Sensibilisierung von Lehrer*innen für Vielfalt und gegen Diskriminierung

Lehrer*innen kommt bei Diskriminierungen in der Schule eine entscheidende Rolle zu. Einerseits können sie selbst für Diskriminierungen verantwortlich sein, andererseits ist es ihre Aufgabe, Schüler*innen für Diskriminierung zu sensibilisieren, sowie bei konkreten Diskriminierungen zwischen Schüler*innen verbindlich und zugleich konstruktiv einzuschreiten.

  1. Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass Lehrer*innen im Rahmen ihrer Hochschulausbildung Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität vermittelt werden?
  2. Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität von Lehrer*innen kontinuierlich im Rahmen von zertifizierten Fortbildungen gestärkt werden und Anreizstrukturen für eine Teilnahme ausbauen?
  3. Wie werden Sie sich dafür einsetzen, die Diversität auf Seiten der Lehrer*innen explizit zu fördern und zu erhöhen, um die Vielfalt innerhalb der Bevölkerung abzubilden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Seit dem Schuljahr 2017/2018 ist für die Länder Berlin und Brandenburg ein gemeinsamer Rahmenlehrplan für die Jahrgangsstufen 1 bis 10 wirksam. Hierin ist im Rahmen der „fachübergreifenden Kompetenzentwicklung“ u.a. das Modul Bildung zur Akzeptanz von Vielfalt (Diversity) eingeführt worden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die Vielfaltskompetenz der Schülerinnen und Schüler geschult wird. Lehrkräfte werden bereits jetzt im Rahmen ihrer Hochschulausbildung bzw. im Rahmen von Fort- und Weiterbildungen am Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) in ihrer Vielfaltskompetenz gestärkt. Dabei bieten die gemeinsamen Empfehlungen der Kultusminister- und Hochschulrektorenkonferenz zu „Lehrerbildung für eine Schule der Vielfalt“ sowie eine Handreichung des LISUM zu dem übergreifenden Themenbereich „Bildung zur Akzeptanz von Vielfalt (Diversity)“, einschließlich konkreter, projektbezogener Anwendungsbeispiele, weitere wertvolle Hinweise für Lehrkräfte in Vorbereitung auf die Gestaltung des Unterrichts. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass geeignete Formulierungen in Stellenausschreibungen dazu ermutigen sollen, dass sich eine Vielzahl unterschiedlicher Personen als Lehrer*innen im Land Brandenburg bewirbt.

Wir wollen im Rahmen der Erweiterung des Ausbaus der Lehramtsausbildung die Kapazitäten insbesondere in den Studiengängen der Förder- und Inklusionspädagogik erweitern. Die Lehramtsausbildung wollen wir reformieren und praxisnäher gestalten, u.a. um Lehrkräfte besser auf die Vielfalt in Schulen vorzubereiten. Innovative Lehr- und Lernformen an den Hochschulen wollen wir durch Landesprogramme fördern und verstärkt in die Lehre investieren. Lehrkräfte sind schon heute verpflichtet, sich fortzubilden. Wir fordern einen schuleigenen Fortbildungsetat, über den die Schulen autonom verfügen können. So eröffnen wir die Möglichkeit, durch gezielte Fortbildungen oder professionelle Schulberater*innen schnell geeignete Maßnahmen z. B. bezogen auf die im Rahmenlehrplan neu eingeführte, fachübergreifende Kompetenz „Bildung zur Akzeptanz von Vielfalt (Diversity)“ zu treffen. Gleichzeitig muss das Fortbildungsangebot in Kooperation mit fachkündigen Trägern zu gezielten Schwerpunkten z. B. im Rahmen des Konzeptes „Gemeinsames Lernen in der Schule“, des Aktionsplans „queeres Brandenburg“ oder von „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ ausgebaut werden. Durch Fortbildungsangebote und vermehrte Schulsozialarbeit wollen wir die Rahmenbedingungen in den Vorbereitungsklassen für geflüchtete Kinder und Jugendliche und besonders für die Übergänge in die Regelklassen verbessern. Wir setzen uns dafür ein, die besondere Kompetenz von Lehrkräften zu nutzen, die selbst geflüchtet sind, und unterstützen das „Refugee Teacher Program“. .ersität Potsdam.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Die Arbeit unserer Lehrkräfte im Spannungsfeld mit der Individualität von Schülern und Schülerinnen erfordert Kompetenz und Sensibilisierung, diese muss nicht nur im Rahmen des Lehramtsstudiums vermittelt, sondern stetig weiterentwickelt werden. Wir werden uns dafür einsetzen,
dass dieser Themenkomplex Teil der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern wird.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Beschwerdemanagement für Diskriminierung an Schulen und Hochschulen

