Landesverwaltung als Arbeitgeberin

Die Brandenburgische Verwaltung ist eine große Arbeitgeberin. Als solche ist sie für den effektiven Diskriminierungsschutz ihrer Mitarbeiter*innen und für die Chancengleichheit von Bewerber*innen verantwortlich. Damit hat sie eine Vorbildfunktion für andere Arbeitgeber*innen.

  1. Welche Schritte planen Sie, um die Schutzgebote und weiterführenden Handlungsmöglichkeiten wie Positive Maßnahmen, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) angelegt sind, umzusetzen?
  2. Werden Sie AGG-Beschwerdestellen in den Landesverwaltungen und -betrieben flächendeckend einrichten und ihre Arbeit evaluieren?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung ist der SPD ein wichtiges Anliegen. Die dazu notwendigen Maßnahmen werden wir ergreifen und ggf. auch Rechtsgrundlagen ändern bzw. schaffen.

Wir setzen uns dafür ein, dass die Verwaltung verstärkt Jugendliche mit Migrationshintergrund ausbildet. Da wo Frauen unterrepräsentiert sind, setzen wir uns für eine fünfzig Prozent Quote ein, insbesondere in den Führungsebenen und Aufsichtsgremien. Die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten wollen wir im Landesgleichstellungsgesetz ausbauen.
Wir befürworten die Etablierung beziehungsweise Aufrechterhaltung oder Weiterentwicklung von Beschwerdemanagement in Landesbehörden, vergleiche Antwort auf Frage 2.1. Dieses soll aus unserer Sicht nicht nur von den die Leistungen der jeweiligen Behörde in Anspruch nehmenden Bürger*innen in Anspruch genommen werden können, sondern ebenfalls von den dort Mitarbeitenden.
Die ausgewerteten Daten aus dem Beschwerdemanagement sollten im Sinne einer systematischen Dokumentation selbstverständlich in den regelmäßig zu erstellenden Bericht der Landesstelle für Chancengleichheit einfließen.
Wir gehen davon aus, dass gebündelte, mit qualifiziertem Fachpersonal ausgestattete Angebote vorzuziehen sind. Personalvertretungen sind vertrauenswürdige Ansprechpartner*innen vor Ort. Sie sind vom Grundsatz her für eine niederschwellige Beratung qualifiziert. Für einen wirksamen Schutz vor Diskriminierung ist es wichtig, sie gegebenenfalls in ihrer Diversity-Kompetenz weiter zu qualifizieren. Wir wollen die Beteiligungsrechte der Personalräte in den öffentlichen Verwaltungen stärken.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Der Landesverwaltung kommt als Arbeitgeberin eine besondere Rolle zu – sie hat in geeigneter Weise sicherzustellen, dass Diskriminierungen nicht stattfinden. Wo dies dennoch geschieht, ist es sofort abzustellen. Voraussetzung dafür ist der vertrauensvolle Umgang zwischen den
Mitarbeitern und den Vorgesetzten, die Landesregierung ist gehalten das dafür geeignete Betriebsklima zu schaffen und geeignete Instrumente, insbesondere einschlägige Weiterbildungsmaßnahmen für Führungskräfte zu etablieren.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
vollständige Detailansicht