Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Antidiskriminierung

Das Wissen um individuelle Rechte und Handlungs- bzw. Unterstützungsmöglichkeiten ist in der Bevölkerung noch immer gering. Diskriminierung wird oftmals als eine persönliche, moralische Verfehlung verstanden und die Thematisierung von Diskriminierung als Angriff. Auch fehlt in der Öffentlichkeit noch immer ein Verständnis für institutionelle und indirekte Formen von Diskriminierung. Eine gelebte Antidiskriminierungskultur ist eine Frage der Haltung: Offenheit, Perspektivwechsel, Selbstreflexion und Verantwortungsübernahme sind dabei wichtige Stichworte.

  1. Werden Sie eine Kampagne oder vergleichbare Formen der öffentlichkeitswirksamen Kommunikation zu den Themen Diskriminierung, Diskriminierungsschutz und Teilhabe umsetzen?
  2. Was sind deren zentrale Eckpunkte?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD hat sich seither auf die Fahne geschrieben, Diskriminierung und Möglichkeiten des Vorgehens dagegen in Veranstaltungen, Gesprächen, Ausschüssen, Arbeitskreisen usw. zu thematisieren. Dabei bleibt es. Die Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung rückt ebenfalls diese Themen immer wieder in den Fokus der Öffentlichkeit durch Öffentlichkeitsarbeit, Beratung sowie die Bereitstellung von Informationen. Wir wollen, dass die Bevölkerung weiterhin über ihre Rechte und Möglichkeiten unterrichtet wird, Diskriminierung zu erkennen und sie zu bekämpfen.. So konnte die Landesstelle eine Internetseite einrichten und wurde in die überarbeitete und aktualisierte Beratungsstellendatenbank der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aufgenommen. Das Gesundheits- und Sozialministerium hat zudem alle in der Antidiskriminierungsarbeit tätigen Verbände und alle Beauftragten für Gleichstellung, Integration, Menschen mit Behinderungen in den Kommunen über die Aufgaben und das Beratungsangebot der Landesstelle unterrichtet. Ein Flyer informiert Bürgerinnen und Bürger zudem über das Beratungsangebot der Landessstelle. Zusätzlich nimmt die Stelle an verschiedenen Fachtagungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und anderer Institutionen teil.

Auch aus unserer Sicht es ist wichtig, dass von Diskriminierung betroffene Personen über ihre Rechte und deren Durchsetzungsmöglichkeiten informiert sind. Zu einer wirksamen Antidiskriminierungspolitik gehört deshalb auch eine eigenständige und umfangreiche Informations- und Öffentlichkeitsarbeit. Diese wird insbesondere durch Pressemitteilungen, einen Internetauftritt, durch öffentliche Veranstaltungen, Publikationen und Kampagnen erreicht.

Zentrale Eckpunkte können nur in direktem Austausch mit den Beauftragten der Landesregierung erarbeitet werden. Eine Beteiligung ist erforderlich von:

  • Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung.
  • Landesbeauftragte für die Gleichstellung von Frauen und Männern.
  • Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg.
  • Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen.

Existierende Beratungs- und Fachstellen für Antidiskriminierungsarbeit im Land Brandenburg.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Wir sind offen gemeinsam mit Interessensvertretungen, Aktionsbündnissen und Initiativen, überparteilich an geeigneten Kampagnen zur Umsetzung der o.g. Ziele zu arbeiten.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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