Religiöse Selbstbestimmung muslimischer Frauen und Mädchen

In jüngster Zeit wird wieder verstärkt über religiös motivierte Bekleidung von muslimischen Frauen und Mädchen diskutiert. Dies hat in der Vergangenheit zu gesetzlichen Kopftuchverboten im öffentlichen Dienst und auch darüber hinaus zur Diskriminierung auf dem privaten Arbeitsmarkt geführt.

  1. Planen Sie ein Gesetz, durch das Frauen mit Kopftuch der Zugang zu Berufen im öffentlichen Dienst verwehrt oder erschwert wird?
  2. Planen Sie ein Gesetz, durch das die Religionsfreiheit von Minderjährigen eingeschränkt werden soll, um zu verhindern, das Mädchen sich selbstbestimmt für oder gegen das Kopftuchtragen entscheiden können?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD verurteilt jegliche Diskriminierung, auch im Zusammenhang mit dem Tragen eines Kopftuches. Gesetzliche Regelungen zum Tragen von Kopftüchern u. a. im öffentlichen Dienst oder Einschränkungen bezüglich der Ausübung der Religionsfreiheit von Minderjährigen sind vonseiten der SPD nicht angedacht.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Zu 1.: Nein. Religionsfreiheit ist ein zentraler Grundwert unserer Demokratie – es muss gewährleistet sein, dass die Menschen dieses Recht im Rahmen des Grundgesetzes vollumfänglich wahrnehmen können.
Zu 2.: Nein. Es geht aber nicht allein um das Kopftuch von Mädchen. Es geht auch um die Teilnahme am Sport- oder Schwimmunterricht, die Teil der Schulpflicht sind. Soweit gesetzliche Bestimmungen, z.B. Sicherheitsvorschriften regeln, muss sich auch das Tragen von Kopftüchern daran orientieren.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht

Religiöse Trägerschaft für Schulen und Kitas

Deutschland ist in den letzten Jahrzehnten ethnisch und religiös vielfältiger geworden. Dies wird sich zukünftig nicht nur im Straßenbild (Bekleidung, Sakralbauten) zeigen, sondern auch im Übernehmen gesellschaftlicher Verantwortung wie der Trägerschaft von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen.

Werden alle Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften das gleiche Recht und die gleiche Förderung z.B. beim Betrieb eigener Bildungseinrichtungen erhalten, wie staatliche Institutionen oder bereits etablierte (religiöse) Gruppen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Sowohl das Brandenburgische Schulgesetz als auch das Brandenburgische Kindertagesstättengesetz regeln die Rechte und Pflichten von Schulen oder Einrichtungen der Kindertagesbetreuung in freier Trägerschaft. Die Träger der Einrichtungen sind durch Gesetz zur Toleranz und zum Respekt der unterschiedlichen religiösen und weltanschaulichen Einstellungen der Kinder und ihrer Eltern verpflichtet. Die Einrichtungen sollen für alle Kinder unabhängig von ihrem religiösen und weltanschaulichen Hintergrund offen sein. Sofern sich ein Träger demnach auf dem Boden der verfassungsmäßigen Ordnung befindet und sich an Recht und Gesetz hält, spricht nichts dagegen, dass er gesellschaftliche Verantwortung in Form einer Trägerschaft von Schulen oder Kitas übernimmt.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Grundlage einer Förderung muss eine individuelle Überprüfung der einzelnen Einrichtungen, Ihrer Ziele, Methoden und Grundsätze sein.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht

Programm zur Bekämpfung von anti-muslimischem Rassismus

Anti-muslimischer Rassismus und anti-muslimische Gewalt nimmt auch in Brandenburg zu und reicht von verbalen Beschimpfungen über tätliche Angriffe, insbesondere auf Mädchen und Frauen, bis hin zu Anschlägen auf Moscheen. Bisher existieren in Brandenburg wenig spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung des anti-muslimischen Rassismus.

