Brandenburg verfügt mit der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung über eine Anlauf- und Beratungsstelle für von Diskriminierung betroffenen Bürger*innen, die in die Referatsstrukturen des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit eingebunden ist. Ihr Mandat umfasst die Informationsweitergabe über Rechte und Rechtsschutzmöglichkeiten, Unterstützung und Evaluation von Diskriminierungsvorkommen und Schutzmaßnahmen. In 2018 war die Landesstelle mit einer Person ausgestattet.
- Wie schätzen Sie das Mandat und die aktuelle Ausstattung der Stelle ein?
- Wie werden Sie die Arbeit der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung fortführen?
- Welche Pläne haben Sie bezüglich der institutionellen Anbindung, Ausstattung und des Mandates der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung für die kommende Legislatur?
Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet. |
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Die SPD schätzt die Arbeit der Brandenburger Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung. Sie ergänzt und verstärkt das bisherige Engagement unseres Landes gegen Diskriminierung, wie beispielsweise den Beitritt zur „Koalition gegen Diskriminierung“ als eines der ersten Bundesländer. Die Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung wurde im Haushalt 2017/2018 personell gestärkt und in ihrem Aufgabenzuschnitt neu aufgestellt. Wir wollen und werden sie auch weiterhin nach Kräften unterstützen. Gleiches gilt für die vielfältigen anderen Maßnahmen und Initiativen, die eine Kultur der Wertschätzung und Vielfalt fördern und die dazu beitragen, Diskriminierung in Brandenburg zu verhindern und zu beseitigen. |
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Die Ausstattung der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung mit einer Vollzeit-Stelle, wahrgenommen durch eine Juristin, war ein erster wichtiger Schritt. Die Landesstelle muss aus unserer Sicht dauerhaft gesichert werden und auch mit sächlichen Mitteln auskömmlich ausgestattet werden. Für uns ist wichtig, dass die Leitung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und der Wahrnehmung ihrer Befugnisse unabhängig ist und keinen Weisungen unterliegt. Das ist bisher nicht gegeben. Sie soll eine Beratungsfunktion haben, dem Landtag regelmäßig Bericht erstatten und darüber hinaus zusätzlich über Akteneinsichts- und Beteiligungsrechte verfügen. Wir möchten ihre Aufgaben erweitern, beispielsweise mit der Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen, der konsequenten Beteiligung bei allen einschlägigen Gesetzesvorhaben und ein Beanstandungsrecht bei Behörden einführen. Zudem müssen sich auch in Zukunft von einer Diskriminierung betroffene Menschen unmittelbar an die Landesstelle wenden können, um Rat zu suchen. Für diese wichtigen Aufgaben wollen wir die Landesantidiskriminierungsstelle mit mindestens einer*m hauptamtlichen Landesantidiskriminierungsbeauftragten mit entsprechender Ausstattung und Qualifizierung sichern bzw. aufstocken. Eine bessere Wahrnehmung der Aufgaben gelänge mit der Schaffung von zwei weiteren Vollzeit-Stellen in der Landesstelle. Zur besseren Planbarkeit sollen zukünftig Projekte, wie beispielsweise öffentliche Veranstaltungen, Publikationen und Kampagnen durch ein haushaltsgesetzlich festgelegtes Budget bestritten werden können, nicht wie bisher mit einmaligen Finanzierungen aus Lottomitteln. |
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Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt. |
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Gemeinsam mit der Beratungsstelle ist das bisherige Mandat wie auch die Ausstattung (technisch wie personell) zu prüfen und nach einer gemeinsamen überparteilich erarbeiteten Aufgabenkritik so auszustatten, dass die übertragenen Aufgaben auch vollumfänglich wahrgenommen werden können. |
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Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. |