Wissen über Diskriminierung

Für eine zielgerichtete Antidiskriminierungspolitik und -arbeit ist ein fundiertes empirisches Wissen über Diskriminierung unabdingbar. Für Brandenburg gibt es aktuell nur wenige Studien und / oder Statistiken. Wichtige Fragen, wie die folgenden, können aktuell nur zum Teil beantwortet werden:

  • Wo, in welcher Form und warum erleben Menschen in Brandenburg Diskriminierung?
  • Welche diskriminierenden Praxen und Strukturen existieren in konkreten Lebensbereichen wie Arbeit, Gesundheit, Bildung, Behörden – bezogen auf welche Merkmale?
  • Was wissen von Diskriminierung Betroffene über ihre Rechte und wie nutzen sie diese?
  • Wie gut funktioniert der faktische Zugang zu einem rechtlichen Diskriminierungsschutz?
  • Wie gehen Brandenburger Gerichte mit Klagen wegen Diskriminierung um?
  1. Wie wird Ihre Partei vorgehen, um fundierte Informationen als Grundlage der eigenen Politik zu erhalten?
  2. Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden Sie setzen?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Für das Sammeln und Bewerten von Informationen über bestehende Ungleichbehandlung spieklt die Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung eine wichtige Rolle. Auch für die Zukunft setzen wir u. a. auf den Austausch und das gute Zusammenspiel mit der Stelle der/des Landesbeauftragten für die Gleichstellung von Frauen und Männern im Land Brandenburg. Diese Stelle hat zur Aufgabe, die Gleichstellung der Geschlechter in Brandenburg im Blick zu haben, gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vorzugehen sowie den in der Landesverfassung festgeschriebenen Grundsatz der Gleichberechtigung innerhalb der Landesregierung und in der Öffentlichkeit zur Geltung zu bringen. Gleiches gilt für die Stelle der/des Integrationsbeauftragten des Land Brandenburg, die auch weiterhin mit der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung zusammenarbeiten soll. Dabei wird die SPD alle beteiligten Stellen unterstützen.

Ein wichtiger Aspekt unseres Entwurfs für ein Landesantidiskriminierungsgesetz ist die Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen zu Diskriminierungen, ihren Ursachen und ihren Folgen. Wir sehen dies als eine weitere Aufgabe einer auskömmlich ausgestatteten Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung. Zu denken ist an fachliche Stellungnahmen, Gutachten und Berichte, die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen aber auch wissenschaftliche Testing-Studien zur Erhellung des Dunkelfeldes. Verbunden ist damit auch das Recht der Landesstelle, solche Untersuchungen an Dritte, z. B. wissenschaftliche Einrichtungen, zu vergeben.
Dazu gehören insbesondere Maßnahmen zum Abbau institutioneller Diskriminierung wie die im Gesetz genannten Maßnahmen zur Durchführung der „Diversity-Folgenabschätzung“ (z. B. in Form von Leitfäden für Ministerien) und zur Vermittlung von „Diversity-Kompetenz“ (z. B. durch die Qualitätssicherung von Aus- und Fortbildung).
Dem Bericht der Landesregierung über die Arbeit der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung ist zu entnehmen, dass das Beratungsaufkommen aufgrund der Merkmale der ethnischen Herkunft, des Geschlechts und der Behinderung am häufigsten ist. Ein weiterer Fokus muss auf Menschen liegen, die mehrfach von Diskriminierung betroffen sind.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Für die Liberalen steht das selbstbestimmte, angst- und diskriminierungsfreie Leben des Einzelnen im Mittelpunkt der Politik. Zur Informationsgewinnung bauen wir auf die regulär erhobenen Statistiken auf den engen Austausch mit Verbänden und Interessenvertretungen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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