Förderung eines diskriminierungssensiblen und vielfaltbewussten Kulturbetriebs

Kulturelle Einrichtungen haben die Möglichkeit, auf künstlerische und informative Weise gesellschaftliche Missstände und Diskriminierungen zu thematisieren. Gleichzeitig werden auch innerhalb des Kulturbetriebs diskriminierende Praxen reproduziert. Dazu gehört etwa, dass Menschen aus marginalisierten Bevölkerungsgruppen in Filmen, auf Bühnen oder in Museen personell wie thematisch unterrepräsentiert sind und / oder Zugangsmöglichkeiten fehlen.

  1. Werden Sie Fördermittel für Kulturbeiträge bereitstellen, die sich kritisch mit Vorurteilen auseinandersetzen, für Diskriminierung sensibilisieren oder gesellschaftliche Vielfalt in nicht stereotyper Weise darstellen?
  2. Wie werden Sie fördern, dass Kulturinstitutionen marginalisierte Bevölkerungsgruppen in ihrer Personalstruktur angemessen abbilden, ihre Perspektiven in den Angeboten und Inhalten repräsentieren und gruppenspezifische Zugangsbarrieren abbauen?
  3. Werden Sie die Finanzierung der Angebote fortsetzen und ausweiten, die eine Beratung und Begleitung von Kulturbetrieben mit dem Ziel einer vielfaltssensiblen Organisationsentwicklung zum Inhalt haben?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir wollen mehr Diversität in Kunst- und Kulturbetrieben unter besonderer Berücksichtigung der Interessen von Künstler*innen mit Diskriminierungserfahrung, Behinderung oder psychischer Erkrankung. Hierfür setzen wir Mittel für Projekte und Strukturprogramme ein, zu denen z. B. ARTplus von EUCREA e.V. und KULTUR PLUS von Stadtkultur Hamburg e.V. / Agentur Grauwert gehören. Auch gibt es gezielte Förderungen für Projekte der freien Szene, die interkulturelle Themen fokussieren bzw. von Künstler*innen mit Migrationshintergrund umgesetzt werden, die häufig Diskriminierungserfahrungen machen mussten. Viele der geförderten Theaterstücke, Musikabende und Filme befassen sich mit diesen Erfahrungen. Darüber hinaus werden spartenübergreifende Festivals gefördert.
Wir befürworten die Fortsetzung von Inklusionsworkshops in den Kultureinrichtungen. Auch der Round Table „Barrierefreie Kulturstätten“ ist ein gutes Instrument, das Kultureinrichtungen mit den Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung zusammenbringt, um zu sensibilisieren, den Austausch hinsichtlich der Bedarfe zu fördern und Beratung einzuholen. Qualifizierungsprogramme für die vielfaltssensible Öffnung von Kulturinstitutionen müssen weiter entwickelt werden, wie z.B. das Programm „in:szene“ der W3, über das Mitarbeiter*innen in den Bereichen Personal, Publikum und Programm geschult werden, um die Diversifizierung der Häuser voran zu bringen.
Wir haben uns dafür eingesetzt, dass für Inklusion und für Interkultur Fördertöpfe im Haushalt verankert sind. Eine Ausweitung der Förderung und ggf. die Einrichtung zusätzlicher Fonds für inklusive und interkulturelle Projekte zur Stärkung der Diversität im Kunst- und Kulturbetrieb ist uns wichtig. Ganz besonders liegt uns die Fortsetzung des Projekts INTRO am Herzen.

Für uns Grüne ist die Unabhängigkeit der Kultur von staatlicher und kommerzieller Bevormundung selbstverständlich. Klar ist aber auch: Über die Kultur können wir unser gesellschaftliches Miteinander aktiv gemeinsam gestalten. Wir wollen deshalb weiter in Kulturinstitutionen investieren, die besonders dafür geeignet sind, Barrieren abzubauen und möglichst viele Menschen aus verschiedenen Milieus zusammenzubringen. Wir befürworten daher eine auch spezielle Förderung von Künstler*innen mit Migrationshintergrund, Projekten und Kulturorten, die transkulturelle Kompetenzen und interkulturelle Begegnungen fördern. Ein gut ausgestatteter Kulturhaushalt ist dafür die Voraussetzung. Im Rahmen der nächsten Haushaltsaufstellung möchten wir daher (wie auch in den letzten beiden Haushalten) für einen weiteren Aufwuchs des Kulturbudgets sorgen. Besonders wichtig ist uns dabei die Förderung von Stadtteilkulturzentren und Bürger*innenhäusern, denn als niedrigschwellige Kulturinstitutionen spielen sie eine besondere Rolle in der Auseinandersetzung mit gesellschaftlich-kultureller Vielfalt. Ebenso wie die Öffentlichen Bücherhallen, für deren Unterstützung wir uns ebenfalls stark machen, bieten sie entsprechende Angebote von und für marginalisierte Bevölkerungsgruppen und werden damit zu Begegnungsorten. Spielstätten und Museen, die sich explizit um eine Ausweitung ihrer interkulturellen Angebots bemühen, möchten wir ebenfalls fördern.

