Perspektive der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung

Brandenburg verfügt mit der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung über eine Anlauf- und Beratungsstelle für von Diskriminierung betroffenen Bürger*innen, die in die Referatsstrukturen des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit eingebunden ist. Ihr Mandat umfasst die Informationsweitergabe über Rechte und Rechtsschutzmöglichkeiten, Unterstützung und Evaluation von Diskriminierungsvorkommen und Schutzmaßnahmen. In 2018 war die Landesstelle mit einer Person ausgestattet.

  1. Wie schätzen Sie das Mandat und die aktuelle Ausstattung der Stelle ein?
  2. Wie werden Sie die Arbeit der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung fortführen?
  3. Welche Pläne haben Sie bezüglich der institutionellen Anbindung, Ausstattung und des Mandates der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung für die kommende Legislatur?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD schätzt die Arbeit der Brandenburger Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung. Sie ergänzt und verstärkt das bisherige Engagement unseres Landes gegen Diskriminierung, wie beispielsweise den Beitritt zur „Koalition gegen Diskriminierung“ als eines der ersten Bundesländer. Die Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung wurde im Haushalt 2017/2018 personell gestärkt und in ihrem Aufgabenzuschnitt neu aufgestellt. Wir wollen und werden sie auch weiterhin nach Kräften unterstützen. Gleiches gilt für die vielfältigen anderen Maßnahmen und Initiativen, die eine Kultur der Wertschätzung und Vielfalt fördern und die dazu beitragen, Diskriminierung in Brandenburg zu verhindern und zu beseitigen.

Die Ausstattung der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung mit einer Vollzeit-Stelle, wahrgenommen durch eine Juristin, war ein erster wichtiger Schritt. Die Landesstelle muss aus unserer Sicht dauerhaft gesichert werden und auch mit sächlichen Mitteln auskömmlich ausgestattet werden. Für uns ist wichtig, dass die Leitung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und der Wahrnehmung ihrer Befugnisse unabhängig ist und keinen Weisungen unterliegt. Das ist bisher nicht gegeben. Sie soll eine Beratungsfunktion haben, dem Landtag regelmäßig Bericht erstatten und darüber hinaus zusätzlich über Akteneinsichts- und Beteiligungsrechte verfügen. Wir möchten ihre Aufgaben erweitern, beispielsweise mit der Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen, der konsequenten Beteiligung bei allen einschlägigen Gesetzesvorhaben und ein Beanstandungsrecht bei Behörden einführen. Zudem müssen sich auch in Zukunft von einer Diskriminierung betroffene Menschen unmittelbar an die Landesstelle wenden können, um Rat zu suchen. Für diese wichtigen Aufgaben wollen wir die Landesantidiskriminierungsstelle mit mindestens einer*m hauptamtlichen Landesantidiskriminierungsbeauftragten mit entsprechender Ausstattung und Qualifizierung sichern bzw. aufstocken. Eine bessere Wahrnehmung der Aufgaben gelänge mit der Schaffung von zwei weiteren Vollzeit-Stellen in der Landesstelle. Zur besseren Planbarkeit sollen zukünftig Projekte, wie beispielsweise öffentliche Veranstaltungen, Publikationen und Kampagnen durch ein haushaltsgesetzlich festgelegtes Budget bestritten werden können, nicht wie bisher mit einmaligen Finanzierungen aus Lottomitteln.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Gemeinsam mit der Beratungsstelle ist das bisherige Mandat wie auch die Ausstattung (technisch wie personell) zu prüfen und nach einer gemeinsamen überparteilich erarbeiteten Aufgabenkritik so auszustatten, dass die übertragenen Aufgaben auch vollumfänglich wahrgenommen werden können.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Flächendeckende Beratung und Unterstützung für Betroffene

Ein effektiver Diskriminierungsschutz braucht wohnortnahe, barrierefreie, unabhängige und professionelle Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen, die Diskriminierung erleben und ihr Recht auf Gleichbehandlung einfordern und durchsetzen wollen. In Brandenburg gibt es kaum staatlich finanzierte Beratungsstrukturen, die explizit den Auftrag haben, diskriminierte Personen zu unterstützen. Darüber hinaus gibt es keine Angebote auf kommunaler Ebene.

  1. Wie werden Sie den schrittweisen Aufbau einer unabhängigen flächendeckenden Beratungs- und Unterstützungsstruktur voranbringen?
  2. Welche Mittel werden Sie hierfür im Landeshaushalt bereitstellen?
  3. Welche konkreten Ziele und Eckpunkte haben Sie für die Entwicklung des Beratungsangebotes bis zum Ende der kommenden Legislatur?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ein SPD-geführtes Land Brandenburg wird auch weiterhin Mittel zur Bekämpfung jeglicher Diskriminierung zur Verfügung stellen. Die Landestelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung wird die Zusammenarbeit mit den Antidiskriminierungsstellen des Bundes und der Länder sowie mit Netzwerken, Gremien, NGOs und der Zivilgesellschaft fortführen. Gleichzeitig wird sie die Unterstützung des Vernetzungsprozesses von Selbsthilfeorganisationen und Betroffenenverbänden vorantreiben.

Aufgaben der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung nach unseren Maßgaben muss die Gewährleistung, Weiterentwicklung und Steuerung einer bedarfsgerechten, effizienten und niedrigschwelligen Selbsthilfe- und Beratungsinfrastruktur sein. Zur Umsetzung dieser Aufgabe soll die Landesstelle entsprechende Konzepte, Strategien und Maßnahmen entwickeln. Zur Gewährleistung, Weiterentwicklung und Steuerung der bestehenden Selbsthilfe- und Beratungsinfrastruktur soll sie mit den jeweiligen Nichtregierungsorganisationen und Verwaltungseinheiten zusammenarbeiten, deren zielgruppenorientierte Angebote vernetzen und sie in der Öffentlichkeit bekannt machen. Dort, wo Unterstützungsangebote mit staatlichen Mitteln gefördert werden, muss die Landesstelle mittels geeigneter Maßnahmen aus unserer Sicht darauf hinwirken, dass die Beratungsarbeit anerkannten Prinzipien wie Vertraulichkeit, Unabhängigkeit und Barrierefreiheit entspricht. Durch den Aufbau einer systematischen Dokumentation der Beratungsarbeit können Handlungsbedarfe (wie z. B. die Notwendigkeit der Einrichtung eines Rechtshilfefonds) überprüft und bei der Weiterentwicklung der Infrastruktur gegebenenfalls berücksichtigt werden.
Dies gelingt jedoch nur mit einer auskömmlichen finanziellen und personellen Ausstattung der Landesstelle, vgl. Punkt 1.2. Dafür haben wir in der aktuellen Wahlperiode 240.000 Euro pro Jahr gefordert.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Wir setzen zunächst auf eine grundlegende Aufgabenkritik, um auf dieser Basis den Finanzierungsbedarf zu ermitteln, im Rahmen dieser Aufgabenkritik ist auch die Verankerung von Beratungsangeboten in der Fläche und die dafür erforderlichen Umsetzungsschritte mitzudenken.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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