Umsetzung der Antirassismus-Klausel der Landesverfassung

Mit der 2011 verabschiedeten Antirassismus-Klausel in der Landesverfassung Brandenburgs ist das Eintreten gegen Rassismus zu einem Staatsziel erklärt worden. Dafür braucht es weit gefasste Strategien gegen Rassismus, die neben der Bekämpfung von Rechtsextremismus und rassistischer Gewalt ebenso Phänomene von Alltagsrassismus benennen und bekämpfen sowie die Entwicklung eines gesellschaftlichen Bewusstseins für Rassismus und Diskriminierung fördern.

  1. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um allen Phänomenen von Rassismus, insbesondere rassistische Diskriminierungen und Alltagsrassismus, gemäß der Landesverfassung zu begegnen?
  2. Mit welchen Schritten werden Sie ein breites gesellschaftliches Bewusstsein für Rassismus und Diskriminierung schaffen?
  3. Das Land Thüringen setzte eine Enquete-Kommission zu „Ursachen und Formen von Rassismus und Diskriminierungen in Thüringen sowie ihre Auswirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben und die freiheitliche Demokratie“ ein, um darauf aufbauend Handlungsempfehlungen für die Umsetzung zivilgesellschaftlicher und institutioneller Konzepte zur Bekämpfung von Diskriminierungen und Rassismus zu entwickeln. Werden Sie eine ähnliche Kommission für Brandenburg einrichten?
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD kämpft und steht seit nunmehr fast drei Jahrzehnten für ein offenes und tolerantes Brandenburg. Das Land Brandenburg unterstrich dies im Besonderen in der vorangegangenen Legislaturperiode mit der Einführung der Anti-Rassismus-Klausel. Wir wollen ein Brandenburg der demokratischen Werte, wo Menschen friedlich miteinander leben, unabhängig z. B. von Herkunft oder Geschlecht. Wir wissen, dass dies ein langwieriger und kontinuierlicher Prozess ist. Die SPD setzt daher auch in Zukunft ihre ganze Kraft gegen Rassismus, Antisemitismus, Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und jegliche Diskriminierung von Minderheiten ein. So ist vor allem das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“ ein Markenzeichen im Kampf gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und -islamismus. Die Zusammenführung des „Toleranten Brandenburg“ mit dem „Bündnis für Brandenburg“ in einer Stabsstelle in der Staatskanzlei hat sich bewährt. Hieran werden wir festhalten. Das Beratungsnetzwerk aus Mobilen Beratungsteams, dem landesweiten Aktionsbündnis gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt, der RAA Brandenburg, dem Verein Opferperspektive, dem Aktionsplan „Queeres Brandenburg“, der Fachstelle Antisemitismus und der Fachstelle Islam im Land Brandenburg leisten einen unverzichtbaren Beitrag zu einer demokratischen Zivilgesellschaft. Wir werden auch in Zukunft das „Tolerante Brandenburg“ mit seinem Beratungsnetzwerk stärken, um auch neuen Herausforderungen wirksam begegnen zu können. Hierfür wollen wir die bestehenden Förderprogramme ausbauen und weiterentwickeln. Zusätzlich werden wir als SPD das Thema Rassismus weiterhin in Veranstaltungen, Gesprächen, Ausschüssen, Arbeitskreisen usw. diskutieren, um ein breites gesellschaftliches Bewusstsein zu erzeugen.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Die Bekämpfung von Rassismus, Sexismus und Mobbing sowie die Durchsetzung einer tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern sind wesentliches Ziel LINKER Politik. Wir fühlen uns in besonderer Weise dem Artikel 12 der Landesverfassung verpflichtet: Alle Menschen in unserem Land sind vor dem Gesetz gleich, egal welcher Abstammung, Nationalität, Sprache, welchen Geschlechts, welcher sexuellen Identität, sozialen Herkunft oder Stellung sie sind, ob sie eine Behinderung haben oder Anhänger*in einer bestimmten Religion, Weltanschauung oder politischen Überzeugung sind. Niemand darf diskriminiert werden und der Staat steht in der Verantwortung, Benachteiligungen einzelner Gruppen weiter abzubauen. Das gesellschaftliche Klima ist heute mehr denn je auch davon abhängig, wie klar Grenzen für diskriminierendes und menschenfeindliches Verhalten Einzelner gesetzt werden. Deshalb wollen wir:
-die Antirassismusklausel in der Landesverfassung durch ein Landesantidiskriminierungsgesetz ergänzen, das zum Ziel hat, von Diskriminierung Betroffene durch staatliche Stellen besser zu schützen und ihnen Instrumente in die Hand zu geben, um sich zu wehren. Mindestens sollen ein Rechtsweg zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen Diskriminierung und wirksame Sanktionsmöglichkeiten gegen diskriminierendes Verhalten enthalten sein.
-Initiativen zur Stärkung von Selbstvertretung und Partizipation fördern.
-die Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung stärken.
-die Antidiskriminierungsberatung des Vereins Opferperspektive bedarfsgerecht ausstatten und dauerhaft sicherstellen.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann die Frage bezüglich einer derartigen Enquete-Kommission in Brandenburg nicht abschließend beantwortet werden. Positiv zu bewerten ist jedoch, dass eine der Empfehlungen der Thüringer Enquete-Kommission in Brandenburg in Form der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung bereits besteht.

An der Einführung der Anti-Rassismus-Klausel war die damalige FDP Fraktion maßgeblich beteiligt. Auch hier setzen wir auf Aufklärung und politische wie ethische Bildung. Dieser Bildungsgedanke muss so frühzeitig wie möglich umgesetzt werden und bereits im Rahmen der frühkindlichen Bildung in geeigneter Weise das Thema aufgreifen. Rassistische Vorfälle sind wie alle Delikte zeitnah und konsequent zu ahnden. Die entsprechenden Behörden sind besser auszustatten. Über die Frage einer Enquete Kommission hat der neu gewählte Landtag dann fraktionsübergreifend zu entscheiden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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