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Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes

Ein wirksamer Diskriminierungsschutz braucht eine stabile rechtliche Grundlage. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das den Schutz vor Diskriminierung vor allem in den Bereichen Arbeit sowie Güter / Dienstleistungen regelt, war ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Gleichzeitig bestehen relevante rechtliche Schutzlücken in zentralen Lebensbereichen, die in den Regelungsbereich der Länder fallen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Bildung und staatliches Handeln. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) kann hier einen wichtigen Beitrag leisten.

  1. Werden Sie in der kommenden Legislaturperiode ein Landesantidiskriminierungsgesetz erarbeiten und verabschieden?
  2. Welche inhaltlichen Eckpunkte wird dieses LADG haben?
  3. Wie werden Sie dabei die Ergebnisse verschiedener Evaluationen des AGG und die darin formulierten Verbesserungsbedarfe berücksichtigen (u.a. Fristenregelung, Verbandsklagerecht, offene Merkmalsliste, einheitliches Schutzniveau)?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Nein, unser Regierungsprogramm sieht die Erarbeitung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes nicht vor.

Es ist unser Ziel, in der kommenden Legislaturperiode in Hamburg ein Landesantidiskriminierungsgesetz nach dem Vorbild des Berliner Gesetzentwurfes zu verabschieden. Mit diesem wollen wir insbesondere die bestehenden Schutzlücken des AGG im Bereich des öffentlichen Rechts für die Hamburger Landesverwaltung schließen. Mit einer Fachveranstaltung am 28.10.2019 haben wir die Meinungsbildung über die genaue Ausgestaltung des Gesetzes begonnen. Die Ergebnisse der AGG-Evaluationen werden hierbei selbstverständlich eine wichtige Rolle spielen.

DIE LINKE in Hamburg will für ein Landesantidiskriminierungsgesetz nach dem Berliner Vorbild streiten..Das Gesetz soll Schutz vor Diskriminierungen aufgrund des sozialen Status, rassistischer Zuschreibungen, der ethnischen Herkunft, der sexuellen oder geschlechtlichen Identität, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Religion und Weltanschauung oder der Sprache bieten. Das LADG soll einen Diskriminierungsschutz bei öffentlich-rechtlichem Handeln, z.B. bei Sicherheitsbehörden oder zu staatlichem Handeln ermöglichen, da das AGG nur die Bereiche Privatrecht und Erwerbstätigkeit umfasst. Der Geltungsbereich von Antidiskriminierungsmaßnahmen soll demnach auf öffentliche Güter und Dienstleistungen, allgemeine Verwaltungsverfahren, Bildung, Gesundheit und Soziales ausgeweitet werden. Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung, eine Beweislasterleichterung, ein Verbandsklagerecht und die Möglichkeit einer Prozessstandschaft. Außerdem eine Ombudsstelle, womit Betroffenen die Möglichkeit einer gütlichen Streitbeilegung ermöglicht wird. Evaluationsergebnisse des AGG und Verbesserungsbedarfe werden wir berücksichtigen.

1, 2 und 3: Die bestehende Gesetzeslage macht ein eigenes Landesantidiskriminierungsgesetz nicht erforderlich. Die Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes ist von unserer Seite nicht vorgesehen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Einrichtung einer Landesantidiskriminierungsstelle

Antidiskriminierung braucht eine institutionelle Verankerung in der Verwaltung, um Themen zu setzen, Aktivitäten zu bündeln und Prozesse zu koordinieren. Anders als beispielsweise in Berlin, Hessen, Schleswig-Holstein und 5 weiteren Ländern gibt es in der Hansestadt Hamburg keine Landesantidiskriminierungsstelle.

  1. Werden Sie in der kommenden Legislatur eine Landesantidiskriminierungsstelle einrichten?
  2. Wird diese unabhängig sein oder wird sie bei einer Fachbehörde angesiedelt werden? Wenn letzteres: bei welcher?
  3. Welche personelle Ausstattung und welches Mandat werden Sie der Stelle geben? Wie werden Sie sicherstellen, dass ein diversitätssensibles Bewerbungsverfahren durchgeführt wird?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Derzeit haben wir die Stabsstelle für Gleichstellung und geschlechtliche Vielfalt, die bei der Behörde für Wissenschaft und Gleichstellung angesiedelt ist. Mit der Frage der Einrichtung einer Landesantidiskriminierungsstelle haben wir uns noch nicht auseinandergesetzt.

Die derzeitige Verteilung der Kompetenzen auf mehrere Fachbehörden hat sich in den vergangenen Jahren als klares Hindernis für einen aktiven und effektiven Umgang mit dem Thema Antidiskriminierung in Hamburg erwiesen. Deshalb wollen wir eine zentrale Antidiskriminierungsstelle innerhalb der Landesverwaltung einrichten, in der die Federführung für die verschiedenen Aktivitäten des Senats gebündelt wird, die neue fachliche Impulse für die Hamburger Antidiskriminierungsarbeit liefern und diese öffentlichkeitswirksam begleiten soll. Eine angemessene Ausstattung dieser Stelle halten wir hierbei für unerlässlich.

Wir werden dazu verschiedene politische Aktivitäten vornehmen um darauf hinzuwirken. Ob wir sie einrichten können hängt von den Mehrheiten in der Bürgerschaft ab und unseren Wahlergebnissen.
Es soll eine unabhängige Ombudsstelle für Betroffene von Diskriminierungen geschaffen werden, die Stellungnahmen von Behörden abfragt und deren Umsetzung prüft.
Die Finanzierung einer solchen Stelle muss langfristig gesichert werden. Bei der Ausschreibung ist darauf zu achten dass Personen eingestellt werden, die selbst von einer oder mehreren Diskriminierungen bzw. von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit betroffen sind und darauf in der Ausschreibung hingewiesen werden, dass diese bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden. Die Stelle sollte auf Augenhöhe Bürgerschaft, Senat und Behörden zu Fragen der Antidiskriminierung und Sensibilisierung für Diskriminierungen aufgrund von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit beraten und Maßnahmen, Richtlinien und Gesetzgebungsverfahren zum Themenkomplex beeinflussen können.

1, 2 und 3: Antidiskriminierungspolitik ist auf vielfältige Weise bereits in Verwaltung und Behörden verankert. Uns liegen keine konkreten Hinweise auf weitere Bedarfe vor. Eine zentrale Stelle ist daher nicht notwendig.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Flächendeckende Beratung und Unterstützung für Betroffene

Ein effektiver Diskriminierungsschutz braucht wohnortnahe, barrierefreie, unabhängige und professionelle Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen, die Diskriminierung erleben und ihr Recht auf Gleichbehandlung einfordern wollen. Aktuell gibt es in Hamburg unabhängige qualifizierte Antidiskriminierungsberatung für Diskriminierungen aufgrund von Herkunft, Religion Geschlecht und sexuelle Identität. Diese Angebote sind projektbasiert, decken nicht alle Diskriminierungsdimensionen ab (Behinderung und Alter fehlt) und können mit zusammengenommen knapp 2,5 Personalstellen den Bedarf nicht decken. Das Beratungsangebot muss verstetigt und ausgebaut werden.

  1. Wie werden Sie die Lücken in der Beratungs- und Unterstützungsstruktur schließen?
  2. Welche Mittel werden Sie hierfür im Landeshaushalt bereitstellen?
  3. Welche konkreten Ziele und Eckpunkte haben Sie für die Entwicklung der Beratungs- und Unterstützungsstruktur bis zum Ende der kommenden Legislatur?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die Beratungsstellen Amira (zugeschriebene Herkunft und Religion), read (Beratung für das Recht auf Diskriminierungsfreiheit für alle Geschlechter und sexuellen Orientierungen) und Empower (Beratungsstelle für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt) leisten aus Sicht der SPD eine gute Arbeit, die fortgeführt werden soll. Die SPD hat die Beratungsstelle amira zuletzt für den Haushalt 2019/20 noch einmal mit jeweils 60.000 Euro finanziell gestärkt. Die Beratungsstelle read berät auch zu Fragen von Krankheit und Behinderung. Die Fortschreibung der dezentralen Antidiskriminierungsstrategie des Senats hat die SPD mehrfach eingefordert. Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung wird durch das Hamburgische Behindertengleichstellungsgesetz (HambBGG) gerade neu gefasst. Für Menschen mit Behinderung gibt es angefangen von der Senatskoordinatorin für Menschen mit Behinderung vielfältige Möglichkeiten, ihre Rechte nach dem AGG und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) einzufordern. Bezogen auf das Leistungsrecht wurde mit dem Bundesteilhabegesetz auch die Unabhängige Teilhabeberatung geschaffen. Für die barrierefreie Kommunikation mit der Verwaltung ist bei der Senatskanzlei eine Ombudsstelle geschaffen worden. Die SPD hat sich zudem für die Schaffung einer Schiedsstelle für HmbBGG-Ansprüche stark gemacht. Zudem erhalten die Verbände der Menschen mit Behinderung selbst ebenfalls eine Förderung, auch um ihre Mitglieder entsprechend zu beraten. Für das Alter gibt es das Seniorenmitwirkungsgesetz und die verschiedenen Seniorenbeiräte. Auch hier ist ein eigenes System von Ansprechstellen etabliert. In der Novelle zum Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) wurde der Gewaltschutz ebenso verankert, wie die UN-BRK. In Wohneinrichtungen für z.B. ältere Menschen sind nun „die vielfältigen individuellen Lebenshintergründe und Bedürfnisse“ zu berücksichtigen, „(…)welche auch durch Kultur, Religion, Sprache sowie geschlechtlicher und sexueller Identität beeinflusst sind.“

In unserem Regierungsprogramm für die Bürgerschaftswahl fordern wir die Einrichtung einer zentralen Beratungsstelle für alle Formen von Diskriminierung – auch solche, die vom derzeitigen Merkmalskatalog des AGG nicht erfasst werden. Diese Beratungsstelle muss mit angemessen personellen Ressourcen ausgestattet werden, um in allen Fällen eine niedrigschwellige und qualitativ hochwertige Beratung und Begleitung anbieten zu können. In Fachbereichen mit besonderen Problemlagen – z.B. beim Thema Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt – wollen wir darüber hinaus die Einrichtung spezialisierter Fach- und Beratungsstellen prüfen.

1. DIE LINKE will zivilgesellschaftliche Projekte und Beratungsstellen für Betroffene von Gewalt und menschenfeindlicher Hetze stärken, die Finanzierung dafür ausbauen und langfristig sichern. Im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen, werden wir bei verschiedenen Beratungs- und Unterstützungsstellen die aktuellen Bedarfe abfragen und in die Haushaltsberatungen mit dem Ziel einbringen, die Finanzierung langfristig und umfassend zu sichern. Die Ombudsstelle für Diskriminierungbetroffene (siehe Abschnitt…) könnte zudem eine sinnvolle Ergänzung bieten. Neben der Forderung der umfassenden und langfristigen Finanzierung bestehender Beratungs- und Unterstützungsstellen, setzten wir uns vor allem für die Schaffung und Etablierung neuer Beratungsstellen ein (etwa eine eigene Anlaufstelle/Beauftragte_n für Antisemitismus und das jüdische Leben).

1, 2 und 3: Durch die Seniorenberatung und die Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen / Inklusionsbüro Hamburg sind die genannten „Lücken“ bereits abgedeckt. Ein weiterer Ausbau der Unterstützungs- und Beratungsstruktur ist daher auf institutioneller Seite vorerst nicht notwendig. Der Fokus sollte nun auf Verbesserungen der Qualität und einen besseren Zugang zu den Beratungsangeboten gelegt werden. Zivilgesellschaftliche Einrichtungen die im Bereich Antidiskriminierung unterstützen und zu dem Thema beraten sollen weiterhin unterstützt werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Wissen über Diskriminierung

Für eine zielgerichtete Antidiskriminierungspolitik und -arbeit ist ein fundiertes empirisches Wissen über Diskriminierung unabdingbar. Für Hamburg gibt es aktuell nur wenige Studien und / oder Statistiken. Wichtige Fragen, wie die folgenden, können damit nur zum Teil beantwortet werden:

  • Wo, in welcher Form und warum erleben Menschen in Hamburg Diskriminierung?
  • Welche diskriminierenden Praxen und Strukturen existieren in konkreten Lebensbereichen wie Arbeit, Gesundheit, Bildung, Behörden – bezogen auf welche Merkmale?
  • Was wissen von Diskriminierung Betroffene über ihre Rechte und wie nutzen sie diese?
  • Wie gut funktioniert der faktische Zugang zu einem rechtlichen Diskriminierungsschutz?
  • Wie gehen Hamburger Gerichte mit Klagen wegen Diskriminierung um?
  1. Wie werden Sie vorgehen, um fundierte Informationen als Grundlage der eigenen Politik zu erhalten?
  2. Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden Sie setzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Uns ist es wichtig, uns regelmäßig mit relevanten Akteurinnen und Akteuren über Diskriminierungen in sämtlichen Lebensbereichen auszutauschen. In den öffentlichen Ausschusssitzungen der Bürgerschaft werden auch immer wieder Themen aufgerufen, die sich mit diesen Fragen auseinandersetzen. In den Dokumenten der Bürgerschaft oder in Aktionsplänen oder Strategien des Senats, die öffentlich zugänglich sind, ist ebenfalls viel Wissen zusammengestellt. Insofern sehen wir für uns als Partei kein Informationsdefizit. Da wir Diskriminierungen in allen Lebensbereichen ablehnen, können wir insoweit keinen Schwerpunkt setzen. Da die Interessen und Spezialisierungen unserer Mitglieder und auch unserer Fachpolitikerinnen und -politiker vielfältig sind, können wir auch unserem Anspruch gerecht werden, über aktuelle Entwicklungen in sämtlichen Lebensbereich jederzeit gut informiert zu sein.

