Das Brandenburger Schulgesetz enthält im § 14 ein Diskriminierungsverbot für Lehrmittel. Um eine ausgewogene und diskriminierungsfreie Auswahl zu gewährleisten, müssen die Perspektiven der von Diskriminierung betroffenen Gruppen berücksichtigt werden.
- Wie stellen Sie die Mitwirkung von gesellschaftlichen Gruppen, die Diskriminierung erfahren, bei der Zulassung von Lehrmitteln sicher?
- Wie gewährleisten Sie, dass die Perspektiven von gesellschaftlichen Gruppen, die Diskriminierung erfahren, in den Schulbüchern und Lernmitteln vorhanden sind?
- Werden Sie ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot für Lehrwerke im Schulgesetz als auch bei der Zulassung von Lehr- und Lernmitteln sicherstellen?
Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet. |
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Mit den Bestimmungen im Brandenburgischen Schulgesetz ist hinreichend geregelt, unter welchen Voraussetzungen Lehr- und Lernmittel zuzulassen sind. Hierbei wird ausgeführt, dass diese „insbesondere nicht ein geschlechts- oder religionsdiskriminierendes oder ein rassistisches Verständnis fördern“ dürfen. Darüber hinaus ist das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ermächtigt, das Nähere in einer Rechtsverordnung zu regeln, was unserer Einschätzung nach mit der Verordnung über die Zulassung von Lernmitteln und über die Lernmittelfreiheit erfolgt ist. Die Antidiskriminierungsbestimmungen im Brandenburgischen Schulgesetz bedürfen unserer Auffassung nach zum gegenwärtigen Zeitpunkt keiner weiteren Änderungen. |
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Die Lehrmittel müssen sich in Brandenburg an den Zielen und Grundsätzen der Erziehung und Bildung nach § 4 des Brandenburgischen Schulgesetzes und am Rahmenlehrplan orientieren. Damit ist u. E. faktisch ein Diskriminierungsverbot für Lehrwerke im Schulgesetz gegeben. Eine andere Frage ist, inwieweit dieses Diskriminierungsverbot bei der Zulassung von Lehr- und Lernmitteln Anwendung findet. Tatsächlich bilden u. E. immer noch viele Lehrmittel die Vielfalt unserer gesellschaftlichen Realität nicht ab. Ein formalisiertes Mitwirkungsrecht gesellschaftlicher Gruppen bei der Zulassung von Lehrmitteln ist bisher nicht vorgesehen und halten wir auch für schwer praktizierbar. Es steht gesellschaftlichen Gruppen frei, das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport auf Lehrwerke hinzuweisen, die den vorgenannten Grundsätzen nicht entsprechen. Darüber hinaus werden wir an Schulbuchverlage appellieren, ihre Lehrwerke gemäß der fachübergreifenden Kompetenz „Bildung zur Akzeptanz von Vielfalt (Diversity)“, z. B. auf die realitätsbezogene Darstellung verschiedener Familienformen hin, zu überprüfen. Diskriminierungstatbestände in Lehrwerken könnten auch im Rahmen des von uns geforderten Landesantidiskriminierungsgesetzes geahndet werden. Über Workshops und Fortbildungen wollen wir Schulen, die letztlich die Auswahl bei der Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln treffen, darin bestärken, sich für ein die Vielfalt abbildendes Angebot zu entscheiden. Die Notwendigkeit einer Stärkung der kompetenten Eigenverantwortung der Schulen gilt umso mehr, als digitale Lehr- und Lernangebote, die teilweise jenseits der ministeriellen Zulassung genutzt werden, eine zunehmend größere Rolle an Schulen spielen. Hier setzen wir uns für Open Educational Resources, also frei zugängliche digitale Lehr- und Lernangebote, ein. |
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Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt. |
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Lehr- und Lernmittel sind Instrumente zum Wissenserwerb. Wir werden hier die Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen einfordern und für diskriminierungsfreie Materialien Sorge tragen. |
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Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. |
Bewertung
So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.