Sensibilität der Landespolizei für Diskriminierung

Polizeibeamt*innen sind nicht frei davon, diskriminierende Zuschreibungen zu reproduzieren und sich in ihrem Handeln und Urteilen davon beeinflussen zu lassen. Aufgrund ihrer wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben und ihrer besonderen Stellung ist eine Auseinandersetzung mit dem Thema Diskriminierung und der eigenen Rolle für Polizist*innen besonders wichtig, insbesondere, weil sie häufig als Ansprechpartner*innen bei Diskriminierung wahrgenommen und um Unterstützung gebeten werden. Ein Erlass des Ministeriums des Inneren vom 10. September 2014 enthält entsprechende Vorgaben für die Diskriminierungsfreiheit des Handelns und Auftretens der Brandenburgischen Polizei.

  1. Wie werden Sie dafür Sorge tragen, dass entsprechend des Erlasses Polizeibeamt*innen in der Ausbildung Diskriminierungssensibilität als Kernkompetenz vermittelt und die Sensibilität kontinuierlich im Rahmen von Fortbildungen erweitert wird?
  2. Welche Schritte werden Sie ergreifen, um die Diskriminierungsfreiheit des Handelns und Auftretens der Brandenburgischen Polizei zu evaluieren und hieraus Anpassungen für die entsprechende Brandenburgische Verordnung abzuleiten?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wie alle staatlichen Institutionen ist auch die Polizei zu diskriminierungsfreiem Handeln verpflichtet. Dies haben wir gesetzgeberisch z. B. in der Überarbeitung des Brandenburgischen Polizeigesetzes noch einmal betont. Zur Identitätsfeststellung (§ 12 BbgPolG) wurde dort unter Absatz 3 der Verweis auf Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz und Artikel 12 Absatz 2 der Verfassung des Landes Brandenburg aufgenommen. Darüber hinaus sind die entsprechenden Regelungen selbstverständlich Bestandteil der Aus- und Fortbildung unserer Polizeibeamtinnen und -beamten.

Wir unterstreichen die Ziele des Erlasses des Ministeriums des Inneren zur „Gewährleistung der Diskriminierungsfreiheit in der Polizei des Landes Brandenburg“ vom 10. September 2014 ausdrücklich. Im Rahmen der Aus- und Fortbildung werden wir die Sensibilisierung für Diversity und Antidiskriminierung kontinuierlich einfordern und fördern, z. B. im Rahmen des Aktionsplans „queeres Brandenburg“ oder zur Vermeidung von Racial Profiling. Wir regen die Hochschule der Polizei hierzu zur teils schon erfolgreich praktizierten Zusammenarbeit mit fachkundigen Trägern, der Zentralen Ansprechstelle für Opferbelange bei politisch motivierten, insbesondere vorurteilsgeleiteten Straftaten und dem den Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen im Polizeipräsidium an. Ein Ziel muss dabei sein, durch ein diskriminierungssensibles Verhalten der Polizei die Anzeigenbereitschaft von Gewalt- und Diskriminierungsopfern zu erhöhen. Wir werden prüfen, inwieweit Umfragen nach dem Vorbild der Onlinebefragung des MASGF von LSBTIQ, u.a. bezüglich der Anzeigenbereitschaft bei Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen, auch bezogen auf weitere Personengruppen durchgeführt werden sollen. Zu einer bürgernahen Polizei gehört ein transparenter Umgang mit Kritik. Wir streben die Schaffung einer unabhängigen Polizeibeschwerdestelle an, die gleichermaßen Anlaufstelle für Bürger*innen als auch für Polizeibeamt*innen sein soll. Damit schaffen wir eine Art Kontaktzentrum für die Zivilgesellschaft mit der Aufgabe, reale oder vermeintliche Übergriffe aus dem Polizeiapparat überprüfen zu lassen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit soll die Beschwerdestelle beim Landtag angesiedelt sein. So schaffen wir mehr Vertrauen in eine bürgernahe Polizei.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Sensibilisierung für Diskriminierung ist bereits Ausbildungsbestandteil an der FHPol. Aktuelle Entwicklungen und fortbestehende Diskriminierung müssen bei der Anpassung der Aus- und Fortbildung berücksichtigt werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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