Eine gute Informationsgrundlage ist für eine nachhaltige Antidiskriminierungspolitik von großer Bedeutung. Studien zu den diversen Lebensrealitäten und zu Diskriminierungserfahrungen – etwa von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes – können wichtige Impulse für die Fortentwicklung der Antidiskriminierungspolitik liefern. Wir erhoffen uns von einer neuen Landesantidiskriminierungsstelle, dass durch diese zusätzliche Erkenntnisse zur Situation in Hamburg gewonnen werden.
Darüber hinaus hat die rot-grüne Koalition hat in der ablaufenden Legislaturperiode eine Überprüfung und Fortschreibung der Antidiskriminierungsstrategie des Senats in Auftrag gegeben. Deren Ergebnisse werden demnächst vorgelegt und bei der fachlichen Weiterentwicklung der Hamburger Antidiskriminierungspolitik eine wichtige Rolle spielen.

Es braucht eine umfassende gesellschaftliche Sensibilisierung für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Wissenschaftliche Studien zu Diskriminierungen bzw. gruppenbezogener Menschengfeindlichkeit werden gesichtet und beauftragt, Verbände und Vereinigungen als Expert_innen befragt und die Ergebnisse davon in die eigene Arbeit und Entscheidungsfindung einbezogen und publiziert.
Zudem haben wir in der Vergangenheit durch Schriftliche Kleine und Große Anfragen dazu beigetragen, Erscheinungen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sichtbar zu machen. Diese Arbeit werden wir auch in Zukunft fortsetzen. Es braucht mehr Studien auf Landesebene, die wir einfordern werden, Schulungen zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit von Behörden, Führungskräften, für Mitarbeiter_innen des Gesundheitswesens, der Polizei, der Staatsanwaltschaft, Schulen und Universitäten, Kindergärten, Kindertagesstätten. Wir werden uns für ein Hamburgisches Antidiskriminierungsgesetz einsetzen, das vor gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit Schutz bieten soll. Es braucht konkrete Ansprechpartner_innen in den verschiedenen Bereichen und Institutionen, die mit den verschiedenen Dimensionen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit geschult und vertraut sind und sichtbar sowie erreichbar für Betroffene auf Homepages oder öffentlichen Hinweisen zu den Bereichen und Institutionen sind.

1: Ein statistisches Berichtswesen ist aufgrund der hohen Individualität und Spezifizität von Diskriminierungserfahrungen nicht einfach aufzusetzen. An erster Stelle muss daher die individuelle Fallarbeit stehen.
2: Weiterhin bestehen die üblichen parlamentarischen Wege (beispielsweise Anfragen), um Licht auf etwaige Problematiken zu werfen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Antidiskriminierung

Das Wissen um individuelle Rechte und Handlungs- bzw. Unterstützungsmöglichkeiten ist in der Bevölkerung noch immer gering. Diskriminierung wird oftmals als eine individuelle moralische Verfehlung verstanden und die Thematisierung von Diskriminierung als Angriff gewertet. Auch fehlt in der Öffentlichkeit noch immer ein Verständnis für institutionelle und indirekte Formen von Diskriminierung. Eine gelebte Antidiskriminierungskultur ist eine Frage der Haltung: Offenheit, Perspektivwechsel, Selbstreflexion und Verantwortungsübernahme sind dabei wichtige Stichworte.

  1. Werden Sie eine Kampagne oder vergleichbare Formen der öffentlichkeitswirksamen Kommunikation zu den Themen Diskriminierung, Diskriminierungsschutz und Teilhabe umsetzen?
  2. Was werden deren zentrale Eckpunkte sein?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat gute Möglichkeiten, um im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit und bundesweiten Kampagnen auf ihre Arbeit und das AGG hinzuweisen. Sie hierin zu unterstützen oder diese zu stärken, fände die SPD gut.

Dass Öffentlichkeitsarbeit beim gesellschaftlichen Umgang mit Vielfalt eine wichtige Rolle spielt, zeigt sich in Hamburg z.B. an der erfolgreichen Kampagne zur interkulturellen Öffnung der Verwaltung „Wir sind Hamburg! – Bist Du dabei?“. Wir wollen diesen Weg weitergehen und die Themen Vielfalt, Teilhabe und Antidiskriminierung in der Öffentlichkeit positiv besetzen. Von der neuen Landesantidiskriminierungsstelle erhoffen wir uns hierbei wertvolle Impulse.

Wir weisen weiterhin in sämtlichen Veranstaltungen und Publikationen auf den gesellschaftlichen Hintergrund, die institutionelle Verankerung und die Verankerung in der Wissensproduktion von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit hin und wirken durch verschiedene Maßnahmen (z. B. Pressemitteilungen, kleine oder große Anfragen oder Anträge sowie Veranstaltungen, Broschüren) öffentlichkeitswirksam auf die Wissensproduktion und politische Bildung dazu hin.

1: Ein Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Antidiskriminierung ist grundsätzlich denkbar. Im Zusammenspiel mit Behörden und Experten aus der Zivilgesellschaft müsste ein entsprechender Ansatz erarbeitet werden.
2: Zu einem Schwerpunkt ist zu diesem Zeitpunkt keine Angabe möglich.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) garantiert die allseitige und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung (und chronischer Erkrankung) am Leben in der Gesellschaft. Dies betrifft sowohl die Freie und Hansestadt Hamburg mit ihren Fachbehörden und ihrer Verwaltung als auch die kommunalen Einrichtungen.

  1. Wie werden Sie die praktische Umsetzung der UN-BRK in Hamburg vorantreiben?
  2. Wie werden Sie die Betroffenen, insbesondere deren Vereinigungen, in die Erarbeitung Ihrer Lösungskonzepte einbeziehen?
  3. Werden Sie die Vereinigungen der Betroffenen bei der Standpunktbildung und Mitwirkung an der Umsetzung der erarbeiteten Lösungsansätze angemessen unterstützen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD setzt sich für die Umsetzung der UN-BRK ein und hat dafür gesorgt, dass es in Hamburg als einem der ersten Bundesländer einen Landesaktionsplan mit vielen Maßnahmen zur Umsetzung gibt.
Die Betroffenen und Verbände haben wir als Expertinnen und Experten in eigener Sache einbezogen. Der Landesaktionsplan wird weiterhin konsequent umgesetzt. Die Stelle des Senatskoordinators bzw. der Senatskoordinatorin für Menschen mit Behinderung wird als zukünftig hauptamtliche Stelle an der Spitze des Inklusionsbüros gestärkt.
Die Fortschreibung des Landesaktionsplans wurde auf Initiative der SPD in allen Fachausschüssen der Hamburgischen Bürgerschaft beraten. Die darin enthaltenen Maßnahmen sollen weiterverfolgt und weiterentwickelt werden. Die Interessenverbände der Menschen mit Behinderung werden dabei beteiligt.

Wir GRÜNEN wollen Inklusionsbedarfe in allen Politikbereichen von Beginn an mitdenken und mitplanen. Wichtige Unterstützer*innen können dabei die bezirklichen Inklusionsbeiräte sein, die wir noch besser in ihrer Arbeit unterstützen wollen. Die von Bundesrat und Bundestag ratifizierte Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen muss endlich auch in Deutschland vollständig umgesetzt werden. In Hamburg sind wir einen wichtigen Schritt gegangen, als wir 2018 das Wahlrecht geändert haben. Seitdem dürfen Menschen, die dauerhaft voll betreut werden, bei Wahlen in Hamburg auch endlich ihre Stimme abgegeben. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass alle Menschen barrierefrei an Wahlen teilnehmen können – dies gilt auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten. Im Rahmen der Novellierung des Gleichstellungsgesetzes planen wir eine Stärkung der Vertretungsrechte und der Rolle der Senatskoordinatorin. Die Umsetzung des BTHG werden wir kritisch und konstruktiv begleiten, so dass die Rechte der Menschen mit Behinderung vollumfänglich Anerkennung finden.
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Meilenstein in der Geschichte der Menschenrechte. Gleiche Rechte und gerechte Teilhabe für alle Menschen – gehören zu 100 Prozent umgesetzt. Was so selbstverständlich klingt, stellt eine große Herausforderung dar und muss im Detail ausbuchstabiert werden. Dies geschieht mit dem Landesaktionsplan, den wir stetig weiterentwickeln. Im Geiste der UN-BRK und der Inklusion ist es wichtig, dass wir Menschen mit Behinderung als die Expertinnen und Experten anerkennen, die sie sind. Deswegen ist es zum Beispiel so wichtig, dass das „Kompetenzzentrum Barrierefreiheit“ in Trägerschaft der Betroffenenverbände entsteht.

Wir setzen uns schon seit langer Zeit für vollständige Inklusion ein, insbesondere in unserer sehr aktiven „Landesarbeitsgemeinschaft Inklusion“. Der momentane Schwerpunkt in unserer parlamentarischen Arbeit liegt dabei auf der Bildungspolitik. Mit zahlreichen Anfragen hat unsere Fraktion die Defizite in Hamburg offengelegt, z.B. die Tatsache, dass die Stadtteilschulen die Aufgabe der Inklusion allein stemmen, während die Gymnasien sie weiterhin ignorieren. Mit Anträgen fordern wir immer wieder konkrete Schritte zur Umsetzung der Inklusion. Zuletzt haben wir im November nach langer Vorarbeit mit Betroffenen, Verbänden und Bildungsforscher_innen einen Entwurf für ein inklusives Schulgesetz vorgelegt, das ausdrücklich auf die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und der UN-Behindertenrechtskonvention angelegt ist (vgl. www.linksfraktion-hamburg.de/schulgesetz). Diesen Gesetzentwurf werden wir nach der Wahl in die Hamburgische Bürgerschaft einbringen.
Wie bisher schon werden wir eng sowohl mit engagierten Einzelpersonen als auch mit Verbänden und Interessenvertretungen zusammenarbeiten. So haben wir bspw. immer wieder Anliegen des Blinden- und Sehbehindertenvereins Hamburg mit Anfragen an den Senat, durch Vermittlung von Pressekontakten oder aufeinander abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. Wir werden auch in Zukunft sowohl ansprechbar sein als auch selbst Kontakt, Gespräch und Rat suchen.
Ja, selbstverständlich. Zum einen sind wir als Oppositionspartei grundsätzlich auf Bündnisparter_innen angewiesen. Zum anderen ist es zentraler Ansatz der Partei Die Linke, nicht Stellvertreterpolitik zu machen, sondern außerparlamentarisches Engagement und insb. Selbstorganisation aktiv zu fördern und zu unterstützen.

1. Wir werden die praktische Umsetzung der UN-BRK kritisch begleiten. Wir achten dabei besonders auf das Feedback der Fachverbände und der Betroffenen. In regelmäßigen Abständen werden wir die Umsetzungsstände, beispielsweise mittels ‚Kleiner Schriftlicher Anfrage‘ an den Senat, erfragen. Im Parlament sowie in den Fachausschüssen werden wir uns weiter konsequent für die praktische Umsetzung der UN-BRK in Hamburg einsetzen.
2. Für die Betroffenen und deren Vereinigungen haben wir stets ein offenes Ohr. Fragen und Problemstellungen tragen wir gerne an den Senat weiter. Bei der Erarbeitung von Lösungskonzepten stehen die Betroffenen für uns im Mittelpunkt. Deren Feedback nehmen wir gerne in die Lösungskonzepte auf.
3. Ja, wir unterstützen die Vereinigungen der Betroffenen gerne im Rahmen unserer Möglichkeiten.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Schutz vor Gewalt für alle Frauen*

Der Europarat hat 2011 mit dem „Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention) ein verbindliches völkerrechtliches Regelwerk geschaffen. Deutschland hat die Konvention allerdings nur unter Vorbehalt gegenüber Artikel 59 ratifiziert, der die Aufenthaltsregelungen betrifft – und somit ausschließlich migrierte Frauen*. Insbesondere durch die geltenden Gesetze zur Ehebestandszeit, Wohnsitzregelung und Residenzpflicht sind die Handlungsoptionen von Frauen* mit ungesicherten Aufenthaltstitel bei Gewalt deutlich beschränkt.

