Gesichertes Niederlassungsrecht für EU-Bürger*innen

Pol*innen erfahren immer wieder Diskriminierungen seitens deutscher Behörden. Ihnen wird beispielsweise die Wohnanmeldung in Brandenburg verweigert, obwohl sie als EU-Bürger*innen das Recht haben, sich nach Erfüllung der grundlegenden Anforderungen in einem beliebigen EU-Land aufzuhalten. Dadurch wird ihnen der betreffende Zeitraum nicht für die erforderliche fünfjährige Aufenthaltsdauer in Deutschland angerechnet, die für den Erwerb der vollen Rechte auf Ansprüche nach SGB II und SGB XII erforderlich ist. Infolgedessen arbeiten sie häufig ohne amtliche Registrierung oder als entsandte Arbeitnehmer*innen und haben somit eine schlechtere soziale Absicherung und Arbeitssituation.

  1. Werden Sie diese Fälle einer Verweigerung der Registrierung untersuchen?
  2. Wie werden Sie sicherstellen, dass sich solche Vorfälle nicht wiederholen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD wird die Diskriminierung gegen bestimmte Gruppen der EU-Bevölkerung auf dem Wohn- und Arbeitsmarkt überprüfen und sich ggfs. mit den entsprechenden Oberbehörden in Verbindung setzen. Auch solche Art der Diskriminierung lehnt die SPD wie alle anderen Formen entschieden ab.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Ja

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Situation alleinerziehender Mütter verbessern

Alleinerziehende Mütter sind in Deutschland besonders häufig von Armut betroffen. Dies liegt daran, dass es ihnen oft schwerfällt, eine Arbeit zu finden, sie nicht die steuerlichen Vorteile voll ausschöpfen können, die Familien beanspruchen können und, wenn sie Arbeit haben, dann oft in der Teilzeitfalle stecken.

  1. Wie werden Sie die Situation speziell für alleinerziehende Frauen verbessern?
  2. Ein großes Problem für alleinerziehende Frauen ist es, bezahlbaren Wohnraum für die Familie zu finden. Wie werden Sie diese Situation verbessern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir wollen ein Brandenburg, in dem alle Menschen bezahlbaren Wohnraum finden. Daher investieren wir weiterhin jährlich 100 Millionen Euro in den Wohnungsbau, treten auf Bundesebene für eine Verschärfung der Mietpreisbremse ein und nutzen landespolitische Spielräume für die Begrenzung der Mieten. Eine Differenzierung nach Familienformen oder Geschlecht ist beim Thema Wohnen nicht angedacht, was auch im Fall familienbezogener Maßnahmen u. a. im Familien- und Kinderpolitischen Programm der Landesregierung gilt. In Zukunft setzen wir weiterhin u. a. auf die vonseiten Brandenburgs geförderte Servicestelle „Lokale Bündnisse für Familie“ zur Unterstützung der mehr als 50 gegründeten lokalen Bündnisse in den Städten und Gemeinden, die sich für Familienfreundlichkeit vor Ort einsetzen. Gleiches gilt für die Servicestelle „Arbeitswelt und Elternzeit“ bei der Wirtschaftsförderung Brandenburg oder auch das Landesförderprogramm „Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften in Brandenburg“. Die 40 Millionen Euro dieses Programms aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds richten sich u.a. an Alleinerziehende und tragen somit zur Bekämpfung von Armut bei Ein-Eltern-Familien bei. Weiterhin soll die Teilhabe für Familien einschließlich der Einelternfamilien durch die Förderung der Familien- und Alleinerziehendenverbände als direkte Anlaufstellen und Interessenvertretungen für alle Familienformen gestärkt werden. Auch die Landesstiftung „Hilfe für Familien in Not“, die sich besonders an Alleinerziehende richtet, werden wir weiter unterstützen, ebenso wie den „Runden Tisch gegen Kinderarmut“.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Wir arbeiten an der Verbesserung der Betreuungsangebote wie auch an Maßnahmen zur Entspannung des Wohnungsmarktes.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Wohnungsunterbringung von Menschen im Asylverfahren und mit Duldung

Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es seit vielen Jahren, dass Menschen im laufenden Asylverfahren im Land Brandenburg möglichst in Wohnungen oder Wohnungsverbünden untergebracht werden. Angesichts der gestiegenen Flüchtlingszahlen von 2014 bis 2016 ist eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften ausgebaut und die Wohnungsunterbringung vorübergehend vernachlässigt worden. Geflüchtete im Asylverfahren und mit einer Duldung erhalten regelmäßig Ablehnungen auf gestellte Anträge zur Unterbringung außerhalb der Gemeinschaftsunterkünfte. Die restriktive Auslegung des Ermessenspielraums kann jedoch nicht im Sinne einer guten Integration sein.