  1. Werden Sie ein Programm zur Bekämpfung des anti-muslimischen Rassismus in Brandenburg auf den Weg bringen?
  2. Wenn ja, was werden dessen Eckpunkte sein?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD steht seit nunmehr fast drei Jahrzehnten für ein offenes und tolerantes Brandenburg, kämpft mit ganzer Kraft gegen Antisemitismus, Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, jegliche Diskriminierung von Minderheiten und Rassismus. Das Land Brandenburg hat dies mit der Einführung der Anti-Rassismus-Klausel in der Landesverfassung unterstrichen. Die Bekämpfung des anti-muslimischen Rassismus findet im Rahmen des Kampfes gegen jegliche Form von Diskriminierung statt, unter anderem durch das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“. Dieses und seine Zusammenführung mit dem „Bündnis für Brandenburg“ als Stabsstelle in der Staatskanzlei haben sich auch in jüngster Zeit bewährt. So leistet das Beratungsnetzwerk aus Mobilen Beratungsteams, dem landesweiten Aktionsbündnis gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt, der RAA Brandenburg, dem Verein Opferperspektive, dem Aktionsplan „Queeres Brandenburg“, der Fachstelle Antisemitismus und der Fachstelle Islam im Land Brandenburg einen unverzichtbaren Beitrag zu einer demokratischen Zivilgesellschaft. Auch zukünftig wollen wir das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“ mit seinem Beratungsnetzwerk stärken, damit es neuen Herausforderungen wirksam begegnen kann. Hierfür werden wir die bestehenden Förderprogramme ausbauen und weiterentwickeln. Zusätzlich werden wir als SPD jegliche Form von Rassismus in Veranstaltungen, Gesprächen, Ausschüssen, Arbeitskreisen usw. diskutieren und verurteilen, um ein entsprechendes breites gesellschaftliches Bewusstsein zu erzeugen. Gemeinsam mit der Stelle der/des Integrationsbeauftragten werden wir uns für ein gleichberechtigtes und auf gegenseitigem Respekt beruhendes Zusammenleben der in Brandenburg lebenden Menschen unterschiedlicher Herkunft, Nationalität und Religion einsetzen.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Die Schändung der Potsdamer Moschee im Jahr 2016 hat gezeigt, dass auch im Land Brandenburg anti-muslimischer Rassismus vorhanden ist. DIE LINKE bekämpft jede Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und des Rassismus. Das Recht auf Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht. Es beinhaltet, Religion oder Weltanschauung frei zu wählen oder keiner anzugehören und die Religion oder Weltanschauung in der Öffentlichkeit zu leben. DIE LINKE tritt gegen eine Homogenisierung und Abwertung „des Islam“ ein. Wir setzen uns dafür ein, dass Muslimas und Muslime als solche in den Medien, den Schulen und im öffentlichen Raum auftreten können. Damit werden sie als Subjekte sichtbar und ihre Darstellung als „Fremde“ kann so durchbrochen werden. Brandenburg hat mit der Fachstelle Islam bei der RAA im Land Brandenburg eine spezielle Institution geschaffen u.a. mit dem Ziel, die Diversität des Islams verstehen zu lernen, antimuslimischem Rassismus und islamistischer Radikalisierung zu begegnen. Diese Stelle soll über 2019 hinaus fortgeführt werden. Über ein spezielles Programm zur Bekämpfung eines anti-muslimischen Rassismus haben wir noch nicht entschieden. Eckpunkte wären aber sicher: Generalisierungen müssen zurückgewiesen werden; Kritik an bestimmten Ausprägungen des Islam und an dem Verhalten oder Äußerungen von Personen aus dem muslimischen Spektrum müssen konkret geäußert und benannt werden, Selbstbestimmung, gegen den Zwang Kopftuch zu tragen und gegen den Zwang das Kopftuch abzulegen, Instrumente gegen die Einschränkung von Arbeitnehmer/innenrechten aufgrund der Religion.

Wir sehen die Bekämpfung JEGLICHER rassistischer Tendenzen als Aufgabe an, hierfür müssen parteiübergreifend die geeigneten Projekte unterstützt werden. Insbesondere helfen hiergegen die personelle Verstärkung der Vollzugsbehörden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht

Diskriminierungssensibilität gegenüber dem Kopftuch in der Arbeitsvermittlung stärken

Immer wieder berichten kopftuchtragende Frauen, dass einzelne Mitarbeiter*innen der Bundesagentur für Arbeit ihnen raten, ihr Kopftuch in der Bewerbungsphase auszuziehen und es erst nach einem unterschriebenen Arbeitsvertrag wieder zu tragen. Dies wird teilweise damit gerechtfertigt, dass sich so ihre Arbeitsmarktchancen erhöhen würden und Arbeitgeber*innen mitunter gezielt nach Bewerberinnen ohne Kopftuch fragen.