  1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Vorbehalte gegen Artikel 59 der Konvention zurückgenommen werden?
  2. Mit welchen Maßnahmen werden Sie gewaltbetroffenen Frauen* in Hamburg unabhängig von Aufenthaltsstatus und Wohnsitzreglung Schutz bieten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD ist dafür, den Gewaltschutz migrierter Frauen uneingeschränkt zu gewährleisten.

Deutschland hat 2017 die Istanbul-Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ratifiziert und sich damit zu deren Umsetzung verpflichtet. Besonders die Bundesländer und Kommunen sind hierbei gefragt. Unter Rot-Grün hat sich Hamburg im Bund maßgeblich für die schnelle Ratifizierung der Istanbul-Konvention stark gemacht. Wir haben uns mit einer Bundesratsinitiative für Nein heißt-Nein – also eine Reform des Sexualstrafrechts – eingesetzt. Wir haben unsere Beratungsstellen ausgebaut, Staatsanwaltschaften gestärkt und schaffen ein neues Frauenhaus, denn die gesamtgesellschaftlichen Debatten der letzten Jahre haben zu mehr Sensibilisierung und einem höheren Unrechtsbewusstsein geführt. Auch in Hamburg steigen die Fallzahlen – und das Dunkelfeld wird kleiner, denn es gibt in der Fachdiskussion Einigkeit, dass nicht die Gewalt zunimmt, sondern dass mehr Taten angezeigt werden. Das ist eine positive Entwicklung. Das Ziel bleibt aber: Alle Frauen müssen selbstbestimmt und frei von Gewalt leben können. Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, brauchen schnelle Beratung und müssen sich auf einen starken Rechtsstaat verlassen können. Die Sanierung der bestehenden Frauenhäuser und damit auch der barrierefreie Ausbau sind ebenso wichtig für einen effektiven Opferschutz. Die Gewaltspiralen können wir auflösen, wenn wir noch stärker präventiv tätig werden. Bereits in dieser Legislaturperiode haben wir mit „comMIT!ment“ und „StoP“ zwei neue, erfolgreiche Präventionsprojekte auf den Weg gebracht und unterstützt. Diesen Weg wollen wir weitergehen.

Alle von Gewalt betroffenen Frauen* und ihre Kinder müssen sich auf ein funktionierendes Schutz-und Hilfesystem verlassen können. Die Angst vor dem Verlust des Aufenthaltsstatus ist ein zusätzliches Hemmnis für Frauen*, um sich aus gewaltvollen Beziehungen zu befreien.
Wir setzen uns daher klar für die Aufhebung des Vorbehalts gegen Artikel 59 der Istanbul-Konvention ein. Weiterhin fordern wir eine speziell geschulte Ansprechpartner*in für häusliche Gewalt in Ausländerbehörde und den Anspruch auf kostenlose Erstberatung für betroffene Frauen*.
Die Frauenhäuser in Hamburg sind seit Jahren an ihren Kapazitätsgrenzen. Laut Schlüssel der Istanbul-Konvention fehlen in Hamburg rund 200 Schutzplätze. Wir setzen uns dafür ein das keine Frau* in Not abgewiesen wird.

1. Ja, dafür werden wir uns einsetzen. Der Landesparteitag der FDP Hamburg hat sich kürzlich in seinem Wahlprogramm dafür ausgesprochen „für Betroffene aus Drittstaaten ein von der Ehedauer unabhängiges Aufenthaltsrecht“ zu schaffen und fordert „die Rücknahme des Vorbehalts bei der Istanbul-Konvention“.
2. Wir wollen eine unkomplizierte und schnellstmögliche psychologische Unterstützung für Gewaltopfer, einen rechtlichen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung für alle Betroffenen, eine bessere Ausfinanzierung von Frauenhäusern und anderen Schutzeinrichtungen für Betroffene, die Einrichtung einer/s Opferschutzbeauftragten für die Hansestadt Hamburg sowie Erstellung eines Opferschutzkonzeptes und regelmäßige Evaluierung der darin enthaltenen Maßnahmen, eine bessere Zusammenarbeit und Vernetzung mit den verantwortlichen Akteuren staatlicher und nicht staatlicher Institutionen, eine bessere Unterstützung von Fachstellen in ihrer Arbeit mit von häuslicher Gewalt betroffenen Kindern, die Entwicklung eines Gewaltschutzkonzeptes für Studierendenwohnheime, den Ausbau bundes- und landesweiter Koordinierungs- und Monitoringstellen sowie regelmäßige und umfangreiche Datenerhebung, den Ausbau der Arbeit mit Täterinnen und Tätern, regelmäßige und bundesweite Sensibilisierung (z.B. durch verpflichtende Fortbildungen) von Behörden, Richterschaft und Polizei, und die Einführung von betrieblichen Maßnahmen zum Schutz vor Häuslicher Gewalt (Workplace Policy) in Unternehmen und Verwaltungen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Aktionsplan für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt

2017 ist der unter Beteiligung der LGBTI*-Community erarbeitete Aktionsplan des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt in Kraft getreten.

  1. Wie werden Sie gewährleisten, dass die Ziele des Aktionsplans weiterhin umgesetzt werden?
  2. Welche Maßnahmen werden Sie für eine Verstetigung des Aktionsplans treffen?
  3. Wie werden Sie deutlich machen, dass das Themenfeld „Sexuelle Vielfalt – sexuelle Orientierung + Identität“ eine hohe Priorität für Sie hat?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Durch die Öffnung der Ehe für alle und die Rehabilitierung von nach § 175 StGB Verurteilten wurde bundesweit schon viel für die rechtliche Gleichstellung von LSBT*I Personen erreicht. Um die Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt insgesamt zu fördern, haben die Abgeordneten der SPD-Bürgerschaftsfraktion dafür gesorgt, dass es einen Landesaktionsplan für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt gibt. Diesen Plan werden wir fortschreiben. Uns ist wichtig, dass dieser Plan alle gesellschaftlich relevanten Lebensbereiche von den Schulen über die (Sport-)Vereine bis hin zum Arbeitsplatz umfasst und dass die darin beschriebenen Maßnahmen wirken. Aber auch Einrichtungen, die sich der Arbeit für und mit der LSBT*I Gesellschaft verschrieben haben, werden wir in Hamburg verstärkt fördern. Dazu zählen auch Einrichtungen der HIV-Prävention und der queeren Jugendarbeit. Mit einem Denkmal Sexuelle Vielfalt werden wir einen auch öffentlich wahrnehmbaren Ort schaffen, der die gesellschaftliche Verantwortung für eine offene und diverse Stadt symbolisiert. Wir werden außerdem Initiativen im Bundesrat zur Ergänzung des Artikel 3 GG um das Merkmal der sexuellen Identität unterstützen.

Niemand darf wegen seiner geschlechtlichen Identität oder sexuellen Orientierung benachteiligt oder diskriminiert werden – dem hat der Hamburger Senat (durch Druck der Grünen) mit der Verabschiedung des Aktionsplanes für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt Nachdruck verliehen. Dabei geht es zum einen um die Bewahrung bereits erreichter Freiheiten und Rechte und zum anderen um die Bekämpfung weiterhin bestehender Diskriminierung und Ausgrenzung. Der Aktionsplan gibt dafür mit seinen über 90 Einzelmaßnahmen in elf Handlungsfeldern einen politischen Rahmen.
Es war uns besonders wichtig, dass der Aktionsplan nicht von oben herab beschlossen, sondern von Verwaltung und Politik gemeinsam mit Vertreter*innen der gesamten Community entwickelt wird. Dieser Prozess hat sich als sehr zielführend herausgestellt. Wir wollen auch bei der Auswertung und Fortschreibung des Aktionsplanes und der weiteren Umsetzung der bisherigen Maßnahmen die größtmögliche Beteiligung der betroffenen lesbischen, schwulen, bisexuellen sowie trans- und intergeschlechtliche Menschen. Nur so können wir diese Ziele langfristig erreichen. Dabei sollen auch die Ergebnisse der Runden Thementische mit einbezogen werden, die Teil des Aktionsplanes waren.
Neben der Verstetigung und weiteren Umsetzung des Aktionsplanes wollen wir Bildungs- und Aufklärungsprojekte in Schulen weiter stärken, eine Beratungsstelle für Eltern intergeschlechtlicher Kinder, Ansprechpersonen für die queere Community neben der Polizei auch bei der Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Hasskriminalität sowie ein Regenbogenhaus für die queere Community in Hamburg. Dieses Haus soll ein zentraler Ort für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in Hamburg sein: ein Anlaufpunkt, der allen offensteht und der die Vernetzung innerhalb der Community weiter voranbringt. Wir wollen ein Regenbogenhaus als ganzjähriges Zeichen für die Wichtigkeit der Community in der Stadt, das über die Pride Week hinausgeht.

DIE LINKE kämpft für die Akzeptanz unterschiedlicher Lebensweisen und der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt. Wir überprüfen kontinuierlich den Stand der Umsetzung der im Aktionsplan aufgeführten Maßnahmen, setzen uns für dessen Fortschreibung und finanzielle Ausstattung ein. Alle Maßnahmen sollen gemeinsam mit der queeren Community erarbeitet und beschlossen werden. Unsere Arbeitsgemeinschaft Queer leistet hier starke Arbeit und setzt queere Themen immer wieder auf unsere politische Agenda.

Die Umsetzung der Ziele des Landesaktionsplans verläuft bisher zuverlässig. Weiterhin stehen wir ebenfalls für eine Verstetigung des Landesaktionsplans. Das Themenfeld „Sexuelle Vielfalt – sexuelle Orientierung + Identität“ hat für uns Liberale eine hohe Bedeutung und wir setzen uns in besonderem Maße für eine vielfältige Gesellschaft ein. Da hier eine gewisse Dopplung vorhanden ist, bitten wir, auch die Antwort zu Frage / Prüfstein 6.2 zu beachten.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Offenes und förderndes Neutralitätsverständnis

Immer wieder werden unter dem Hinweis auf die „staatliche Neutralität“ Einschränkungen der Rechte religiöser Minderheiten gefordert oder umgesetzt. Neutralität ist aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht als eine distanzierende Haltung zu verstehen, sondern als eine offene, allen Religionen und Weltanschauungen gegenüber gleichermaßen fördernde Haltung des Staates, bei der er sich mit keiner Religion oder Weltanschauung identifiziert oder sie privilegiert.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um das verfassungsgemäße Neutralitätsverständnis in der Gesellschaft zu verbreiten und in der Praxis zu erhalten und so der Fehldeutung, Neutralität sei nur bei der Abwesenheit alles Religiösen aus der staatlichen oder öffentlichen Sphäre gewährleistet, entgegenzutreten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD steht uneingeschränkt für das Recht auf freie Religionsausübung.
Toleranz und Respekt vor anderen Kulturen und Glaubensrichtungen ist auch elementarer Bestandteil des Hamburger Religionsunterrichts für alle, den wir gemeinsam mit den Kirchen und anderen Glaubensgemeinschaften weiterentwickeln wollen.
Als Schulfach haben wir den „Religionsunterricht für alle“ etabliert und mittlerweile so weiterentwickelt, dass die unterschiedlichen Kirchen und Religionsgemeinschaften dessen Inhalte gemeinsam verantworten.

Die Religionsfreiheit und die Freiheit von Religion gilt für jede*n. Natürlich bedeutet es nicht, dass diesen Freiheiten keine Grenzen gesetzt sind. Sie hören genau dort auf, wo sie in Konflikt mit dem Grundgesetz und unserem freiheitlichen Leben kommen. Religiös geprägten und verbrämten Auseinandersetzungen, die zum Teil auch bis in unsere Stadtgesellschaft reichen, wollen wir in Hamburg aber nicht nur mit Verboten, sondern vor allem mit mehr Dialog begegnen.
Wir sind stolz auf den ausgeprägten interreligiösen und weltanschaulichen Dialog in unserer Stadt. Mit dem Religionsunterricht für alle, der Akademie der Weltreligionen der Universität Hamburg und dem Interreligiösen Forum Hamburg verfügen wir über einzigartige Institutionen, die viele Menschen über die Religionsgrenzen hinweg zusammenbringen. Diesen Hamburger Weg wollen wir GRÜNEN auch in Zukunft weiter fördern.