Schulen und Hochschulen sind für Schüler*innen und Studierende in vielerlei Hinsicht vergleichbar mit einem Arbeitsplatz. Hier verbringen sie viel Zeit in sozialen Bezügen, die sie sich nur begrenzt aussuchen können. Anders als im Arbeitsbereich ist im Bildungsbereich die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Umfeldes weit weniger klar geregelt: Schulen verfügen in der Regel über keine expliziten Anlaufstellen und klar geregelten Verfahren – Betroffenen ist nicht bekannt, an wen sie sich wenden können und was die nächsten Schritte sind. Lehrer*innen sind in der Bewältigung oftmals auf sich gestellt. Im Bereich der Hochschulen werden Anlauf- und Beratungsstrukturen teilweise gerade erst aufgebaut.

  1. Wie werden Sie Schulen und Hochschulen dazu verpflichten, Konzepte zum Beschwerdemanagement für Diskriminierung zu entwickeln, und sie bei der Umsetzung unterstützen?
  2. In Berlin wurde für den Schul- und Kita-Bereich eine Antidiskriminierungsbeauftragte bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eingesetzt. Inwiefern halten Sie eine solche Stelle für sinnvoll? Werden Sie eine ähnliche Stelle beim Brandenburger Ministerium für Bildung, Jugend und Sport einrichten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir halten ein funktionierendes Beschwerdemanagement für ein wichtiges Instrument. Studierende können sich bereits jetzt an entsprechende Stellen in den Universitäten wenden, wenn diese sich diskriminiert fühlen. Bereits jetzt ist an den Hochschulen des Landes Brandenburg z.B. Gleichstellung als Querschnittsaufgabe auf allen Ebenen der Hochschulleitung etabliert. Entsprechend sind die Hochschulen im Rahmen ihrer Autonomie für die konkrete Umsetzung vor Ort zuständig. So sind beispielsweise bereits jetzt Gleichstellungsindikatoren in die Mittelvergabe integriert. Zum Abbau von Diskriminierungen ist etwa eine geschlechtergerechte Sprache in der Öffentlichkeitsarbeit an Hochschulen Standard. Die Gleichstellung der Geschlechter wie auch die Familienorientierung sollen auf allen Ebenen der studentischen und wissenschaftlichen Arbeit weiter ausgebaut werden. Hierdurch wird ein weiterer Beitrag zum Abbau von Diskriminierungsformen geleistet. Wir haben im Land Brandenburg in den vergangenen Jahren bereits mehrere Stellen für Landesbeauftragte geschaffen, um Vielfalt zu fördern und Diskriminierung entgegenzutreten. Hierzu zählt die Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg, die Landesbeauftragte für die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen. Darüber hinaus haben wir eine Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung eingerichtet und Gründung der Fachstelle Antidiskriminierungsarbeit des Vereins Opferperspektive e.V. unterstützt. Die zusätzliche Installation einer Antidiskriminierungsbeauftragten für Schule und Kita würde voraussichtlich viele Schnittmengen zu der Arbeit der genannten Landesbeauftragten beinhalten. Zudem sind Berlin und Brandenburg hinsichtlich der Schulstrukturen bei der Trägerschaft und Aufgabenverteilung nicht unmittelbar miteinander zu vergleichen. Wir werden die Entwicklungen in Berlin allerdings interessiert verfolgen und streben einen Erfahrungsaustausch an.

