Eingliederung von EU-Bürger*innen in den Arbeitsmarkt

Oft sehen sich EU-Bürger*innen mit einer Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt konfrontiert. Trotz guter Qualifizierung haben sie vielfach Probleme aufgrund ihrer Herkunft. Auch in Jobcentern ist das Diskriminierungsrisiko hoch, wie die Studie „Diskriminierungsrisiken in der öffentlichen Arbeitsvermittlung“ (2017) zeigt. EU-Bürger*innen haben beispielsweise oft Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen. Sie werden hierüber allerdings nur selten von den Mitarbeiter*innen der Arbeitsämter / Jobcenter angemessen informiert und ihre Anträge öfter abgelehnt als bei Deutschen.

  1. Wie werden Sie Bürger*innen aus mittel- und osteuropäischen Ländern dabei unterstützen, ihr eigenes Potenzial auszuschöpfen?
  2. Welche Schritte werden Sie unternehmen, um die Information von EU-Bürger*innen über ihre Rechte zu garantieren?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die Lage auf dem Brandenburger Arbeitsmarkt hat sich in den vergangenen zehn Jahren deutlich verbessert. Mittlerweile suchen die unterschiedlichsten Beschäftigungsbereiche wie Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen usw. nach Fachkräften; dabei sind auch Bürgerinnen und Bürger der EU willkommen. Die SPD wird sich zur Aufgabe machen, die vermutete Diskriminierung von Bürgerinnen und Bürgern der EU auf dem Arbeitsmarkt und im Zusammenhang mit Arbeitsämtern/Jobcentern für das Land Brandenburg zu überprüfen und sich diesbezüglich u. a. mit der Stelle des/der Integrationsbeauftragten in Verbindung setzen. Eine solche Form der Diskriminierung lehnt die SPD entschieden ab.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Unser politisches Ziel ist die diskriminierungsfreie Gesellschaft. Deshalb muss müssen die Ansprechpartner in Jobcentern /Arbeitsämtern umfassend und vollständig über die Rechte der Betroffenen informiert werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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