Familienformen auch bildlich in Ihren Veröffentlichungen berücksichtigen?
  3. Werden Sie mit allen beteiligten Ressorts (z.B. Bildung, Schule, Jugend, Frauen*, Soziales, Gesundheit) gemeinsam an einer Strategie für eine erfolgreiche Sensibilisierung aller Fachkräfte arbeiten?
  4. Werden Sie in den Schulen eine flächendeckende Reformierung der Sexualpädagogischen Inhalte forcieren, um über geschlechtliche und sexuelle Vielfalt zu informieren, aber auch wichtige gesundheitliche Aspekte abzudecken?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Um eine Kultur der Wertschätzung zu verankern, ist Offenheit für die Vielfalt der Sicht- und Lebensweisen unerlässlich. Die Auseinandersetzung mit Diversität ist somit in allen Bereichen eine zentrale Aufgabe und Herausforderung. Die SPD unterstützt das Selbstbestimmungsrecht intersexueller Menschen, ihren Anspruch auf Anerkennung ihres So-Seins und ihr Recht, ein Leben frei von Diskriminierung zu leben. Wir wollen deshalb rechtliche Möglichkeiten prüfen, um einer umfassenden Verankerung von Diversität in allen Bereichen noch besser gerecht werden zu können.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

In den vergangenen Jahren wurden in der Gleichstellungspolitik wichtige Fortschritte erzielt, z.B. das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm, das Leitbild für Geschlechtergerechtigkeit und der Landesaktionsplan Queeres Brandenburg. Gerade letzterer spielt eine besondere Rolle.

Dem Aktionsplan wurde zunächst eine Befragung vorangestellt, die dann zur Schwerpunktsetzung auf Trans*personen und Regenbogenfamilien führte. Der Aktionsplan wurde zunächst mit 250.000 € sowie einer Personalstelle ausfinanziert, was wir mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 um 384.800 € erhöhen konnten. Es zeigt sich, dass die Bedeutung des Themas klar erkannt wurde. Der Aktionsplan ist nun konsequent umzusetzen und mit allen Akteuren gemeinsam fortzuschreiben. Eine auskömmliche Finanzierung der Maßnahmen sehen wir als zwingend erforderlich an. Wir setzen uns auch für eine Stabsstelle im Familienministerium ein. Der Aktionsplan muss zudem ressortübergreifende Relevanz haben, denn Queerpolitik ist ein Querschnittsthema. Hier stehen alle Ressorts in der Verantwortung und in der Pflicht, ihre Arbeit dementsprechend auszurichten.

Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt gehört zu unserer Gesellschaft, diese Tatsache muss ganz selbstverständlich in alle von Ihnen genannten
Aspekte einbezogen werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Gendergerechte und inkludierende Sprache in Verwaltungsdokumenten

Die Sprache in Verwaltungsdokumenten verwendet anstelle von inkludierender Sprache, die alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigt, immer noch das generische Maskulinum.

Werden Sie in Verwaltungsdokumenten alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigen und wenn ja, wie?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die Landesregierung ist aufgefordert, bei der Überarbeitung von Gesetzen und bei neuen Gesetzen die geschlechtergerechte Sprache zu verwenden. Dies nimmt allerdings bei der Masse an bestehenden landesgesetzlichen Texten erhebliche Zeit in Anspruch.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

An erster Stelle steht zunächst die Lesbarkeit und Verständlichkeit der Dokumente – unter Wahrung dieser Prämissen kann die Umstellung auf inkludierende Sprache erfolgen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Inklusion und Bildungsgerechtigkeit

Vielfalt im Klassenzimmer ist Ziel und Realität zugleich. Kinder mit unterschiedlichen sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Zugehörigkeiten und Zuschreibungen kommen hier während einer prägenden Lebensphase zusammen. Wie Kinder diese Phase erleben, welche Möglichkeiten sie erhalten oder ihnen versagt bleiben, stellt die Weichen für ihr weiteres Leben.