Für Fälle von Diskriminierung und insbesondere Rassismus muss es an den Hochschulen weisungsfreie Beauftragte geben, die über ausreichend zeitliche und finanzielle Kapazitäten verfügen und die entsprechende Expertise aufweisen. Die Regelungslücken des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wollen wir für Studierende durch landesrechtliche Vorgaben schließen. Die Belange von LSBTTIQ* sollen an den Hochschulen in Zukunft stärker Berücksichtigung finden. Die Angebote der Hochschulen für Geflüchtete begrüßen wir und setzen uns für deren Fortführung und Weiterentwicklung ein. Die Qualitätsstandards für Chancengleichheit und Familienorientierung, die die Brandenburgische Landeshochschulrektorenkonferenz und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur unterzeichnet haben, wollen wir verbindlicher ausgestalten. Die Hochschulen sollen sich Zielquoten für die Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen mit Unterrepräsentanz geben. Außerdem wollen wir die Frauen- und Geschlechterforschung an Brandenburgischen Hochschulen stärken. Die Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen sollen, ebenso wie die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, mit einem Organklagerecht ausgestattet werden. Bei Wahrung der Selbstständigkeit der Schulen ermutigen wir sie, in Zusammenarbeit der innerschulischen Gremien und der kommunalen Schulträger ein schulinternes Qualitäts- und Beschwerdemanagement aufzubauen. Hierfür ist auch das Beraterinnen*- und Unterstützungssystems (BUSS) zu nutzen. Eine Antidiskriminierungsbeauftragte für Schulen und Kitas nach Berliner Vorbild halten wir auch für Brandenburg für sinnvoll, allerdings müsste sie im Rahmen der Anbindung an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport über mehr Unabhängigkeit verfügen, als dies in Berlin der Fall ist.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Es ist im Interesse der Hochschulen und Schulen eine Diskriminierungsfreie Umgebung sicherzustellen, wir werden Schulen und Hochschulen beim Aufbau entsprechender Strukturen unterstützen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Anerkennung sprachlicher Vielfalt in der Schule

Kinder, die nicht in Deutschland geboren sind, sprechen oft noch nicht in ausreichendem Maße Deutsch. Sie verwenden daher bisweilen ihre Herkunftssprache, um zu kommunizieren. In vielen Schulen in Brandenburg werden sie aufgrund ihrer Herkunft und Sprachkenntnisse diskriminiert. Es gibt Fälle, in denen die Verwendung der Muttersprache verboten ist.

  1. Werden Sie sicherstellen, dass Kinder mit Migrationshintergrund die Sprache ihres Herkunftslandes erhalten bleibt?
  2. Planen Sie, neue Lösungen für den Unterricht von Herkunftssprachen für migrantische Kinder zu entwickeln und dabei migrantische Lehrer*innen und Expert*innen in die Planungs- und Entscheidungsprozesse einzubeziehen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Mit Ausnahme des fremdsprachlichen Unterrichts ist die Unterrichtssprache an den Schulen des Landes Brandenburg deutsch. Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig, dass Kinder mit Migrationshintergrund die deutsche Sprache erlernen. Denn diese ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Integration und gesellschaftlichen Teilhabe. Die Herkunftssprache wird im Regelfall im Familienkreis fortgeführt und praktiziert. Insbesondere deshalb muss sichergestellt werden, dass Kinder mit Migrationshintergrund und ohne ausreichende Deutschkenntnisse diese im schulischen Kontext erlernen, damit ihnen auf ihrem weiteren Bildungsweg sowie im Arbeitsleben keine Nachteile erwachsen.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Entscheidend für eine erfolgreiche Integration und für den weiteren Bildungs- und Berufsweg in Deutschlands und auch ist der Erwerb und der sichere Umgang mit der deutschen Sprache. Darauf muss der Fokus liegen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Selbstbestimmte Geschlechtsansprache und Namensverwendung in Schulen und Hochschulen

