Pol*innen erfahren immer wieder Diskriminierungen seitens deutscher Behörden. Ihnen wird beispielsweise die Wohnanmeldung in Brandenburg verweigert, obwohl sie als EU-Bürger*innen das Recht haben, sich nach Erfüllung der grundlegenden Anforderungen in einem beliebigen EU-Land aufzuhalten. Dadurch wird ihnen der betreffende Zeitraum nicht für die erforderliche fünfjährige Aufenthaltsdauer in Deutschland angerechnet, die für den Erwerb der vollen Rechte auf Ansprüche nach SGB II und SGB XII erforderlich ist. Infolgedessen arbeiten sie häufig ohne amtliche Registrierung oder als entsandte Arbeitnehmer*innen und haben somit eine schlechtere soziale Absicherung und Arbeitssituation.
- Werden Sie diese Fälle einer Verweigerung der Registrierung untersuchen?
- Wie werden Sie sicherstellen, dass sich solche Vorfälle nicht wiederholen?
Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet. |
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Die SPD wird die Diskriminierung gegen bestimmte Gruppen der EU-Bevölkerung auf dem Wohn- und Arbeitsmarkt überprüfen und sich ggfs. mit den entsprechenden Oberbehörden in Verbindung setzen. Auch solche Art der Diskriminierung lehnt die SPD wie alle anderen Formen entschieden ab. |
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Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt. |
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Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt. |
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Ja |
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Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. |