Heute gibt es, anders als noch vor 100 Jahren, nicht mehr nur drei große Religionsgemeinschaften in Deutschland, die beiden großen christlichen und die jüdische. Insgesamt zählt die Stadt rund 120 religiöse Vereinigungen, darunter alle großen Weltreligionen. Vor allem der Islam ist seit Jahrzehnten eine nicht mehr wegzudenkende Realität. Seit 2012 hat Hamburg nicht nur Staatsverträge mit den christlichen Kirchen und der jüdischen Gemeinde, sondern auch mit den islamischen Religionsgemeinschaften und der alevitischen Gemeinde. Der von uns unterstützte Abschluss dieser Verträge war ein großer Fortschritt in der Anerkennung und Gleichstellung von Muslimen und Aleviten. Er hat viel dazu beige-tragen, den Dialog zwischen Religionsgemeinschaften und mit der Stadt zu entwickeln und Konflikte friedlich auszutragen. Die staatliche Neutralität hat sich als Grundvoraussetzung für den religiösen Frieden in der Gesellschaft gezeigt. Dieser Frieden ist in Gefahr. Vor allem eine Partei, die Moscheen am liebsten verbieten würde, fordert, den Staatsvertrag mit den islamischen Gemeinschaften zu kündigen. Das macht die Gleichstellung der Religionsgemeinschaften rückgängig und gefährdet die Teilhabe gläubiger Muslime an der Gesellschaft. Wir verteidigen als säkulare Partei den Staatsvertrag mit den islamischen Gemeinschaften. Mehr noch, wir unterstützen sie dabei, den letzten Schritt zur Gleichstellung zu erreichen: den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts. Wir unterstützen die Weiterentwicklung des Religionsunter-richts für Alle, bei dem die großen Religionsgemeinschaften gleichberechtigt kooperieren. Ganz wichtig ist es uns, antimuslimischen Rassismus wie Antisemitismus offensiv zu bekämpfen, auch mit staatlichen Programmen der Prävention und, wo nötig, durch Strafverfolgung.

Als Liberale treten wir stets für einen pluralistischen und säkularen Staat ein. Einschränkungen der Rechte religiöser Minderheiten lehnen wir entschieden ab. Sollten uns Verletzungen des staatlichen Neutralitätsgebots in Hamburg begegnen, so werden wir dem entschieden entgegentreten.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft

Die UN-Dekade „Menschen Afrikanischer Abstammung: Anerkennung, Gerechtigkeit und Entwicklung“ wurde 2016 offiziell in Berlin für Deutschland eröffnet. Die Staatengemeinschaft hat sich damit dazu verpflichtet, bis 2024 die Anerkennung, Rechte und Entwicklung von Menschen Afrikanischer Abstammung zu fördern und rassistische Diskriminierung und Rassismus zu bekämpfen.

  1. Werden Sie die UN-Dekade für Menschen Afrikanischer Herkunft mit ihren drei Schwerpunkten: „Anerkennung, Gerechtigkeit und Entwicklung“ in der Landespolitik verankern?
  2. Wie werden Sie eine öffentliche Debatte fördern, die zu mehr Teilhabe, Selbstbestimmung und politischen Handlungsmöglichkeiten führt?
  3. Werden Sie eine Förderung, z.B. für Empowerment-Maßnahmen bereitstellen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die UN-Dekade „Menschen Afrikanischer Abstammung: Anerkennung, Gerechtigkeit und Entwicklung“ wurde 2016 offiziell in Berlin für Deutschland eröffnet. Die Staatengemeinschaft hat sich damit dazu verpflichtet, bis 2024 die Anerkennung, Rechte und Entwicklung von Menschen Afrikanischer Abstammung zu fördern und rassistische Diskriminierung und Rassismus zu bekämpfen.

Menschen mit (zugeschriebener) afrikanischer Herkunft sind auch in Hamburg immer noch besonders häufig mit Diskriminierung konfrontiert. Deshalb unterstützen wir GRÜNEN die Forderungen der UN-Dekade für Menschen Afrikanischer Herkunft und wollen im engen Austausch mit den Communities neue Wege für einen effektiveren Schutz vor Diskriminierung, eine gleichberechtigte Teilhabe und Empowerment entwickeln.

Soweit uns das als Oppositionspartei möglich ist, werden wir das tun. Als explizit antirassistische Partei haben wir schon in den letzten Jahren immer wieder Projekte unterstützt, selbst angestoßen oder in die Medien und ins Parlament gebracht, z.B. durch die Mitarbeit im „AK Hamburg Postkolonial“, die kontinuierliche Unterstützung der Gruppe „Lampedusa in Hamburg“ oder die Organisierung von Veranstaltungen mit der African Community etwa zu aktuellen Fragen des Panafrikanismus. Zur Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit Hamburgs insbesondere mit Blick auf Afrika planen wir für nächstes Jahr verschiedene Aktivitäten in Zusammenarbeit mit Historiker_innen und PoC, darunter eine umfangreiche historische Broschüre.
Wir werden absehbar einerseits die Hindernisse für Selbstbestimmung und Teilhabe weiterhin aufklären und öffentlich machen, zum Beispiel mit regelmäßigen Anfragen zum Komplex „Racial Profiling“. Zur Entwicklung aktuellerer und lokaler Konzepte zu (Self-)Empowerment und Teilhabe werden wir das Gespräch mit Menschen afrikanischer Herkunft nutzen oder neu suchen.
Als Oppositionspartei haben wir weniger strukturelle und finanzielle Mittel für eine solche Förderung als eine Regierungspartei. Allerdings planen wir für nächstes Jahr zur Unterstützung von Selbstorganisationen die Aktualisierung unseres Leitfadens zur Beantragung von Fördergeldern. Außerdem werden wir, wenn gewünscht, wie immer unsere Möglichkeiten zur Schaffung von Öffentlichkeit nutzen, bspw. durch die Nutzung oder Vermittlung von Pressekontakten, Unterstützung von konkreten Veranstaltungen und Projekten oder durch die Anmeldung von Parlamentsdebatten zu diesem Themenkreis.

1. Die UN-Dekade ist auf Bundesebene zu verankern. Darüber hinaus ist zu prüfen, welche Maßnahmen auf Landesebene getroffen werden müssen und können.
2. Wir Freie Demokraten setzen schon jetzt auf einen regen Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern, unbeachtet ihrer Herkunft. Wir wollen Politik für alle Menschen machen und freuen uns daher auf einen Austausch mit Menschen afrikanischer Herkunft. Wir sind sehr an ihren Erfahrungen und Meinungen interessiert und stehen für einen Dialog zur Verfügung. Wir halten eine Debatte und einen ständigen Austausch auch zu diesem Thema für wichtig.
3. Sollte der Senat Förderungen, wie beispielsweise Empowerment-Maßnahmen vorschlagen, werden wir diese wohlwollend prüfen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Beratungs- und Hilfsangebote für von Gewichtsdiskriminierung Betroffene

Beratungsstellen für von Diskriminierung Betroffene werden fast immer mit Hilfe von Fördermitteln finanziert, die auf die Bevölkerungsgruppen ausgerichtet sind, die sich aus den in §1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) genannten Merkmalen ableiten lassen. Das Merkmal Gewicht wird vom AGG nicht erfasst. Eine Beratung und Unterstützung der von Gewichtsdiskriminierung Betroffenen ist damit nicht Teil des Auftrags der Beratungsstellen und wo diese über ihren Auftrag hinaus tätig sind, geht dies nicht aus ihrer Öffentlichkeitsarbeit hervor. Aktuell gibt es damit keine für die Betroffenen ersichtlichen und auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Beratungs- und Hilfsangebote.

  1. Wie werden Sie sicherstellen, dass von Gewichtsdiskriminierung Betroffenen Beratungs- und Hilfsangebote zur Verfügung stehen?
  2. Wie werden Sie dafür sorgen, dass die Betroffenen von diesen Angeboten erfahren?
  3. Werden Sie die Entstehung von entsprechend spezialisierten regionalen Trägern in Hamburg fördern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD ist der Ansicht, dass sich eine Ungleichbehandlung aufgrund des Gewichts schon mit Blick auf Art. 3 GG verbietet. Da wo Menschen wegen ihres Gewichts Opfer von Beleidigung oder Diskriminierung werden, können und sollten sie sich mit den Mitteln des Rechtsstaats wehren.
Richtig ist, dass Menschen mit starkem Übergewicht im Alltag häufig vielfältige Nachteile haben, die sich teilweise aus den gesundheitlichen Folgen des Übergewichts ergeben. Diese versuchen wir durch ein gutes Gesundheitssystem und v.a. mit Angeboten zur Gesundheitsprävention entgegenzuwirken. Die Förderung von Bewegung und Sport sowie einer gesunden Ernährung gehören dazu. Adipositas ist eine erstzunehmende Erkrankung, für die es in Hamburg spezialisierte Versorgungsangebote bspw. im Universitätsklinikum Eppendorf gibt.
Zudem gibt in Hamburg viele Angebote der Gesundheitsprävention für Menschen mit Gewichtsproblemen. Grundsätzlich sehen wir auch Möglichkeiten, im Rahmen der Förderung von Selbsthilfegruppen. Die Politik der SPD hat bewirkt, dass für die Gesundheitsprävention und für Selbsthilfegruppen deutlich mehr Geld zur Verfügung steht. Von falschen Körperidealen, wie sie bspw. durch die Werbung gerne verbreitet werden, sollte sich aber kein Mensch in seinem Wohlbefinden stören lassen. Da wo dies in die eine oder andere Richtung (zu dünn, zu dick) trotzdem geschieht, bietet die Ernährungsberatung bis hin zu therapeutischen Maßnahmen Hilfen an.

Alle Menschen, die sich diskriminiert fühlen, brauchen einen Zugang zu qualifizierter Beratung. Deshalb setzen wir uns für die Einrichtung einer zentralen, merkmalsunabhängigen Beratungsstelle ein. Diese muss es auch zur Aufgabe haben, Expertise zu Diskriminierungsmerkmalen aufzubauen, die im AGG bislang nicht erfasst sind – etwa zum Bereich der Gewichtsdiskriminierung. Zudem müssen ausreichende Mittel für Öffentlichkeitsarbeit bereitgestellt werden, um das Angebot der Beratungsstelle auch bei neuen Zielgruppen bekannt zu machen.

Beratungsstellen sollen zwar zielgruppenspezifisch, aber insgesamt für jede Form der Diskriminierung zuständig sein und so auch denjenigen Hilfen leisten, die aufgrund ihres Gewichts diskriminiert werden. Dafür setzen sich DIE LINKE ein. Natürlich begrüßen wir auch die Gründung von entsprechend spezialisierten Trägern, die die Interessen der Gruppe vertreten und dafür sensibilisieren.

1, 2 und 3: Wir gehen davon aus, dass die zur Verfügung stehenden Beratungsstellen im Bereich Antidiskriminierung jeden Fall offen aufnehmen und fachlich adäquat behandeln. Bisher zeichnet sich ein spezialisierter Bedarf im Bereich Gewichtsdiskriminierung nicht ab. Sollte es der Fall sein, dass die bestehenden Stellen in Bezug auf diese Form von Diskriminierung an Kompetenzgrenzen stoßen, müsste intern durch Fortbildungen nachgesteuert werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sensibilisierung der Bevölkerung für Gewichtsdiskriminierung

Gewichtsdiskriminierung und stigmatisierende Vorurteile gegenüber dicken Menschen sind in unserer Gesellschaft stark verbreitet. Laut einer Studie der Philipps-Universität Marburg in Kooperation mit der Universität Leipzig haben 75 Prozent der deutschen Bevölkerung selbst Vorurteile dieser Art oder würden diesen zumindest nicht widersprechen. Gleichzeitig gibt es nur ein geringes gesellschaftliches Bewusstsein für Gewichtsdiskriminierung.

  1. Werden Sie einen Aktionsplan zur Sensibilisierung der Bevölkerung für Gewichtsdiskriminierung auf Landesebene auf den Weg bringen?
  2. Was werden die Eckpunkte dieses Aktionsplans sein?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das SPD-Regierungsprogramm enthält dazu keine Aussage.

Es ist wichtig, dass in der Gesellschaft, aber natürlich auch im Bereich der staatlichen Institutionen, ein Bewusstsein dafür entsteht, dass Diskriminierung nicht ausschließlich bei den vom AGG definierten Merkmalen auftritt. Durch die Einrichtung einer Landesantidiskriminierungsstelle erhoffen wir uns neue Impulse für die Hamburger Antidiskriminierungspolitik – auch zu Diskriminierungsmerkmalen, die derzeit nicht vom AGG erfasst werden, wie etwa der Gewichtsdiskriminierung.

