Beschwerdemanagement für Diskriminierung an Schulen und Hochschulen

Schulen und Hochschulen sind für Schüler*innen und Studierende in vielerlei Hinsicht vergleichbar mit einem Arbeitsplatz. Hier verbringen sie viel Zeit in sozialen Bezügen, die sie sich nur begrenzt aussuchen können. Anders als im Arbeitsbereich ist im Bildungsbereich die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Umfeldes weit weniger klar geregelt: Schulen verfügen in der Regel über keine expliziten Anlaufstellen und klar geregelten Verfahren – Betroffenen ist nicht bekannt, an wen sie sich wenden können und was die nächsten Schritte sind. Lehrer*innen sind in der Bewältigung oftmals auf sich gestellt. Im Bereich der Hochschulen werden Anlauf- und Beratungsstrukturen teilweise gerade erst aufgebaut.

  1. Wie werden Sie Schulen und Hochschulen dazu verpflichten, Konzepte zum Beschwerdemanagement für Diskriminierung zu entwickeln, und sie bei der Umsetzung unterstützen?
  2. In Berlin wurde für den Schul- und Kita-Bereich eine Antidiskriminierungsbeauftragte bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eingesetzt. Inwiefern halten Sie eine solche Stelle für sinnvoll? Werden Sie eine ähnliche Stelle beim Brandenburger Ministerium für Bildung, Jugend und Sport einrichten?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir halten ein funktionierendes Beschwerdemanagement für ein wichtiges Instrument. Studierende können sich bereits jetzt an entsprechende Stellen in den Universitäten wenden, wenn diese sich diskriminiert fühlen. Bereits jetzt ist an den Hochschulen des Landes Brandenburg z.B. Gleichstellung als Querschnittsaufgabe auf allen Ebenen der Hochschulleitung etabliert. Entsprechend sind die Hochschulen im Rahmen ihrer Autonomie für die konkrete Umsetzung vor Ort zuständig. So sind beispielsweise bereits jetzt Gleichstellungsindikatoren in die Mittelvergabe integriert. Zum Abbau von Diskriminierungen ist etwa eine geschlechtergerechte Sprache in der Öffentlichkeitsarbeit an Hochschulen Standard. Die Gleichstellung der Geschlechter wie auch die Familienorientierung sollen auf allen Ebenen der studentischen und wissenschaftlichen Arbeit weiter ausgebaut werden. Hierdurch wird ein weiterer Beitrag zum Abbau von Diskriminierungsformen geleistet. Wir haben im Land Brandenburg in den vergangenen Jahren bereits mehrere Stellen für Landesbeauftragte geschaffen, um Vielfalt zu fördern und Diskriminierung entgegenzutreten. Hierzu zählt die Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg, die Landesbeauftragte für die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen. Darüber hinaus haben wir eine Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung eingerichtet und Gründung der Fachstelle Antidiskriminierungsarbeit des Vereins Opferperspektive e.V. unterstützt. Die zusätzliche Installation einer Antidiskriminierungsbeauftragten für Schule und Kita würde voraussichtlich viele Schnittmengen zu der Arbeit der genannten Landesbeauftragten beinhalten. Zudem sind Berlin und Brandenburg hinsichtlich der Schulstrukturen bei der Trägerschaft und Aufgabenverteilung nicht unmittelbar miteinander zu vergleichen. Wir werden die Entwicklungen in Berlin allerdings interessiert verfolgen und streben einen Erfahrungsaustausch an.

Für Fälle von Diskriminierung und insbesondere Rassismus muss es an den Hochschulen weisungsfreie Beauftragte geben, die über ausreichend zeitliche und finanzielle Kapazitäten verfügen und die entsprechende Expertise aufweisen. Die Regelungslücken des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wollen wir für Studierende durch landesrechtliche Vorgaben schließen. Die Belange von LSBTTIQ* sollen an den Hochschulen in Zukunft stärker Berücksichtigung finden. Die Angebote der Hochschulen für Geflüchtete begrüßen wir und setzen uns für deren Fortführung und Weiterentwicklung ein. Die Qualitätsstandards für Chancengleichheit und Familienorientierung, die die Brandenburgische Landeshochschulrektorenkonferenz und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur unterzeichnet haben, wollen wir verbindlicher ausgestalten. Die Hochschulen sollen sich Zielquoten für die Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen mit Unterrepräsentanz geben. Außerdem wollen wir die Frauen- und Geschlechterforschung an Brandenburgischen Hochschulen stärken. Die Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen sollen, ebenso wie die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, mit einem Organklagerecht ausgestattet werden. Bei Wahrung der Selbstständigkeit der Schulen ermutigen wir sie, in Zusammenarbeit der innerschulischen Gremien und der kommunalen Schulträger ein schulinternes Qualitäts- und Beschwerdemanagement aufzubauen. Hierfür ist auch das Beraterinnen*- und Unterstützungssystems (BUSS) zu nutzen. Eine Antidiskriminierungsbeauftragte für Schulen und Kitas nach Berliner Vorbild halten wir auch für Brandenburg für sinnvoll, allerdings müsste sie im Rahmen der Anbindung an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport über mehr Unabhängigkeit verfügen, als dies in Berlin der Fall ist.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Es ist im Interesse der Hochschulen und Schulen eine Diskriminierungsfreie Umgebung sicherzustellen, wir werden Schulen und Hochschulen beim Aufbau entsprechender Strukturen unterstützen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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