Namens- und Geschlechtseintragsänderungen sind äußerst langwierige Prozesse. Währenddessen werden trans* und nicht-binäre Menschen an Hochschulen und Schulen häufig noch dem falschen Geschlecht und einem nicht selbstgewählten Namen angesprochen. Das wirkt sich negativ auf die Lebensqualität, den Studienalltag und damit die Leistungsfähigkeit der Personen aus.

Werden Sie Hochschulen und Schulen ermutigen und auffordern – soweit möglich – unabhängig vom Abschluss der formellen Namens- und/oder Geschlechtseintragsänderung trans* und nicht-binäre Menschen bereits mit ihrem selbstgewählten Namen und in ihrem Geschlecht anzusprechen sowie Zeugnisse und Schüler*innen- bzw. Studierendenausweise darauf auszustellen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir begrüßen es ausdrücklich, wenn die Schulen und Hochschulen diesem persönlichen Wunsch betreffender Personen entsprechen.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Ja- soweit möglich. Zeugnisse, Urkunden und andere rechtstragende Dokumente müssen mit Blick auf die Gewährleistung der Anerkennung und Gültigkeit jedoch die offiziell gültigen Eintragungen aufweisen. Sobald entsprechende Änderungen rechtlich verbindlich durchgeführt
wurden, sollten die entsprechenden Dokumente kostenfrei und rückwirkend geändert werden können.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Unisex-Toiletten ausweisen

In vielen Schulen, Hochschulen und Landesbehörden gibt es bislang ausschließlich nach Geschlechtern getrennte Toiletten für Männer und Frauen sowie Behindertentoiletten. Menschen, die sich weder als männlich noch weiblich verorten, werden gezwungen hierbei doch eine Zuordnung vorzunehmen. Auch Personen, die sich in einem anderen Geschlecht verorten, als ihnen von ihren Mitmenschen zugeschrieben wird, erleben immer wieder Irritationen und Anfeindungen, wenn sie die für sie passende Toilette aufsuchen.

  1. Werden Sie sich dafür einsetzen, einige Toiletten in Hochschulen und Schulen so zu beschildern, dass diese von allen Geschlechtern benutzt werden könnten?
  2. Werden Sie in den Ihnen unterstehenden Landesbehörden einzelne Toiletten als Unisex-Toiletten ausweisen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Gemäß Brandenburgischem Schulgesetz ist der Schulträger für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Gebäude und Anlagen einschließlich der Ausstattung zuständig. Wir sprechen uns allerdings dafür aus, dass an Schulen, in denen seitens der Schüler*innen oder der Lehrkräfte ein Bedarf an Unisex-Toiletten angezeigt wird, der Einrichtung entsprechender Räumlichkeiten möglichst nachgekommen werden soll. Im Übrigen unterstehen uns als SPD Brandenburg keine Landesbehörden.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Wir sehen die Verantwortung für diese Fragestellungen bei den Hochschulen und Schulen selbst, unterstützen aber einen Dialog, um zu Änderungen zu ermutigen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Geschlechtergerechte Berufsorientierung

Die bestehenden Berufsorientierungsangebote reichen in der Regel noch nicht aus, um Mädchen* und junge Frauen* eine gleichberechtigte Beteiligung an und in der Gesellschaft zu ermöglichen. Da die Grundsteine für die berufliche Entwicklung bereits im Kitaalter über eine sehr geschlechtsspezifische Sozialisation und mit geschlechtlich zugeschriebenen Kompetenzen einhergehen, braucht es eine Sensibilisierung der Fachkräfte aller Bereiche, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Berufsorientierung muss dabei weiter gedacht werden, als es bislang der Fall ist.