  1. Wie stellen Sie sicher, dass der Bildungserfolg für alle Kinder trotz verschiedener Hintergründe und Fähigkeiten garantiert wird, insbesondere beim Zugang zu Schule und Schulübergängen, speziell dem ins Gymnasium?
  2. Wie stellen Sie sicher, dass Maßnahmen zur Förderbedarfsfeststellung diskriminierungsfrei erfolgen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Inklusiver Unterricht bedeutet für uns eine individuelle Förderung aller Kinder und Jugendlichen. Die Schulen für gemeinsames Lernen werden wir mit Augenmaß ausbauen. Zum neuen Schuljahr gibt es über 200 Schulen, an denen Schüler*innen mit und ohne Unterstützungsbedarf (sonderpädagogischen Förderbedarf) zusammen in einer Klasse lernen. Diese Schulen erhalten auch weiterhin zusätzliches Personal sowie eine bessere räumliche und materielle Ausstattung. Wir setzen uns für ein inklusives Bildungssystem ein und werden Inklusion im Schulgesetz festschreiben. Außerdem ist es unser Ziel, das Inklusionskonzept über die Grundschule hinaus weiter auszubauen.
Wir wollen Aufstieg durch Bildung ermöglichen. Dafür müssen wir allen Kindern und Jugendlichen gleiche Chancen bieten. Ihr Erfolg darf nicht vom Geldbeutel der Eltern, vom Geschlecht oder der Herkunft abhängen. Dafür steht die Sozialdemokratie in Deutschland seit mehr als 150 Jahren. Das brandenburgische Schulsystem ist in hohem Maße durchlässig und ermöglicht den Wechsel zwischen unterschiedlichen Schulformen. Durch individuelle Förderung der Schüler*innen ermöglichen wir leistungsschwächeren Schüler*innen zusätzliche Unterstützung und fördern besonders begabte Schüler*innen in den sogenannten Begabungsklassen. Die derzeitigen Verfahren zur Förderbedarfsfeststellung haben sich bewährt. Auch aufgrund des beteiligten größeren Personenkreises sowie der Anhörungs- und Widerspruchsmöglichkeiten wird die Wahrscheinlichkeit reduziert, dass es aufgrund von Diskriminierung zu ungerechtfertigten Entscheidungen kommt.

Wir wollen allen Kindern und Jugendlichen gleich gute Bildungschancen bieten – unabhängig von ihrer Herkunft, von ihren Lebensumständen und dem Geldbeutel ihrer Eltern. Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche möglichst lange gemeinsam lernen. Wir möchten eine Schulform, die alle Abschlüsse ermöglicht und niemanden frühzeitig ausschließt. Darum bestärken wir alle Schulträger, die gemeinsames Lernen bis zur 10. Klasse oder darüber hinaus anbieten wollen. Als ersten Schritt wollen wir daher die Oberschule weiterentwickeln, die auch den Bildungsgang zur allgemeinen Hochschulreife einschließt. Außerdem ermutigen wir Gymnasien und Oberschulen im ländlichen Raum zur Zusammenlegung. Wir unterstützen das Ziel eines inklusiven Bildungssystems. Inklusiver Unterricht bedeutet die individuelle Förderung jedes Kindes – ganz gleich ob mit oder ohne Förderbedarf, ob leistungsstark oder eher schwach. Wir unterstützen das Ziel, dass möglichst alle Schulen das Konzept der „Schule für Gemeinsames Lernen“ übernehmen. Gleichzeitig brauchen wir inklusive Schwerpunktschulen für besondere Förderbedarfe wie „körperliche und motorische Entwicklung“, „Sehen“, „Hören“ und „geistige Entwicklung“. Vor allem in der Sekundarstufe besteht bei der Inklusion noch Nachholbedarf. Die Lehrkräfte brauchen mehr und bessere Angebote, sich entsprechend zu qualifizieren. Wir wollen die Klassengrößen für den inklusiven Unterricht weiter senken. Wir wollen den Anspruch auf einen Hortbesuch von Kindern mit Förderbedarf auch nach Abschluss der sechsten Jahrgangsstufe rechtlich absichern. Schulen sollen in demokratischer Selbstentscheidung bis Klasse neun auf Ziffernnoten verzichten können und stattdessen den Lernfortschritt und die Lernentwicklung in verbalen Beurteilungen sowie Ziel- und Bilanzgesprächen dokumentieren.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Voraussetzung für den Bildungserfolg unserer Kinder ist neben der Lernarbeit der Kinder die richtige Lernumgebung und Lehrkräfte, die motivieren, unterstützen und die Begeisterung für das Lernen stetig unterstützen. Ziel muss es sein, Kinder individuell zu fördern und mit ihnen und ihren Erziehungsberechtigten gemeinsam auf den Bildungserfolg hin zu arbeiten. Wenn Kinder einer speziellen Unterstützung bedürfen, muss ihnen diese angeboten werden. Dabei darf einzig und allein der individuelle Bedarf eine Rolle spielen. Dies ist im Rahmen der Bedarfsfeststellung sicherzustellen und muss ggf. überprüft werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Anerkennung sprachlicher Vielfalt in der Schule