Stigmatisierenden Vorurteilen kann man am ehesten mit Informationen und Sensibilisierung begegnen. Wichtig ist zu vermitteln, dass Dicksein nicht mit eingeschränkter Arbeits- oder Leistungsfähigkeit zusammenhängt. Über Gründe, Ursachen, Erkrankungen, Leistungen, Lebensfreude sollte umfassend informiert und diskutiert werden. Dies ist bereits in den Schulen erforderlich. Dabei sollte es nicht nur darum gehen, Adipositas zu bekämpfen, sondern ein gutes Selbstgefühl zu seinem Körper zu entwickeln. Wir setzen uns dafür ein, im Gesellschaftlichen Bewusstsein den Menschen in den Mittelpunkt zu rücken, unabhängig von äußeren Merkmalen und der äußeren Erscheinung.

1 und 2: Die Leitlinie jeder Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Diskriminierung muss sein. Diskriminierung jeder Art ist aus unserer Sicht vollkommen unzulässig. Gewichtsdiskriminierung kann daher Teil von Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Antidiskriminierung und Sensibilisierung sein. Ein eigener Aktionsplan ist aber nicht vorgesehen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Verwaltung als Schnittstelle zu den Bürger*innen

Die Entscheidungen und das Verhalten von Verwaltungen haben einen großen Einfluss auf das Leben von Menschen. In Studien und in der Antidiskriminierungsberatung wird regelmäßig von Diskriminierungserfahrungen im Kontakt mit staatlichen Stellen berichtet. Gleichzeitig fällt es Betroffenen gerade in diesem Lebensbereich schwer, ihre Rechte einzufordern.

  1. Welches Konzept verfolgen Sie, um einen diskriminierungssensiblen Umgang der Verwaltung in ihren Abläufen und Strukturen sowie in der Interaktion mit den Bürger*innen sicherzustellen?
  2. Wo sehen Sie Regelungsbedarfe und welche konkreten Maßnahmen planen Sie in der kommenden Legislatur?
  3. Werden Sie ein Beschwerdemanagement für Diskriminierung einführen? Wie wird dieses sicherstellen, dass konkrete und qualifizierte Ansprechpartner*innen zur Verfügung stehen? Wie werden Sie dafür Sorge tragen, dass das Verfahren transparent ist, bei allen Verwaltungen und Behörden mit direktem Kund*innenkontakt eingeführt wird und die Bürger*innen hiervon Kenntnis erhalten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Diskriminierungsfreier Umgang sowohl innerhalb der Verwaltung als auch im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern gehört zum Selbstverständnis der FHH unter dem jetzigen Senat. Hierzu tragen in die Ausbildung integrierte Maßnahmen sowie die zahlreichen zentralen und dezentralen Fortbildungsangebote für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt bei. Diesen Weg wollen wir konsequent fortsetzen. Hierzu gehört sowohl die kritische Begleitung sowie auch der externe Blick von Menschen außerhalb der Verwaltung. Im Bereich der Interkulturalität sind hierbei insbesondere der Integrationsbeirat, die Integrationszentren und viele weitere Interessensvertretungen wichtige Begleiter, mit denen ein intensiver Austausch erforderlich ist. Daneben ist es von großer Bedeutung, dass konkreten Beschwerden nachgegangen und abgeholfen wird. Zu den von uns unterstützten zentralen Ansätzen des Senates in der Antidiskriminierungsstrategie gehören daher ein niedrigschwelliges Beschwerdemanagement sowie die Sicherstellung unabhängiger Beratungsangebote. Bei der seit 2014 von der BASFI finanzierten unabhängigen Antidiskriminierungsstelle „amira“ können sich Menschen mit einer Diskriminierungserfahrung beraten lassen und werden bei Beschwerden, rechtlichen Schritten oder anderen Interventionen unterstützt. Probleme und Diskriminierungsfälle sollen dort aufgegriffen und bearbeitet werden, wo sie geschehen. Die Behörden sind verpflichtet, Diskriminierungsfällen jeglicher Art vorzubeugen, ggf. zu intervenieren und im Einzelfall an die zuständige Stelle zu verweisen.

Bei Führungskräften und Beschäftigten, die im Rahmen ihrer Arbeit mit Bürger*innen in Kontakt stehen, werden schon intensiv heute in den Bereichen zu Interkulturelle Kompetenz und Antidiskriminierung sensibilisiert und qualifiziert. Die Behörden sind verpflichtet, ein niedrigschwelliges Beschwerdemanagement vorzuhalten und Diskriminierungsvermutungen nachzugehen. Diesen Ansatz wollen wir weiterführen und durch die Einrichtung einer Landesantidiskriminierungsstelle erweitern. Darüber hinaus wollen mit der Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, sich gegen ungerechtfertigte Benachteiligungen im Kontakt mit öffentlichen Stellen effektiv zur Wehr zu setzen.

Als Opposition kann DIE LINKE das nicht selbst sicherstellen. Aber sie wird den Senat weiter dazu drängen und versuchen, Öffentlichkeit für dieses Anliegen zu schaffen. Dabei sind wir immer für Einzelpersonen oder Gruppen ansprechbar und werden auf ihre Hinweise hin aktiv. Andererseits prüfen wir weiterhin selbstständig die Verwaltung und ihre Abläufe darauf, ob sie barriere- und diskriminierungsfrei arbeiten. Unsere Arbeitsgemeinschaften „Queer“, „Inklusion“ und „Migration“ arbeiten seit langem kontinuierlich zu Diskriminierung, Solidarität und Empowerment. Dank ihrer Vernetzungen können wir auch in Zukunft die Interessen der von Diskriminierung betroffenen Menschen gemeinsam mit ihnen vertreten.
Konkret stellen wir immer wieder Schwierigkeiten und Widerstände bei der Umsetzung von Vorgaben fest, bspw. wenn Menschen den Eintrag zu ihrem Personenstand im Bürgeramt ändern wollen. Zwar ist insgesamt eine gewachsene Akzeptanz von Schwulen und Lesben feststellbar, aber wir erfahren immer wieder von Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt z.B. gegen Trans- und Interpersonen oder HIV-positive Menschen. Hier werden wir weiterhin Einzelfälle, sowie strukturelle Probleme aufklären, öffentlich machen und ggf. eine parlamentarische Debatte anstoßen.
Einführen können wir ein Beschwerdemanagement als absehbare Oppositionspartei nicht. Andererseits unterliegen wir dafür nicht vorgeschobenen, oft nur vermeintlichen Sachzwängen. Deshalb können wir viel enger und unbefangener als Regierungsparteien mit von Diskriminierung betroffenen Menschen und ihren Organisationen zusammenarbeiten und deren Wünsche und Vorschläge aufnehmen. Daraus kann ein Konzept für ein Beschwerdemanagement entstehen, das den Bedürfnissen der Betroffenen tatsächlich entspricht und das DIE LINKE dann in den parlamentarischen Prozess einbringen kann.

Der Staat hat beim Kampf gegen Diskriminierungen Vorbildfunktion. In Bezug auf Diskriminierungen durch die Verwaltung sehen wir vor allem die Antidiskriminierungsbüros als Teil der Lösung. Besonderen Regelungsbedarf sehen wir im Bereich des Beschwerdemanagements. Wir wollen daher dort ansetzen und Hürden abbauen, die bisher verhindern, Fehlverhalten zur Sprache zu bringen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Landesverwaltung als Arbeitsgeberin

Die Hamburger Verwaltung ist eine große Arbeitgeberin. Als solche ist sie für einen effektiven Diskriminierungsschutz ihrer Mitarbeiter*innen und für die Chancengleichheit von Bewerber*innen verantwortlich. Damit hat sie eine Vorbildfunktion für andere Arbeitgeber*innen.

  1. Wie beurteilen Sie die aktuelle Qualität des Diskriminierungsschutzes für Mitarbeiter*innen der Hamburger Verwaltung und Landesbetriebe?
  2. Welche Schritte planen Sie, um die Schutzgebote und weiterführenden Handlungsmöglichkeiten wie Positive Maßnahmen, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) angelegt sind, umzusetzen?
  3. Werden Sie AGG-Beschwerdestellen in den Landesverwaltungen und -betrieben flächendeckend einrichten und ihre Arbeit evaluieren?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die Förderung von Vielfalt und damit einhergehend der Schutz vor Diskriminierung bilden unter dem jetzigen Senat einen Schwerpunkt im Handeln der FHH als Arbeitgeberin.
So hat sich die FHH als Arbeitgeberin bereits seit vielen Jahren die interkulturelle Öffnung der Verwaltung zum Ziel gesetzt. Dies beinhaltet Strategien der Antidiskriminierung, die Stärkung der interkulturellen Kompetenzen der Beschäftigten in der Fortbildung und nicht zuletzt die Einstellung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund in den Ausbildungsgängen der Stadt. Die FHH befasst sich intensiv mit der Gleichstellung von Frauen und Männern und hat auf der Grundlage des Gleichstellungsgesetzes von 2015 die Themen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Veränderung der Dominanz von Geschlechtern in bestimmten Berufsgruppen und vor allem das Thema „Frauen in Führung“ neu akzentuiert und durch verbindliche Gleichstellungspläne in den Behörden und Ämtern vorangetrieben. Ebenso stehen die verschiedenen Bedürfnisse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit einer Behinderung sowie unterschiedlichen Altersgruppen im Fokus. Der nächste wichtige Schritt in der Diversity-Politik der FHH wird es sein, weitere Diversity Dimensionen einzubeziehen, für den Nutzen eines ganzheitlichen Diversity-Ansatzes in den Behörden und Ämtern noch mehr Bewusstsein zu schaffen, konkrete Handlungsfelder zu erschließen und so noch mehr dazu beizutragen, dass alle Menschen gleiche Chancen auf Teilhabe und freie Entfaltung haben. Wir wollen den eingeschlagenen Weg konsequent fortsetzen und ausbauen. (vgl. auch Antwort 2.1; unabhängige Antidiskriminierungsstelle „amira“)

Mit der Erarbeitung einer Diversity-Mainstreaming-Strategie und durch die Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes wollen wir den Schutz vor Diskriminierungen für Mitarbeiter*innen der Stadt Hamburg weiter steigern.

Auf dem Papier (bzw. im Intra-/Internet) gibt es einige gute Ansätze und Hinweise zu Erscheinungsformen von Diskriminierungen und zur Gegenwehr. Noch wichtiger ist die Beschäftigung mit dem Thema in den einzelnen Abteilungen und Sachgebieten. Hier ist es Aufgabe der Verantwortlichen, sich selbst schlau zu machen und die Beschäftigten zu sensibilisieren und ggfs. auch bei diskriminierenden Äußerungen und/oder Taten einzuschreiten. Gemeinsam mit den Personalräten und Gewerkschaften sollten Handlungspläne entwickelt werden, soweit sie noch nicht vorhanden sind.
Da es bisher nur in einigen Behörden und Ämtern Beschwerdestellen nach dem AGG gibt, muss für alle Bereiche sichergestellt werden, dass die Beschäftigten sich direkt und auf kurzem Weg an eine Beschwerdestelle wenden können. Diese sollte möglichst in jedem Bereich vorhanden sein. Allerdings kann es im Einzelfall (z.B. bei kleinen Arbeitsbereichen) auch erforderlich sein, dass Beschäftigte sich im ersten Schritt an Stellen außerhalb ihres Bereiches wenden können.

Aus unserer Sicht gibt es in allen Verwaltungsbereichen eine Antidiskriminierungsstelle, die sich effektiv um den Diskriminierungsschutz der Mitarbeitenden kümmert. Wie die jeweilige Umsetzung aussieht, kann pauschal nicht beantwortet werden. Darüber hinaus ist die Gleichstellungsbeauftragte des Landes auch für Bedienstete der Hamburger Verwaltungen ansprechbar.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Landesverwaltung als Diversity-Vorbild

Die Landesverwaltung ist nicht nur Ansprechpartner*in für die Bürger*innen sondern setzt sich auch aus ihnen zusammen. Wenn einzelne Bevölkerungsgruppen wenig repräsentiert sind oder schwer in höhere Positionen aufsteigen können, fehlen wichtige Vorbildfiguren, die zugleich die Normalität von Zugehörigkeit ausdrücken. Als große Arbeitgeberin steht die Landesverwaltung Hamburgs in der Verantwortung, proaktiv auf eine entsprechende Diversität in der Landesverwaltung hinzuwirken. Diesbezüglich wurden schon einige Konzepte z.B. im Bereich Ausbildung mit der Kampagne „Wir sind Hamburg – Bist du dabei“ implementiert.

