Flächendeckende Beratung und Unterstützung für Betroffene

Ein effektiver Diskriminierungsschutz braucht wohnortnahe, barrierefreie, unabhängige und professionelle Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen, die Diskriminierung erleben und ihr Recht auf Gleichbehandlung einfordern und durchsetzen wollen. In Brandenburg gibt es kaum staatlich finanzierte Beratungsstrukturen, die explizit den Auftrag haben, diskriminierte Personen zu unterstützen. Darüber hinaus gibt es keine Angebote auf kommunaler Ebene.

  1. Wie werden Sie den schrittweisen Aufbau einer unabhängigen flächendeckenden Beratungs- und Unterstützungsstruktur voranbringen?
  2. Welche Mittel werden Sie hierfür im Landeshaushalt bereitstellen?
  3. Welche konkreten Ziele und Eckpunkte haben Sie für die Entwicklung des Beratungsangebotes bis zum Ende der kommenden Legislatur?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ein SPD-geführtes Land Brandenburg wird auch weiterhin Mittel zur Bekämpfung jeglicher Diskriminierung zur Verfügung stellen. Die Landestelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung wird die Zusammenarbeit mit den Antidiskriminierungsstellen des Bundes und der Länder sowie mit Netzwerken, Gremien, NGOs und der Zivilgesellschaft fortführen. Gleichzeitig wird sie die Unterstützung des Vernetzungsprozesses von Selbsthilfeorganisationen und Betroffenenverbänden vorantreiben.

Aufgaben der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung nach unseren Maßgaben muss die Gewährleistung, Weiterentwicklung und Steuerung einer bedarfsgerechten, effizienten und niedrigschwelligen Selbsthilfe- und Beratungsinfrastruktur sein. Zur Umsetzung dieser Aufgabe soll die Landesstelle entsprechende Konzepte, Strategien und Maßnahmen entwickeln. Zur Gewährleistung, Weiterentwicklung und Steuerung der bestehenden Selbsthilfe- und Beratungsinfrastruktur soll sie mit den jeweiligen Nichtregierungsorganisationen und Verwaltungseinheiten zusammenarbeiten, deren zielgruppenorientierte Angebote vernetzen und sie in der Öffentlichkeit bekannt machen. Dort, wo Unterstützungsangebote mit staatlichen Mitteln gefördert werden, muss die Landesstelle mittels geeigneter Maßnahmen aus unserer Sicht darauf hinwirken, dass die Beratungsarbeit anerkannten Prinzipien wie Vertraulichkeit, Unabhängigkeit und Barrierefreiheit entspricht. Durch den Aufbau einer systematischen Dokumentation der Beratungsarbeit können Handlungsbedarfe (wie z. B. die Notwendigkeit der Einrichtung eines Rechtshilfefonds) überprüft und bei der Weiterentwicklung der Infrastruktur gegebenenfalls berücksichtigt werden.
Dies gelingt jedoch nur mit einer auskömmlichen finanziellen und personellen Ausstattung der Landesstelle, vgl. Punkt 1.2. Dafür haben wir in der aktuellen Wahlperiode 240.000 Euro pro Jahr gefordert.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Wir setzen zunächst auf eine grundlegende Aufgabenkritik, um auf dieser Basis den Finanzierungsbedarf zu ermitteln, im Rahmen dieser Aufgabenkritik ist auch die Verankerung von Beratungsangeboten in der Fläche und die dafür erforderlichen Umsetzungsschritte mitzudenken.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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