Verwaltung als Auftraggeberin und Vertragspartnerin

Das Land Brandenburg ist ein bedeutsamer Auftrag- und Fördermittelgeber, beispielsweise in den Bereichen Infrastruktur, Wohnungsbau, Forschung, Soziale Hilfen und Kultur. Durch die Gestaltung von Ausschreibungen, Förderrichtlinien, vertraglichen Rahmenbedingungen etc. kann das Land Anreize zur Umsetzung und Sicherstellung eines wirksamen Diskriminierungsschutzes auf Seiten der Auftragnehmer*innen und Fördermittelempfänger*innen setzen.

Wie werden Sie konkrete Aspekte des Diskriminierungsschutzes im Brandenburger Vergabegesetz sowie in Förderrichtlinien und Ausschreibungen verankern?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung ist der SPD ein wichtiges Anliegen. Die dazu notwendigen Maßnahmen ergreifen wir dort, wo das Land Brandenburg seinen Einfluss auch auf das Handeln Dritter geltend machen kann.

Wir wollen das Brandenburger Vergaberecht ändern. Im ersten Schritt sollen außer der Einhaltung von Tarifbindung und Mindestlöhnen bei allen beauftragten Unternehmen künftig auch Nachhaltigkeitskriterien für die zu beschaffenden Produkte verbindlich vorgeschrieben werden. Wir richten unabhängige Ombudsstellen ein, die sowohl die Arbeitnehmer*innen als auch die Arbeitgeber*innen beraten, um Tricksereien beim Mindestlohn zurückzudrängen. Für die Beschaffung von Importprodukten sind, soweit möglich, Zertifizierungen vorzuschreiben, die die Einhaltung der Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zum Schutz vor Ausbeutung und Verbot von Kinderarbeit gewährleisten. Die Beachtung dieser Kriterien wird auch das Verantwortungsbewusstsein in breiten Bevölkerungskreisen positiv beeinflussen.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Vergabe von Grundstücken für Wohnungsbauprojekte kommunaler Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften oder Baugemeinschaften in der Regel in qualitätsorientierten Konzeptvergaben erfolgt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Man muss zwischen Vergabe und Fördermaßnahmen unterscheiden. Das Brandenburger Vergabegesetz enthält nach unserer Auffassung ohnehin schon zu viele vergabefremde Regelungen, die Investitionen der öffentlichen Hand zunehmen hemmen und verhindern, weil sich keine Auftragnehmer finden. Die Diskriminierung ist ein Rechtsverstoß, dem unmittelbar begegnet werden muss. Darüber hinaus ist die Kontrolle einer solchen Auflage bürokratisch und im Zweifel nicht zu gewährleisten. Bei Fördermaßnahmen kann eine solche Auflage hingegen sinnvoll sein, um bestimmte Ziele der
Fördermaßnahme zu erreichen. Hier sollte eine, allerdings möglichst bürokratiearme, Lösung gefunden werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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