  1. Was sind die Eckpunkte Ihres ministerienübergreifenden Diversity Mainstreaming Konzeptes?
  2. Welche konkreten Maßnahmen haben Sie für diversitätsbewusste Veränderungen in den Verwaltungsstrukturen vorgesehen?
  3. Werden Sie in der Landesverwaltung und den Landesbetrieben anonymisierte Bewerbungsverfahren einführen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ziel des Diversity Managements ist, die unterschiedlichen individuellen Fähigkeiten als Mehrwert zu erkennen und Unterschiede nicht als Defizite, sondern die verschiedenen Erfahrungshintergründe als Vorteil zu verstehen. Neben den Kerndimensionen von Diversity im AGG werden im Diversity Managment der Stadt noch weitere individuelle Dimensionen wie etwa Einkommen, Familienstand oder Elternschaft betrachtet, um diesbezügliche Benachteiligungen zu verdeutlichen und zu vermeiden. Unser Ziel ist, dass Frauen in der Verwaltung, insbesondere in Führungsfunktionen, in gleichem Umfang vertreten sind wie Männer. In den letzten Jahren konnte der Frauenanteil in höheren Besoldungsgruppen kontinuierlich gesteigert werden. Auch gilt es, die interkulturelle Öffnung der Verwaltung kontinuierlich zu erweitern und durch gezielte Fortbildung die interkulturelle Kompetenz von Führungskräften zu stärken und die Einstellungen von jungen Menschen mit Migrationsanteil zu erhöhen. Im Rahmen der o.g. Kampagne konnte der Ausbildungsanteil auf 20 % gesteigert werden. Bewusstseinsstärkung und mehr Offenheit sind Ziel des Bereichs Sexuelle Orientierung/Identität – der hierzu im Jahr 2017 beschlossene Aktionsplan war ein wichtiger Schritt. In Folge der gesetzlichen Einführung der Option „divers“ verwendet die FHH in ihren Stellenausschreibungen den Zusatz „m/d/w“. Es gilt, eine diskriminierungsfreie, aber gendersensible und migrationsfreundliche Personalpolitik zu betreiben, welche die Förderung von Bewerbungen von Frauen und Männer in unterrepräsentierten Arbeitsbereichen beinhaltet, ebenso wie Bewerbungen von jungen Menschen mit Migrationshintergrund. Im Rahmen seiner Diversity-Strategie hat sich der Senat daher nach erfolgter Prüfung bewusst gegen anonymisierte Bewerbungsverfahren entschieden.

Durch verschiedene Maßnahmen, wie etwa der der erfolgreichen Kampagne zur interkulturellen Öffnung der Verwaltung „Wir sind Hamburg! – Bist Du dabei? konnte der Anteil der Beschäftigten im öffentlichen Dienst mit Migrationshintergrund Stück für Stück gesteigert werden. Diesen Ansatz möchten wir weiterführen und wo möglich um weitere Diversity-Dimensionen erweitern. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit der Verwaltung eine Diversity-Mainstreaming-Strategie erarbeiten, die eine fortlaufende Überprüfung von Verwaltungsprozessen und – dort wo sie sinnvoll einsetzbar sind – auch weitergehende Maßnahmen wie anonymisierte Bewerbungsverfahren enthält.

Als kleine Oppositionspartei haben wir bisher noch nicht die Kapazitäten gehabt, um ein umfangreiches Diversity Mainstreaming Konzept zu entwickeln. Anonymisierte Bewerbungsverfahren werden von uns begrüßt, da sie zumindest in der ersten Phase eines Personalauswahlverfahrens zu mehr Chancengleichheit beitragen.

Die Landesverwaltung muss in Bezug auf Diversity Management Chancengerechtigkeit sicherstellen. Wobei wir Einstellungen oder Beförderungen aufgrund fester Quoten grundsätzlich ablehnen. Diversity bedeutetet für uns die Anerkennung, Respektierung und Wertschätzung aller Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung, ihrem Lebensalter, ihrer physischen oder psychischen Fähigkeiten oder anderer Merkmale. Die Vielfalt aus allen Menschen mit ihren Stärken und Schwächen macht unser Land einzigartig. Diese Vielfalt sollte sich auch in den Ministerien widerspiegeln. Diskriminierungen im Bewerbungsprozess wollen wir abbauen, wobei wir anonymisierte Bewerbungsverfahren nicht für zielführend halten. Ebenso oft, wie es aufgrund von Vorurteilen ungerechtfertigte Ablehnungen gibt, stellen weitsichtige Vorgesetzte Menschen „trotz“ ihrer persönlichen Umstände ein, um Chancen zu bieten. Wir bauen hier auf eine Sensibilisierung von Führungskräften für die Gefahr der Diskriminierung und entsprechende Fortbildungen. Darüber hinaus wollen wir mit einem umfangreichen Personalentwicklungskonzept dafür sorgen, dass Führungsarbeit in der Verwaltung moderner und zeitgemäßer wird. Dazu zählt auch die individuelle Arbeit mit den Mitarbeitern und situative Führungskompetenz.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Verwaltung als Auftraggeberin und Vertragspartnerin

Die Freie und Hansestadt Hamburg ist eine bedeutsame Auftrag- und Fördermittelgeberin, beispielsweise in den Bereichen Infrastruktur, Wohnungsbau, Forschung, Soziale Hilfen und Kultur. Durch die Gestaltung von Ausschreibungen, Förderrichtlinien, vertragliche Rahmenbedingungen etc. kann der Stadtstaat Anreize zur Umsetzung und Sicherstellung eines wirksamen Diskriminierungsschutzes auf Seiten der Auftragnehmer*innen und Fördermittelempfänger*innen setzen.

Werden Sie Aspekte des Diskriminierungsschutzes im Hamburger Vergabegesetz sowie in Förderrichtlinien und Ausschreibungen verankern?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die vergaberechtlichen Bestimmungen und Förderrichtlinien der Stadt sind regelmäßig auf mögliche Anpassungsbedarfe hin zu überprüfen. Hinsichtlich der Frage möglicher Erweiterungen ist dabei insbesondere auch deren rechtliche Umsetzbarkeit und Justiziabilität zu berücksichtigen.

Im Zuge der Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes wird auch zu prüfen sein, in wieweit die bestehenden (landesrechtlichen) Regelungen geeignet sind, auch im Bereich von Auftragnehmer*innen der Stadt Hamburg für einen effektiven Diskriminierungsschutz zu sorgen.

Durch das Vergabegesetz sind die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bereits in das Vergaberecht einbezogen. Das ILO-Übereinkommen 111 verbietet die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.
Das große Defizit besteht unseres Erachtens in der Kontrolle der Einhaltung dieser und anderer Vorschriften, wir fordern daher die Errichtung einer Kontrollstelle beim Amt für Arbeitsschutz, die die Einhaltung der sozialen Bestimmungen des Vergabegesetzes in Zusammenarbeit mit der beauftragenden Behörde überwacht. Auch muss die Höhe der finanziellen Sanktionen bei Verstößen dringend angepasst werden: Die Sanktionierung ist derzeit auf 5% der Auftragssumme gedeckelt, bei Aufträgen die im Wesentlichen aus Personalkosten besten (z.B. Gebäudereinigung, Sicherheitsdienste) ist dies nicht abschreckend.

Wir Freie Demokraten stehen für einen schlanken Staat und den Abbau unnötiger Bürokratie. Wir setzen uns für ein Vergabegesetz ein, dass ohne vergabefremde Kriterien auskommt. Die Berücksichtigung von Diskriminierungsschutz ist für uns ein vergabefremdes Kriterium und hat nichts mit der einzukaufenden Leistung zu tun. Darüber hinaus stellt sich für uns die Frage, in welcher Form Unternehmen einen entsprechenden Diskriminierungsschutz nachweisen sollen. Das gleiche gilt für Förderrichtlinien. Die Standards im Diskriminierungsschutz sollen durch das Engagement und den Einsatz der Betroffenen entstehen, die sich vor Ort in ihren Betrieben für ein faires Miteinander einsetzen. Hamburg kann über entsprechende Programme die Betroffenen unterstützen und für die Gefahr der Diskriminierung sensibilisieren. Die Einbeziehung solcher Themen in allgemeine Verwaltungsabläufe wie das Vergabewesen führt automatisch zu einer Diskriminierung kleinerer Betriebe, die sich die dafür notwendige Dokumentation z.B. im Diskriminierungsschutz nicht leisten können.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Gendergerechte und inkludierende Sprache in Verwaltungsdokumenten

In Verwaltungsdokumenten wird eine Sprache, die alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigt, nicht einheitlich angewendet.

Wie werden Sie die durchgängige Verwendung einer inkludierenden Sprache in Verwaltungsdokumenten sicherstellen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Der SPD geführte Senat hat sich verpflichtet, möglichst barrierefrei und in leichter Sprache zu kommunizieren. Grundlage hierfür ist das Hamburgische Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG)
Hierzu gilt es, die laufende Praxis auf Anpassungsbedarfe zu überprüfen und einer kritischen Analyse zu unterziehen. Allgemeine Leitlinien können hierbei ein Instrument sein, ein einheitliches Vorgehen sicherzustellen. Hinsichtlich einer inkludierenden Sprache werden derzeit in einer behördenübergreifenden Arbeitsgruppe entsprechende Vorschläge, die sich auch an der Praxis in anderen Kommunen und Ländern orientieren, entwickelt.

§ 11 des Hamburgischen Gleichstellungsgesetzes (HmbGleiG) regelt die Sprache: „Insbesondere in Rechts- und Verwaltungsvorschriften, bei der Gestaltung von Vordrucken und in amtlichen Schreiben der Dienststellen ist der Grundsatz der sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu beachten. Das Nähere regelt eine Verwaltungsvorschrift.“ Uns Grünen war es immer ein Anliegen, Sprache diskriminierungsfrei und inklusiv zu gestalten – auch in Verwaltungsdokumenten fordern wir eine geschlechtergerechte und leicht verständliche Sprache. Mit der neuen Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung regeln wir, dass Menschen auf Verlangen Dokumente, insbesondere Bescheide in leichter Sprache erläutert oder schriftlich zur Verfügung gestellt bekommen.

Schon in den 90er Jahren war die Sprache ein Thema der Gleichstellung(sbeaufragten) in der Hamburger Verwaltung. 2001 wurde eine Richtlinie zu einer frauenfreundlichen Sprache entwickelt, die allerdings nicht wirklich „gelebt“ wurde. Deshalb gilt es eine verbindliche Richtlinie für eine gendergerechte und inkludierende Sprache für Hamburg Verwaltung vorzugeben und vorzulegen. Denn auch hier gilt: Papier allein reicht nicht, auch im täglichen Umgang kann Sprache ausgrenzend sein. Deshalb ist die Sensibilisierung ebenso wichtig wie die Vorbildfunktion der Vorgesetzten.

Verwaltungssprache sollte für jede Bürgerin und Bürger verständlich sein, insbesondere dann, wenn die Bürgerin oder Bürger Adressat eines Schriftstücks ist. Darüber hinaus sehen wir keinen weiteren sprachlichen Regelungsbedarf.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sensibilisierung von Lehrer*innen für Vielfalt und gegen Diskriminierung

Lehrer*innen kommt bei Diskriminierungen in der Schule eine entscheidende Rolle zu. Einerseits können sie selbst für Diskriminierungen verantwortlich sein, andererseits ist es ihre Aufgabe, Schüler*innen für Diskriminierung zu sensibilisieren, sowie bei konkreten Diskriminierungen zwischen Schüler*innen verbindlich und zugleich konstruktiv einzuschreiten.

  1. Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass Lehrer*innen im Rahmen ihrer Hochschulausbildung Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität vermittelt werden?
  2. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität von Lehrer*innen kontinuierlich im Rahmen von zertifizierten Fortbildungen gestärkt werden und Anreizstrukturen für eine Teilnahme ausbauen?
  3. Werden Sie sich dafür einsetzen, die Diversität auf Seiten der Lehrer*innen explizit zu fördern und zu erhöhen, um die Vielfalt innerhalb der Bevölkerung abzubilden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Interkulturalität ist seit 2001 als prioritäres Thema in der Lehrerbildung unter der Bezeichnung „Umgang mit kultureller und sozialer Heterogenität“ verankert und wird sowohl in eigenständigen Veranstaltungen als auch als Querschnittsthema in den Modulen, die der Ausbildung in Unterrichtsfächern zuzurechnen sind, thematisiert. Es gehört zu den Regelaufgaben des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI), Lehrkräfte und Schulen bedarfs- und nachfrageorientiert bei allen in Schule auftretenden Erscheinungsformen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit Fortbildungsangebote zu machen. Es werden daher auch regelmäßig vom Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) Fachtagungen angeboten. Das Beratungsteam Menschenrechts- und Demokratiefeindlichkeit der LI unterstützt Schulen im Themenfeld Menschenrechts- und Demokratiefeindlichkeit. Das Beratungsteam bietet sowohl schulinterne als auch zentrale und externe Beratungs- und Fortbildungsangebote für Lehrer/-innen, Sozialpädagogen/-innen und Schulleitungen an Hamburger Schulen zu den unterschiedlichen Erscheinungsformen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit an. Es ist das explizite Ziel, den Anteil der pädagogischen Fachkräfte mit Migrationsgeschichte zu erhöhen. Eine direkte Ansprache in den migrantischen Communities erfolgt über das Hamburger Netzwerk „Lehrkräfte mit Migrationsgeschichte“. Zudem gibt es Stipendien für Lehramtsstudierende mit Migrationshintergrund.