Kinder, die nicht in Deutschland geboren sind, sprechen oft noch nicht in ausreichendem Maße Deutsch. Sie verwenden daher bisweilen ihre Herkunftssprache, um zu kommunizieren. In vielen Schulen in Brandenburg werden sie aufgrund ihrer Herkunft und Sprachkenntnisse diskriminiert. Es gibt Fälle, in denen die Verwendung der Muttersprache verboten ist.

  1. Werden Sie sicherstellen, dass Kinder mit Migrationshintergrund die Sprache ihres Herkunftslandes erhalten bleibt?
  2. Planen Sie, neue Lösungen für den Unterricht von Herkunftssprachen für migrantische Kinder zu entwickeln und dabei migrantische Lehrer*innen und Expert*innen in die Planungs- und Entscheidungsprozesse einzubeziehen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Mit Ausnahme des fremdsprachlichen Unterrichts ist die Unterrichtssprache an den Schulen des Landes Brandenburg deutsch. Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig, dass Kinder mit Migrationshintergrund die deutsche Sprache erlernen. Denn diese ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Integration und gesellschaftlichen Teilhabe. Die Herkunftssprache wird im Regelfall im Familienkreis fortgeführt und praktiziert. Insbesondere deshalb muss sichergestellt werden, dass Kinder mit Migrationshintergrund und ohne ausreichende Deutschkenntnisse diese im schulischen Kontext erlernen, damit ihnen auf ihrem weiteren Bildungsweg sowie im Arbeitsleben keine Nachteile erwachsen.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

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Entscheidend für eine erfolgreiche Integration und für den weiteren Bildungs- und Berufsweg in Deutschlands und auch ist der Erwerb und der sichere Umgang mit der deutschen Sprache. Darauf muss der Fokus liegen.

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Selbstbestimmte Geschlechtsansprache und Namensverwendung in Schulen und Hochschulen

Namens- und Geschlechtseintragsänderungen sind äußerst langwierige Prozesse. Währenddessen werden trans* und nicht-binäre Menschen an Hochschulen und Schulen häufig noch dem falschen Geschlecht und einem nicht selbstgewählten Namen angesprochen. Das wirkt sich negativ auf die Lebensqualität, den Studienalltag und damit die Leistungsfähigkeit der Personen aus.

Werden Sie Hochschulen und Schulen ermutigen und auffordern – soweit möglich – unabhängig vom Abschluss der formellen Namens- und/oder Geschlechtseintragsänderung trans* und nicht-binäre Menschen bereits mit ihrem selbstgewählten Namen und in ihrem Geschlecht anzusprechen sowie Zeugnisse und Schüler*innen- bzw. Studierendenausweise darauf auszustellen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir begrüßen es ausdrücklich, wenn die Schulen und Hochschulen diesem persönlichen Wunsch betreffender Personen entsprechen.