  1. Werden Sie für eine Unterbringung von Menschen im laufenden Asylverfahren bzw. mit Duldung in eigenen Wohnungen eintreten?
  2. Welche Maßnahmen werden Sie anstoßen, um Wohnungsunterbringung wieder prioritär zu machen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Brandenburg wird sich auch in Zukunft zum EU-Grundsatz der Freizügigkeit bekennen. Unser Land liegt im Herzen Europas. Wir profitieren von den europäischen Errungenschaften Frieden, Demokratie, Solidarität und wirtschaftliche Stabilität und bekennen uns gerade angesichts des wachsender Nationalismus‘in Europa zu den europäischen Werten. Brandenburg kommt durch seine Lage eine wichtige Brückenfunktion zwischen Ost und West wie auch Nord und Süd zu. So trägt Brandenburg auch Mitverantwortung für die Zukunft Europas und ist sich der Bedeutung der jungen Generation bewusst. Deshalb wollen wir den Austausch von Jugendlichen, Azubis und Studierenden innerhalb Europas fördern und unterstützen die Forderung der Europäischen Sozialdemokratie für deutlich mehr Mittel im Programm „Erasmus+“ der Europäischen Union. Zusätzliche Angebote für EU-Bürger*innen im Zusammenhang mit Sprach- und Orientierungskursen gilt es in den nächsten Jahren zu diskutieren.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

  1. Unser Ziel ist es, dass alle Brandenburger* innen sich angemessenen und ihren Bedürfnissen entsprechenden Wohnraum dauerhaft leisten können. Wir setzen uns seit Jahren für eine Wohnungsunterbringung von Geflüchteten ein, diese scheitert jedoch oftmals an der Wohnungssituation vor Ort. Wir wollen die Kommunen dabei unterstützen, Wohnraum bereitzustellen und mit einer nachhaltigen Wohnungspolitik den Bedürfnissen der Bevölkerung Rechnung tragen. Die Wohnungssituation ist in vielen Orten Brandenburgs sehr angespannt. Deshalb ist der Neubau von Wohnungen erforderlich.
  2. Mit dem Landesaufnahmegesetz und den zugehörigen Verordnungen haben wir die Wohnungsunterbringung prioritär behandelt, auch dadurch, dass die Erstattungssätze für die Kommunen im Fall der Wohnungsunterbringung höher sind.

Wir unterstützen Maßnahmen, die das Bemühen von Menschen fördern, sich in der neuen Heimat zu integrieren und sehen den Bedarf im Land, eine gezielte Planung von Integrationsmaßnahmen zu initiieren. Inwieweit hierzu auch die Bereitstellung kostenfreier Sprach und Orientierungskurse eine sinnvolle Maßnahme sein kann, ist zu überprüfen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Wohnungsunterbringung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge

Laut § 9 (4) des LAufnG hat sich Brandenburg im Rahmen der Umsetzung geltender EU-Aufnahmerichtlinie dazu verpflichtet, besonders schutzbedürftige Flüchtlinge in geeigneten Wohnungen oder Einrichtungen unterzubringen. Der Paragraph hat bisher jedoch kaum Anwendung gefunden. Schwerkranke Menschen, Opfer von Folter und Gewalt und psychisch belastete Menschen müssen nach wie vor sehr lange in großen und isolierten Sammelunterkünften auf wenigen Quadratmetern leben, was häufig zur Verschlechterung der Gesundheitssituation führt. Frauen, Alleinerziehende und LSBTIQ-Personen leben in den Unterkünften fremdbestimmt und ohne Privatsphäre, für Kinder ist ein kindgerechtes Aufwachsen dort nicht möglich.

  1. Was werden Sie dafür tun, dass besonders schutzbedürftige Flüchtlinge rasch aus den Unterkünften ausziehen können, bzw. gar nicht erst dort untergebracht werden?
  2. Was werden Sie dafür tun, dass die Aufnahmerichtlinie und die Regelungen im Landesaufnahmegesetz bezüglich der Unterbringung besonders Schutzbedürftiger in Wohnungen für alle vulnerablen Flüchtlinge landesweit umgesetzt werden kann?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Brandenburg berücksichtigt die besonderen Belange von schutzbedürftigen Personen wie Minderjährigen, unbegleiteten Minderjährigen, Behinderten, älteren Menschen, Schwangeren, Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern, Opfern des Menschenhandels, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, LSBTIQ-Personen, Personen mit psychischen Störungen und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben. Sollte den besonderen Belangen Schutzbedürftiger in einer unterbringenden Kommune nicht entsprochen werden können, ist die Umverteilung auf eine andere Kommune vorgesehen, die dies sicherstellen kann. Die konkreten Maßnahmen sind darüber hinaus im Landesintegrationskonzept festgehalten und werden gemeinsam mit den Kommunen umgesetzt.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Wir setzen uns dafür ein, dass Geflüchtete vorwiegend dezentral untergebracht werden. Vor allem für besonders schutzbedürftige Geflüchtete – Frauen, Kinder, Menschen mit Behinderungen, LSBTIQ* usw. – braucht es besondere Einrichtungen und Schutzräume. Um ein Leben in einer selbstbestimmten Unterkunft zu ermöglichen, fördern wir sozialen Wohnungsbau, der auch schutzbedürftigen Geflüchteten zur Verfügung stehen muss. Oberstes Ziel sollte es sein, dass gewachsene soziale Netzwerke erhalten bleiben sowie der Zugang zu für die Integration wichtiger Infrastruktur (Kita, Schule, Arbeitsplatz) gewährleistet ist.

Die geltenden rechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten – damit diese durchgesetzt werden können sind die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Selbstbestimmte Unterbringung von schutzberechtigten Flüchtlingen

Anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte sowie subsidiär Schutzberechtigte haben das Recht, in eine Wohnung umziehen. In der Realität ist es jedoch so, dass auch Menschen nach einem positiven Abschluss des Asylverfahrens aus verschiedenen Gründen weiterhin in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, obwohl sie dazu nicht mehr verpflichtet sind. Für diese Unterbringung kann nach § 11 Landesaufnahmegesetz eine von den Kommunen festgesetzte Gebühr erhoben werden, sobald der*die Geflüchtete (oder Anerkannte) über ein Einkommen verfügt. In einigen Kommunen führt dies dazu, dass Menschen für einen 6 qm Heimplatz mit Gemeinschaftsbad und -küche bis zu 400 Euro pro Person und Monat bezahlen müssen.

  1. Welche Maßnahme werden Sie ergreifen, um anerkannte Flüchtlinge bei der Suche nach einer Wohnung zu unterstützen?
  2. Mit welchen Maßnahmen werden Sie einer Diskriminierung von Menschen mit geringem Einkommen, Flüchtlingen etc. auf dem Wohnungsmarkt entgegenwirken?
  3. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass sich die Gebühren in Gemeinschaftsunterkünften für alle Menschen, die dort leben, in einem sozial verträglichen Rahmen halten?
  4. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass zeitnah mehr sozialer/geförderter Wohnraum dort entsteht, wo er gebraucht wird, so dass Menschen in eigenen Wohnraum ziehen können?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Über verschiedene Projekte fördern wir die soziale Integration durch Bereitstellung von Wohnraum oder durch Aufwertung von Quartieren. Dazu zählen das Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ (SIQ), das Städteförderprogramm „Soziale Stadt“ oder der „Stadt-Umland-Wettbewerb“.
Wir werden auch weiterhin jährlich 100 Mio. Euro in den Wohnungsbau investieren. Wir unterstützen die Kommunen bei der Gewinnung von Bauland. Dazu stellen wir ihnen Landesgrundstücke für den Wohnungsbau vergünstigt zur Verfügung. Um die Schaffung von mehr und besseren Wohnungen zu unterstützen, haben wir das „Bündnis für Wohnen“ gegründet. Wir werden unsere Bemühungen gemeinsam mit den Bündnispartnern intensivieren. Wir werden unter enger Einbeziehung der Kommunen die Zusammenarbeit mit Berlin in der Wohnungspolitik vertiefen. Ziel ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für die breite Mittelschicht. Wir bekennen uns dazu, dass das Land dabei eine aktive Rolle spielen wird.

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Das Land fördert mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum für bezahlbares Wohnen. Das ist der richtige Ansatz für sozialverträgliche Wohnbedingungen. Wir werden uns dafür einsetzen, die Förderung auszubauen. Mit den Gesetzen zur sozialen Wohnraumförderung und zum Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum haben wir die Möglichkeiten für mehr Wohnraum und für bedürfnisgerechte Wohnformen geschaffen. Damit kann die Zahl der Anspruchsberechtigten bei gefördertem Wohnraum erheblich erweitert werden. Gleichzeitig sind Geflüchtete auf dem Wohnungsmarkt auch wegen rassistischer Vorbehalte benachteiligt. Wir unterstützen Modelle einzelner Kommunen, die gezielte Unterstützung bei der Wohnungssuche leisten. Modelle, die gute Ergebnisse zeigen, werden wir bekannt machen und darauf hinwirken, dass auch andere Kommunen diese einsetzen. Gleichzeitig braucht es ein Landesantidiskriminiserungsgesetz, das wirksam gegen rassistische Diskriminierung in allen Lebensbereichen schützt. Die Kommunen erheben beim Höchstsatz Gebühren für Gemeinschaftsunterkünfte, die kostendeckend sind. Die intensive Beschäftigung des Landtages mit den Gebührensatzungen hat ergeben, dass einige Kommunen Kalkulationen zugrunde gelegt haben, die Kosten mit einberechnen, die zu hoch angesetzt oder gar durch das Land anderweitig erstattet werden. In der Folge wurden Gebühren gesenkt. Hier wird auch weiterhin politischer Druck notwendig sein. Allerdings wird am Grundsatz der Gebührenerhebung festgehalten.

Die derzeitige Wohnungsmarktsituation muss zwingend Entspannung erfahren, u.a. durch gezielten Wohnungsbau und der Förderung von Wohneigentum wie auch Maßnahmen, um den sozialen Wohnungsbau zu stärken. Nur mit dem entsprechenden Angebot wird mittelfristig der Bedarf zu decken sein. Die für die Nutzung von Gemeinschaftsunterkünften berechneten Gebühren müssen sich an den Kosten orientieren und dürfen keine Überforderung darstellen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierung von Geflüchteten und Migrant*innen auf dem Wohnungsmarkt entgegenwirken

Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte finden in Brandenburg keinen angemessenen Wohnraum, weil sie anhand ihres Namens und/oder ihrer Hautfarbe benachteiligt werden. Menschen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus haben es besonders schwer, weil die im Integrationsgesetz verankerte Wohnsitzregelung den Radius der Wohnungssuche stark einschränkt.

Die Folge ist eine Verdrängung in Randgebiete mit fehlenden Angeboten in der Kinderbetreuung, Sprachförderung und Bildung. Zudem erschwert oder verhindert die Verdrängung die Teilhabe an kulturellen oder politischen Aktivitäten.

  1. Wie werden Sie Diskriminierungen von Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund auf dem brandenburgischen Wohnungsmarkt entgegenwirken?
  2. Was werden Sie unternehmen, damit Familien mit Migrations- und Fluchtgeschichte nicht in Randbezirke gedrängt werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Über verschiedene Projekte fördern wir die soziale Integration durch Bereitstellung von Wohnraum oder durch Aufwertung von Quartieren. Dazu zählen das Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ (SIQ), das Städteförderprogramm „Soziale Stadt“ oder der „Stadt-Umland-Wettbewerb“.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Grundlegend ist die Schaffung ausreichender Angebote auf dem Wohnungsmarkt. Wo nachweislich in diskriminierender Weise Menschen vom Wohnungsmarkt z.B. aufgrund ihrer Herkunft ausgeschlossen werden, ist dies zu ahnden und juristisch aufzuarbeiten.

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