2015 hat die gemeinsame Hochschul- und Kultusministerkonferenz eine gemeinsame Empfehlung zur Lehrer*innenbildung für Schulen der Vielfalt abgegeben. Hamburg hat dies in die Reform der Ausbildung umgesetzt. Bei der Ausgestaltung der Lehrer*innenbildung liegt ein weites Inklusionsverständnis zugrunde. Inklusionspädagogische Kompetenz ist damit essentiell für jede Lehrkraft an allen Schularten. Zukünftig werden die anschlussfähigen allgemeinpädagogischen und sonderpädagogischen Basiskompetenzen für den professionellen Umgang mit Vielfalt in der Schule weiterentwickelt. Diese Kompetenzen erfahren im Studium der Fachdidaktiken und Fachwissenschaften eine Konkretisierung und Vertiefung und werden in Praxisabschnitten analytisch und handlungsorientiert erprobt und reflektiert.
Des Weiteren stehen den Lehrkräften am Landesinstitut für Schulentwicklung und Lehrerbildung vielfältige Weiterbildungs-möglichkeiten zur Verfügung (https://li.hamburg.de/vielfalt/). Diese Arbeit unterstützen wir sehr und möchten sie weiter stärken.

Grundsätzlich vertreten wir das Konzept „Eine Schule für alle“, in der die Segregationen im heutigen Schulsystem aufgehoben werden. Unterfüttert wird unsere Position durch ein neues, inklusives Schulgesetz, das sich an der UN-Kinderrechts- und UN-Behindertenrechtskonvention orientiert. Die Implementierung dieses Gesetzes, die wir verfolgen, wird weitreichende Konsequenzen für das Schulwesen und damit auch für die entsprechende Ausbildung der Lehrer_innen haben. Weil im Ganztag einer inklusiven Schule, die Originalität und Vielfalt der Schüler_innenschaft ein positives Faktum ist, muss sich ihnen die Förderung durch die Pädagog_innen anpassen. In „einer Schule für alle“ lernen, spielen, arbeiten, leben Menschen verschiedenen Alters, verschiedener Milieus und Schichten und verschiedener Herkünfte gemeinsam. Sie bildet die Wirklichkeit unserer Gesellschaft getreu ab. Ihre Vielfalt und Kompetenzen sind zu stärken und auszubauen.
Zugleich sehen wir, dass die Ausbildung noch weiter hinsichtlich der Diversität und multiplen Diskriminierungslagen unserer Gesellschaft ausgebaut werden muss. Das Fort- und Weiterbildungsangebot soll bestärkt werden.
Zu diesem Ausbau gehört selbstredend auch, den Lehrberuf stärker für Menschen mit diversen Erfahrungen, Lebensläufen und Hintergründen attraktiv zu machen.

1 und 2: Der Umgang mit Vielfalt und Diskriminierungssensibilität sollten ein selbstverständlicher Teil der Lehramtsausbildung sein und sind es auch schon. Darüber können und sollen diese Kompetenzen jederzeit durch Fortbildungen erweitert werden können.
3: Wir setzen uns dafür ein, dass insbesondere der Anteil der Lehrkräfte mit Migrationshintergrund erhöht wird.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Beschwerdemanagement für Diskriminierung an Schulen und Hochschulen

Schulen und Hochschulen sind für Schüler*innen und Studierende in vielerlei Hinsicht vergleichbar mit einem Arbeitsplatz. Hier verbringen sie viel Zeit in sozialen Bezügen, die sie sich nur begrenzt aussuchen können. Anders als im Arbeitsbereich ist im Bildungsbereich die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Umfeldes weit weniger klar geregelt: Schulen verfügen in der Regel über keine expliziten Anlaufstellen und klar geregelten Verfahren – Betroffenen ist nicht bekannt, an wen sie sich wenden können und was die nächsten Schritte sind. Lehrer*innen sind in der Bewältigung oftmals auf sich gestellt. In Bereich der Hochschulen werden Anlauf- und Beratungsstrukturen teilweise gerade erst aufgebaut.

  1. Werden Sie die Schulbehörde und die Wissenschaftsbehörde anweisen, ein Beschwerdemanagement für Diskriminierung zu entwickeln?
  2. Wird die Einsetzung und Qualifizierung eine*s Antidiskriminierungsbeauftragte*n in jeder Schule und Universität verpflichtender Bestandteil des Beschwerdemanagements sein?
  3. Wie werden Sie sicherstellen, dass Schüler*innen und Eltern, Studierende und Mitarbeiter*innen von Bildungseinrichtungen wissen, an wen sie sich im Falle einer Diskriminierungserfahrung wenden können?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Eine Ansprechstelle existiert in Form des Fachreferenten des LI. Ebenso gibt es einen Beratungsdienst und Beratungslehrer, die in Fragen Antidiskriminierung geschult werden über die Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung am Landesinstitut für Lehrer_innenbildung und Schulentwicklung. Es gibt Opferschutzkräfte und mit der Gewaltpräventionsstelle eine Einrichtung, die die Schulen beraten. Darüber hinaus bestehen Unterrichtsmodule sowie Module im Rahmen des AGG. Hierzu wird auch mit außerschulische Kooperationspartner zusammengearbeitet. Zuletzt ist das Online-Programm „Gemeinsam Klasse sein“ gegen Mobbing an Schulen weiterentwickelt worden. Dieses bietet für die Jahrgangsstufen 5-7 digitale Lehrmaterialien an, um Mädchen und Jungen sowie Eltern und Lehrende für die Problematik zu sensibilisieren, um so Mobbing gar nicht erst entstehen zu lassen. Dabei kommen Filmclips zum Einsatz, die an Hamburger Schulen erstellt wurden. Sie vermitteln die Merkmale von Mobbing und Cybermobbing und unterstützen Schülerinnen und Schüler dabei, Regeln für ein respektvolles Miteinander zu erarbeiten. Damit die Schulungsunterlagen von den Bildungseinrichtungen gut genutzt werden, müssen die Lehrkräfte im Vorfeld geschult werden. Auf Schulebene werden Lehrkräfte qualifiziert und Ansprechpersonen für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte benannt, die bei Verdacht auf Mobbing zur Stelle sind. An allen Hamburgischen Hochschulen wird sich mit Antidiskriminierung auseinandergesetzt, Teilweise gibt es Beschwerdemechanismen an den Hochschulen wie an der Universität Hamburg für Studierende bei Verstößen gegen das AGG. Welche Weiterentwicklung in diesem Bereich sinnvoll ist, muss v.a. mit den Hochschulen geklärt werden. Wir können uns vorstellen, über aktuelle Entwicklungen und Bedarfe mit den Hochschulen ins Gespräch zu kommen.

Das wirksamste Beschwerdemanagement ist erst einmal die Prävention. Viele Hamburger Schulen haben hier erfolgreiche Konzepte entwickelt und setzen diese um. In ihrem jeweiligen Leitbild sind Richtlinien des Miteinanders formuliert, die explizit Diskriminierung sanktionieren. Jede Schulordnung beispielsweise kann konkrete Diskriminierungsverbote und Gleichstellungsgebote mit nach dem Schulrecht möglichen Sanktionen oder Ausgleichen für Benachteiligungen aufnehmen. Erfahrungsgemäß funktioniert die Kontaktaufnahme mit entsprechenden Beratungsstellen weitgehend gut. Eine Stelle für Beschwerdemanagement haben wir aktuell nicht vorgesehen, sind aber gerne zu Gesprächen hierzu bereit.
Die praktische Umsetzung eines Beschwerdemanagements an den Hamburger Hochschulen läuft bereits bzw. ist auf der Agenda. So gibt es beispielsweise an der Uni Hamburg eine Richtlinie gegen geschlechterbezogene Diskriminierung und sexuelle Gewalt. Diese ist die Arbeitsbasis für alle Verfahren und Regularien. Die Gleichstellungsbeauftragte fungiert als Ansprechperson, entsprechende Informationen sind für Betroffene zugänglich.

Die Beratungsstrukturen – und damit die Möglichkeit, sich bei Diskriminierung an fachkundige Stellen zu wenden – sind an den Hamburger Hochschulen sehr unterschiedlich ausgestaltet. Die Einrichtung eine*s Antidiskriminierungsbeauftragte*n an Hochschulen befürwortet DIE LINKE außerordentlich. Hier ist die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung aufgefordert Konzepte zu entwickeln und entsprechende Ressourcen bereitzustellen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass Vielfalt und Antidiskriminierung in die Ziel- und Leistungsvereinbarungen der Hochschulen aufgenommen wird. Bildungseinrichtungen müssen natürlich ihre Antidiskriminierungskonzepte und Anlaufstellen bewerben und offensiv anbieten.
Hinsichtlich des Beschwerdemanagements an Schulen hat DIE LINKE im Januar 2019 unter der Drucksachennummer 21/15857 einen Antrag in die Bürgerschaft eingebracht, sowohl Mobbing als Phänomen genauer zu erfassen – eine Maßnahme, die nach den erfassten Kriterien ausbaufähig ist – sowie eine unabhängige Beschwerdestelle einzurichten. Auch wenn die Bürgerschaft diesen Antrag abgelehnt hat, bleiben unsere Forderungen bestehen.

1 und 2: Aus unserer Sicht sind die bestehenden Beschwerde- und Beratungsstrukturen ausreichend.
3: In diesem Zusammenhang könnte an eine größere Informationskampagne gedacht werden. Auch spezielle Elternabende und Schülersprechstunden sind in diesem Kontext möglich.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierungsfreie und Vielfalt repräsentierende Lehr- und Lernmittel

Bisher enthält das Hamburger Schulgesetz (HmbSG) weder ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot für Lernmittel wie Schulbücher noch ein Zulassungsverfahren, das ihre Diskriminierungsfreiheit sicherstellt. Welche Lernmittel Verwendung finden, entscheidet der Lernmittelausschuss der Schule.

  1. Werden Sie ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot für Lernmittel im Hamburger Schulgesetz festschreiben und / oder ein Zulassungsverfahren einführen, das ihre Diskriminierungsfreiheit garantiert?
  2. Falls ja, wie werden Sie die Mitwirkung von gesellschaftlichen Gruppen, die Diskriminierung erfahren, sicherstellen?
  3. Wie werden Sie gewährleisten, dass die Perspektiven von gesellschaftlichen Gruppen, die Diskriminierung erfahren, in den Lernmitteln vorhanden sind?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das Hamburger Schulgesetz schließt mit seinen Vorgaben schon jetzt Lernmittel aus, die diskriminieren könnten. Darüber hinaus orientieren sich die Hamburger Schulen am Praxisleitfaden zum Abbau von Diskriminierung in der Schule der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Darin heißt es: „Eine intensive Reflexion über die genutzten Unterrichtsmaterialien sowie die vorhandenen Unterrichtsinhalte kann aufzeigen, an welchen Stellen Diskriminierungsrisiken durch Materialien und Inhalte verstärkt oder sogar hervorgerufen werden. Die kritische Betrachtung von Lernmaterialien kann dabei auch gemeinsam mit den Schüler_innen erfolgen und somit Teil des Unterrichts werden.“ Hier wird auf das Praxisbeispiel der interkulturellen Büchersammlung an der Grundschule Mümmelmannsberg in Hamburg hingewiesen: Um die Vielfalt der Schüler_innenschaft sichtbar zu machen, hat sich diese Grundschule das Ziel gesetzt, diese Vielfalt auch im Lesestoff der Schulbücherei widerzuspiegeln. Ausgewählt wurden dazu Kinderbücher, die von nicht deutschen Autor_innen geschrieben und auf Deutsch übersetzt wurden oder zweisprachig erschienen sind. Die neu angeschafften Bücher wurden dabei wie alle anderen Bücher in die Regale einsortiert: Eine spezielle interkulturelle Bücherkiste hätte nur wieder jene Sonderstellung betont, die man bewusst vermeiden wollte. Empfehlenswert sind Kinderbuchlisten, die ihre Auswahl nach vorurteilsbewussten und inklusiven Kriterien getroffen haben. Im Internet finden Sie eine solche Liste für die Grundschule z. B. hier: http://www.situationsansatz.de/vorurteilsbewusste-kinderbuecher.html“

Auch die Nutzung von ausschließlich diskriminierungsfreien Lehr- und Lernmaterialien kann in der Schulordnung festgeschrieben werden. In die Schulordnung können auch konkrete Diskriminierungsverbote und Gleichstellungsgebote aufgenommen werden. Auch die Nutzung von ausschließlich diskriminierungsfreien Lehr- und Lernmaterialien kann in der Schulordnung festgeschrieben werden. Unseres Wissens nach, findet das auch statt. Was wir weiter stärken möchten, ist die politische Bildung, die auch Partizipationsmöglichkeiten erweitert. Das soll auch auf die Wahl der Lernmittel ausgeweitet werden.