  1. Wie werden Sie geschlechtsspezifische Berufsorientierungsangebote unterstützen, die darauf abzielen, die Ungleichheit in der Gesellschaft abzubauen?
  2. Wie werden Sie Angebote fördern, die Mädchen* und jungen Frauen* das gesamte Spektrum des Arbeitsmarktes als Perspektive eröffnen?
  3. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, die in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen dazu führen, dass die geschlechtsspezifische Berufswahl langfristig abgebaut wird?
  4. Werden Sie Frauen* in MINT-Fächern gezielt dabei unterstützen, Professuren bekleiden zu können?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ziel der SPD ist und bleibt es, Chancengleichheit für Mädchen und Jungen, Frauen und Männer in allen Abschnitten ihrer Bildungsbiografie zu gewährleisten. Dabei gilt es, eine geschlechtersensible Berufs- und Studienorientierung zu ermöglichen, tradierte Berufswahlmuster aufzubrechen, gute Übergänge und gerechte Karrierechancen für beide Geschlechter zu gewährleisten. Diesen Zielen kommt das „Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm für das Land Brandenburg 2015-2019. Neue Chancen. Faires Miteinander. Gute Lebensperspektiven“ mit seinem Leitbild der Landesregierung Brandenburg „Gleiche Chancen für Frauen und Männer“ nach. Die SPD fühlt sich diesem verpflichtet. Wir wollen weiterhin mit Hilfe des „Gleichstellungspolitische Rahmenprogramms“ daran arbeiten, offene Bildungswege zu schaffen, Rollenbilder zu verändern und Vielfalt zu ermöglichen.
Der SPD ist bewusst, dass heute die Kompetenzentwicklung in Naturwissenschaften und Technik ein wichtiger Baustein einer zukunftsorientierten Bildung ist und auch der zukünftigen Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Brandenburg dient. Vor diesem Hintergrund haben wir in dieser Legislaturperiode den Antrag „Sicherung hochqualifizierter Fachkräfte in den naturwissenschaftlich-technisch Berufen (MINT)“ eingebracht. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, gemeinsam mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft, den Gewerkschaften und der Bundesagentur für Arbeit geeignete Instrumente zu entwickeln, um mehr junge Menschen, insbesondere junge Frauen, für die Ausbildung im MINT-Bereich zu gewinnen. Auf eine zeitnahe Umsetzung in der kommenden Legislaturperiode werden wir dringen.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Geschlechtergerechtigkeit in der Berufsorientierung stößt an Grenzen, da der Arbeitsmarkt nach wie vor in Frauen- und in Männerberufe unterteilt ist. Die Unterschiedlichkeit der Geschlechter und die damit verbundenen körperlichen Voraussetzungen stellen wir in Rechnung. Doch eine Diskriminierung bei der Berufswahl lehnen wir ab. Deshalb sollten Hürden abgebaut werden, die Mädchen daran hindern, einen sogenannten Männerberuf zu erlernen und umgekehrt. Hier muss es Verbesserungen sowohl im Berufsorientierungsverfahren als auch in der Ausbildung geben, wie bspw. Attraktivitätskampagnen, die Verbesserung der Ausbildungsvergütung, der Rahmenbedingungen und der Ausbildungsqualität allgemein.
Wir fordern als Grundlage dessen die Stärkung der Vermittlung von Genderkompetenz bereits im Unterricht, z.B. durch die verstetigte Förderung des Projekts „Schule unterm Regenbogen“ für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt. Wir setzen uns außerdem für die Rückkehr zum Girls Day und Boys Day ein: Der Zukunftstag soll seine Ursprungsidee, die Förderung geschlechtsuntypischer Berufswahl, wieder stärker in den Blick nehmen.

Für uns steht das Bild des selbstbestimmten Menschen im Mittelpunkt. Wir stehen für eine Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik, die die Förderung des Individuums, entsprechend seinen Fähigkeiten und Interessen ins Zentrum stellt.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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