  1. Werden Sie Maßnahmen ergreifen, welche die Mitarbeiter*innen der Bundesagentur für Arbeit über die Rechtslage informieren und sie darauf verpflichten,
  2. ihren Kundinnen keinen Verzicht auf grundgesetzlich gewährte Rechte nahe zu legen und sie darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um Diskriminierung handelt?
  3. Arbeitgeber*innen auf die Rechtswidrigkeit ihres Anliegens hinzuweisen und ihnen gegenüber die Rechtslage deutlich und nachdrücklich zu vertreten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD verurteilt und bekämpft jegliche Diskriminierung, solche im Zusammenhang mit dem Tragen eines Kopftuches

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Damit die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und den entsprechenden Behörden ihre Aufgabe vollumfänglich erfüllen können, müssen entsprechende Schulungsmaßnahmen wiederkehrend angeboten werden. Arbeitgeber haben sich ebenso wie jeder Mensch an geltendes Recht zu halten. Es ist nicht Aufgabe der Politik, sie darauf hinzuweisen. Diskriminierende Stellenausschreibungen können von den Arbeitsagenturen gerügt und ggf. zurückgewiesen werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht

Information von Arbeitgeber*innen über das Verbot anhand eines Kopftuches zu diskriminieren

Der Europäische Gerichtshof hat im März 2017 unter eng definierten Bedingungen ein Kopftuchverbot in der Privatwirtschaft für zulässig erklärt. Durch die fehlende inhaltliche Differenzierung in der Berichterstattung hat dies bei einigen Arbeitgeber*innen zu dem Trugschluss geführt, dass jedwede Ablehnung einer Bewerberin aufgrund ihres Kopftuches keinen Verstoß gegen das AGG darstellt.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um Arbeitgeber*innen in Brandenburg über die Rechtslage aufzuklären?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD verurteilt jegliche Art und Form der Diskriminierung, auch im Zusammenhang mit dem Tragen eines Kopftuches.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Es muss sichergestellt werden, dass Frauen der Zugang zu gesellschaftlichen oder beruflichen Positionen nicht aufgrund ihrer Lebensform verwehrt wird. Ein Kopftuchverbot stellt eine Einschränkung dar, die dazu führen kann, dass Menschen aufgrund ihrer religiösen Zugehörigkeit an der Aufnahme einer Arbeit gehindert werden. Dabei schränkt sowohl ein Kopftuchverbot als auch der Zwang zum Tragen eines Kopftuches die Möglichkeiten der freien Entfaltung der Menschen ein. Frauen sollen selbst und frei entscheiden können wie sie sich kleiden. Die freie Religionsausübung schließt das Recht auf öffentliches Bekenntnis zu einer Religion mit ein. Wir halten nichts von Verboten von religiös motivierter Bekleidung und sprechen uns daher gegen eine Einschränkung von Beschäftigtenrechten auf dieser Grundlage aus. Die Bekämpfung religiös bedingter Diskriminierungen stellt eine staatliche und gesellschaftliche Aufgabe dar, der die solidarische Einwanderungsgesellschaft gerecht werden muss. Daher gilt es, Aufklärungsmaßnahmen zu unterstützen. Wir haben eine Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung eingerichtet und personell ausgestattet. Diese wollen wir künftig fortführen und stärken. Sie soll mit ihren Möglichkeiten, wie entsprechenden Kampagnen oder Beratungen über die Rechtslage aufklären und weiteren gesetzgeberischen Bedarf prüfen. Im Ergebnis der Prüfung stehen Regelungen für die Durchsetzung konkreter Ansprüche, wie z. B. verbandsklageähnliche Instrumente oder konkrete Sanktionsmöglichkeiten bei nachgewiesenen Diskriminierungsfällen im Zentrum erforderlicher gesetzlicher Bestimmungen.

Gesetze sind einzuhalten. Wir werden potenzielle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auf ihre Möglichkeiten nach dem AGG hinweisen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht