Verwaltungen als Schnittstelle zu den Bürger*innen

Die Entscheidungen und das Verhalten von Verwaltungen haben einen großen Einfluss auf das Leben von Menschen. In Studien und in der Antidiskriminierungsberatung wird regelmäßig von Diskriminierungserfahrungen im Kontakt mit staatlichen Stellen berichtet. Gleichzeitig fällt es Betroffenen gerade in diesem Lebensbereich schwer, ihre Rechte einzufordern.

  1. Welches Konzept verfolgt Ihre Partei, um einen diskriminierungssensiblen Umgang der Verwaltung in ihren Abläufen und Strukturen sowie im direkten Kontakt mit den Bürger*innen sicherzustellen?
  2. Wo sehen Sie Regelungsbedarfe und welche konkreten Maßnahmen planen Sie in der kommenden Legislatur?
  3. Werden Sie ein Beschwerdemanagement für Diskriminierung einführen? Wie wird dieses sicherstellen, dass konkrete und qualifizierte Ansprechpartner*innen zur Verfügung stehen? Wie werden Sie sicherstellen, dass das Verfahren bei allen Verwaltungen und Behörden mit direktem Kund*innenkontakt eingeführt wird und die Bürger*innen hiervon Kenntnis erhalten?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die Verwaltung ist an das Grundgesetz sowie Recht und Gesetz gebunden. Das Diskriminierungsverbot muss regelmäßig Bestandteil von Aus-, Fort- und Weiterbildungen sein.

Grundsätzlich sehen wir aus den vorgenannten Gründen die Notwendigkeit für ein Landesantidiskriminierungsgesetz und haben einen entsprechenden Entwurf in der aktuellen Wahlperiode eingebracht.
Exemplarisch sollen an dieser Stelle zwei konkrete Punkte hervorgehoben werden:
Für die die Sensibilisierung und Qualifizierung für die Belange von LSBTIQ*-Menschen wollen wir für die gesamte Verwaltung des Land Brandenburgs eine Handreichung erarbeiten und Beschäftigte entsprechend schulen.
Die von der Landesbeauftragten für die die Belange von Menschen mit Behinderung adressierten Beschwerden aufgrund von Diskriminierungserfahrungen, die behinderte Menschen im Land Brandenburg machen, dokumentieren in diesem Bereich ebenso dringenden Handlungsbedarf. Nicht hinnehmbar sind in diesem Zusammenhang Vorfälle, bei denen Menschen mit Behinderung von behördlicher Seite mündlich mitgeteilt wird, ihr Antrag auf Leistung müsse gar nicht erst gestellt werden, da er ohnehin abgelehnt werden würde. Wir halten es für sinnvoll in Landesbehörden ohne Beschwerdemanagement ein solches zu etablieren.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

An erster Stelle muss die Aufgabenkritik der Antidiskriminierungsstellen stehen. Die Sensibilisierung aller Verwaltungsstellen für das Thema
Diskriminierung ist eine permanente Aufgabe und muss Inhalt von entsprechenden Weiterbildungsmaßnahmen sein. Das von der
Antidiskriminierungsstelle zu entwickelnde Schulungsprogramm für die kundennahe Verwaltung muss ständig an die Verwaltungspraxis angepasst werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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