Beratungs- und Hilfsangebote für von Gewichtsdiskriminierung Betroffene

Beratungsstellen für von Diskriminierung Betroffene werden fast immer mit Hilfe von Fördermitteln finanziert, die auf die Bevölkerungsgruppen ausgerichtet sind, die sich aus den in §1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) genannten Merkmalen ableiten lassen. Das Merkmal Gewicht wird vom AGG nicht erfasst. Eine Beratung und Unterstützung der von Gewichtsdiskriminierung Betroffenen ist damit nicht Teil des Auftrags der Beratungsstellen und wo diese über ihren Auftrag hinaus tätig sind, geht dies nicht aus ihrer Öffentlichkeitsarbeit hervor. Aktuell gibt es damit keine für die Betroffenen ersichtlichen und auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Beratungs- und Hilfsangebote.

  1. Wie werden Sie sicherstellen, dass von Gewichtsdiskriminierung Betroffenen Beratungs- und Hilfsangebote zur Verfügung stehen?
  2. Wie werden Sie dafür sorgen, dass die Betroffenen von diesen Angeboten erfahren?
  3. Werden Sie die Entstehung von entsprechend spezialisierten regionalen Trägern in Brandenburg fördern?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Für das Sammeln und Bewerten von Informationen über bestehende Ungleichbehandlung spieklt die Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung eine wichtige Rolle. Auch für die Zukunft setzen wir u. a. auf den Austausch und das gute Zusammenspiel mit der Stelle der/des Landesbeauftragten für die Gleichstellung von Frauen und Männern im Land Brandenburg. Diese Stelle hat zur Aufgabe, die Gleichstellung der Geschlechter in Brandenburg im Blick zu haben, gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vorzugehen sowie den in der Landesverfassung festgeschriebenen Grundsatz der Gleichberechtigung innerhalb der Landesregierung und in der Öffentlichkeit zur Geltung zu bringen. Gleiches gilt für die Stelle der/des Integrationsbeauftragten des Land Brandenburg, die auch weiterhin mit der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung zusammenarbeiten soll. Dabei wird die SPD alle beteiligten Stellen unterstützen. Die SPD hat sich seither auf die Fahne geschrieben, Diskriminierung und Möglichkeiten des Vorgehens dagegen in Veranstaltungen, Gesprächen, Ausschüssen, Arbeitskreisen usw. zu thematisieren. Dabei bleibt es. Die Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung rückt ebenfalls diese Themen immer wieder in den Fokus der Öffentlichkeit durch Öffentlichkeitsarbeit, Beratung sowie die Bereitstellung von Informationen. Wir wollen, dass die Bevölkerung weiterhin über ihre Rechte und Möglichkeiten unterrichtet wird, Diskriminierung zu erkennen und sie zu bekämpfen.. So konnte die Landesstelle eine Internetseite einrichten und wurde in die überarbeitete und aktualisierte Beratungsstellendatenbank der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aufgenommen. Das Gesundheits- und Sozialministerium hat zudem alle in der Antidiskriminierungsarbeit tätigen Verbände und alle Beauftragten für Gleichstellung, Integration, Menschen mit Behinderungen in den Kommunen über die Aufgaben und das Beratungsangebot der Landesstelle unterrichtet. Ein Flyer informiert Bürgerinnen und Bürger zudem über das Beratungsangebot der Landessstelle. Zusätzlich nimmt die Stelle an verschiedenen Fachtagungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und anderer Institutionen teil.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Wir lehnen Diskriminierung in jeglicher Form ab. Aus unserer Sicht ist auch der hier genannte Aspekt in die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle
einzubeziehen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
vollständige Detailansicht