Hinsichtlich der inklusiven Schule für alle ist die Diskriminierungsfreiheit und Diversität in den Lernmitteln ein wichtiger Baustein, um Lerninhalte für die gesamte Schulgemeinschaft attraktiv und ansprechend zu gestalten. Denn die Lernförderung der Kinder und Jugendlichen ist an ihren individuellen Voraussetzungen und Interessen zu orientieren. Diese Orientierung auf anderen Ebenen zu institutionalisieren ist eine Konsequenz eines inklusiven Schulgesetzes.

1, 2 und 3: Bisher besteht von unserer Seite diesbezüglich kein Zweifel an der Arbeit des Lehrmittelausschusses.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierungsfreie Aufgabenstellungen

An Schulen und Hochschulen kommt es immer wieder zu diskriminierenden Aufgabenstellungen. Teilweise wird hier mit abwertenden Begrifflichkeiten und Bezeichnungen gearbeitet, teilweise werden Stereotype und Vorurteile in der Aufgabenstellung wiederholt und verfestigt.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Personenkreise, die Prüfungsaufgaben erarbeiten, wie Fachreferent*innen und Aufgabensteller*innen, für Diskriminierungen sensibilisiert werden und entsprechende Weiterbildungen erhalten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Eine entsprechende Sensibilisierung erfolgt sowohl während des Studiums als auch in den Fortbildungen. Siehe dazu die Antworten oben.

Ja. Das tun wir bereits mit vielfältigen Fort- und Weiterbildungen am Institut für Schulentwicklung und Lehrerbildung. Auch die Verwaltung erhält hier im Rahmen der Diversity-Strategie Weiter- und Fortbildungen.

Natürlich sind Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität in der Hochschullehre unerlässlich. Personen, die in der Hochschullehre tätig sind, sollten deshalb unbedingt durch entsprechende Fort- und Weiterbildung sensibilisiert.
Wie auch in den Lernmitteln sollen in der inklusiven Schule die Aufgabenstellungen diskriminierungsfrei und an der Diversität der Schüler_innenschaft orientiert sein. Dahingehend die Beteiligten zu sensibilisieren, zu schulen und zu unterstützen ist selbstverständlich.

Bisher gibt es keine Berichte oder Beschwerden zu Aufgaben mit diskriminierenden Inhalten. Sollte es zu solchen Beschwerden kommen, müssten die Aufgaben geprüft werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Handhabung von Diskriminierungsfällen an Schulen

Diskriminierungsfälle an Schulen bleiben für die Verursacher*innen fast immer folgenlos und erfahren keine Aufarbeitung. Betroffene bekommen in der Regel keine individuelle Unterstützung, sondern bestenfalls eine Entschuldigung seitens der Schulleitung.

  1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass von Diskriminierung Betroffene eine Art „Täter-Opfer-Ausgleich“ erhalten?
  2. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Verursacher*innen sanktioniert werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das Hamburger Schulgesetz sieht schon jetzt im § 49 eine Reihe an Ordnungsmaßnahmen vor: schriftlicher Verweis, Ausschluss vom Unterricht oder Schulfahrt, Umsetzung in eine Parallelklasse und Überweisung in eine andere Schule beziehungsweise eine entsprechende Androhung dessen. Ergänzend hinzu können normverdeutlichende Gespräche, die Thematisierung des Konfliktes im Klassenrat, ein Täter-Opfer-Ausgleich, beispielsweise durch einen Entschuldigungsbrief, verpflichtende Beratungsgespräche sowie die Durchführung von Elterngesprächen durchgeführt werden. In besonders schlimmen Fällen kann auch der „Cop4you“ eingeschaltet werden und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.

Ja. Im Zuge der Diskussion zu einem Antidiskriminierungsgesetz wird auch der Schulbereich mitgedacht. Unser Augenmerk liegt aber weiter auf der Prävention. Also auf der Sensibilisierung im Vorwege, mit dem Ziel ein Schulklima zu erlangen, dass Diskriminierungen gar nicht erst entstehen lässt. Wenn es dennoch so weit gekommen ist, muss dies klar so benannt werden – gerade den beteiligten gegenüber.

Wir beantragten die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle im Januar 2019. Im Hinblick auf eine inklusive Schule stärken wir pädagogische Wege der Konfliktlösung. Wir sehen aber, dass für den Schutzraum, den Schule zur Persönlichkeitsentwicklung darstellt, es effektiven Schutz von Opfern geben muss. Wie Sanktionen konkret aussehen sollen, ist Teil eines Prozesses um die Handhabung von Diskriminierungsfällen. Die Verletzung der Werte des Grundgesetzes und des Paragraphen 2 des Hamburger Schulgesetzes, der die Erziehung zu Respekt, Toleranz, Humanität und Solidarität gebietet, sollen deutlich verfolgt werden.

1 und 2: Diskriminierung, insbesondere Mobbing, muss ernstgenommen werden. Es muss ganz genau hingeschaut werden, damit Mobbing gezielt mit wirksamer Prävention entgegengetreten werden kann. Vor der Sanktion muss immer an die Prävention gedacht werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Inklusion und Bildungsgerechtigkeit

Vielfalt im Klassenzimmer ist Ziel und Realität zugleich. Kinder mit unterschiedlichen sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Zugehörigkeiten und Zuschreibungen kommen hier während einer prägenden Lebensphase zusammen. Wie Kinder diese Phase erleben, welche Möglichkeiten sie erhalten oder ihnen versagt bleiben, stellt die Weichen für ihr weiteres Leben.

  1. Inwiefern planen Sie, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Hamburger Schulgesetz umzusetzen?
  2. Inwiefern planen Sie, das Recht auf Gleichbehandlung des Grundgesetzes im Hamburger Schulgesetz umzusetzen?
  3. Wie stellen Sie sicher, dass der Bildungserfolg für alle Kinder trotz verschiedener Hintergründe und Fähigkeiten garantiert wird, insbesondere beim Zugang zu Schule und Schulübergängen, speziell dem ins Gymnasium?
  4. Wie stellen Sie sicher, dass Maßnahmen zur Förderbedarfsfeststellung diskriminierungsfrei erfolgen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Hamburgs Schulgesetz baut auf den Grundsätzen des Grundgesetzes auf und insofern ist das Recht auf Gleichbehandlung schon umgesetzt und wird an verschiedenen Stellen erwähnt.
Seit 2011 haben wir eine Vielzahl an Maßnahmen ergriffen, um den Bildungserfolg für alle Kinder sicherzustellen. Dies fängt bei der frühkindlichen Bildung an. Dazu gehört neben einer guten Fachkraft-Kind-Relation auch der zielgerichtete Ausbau unserer frühkindlichen Sprachförderangebote. Wir wollen hierzu die Kooperationen von Grundschulen mit Kitas vor allem in den Stadtteilen ausweiten, in denen es einen überdurchschnittlichen Sprachförderbedarf gibt. Darüber hinaus haben wir seit 2011 dafür gesorgt, dass alle Hamburger Schulen ihren Schülerinnen und Schülern eine kostenlose und qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung bieten. Mit den zusätzlichen Ganztagsangeboten haben Kinder und Jugendliche mehr Zeit zum Lernen, die wir künftig stärker für zusätzliche Lernangebote und Hilfe bei den Schulaufgaben nutzen werden. Um Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf besser zu unterstützen, werden wir künftig allen Grundschulen mindestens eine volle Stelle für eine Schulbegleitung zuweisen. Darüber hinaus werden wir die Zahl der zusätzlichen Lehrkräfte für die Förderung förderbedürftiger Kinder Schritt für Schritt um wenigstens 200 Stellen erhöhen. Schulen in sozial benachteiligten Stadtteilen haben besonders anspruchsvolle pädagogische Aufgaben. Deshalb bekommen diese Schulen schon jetzt deutlich mehr Lehrkräfte, um mehr Förderstunden, kleinere Klassen und eine nachhaltige Schulqualitätsentwicklung zu organisieren. Dieses Unterstützungsprogramm wollen wir weiter ausbauen. Zusätzlich wollen wir das Schulessen in diesen Schulen für alle Kinder kostenlos anbieten.

§ 1 des Schulgesetzes besagt: „Jeder junge Mensch hat das Recht auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Bildung und Erziehung und ist gehalten, sich nach seinen Möglichkeiten zu bilden. Dies gilt ungeachtet seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder einer Behinderung. Das Recht auf schulische Bildung und Erziehung wird durch ein Schulwesen gewährleistet, das nach Maßgabe dieses Gesetzes einzurichten und zu unterhalten ist.“
Damit der Bildungserfolg vom sozialen Hintergrund abgekoppelt wird, ist auch unser politisches Ziel. Aus unserer Sicht bieten die Stadtteilschulen hier großartige Arbeit, denn sie sind für alle Kinder da. Eine Gymnasialempfehlung sehen wir kritisch, weil ihre Aussagekraft begrenzt ist und viele Gymnasien anders ausgerichtet sind. Sinnvoller finden wir die konkrete Arbeit an den Schulen, die binnendifferenziert auf jedes Kind eingehen kann – entsprechend ihrer Möglichkeiten bis zum Abitur.

Unsere Vorstellung einer inklusiven Schule für alle bedenkt genau die vielfältigen Trennungen und Segregationen in der heutigen Schule. Diese sollen durch die Umsetzung der UN-Behindertenrechts- und der UN-Kinderrechtskonvention begegnet werden. Wir sehen in der inklusiven Schule auch einen wesentlichen Beitrag, darin, den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln.

1. Das Hamburger Schulgesetz ist im Zusammenspiel mit geltenden Bundesgesetzen ausreichend.
2. Das Grundgesetz gilt selbstverständlich. Eine spezifischere Fassung die über das bestehende Schulgesetz hinausgeht ist nicht notwendig.
3. In der Bildung werden die Chancen sehr, sehr früh gestellt. Chancengerechtigkeit ist uns Freien Demokraten daher ein wichtiges Anliegen. Wir wollen hier sehr früh ansetzen, beispielsweise im Bereich der vorschulischen Bildung. Der Bildungsauftrag der KiTas muss ernstgenommen und das Personal hochqualitativ ausgebildet werden. Bei der Schulbildung setzen wir auf hohe Durchlässigkeit im Schulsystem, transparente und faire Notensysteme sowie einen hohen Anspruch an Unterrichtsinhalte im Zusammenspiel mit wirksamer individueller Schülerförderung (zum Beispiel im Rahmen des Förderunterrichts). So wird allen Kindern eine gute Zukunftsperspektive ermöglicht. Darüber hinaus setzen wir uns für eine Stärkung aller Schulabschlüsse ein. Es darf keinen Abschluss ohne Anschluss geben.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierungssensibilität in der Justiz und Rechtsprechung

Der rechtliche Diskriminierungsschutz bedarf der praktischen Umsetzung in der Rechtsprechung durch die Gerichte. In Fachdebatten wird immer wieder kritisiert, dass Richter*innen als Gruppe „soziodemografisch nicht über die Erfahrungsbreite der Bevölkerung verfügen“ (Susanne Baer, Bundesverfassungsrichterin) und dass eine grundlegende Sensibilität für die Themen Diskriminierung und Vielfalt kein fester Bestandteil der Aus- und Weiterbildung sind.

  1. Welche Schritte werden Sie ergreifen, um die Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt in der Richter*innenschaft zu vergrößern?
  2. Wie werden Sie die Auseinandersetzung mit den Themen Vielfalt, Diskriminierung und rechtlicher Diskriminierungsschutz als Bestandteil der Richter*innenaus- und -weiterbildung verankern?
  3. Bei der Strafzumessung finden gemäß § 46 Abs. 2 StGB die Beweggründe und die Ziele von Täter*innen Betrachtung. Werden Sie sich für eine Dokumentation und Evaluation der Anwendung dieser Strafzumessungsregel in Prozessverläufen in Hamburg einsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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