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Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) garantiert die allseitige und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung (und chronischer Erkrankung) am Leben in der Gesellschaft. Dies betrifft sowohl die Freie und Hansestadt Hamburg mit ihren Fachbehörden und ihrer Verwaltung als auch die kommunalen Einrichtungen.

  1. Wie werden Sie die praktische Umsetzung der UN-BRK in Hamburg vorantreiben?
  2. Wie werden Sie die Betroffenen, insbesondere deren Vereinigungen, in die Erarbeitung Ihrer Lösungskonzepte einbeziehen?
  3. Werden Sie die Vereinigungen der Betroffenen bei der Standpunktbildung und Mitwirkung an der Umsetzung der erarbeiteten Lösungsansätze angemessen unterstützen?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD setzt sich für die Umsetzung der UN-BRK ein und hat dafür gesorgt, dass es in Hamburg als einem der ersten Bundesländer einen Landesaktionsplan mit vielen Maßnahmen zur Umsetzung gibt.
Die Betroffenen und Verbände haben wir als Expertinnen und Experten in eigener Sache einbezogen. Der Landesaktionsplan wird weiterhin konsequent umgesetzt. Die Stelle des Senatskoordinators bzw. der Senatskoordinatorin für Menschen mit Behinderung wird als zukünftig hauptamtliche Stelle an der Spitze des Inklusionsbüros gestärkt.
Die Fortschreibung des Landesaktionsplans wurde auf Initiative der SPD in allen Fachausschüssen der Hamburgischen Bürgerschaft beraten. Die darin enthaltenen Maßnahmen sollen weiterverfolgt und weiterentwickelt werden. Die Interessenverbände der Menschen mit Behinderung werden dabei beteiligt.

Wir GRÜNEN wollen Inklusionsbedarfe in allen Politikbereichen von Beginn an mitdenken und mitplanen. Wichtige Unterstützer*innen können dabei die bezirklichen Inklusionsbeiräte sein, die wir noch besser in ihrer Arbeit unterstützen wollen. Die von Bundesrat und Bundestag ratifizierte Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen muss endlich auch in Deutschland vollständig umgesetzt werden. In Hamburg sind wir einen wichtigen Schritt gegangen, als wir 2018 das Wahlrecht geändert haben. Seitdem dürfen Menschen, die dauerhaft voll betreut werden, bei Wahlen in Hamburg auch endlich ihre Stimme abgegeben. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass alle Menschen barrierefrei an Wahlen teilnehmen können – dies gilt auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten. Im Rahmen der Novellierung des Gleichstellungsgesetzes planen wir eine Stärkung der Vertretungsrechte und der Rolle der Senatskoordinatorin. Die Umsetzung des BTHG werden wir kritisch und konstruktiv begleiten, so dass die Rechte der Menschen mit Behinderung vollumfänglich Anerkennung finden.
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Meilenstein in der Geschichte der Menschenrechte. Gleiche Rechte und gerechte Teilhabe für alle Menschen – gehören zu 100 Prozent umgesetzt. Was so selbstverständlich klingt, stellt eine große Herausforderung dar und muss im Detail ausbuchstabiert werden. Dies geschieht mit dem Landesaktionsplan, den wir stetig weiterentwickeln. Im Geiste der UN-BRK und der Inklusion ist es wichtig, dass wir Menschen mit Behinderung als die Expertinnen und Experten anerkennen, die sie sind. Deswegen ist es zum Beispiel so wichtig, dass das „Kompetenzzentrum Barrierefreiheit“ in Trägerschaft der Betroffenenverbände entsteht.

Wir setzen uns schon seit langer Zeit für vollständige Inklusion ein, insbesondere in unserer sehr aktiven „Landesarbeitsgemeinschaft Inklusion“. Der momentane Schwerpunkt in unserer parlamentarischen Arbeit liegt dabei auf der Bildungspolitik. Mit zahlreichen Anfragen hat unsere Fraktion die Defizite in Hamburg offengelegt, z.B. die Tatsache, dass die Stadtteilschulen die Aufgabe der Inklusion allein stemmen, während die Gymnasien sie weiterhin ignorieren. Mit Anträgen fordern wir immer wieder konkrete Schritte zur Umsetzung der Inklusion. Zuletzt haben wir im November nach langer Vorarbeit mit Betroffenen, Verbänden und Bildungsforscher_innen einen Entwurf für ein inklusives Schulgesetz vorgelegt, das ausdrücklich auf die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und der UN-Behindertenrechtskonvention angelegt ist (vgl. www.linksfraktion-hamburg.de/schulgesetz). Diesen Gesetzentwurf werden wir nach der Wahl in die Hamburgische Bürgerschaft einbringen.
Wie bisher schon werden wir eng sowohl mit engagierten Einzelpersonen als auch mit Verbänden und Interessenvertretungen zusammenarbeiten. So haben wir bspw. immer wieder Anliegen des Blinden- und Sehbehindertenvereins Hamburg mit Anfragen an den Senat, durch Vermittlung von Pressekontakten oder aufeinander abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. Wir werden auch in Zukunft sowohl ansprechbar sein als auch selbst Kontakt, Gespräch und Rat suchen.
Ja, selbstverständlich. Zum einen sind wir als Oppositionspartei grundsätzlich auf Bündnisparter_innen angewiesen. Zum anderen ist es zentraler Ansatz der Partei Die Linke, nicht Stellvertreterpolitik zu machen, sondern außerparlamentarisches Engagement und insb. Selbstorganisation aktiv zu fördern und zu unterstützen.

1. Wir werden die praktische Umsetzung der UN-BRK kritisch begleiten. Wir achten dabei besonders auf das Feedback der Fachverbände und der Betroffenen. In regelmäßigen Abständen werden wir die Umsetzungsstände, beispielsweise mittels ‚Kleiner Schriftlicher Anfrage‘ an den Senat, erfragen. Im Parlament sowie in den Fachausschüssen werden wir uns weiter konsequent für die praktische Umsetzung der UN-BRK in Hamburg einsetzen.
2. Für die Betroffenen und deren Vereinigungen haben wir stets ein offenes Ohr. Fragen und Problemstellungen tragen wir gerne an den Senat weiter. Bei der Erarbeitung von Lösungskonzepten stehen die Betroffenen für uns im Mittelpunkt. Deren Feedback nehmen wir gerne in die Lösungskonzepte auf.
3. Ja, wir unterstützen die Vereinigungen der Betroffenen gerne im Rahmen unserer Möglichkeiten.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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