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Ja- soweit möglich. Zeugnisse, Urkunden und andere rechtstragende Dokumente müssen mit Blick auf die Gewährleistung der Anerkennung und Gültigkeit jedoch die offiziell gültigen Eintragungen aufweisen. Sobald entsprechende Änderungen rechtlich verbindlich durchgeführt
wurden, sollten die entsprechenden Dokumente kostenfrei und rückwirkend geändert werden können.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Racial / Ethnic Profiling verhindern

„Racial / Ethnic Profiling“ steht für die Verdächtigung und Verfolgung von Menschen aufgrund sogenannter herkunftsbasierter Personenprofile durch die Polizei. Es beschreibt die diskriminierende Verwendung von Zuschreibungen, wie äußere Merkmale, tatsächliche oder angenommene ethnische oder religiöse Zugehörigkeit, Herkunft und Sprache, als Grundlage für Identitätskontrollen und Durchsuchungen ohne konkretes Verdachtsmoment. Diese polizeiliche Maßnahme ist nicht mit dem im Grundgesetz verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar und durch verschiedene internationale Rechtsnormen geächtet. Dennoch findet sie immer wieder in der Öffentlichkeit statt, verletzt die Würde der Betroffenen und bestätigt rassistische Einstellungen in der Bevölkerung.

Wie werden Sie das sogenannte “Racial / Ethnic Profiling” in Zukunft zu verhindern bzw. zu dessen Abbau beizutragen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die Vermeidung von Racial/Ethnic-Profiling muss in der Aus- und Fortbildung der Polizei eine wichtige Rolle spielen.

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Diskriminierende polizeiliche Maßnahmen wie »Racial Profiling« dürfen nicht stattfinden. Hierfür bedarf es neben gesetzlichen Regelungen, insbesondere in der Ausbildung von Polizist*innen einer beständigen Sensibilisierung und Auseinandersetzung mit Stereotypen und ihrer Reproduktion, die tief in der Gesellschaft verankert sind.
Es gilt Artikel 12 Absatz 2 der Landesverfassung. Auch im neuen Polizeigesetz des Landes Brandenburg ist, auf unser Bestreben hin, eine solche entsprechende Regelung verankert worden.
Ein Abbau solcher Verhaltensweisen kann durch eine gute Ausbildung, aufmerksame Kolleginnen und Kollegen bzw. Führungskräfte erfolgen, die entsprechend geschult und ihre Verantwortung wahrnehmen.

Grundsätzlich handelt die Polizei rechtsfonform. Im Ausnahmefall sehen wir Bedarf für eine enge Zusammenarbeit mit der Polizei, um zu sensibilisieren und Gegenmaßnahmen zu erarbeiten

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Integrationsangebote für EU-Bürger*innen

Die EU-Freizügigkeit gilt im europäischen Binnenmarkt. Neben der Entsenderichtlinie und der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit können mobile Arbeitnehmer*innen in der EU von einer Vielzahl von Bildungsprojekten profitieren, wie beispielsweise Erasmus+ und dem Europäischen Freiwilligendienst. Für jene, die sich dauerhaft in Deutschland ansiedeln möchten, fehlen allerdings die hierfür erforderlichen Angebote. EU-Bürger*innen erhalten keine Förderung für Sprachkurse und die Teilnahme an Integrationskursen ist nur auf Sonderantrag möglich und meist kostenpflichtig. 

  1. Wie werden Sie den Zusammenhalt der EU-Bürger*innen in den Aufnahmeländern stärken, d.h. Bürger*innen des Aufnahmelandes und EU-Migrant*innen einander näherbringen?
  2. Werden Sie EU-Bürger*innen den kostenfreien Besuch von Sprachkursen und Orientierungskursen ermöglichen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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