Mit unserem Vorschlag einen Diversitätsfonds und eine Servicestelle Diversitätsentwicklung einzurichten, orientieren wir uns an den Handlungsansätzen der Organisation ‚Citizens For Europe‘. Die bestehende Hamburger Projektförderung, die Fördermittel aus den Mittel der Kultur- und Tourismustaxe und dem Elbkulturfonds sollen weiterhin zur Verfügung stehen. Wir brauchen Regelförderstrukturen, die über ein Rahmenkonzept Diversitätsentwicklung, im Dialog mit den zivilgesellschaftlichen Strukturen und Verbänden, zu gestalten sind. Für den Haushalt 2021/2022 muss der Finanzierungsbedarf für mittel- bis langfristige Maßnahmen zur Diversitätsentwicklung ermittelt und entsprechend veranschlagt werden.
Entsprechend der Charta der Vielfalt halten wir die klare Selbstverpflichtung zur Förderung von Vielfalt durch die Leitung der öffentlichen Verwaltung und Einrichtungen für eine Voraussetzung, um glaubwürdig Diversitätsentwicklung voranzutreiben. Dafür gilt es gemeinsam mit den Kultureinrichtungen ein Leitbild für die Förderung von Vielfalt zu entwickeln, das als Selbstverpflichtung in gegenseitig verbindliche Zielvereinbarungen einfließt und die strategische Planung und Umsetzung von Maßnahmen bestimmt. Für Steuerung und Monitoring gilt es Forschung über Zielgruppen und Zugangsbarrieren zu nutzen. Die Berufung der Leitung von Kultureinrichtungen und die Besetzung von Gremien ist unter Diversitäts- und Gleichstellungskritierien vorzunehmen.
Wir wollen Beratungs- und Begleitstrukturen nicht nur verstetigen, sondern ausbauen. Es braucht ein Finanzierungsprogramm für Diversitätsfördermittel und als koordinierende Stelle muss eine „Servicestelle Diversitätsentwicklung“ neu gegründet werden. Um Ausschlussmechanismen und Zugangsbarrieren zu analysieren, braucht es spartenübergreifend Erkenntnisse aus der BesucherInnenforschung, oder ‚NichtnutzerInnen-Studien‘. Entsprechende Maßnahmen zum BesucherInnenmonitoring sind zu finanzieren.

1. Ja. Dies geschieht bereits jetzt und wird entsprechend weitergeführt.
2. Ein staatlicher Eingriff in die Selbstorganisation und die inhaltliche Planung der Kultureinrichtungen ist nicht vorgesehen oder zielführend.
3. Wie auch bei Frage 1 ist eine Weiterführung vorgesehen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diversität im Kulturbereich erhöhen

Oft sind marginalisierten Bevölkerungsgruppen im Kulturbereich prekär beschäftigt und werden für Produktionen wie Theaterstücke nur temporär gebucht. Betroffene bemängeln, dass ihre Expertise genutzt wird, ohne dass eine längerfristige berufliche Perspektive geschaffen wird.

  1. Wie werden Sie fördern, dass Institutionen des Hamburger Kulturbetriebs zukünftig qualifiziert sind, um die Diversifizierung Ihrer Einrichtungen diskriminierungsbewusst voranzutreiben?
  2. Welche Mittel werden Sie zur Verfügung stellen, um das hierfür erforderliche Angebot an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu garantieren und weiterzuentwickeln?
  3. In welcher Form sehen Sie vor, Diversity- und Antidiskriminierungsansätze bereits als Teil der Ausbildungen im Kulturbereich, unter anderem an Universitäten und Hochschulen, zu etablieren?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Siehe wie Antwort 1.(erster Block): Wir befürworten die Fortsetzung von Inklusionsworkshops in den Kultureinrichtungen. Auch der Round Table „Barrierefreie Kulturstätten“ ist ein gutes Instrument, das Kultureinrichtungen mit den Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung zusammenbringt, um zu sensibilisieren, den Austausch hinsichtlich der Bedarfe zu fördern und Beratung einzuholen. Qualifizierungsprogramme für die vielfaltssensible Öffnung von Kulturinstitutionen müssen weiter entwickelt werden, wie z.B. das Programm „in:szene“ der W3, über das Mitarbeiter*innen in den Bereichen Personal, Publikum und Programm geschult werden, um die Diversifizierung der Häuser voran zu bringen.Wir setzen uns dafür ein, dass die Mittel für die Angebote der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen erhalten bleiben und zudem erhöht werden.
Es gibt bereits einen engen Austausch des Fachbereichs inklusive Kulturprojekte und der Hochschule für Musik und Theater sowie der Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg hinsichtlich der Studierenden und der Lerninhalte.

Wir Grüne wollen die vielfältige Kulturszene in Hamburg stärken, indem wir für alle Kulturschaffenden gute Rahmenbedingungen schaffen. Das bedeutet für uns, dass wir unter anderem Fördermöglichkeiten, Beratung und Vernetzungsangebote unterstützen möchten – vor allem auch faire Arbeitsverhältnisse und auskömmliche Entgelte.
Schon jetzt sind viele Kulturinstitutionen sensibilisiert für die Diversifizierung ihres Publikums bzw. der Besucher*innen und der entsprechenden Erwartungshaltungen. Museen haben z.B. Angebote für Besucher*innen mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen und Erfahrungshorizonten und bieten Programme in vielen Sprachen an. Wir befürworten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen in den Kulturinstitutionen, die die Themen Diversität und Antidiskriminierung vermitteln, damit sie Eingang in die konzeptionelle Umsetzung der Kulturinstitutionen finden. Ideal ist die Vermittlung der Bedürfnisse einer diversifizierten Gesellschaft bereits in der Ausbildung. Das gilt natürlich auch für den Kulturbereich, Anknüpfungspunkte sind hier z.B. Migration oder Inklusion. Viele Curricula an den Hochschulen befassen sich bereits mit dem Thema Diversität. Wir befürworten, dass Diversität in allen Studiengängen Teil der Lehrveranstaltungen wird.

Eine vielfaltssensible Öffnung beinhaltet immer auch eine Diskriminierungssensibilisierung der Institution. Hierbei sollen geförderte Kultureinrichtungen durch professionelle begleitet und unterstützt werden. Als koordinierende und beratende Stelle bietet sich hier die „Servicestelle Diversitätsentwicklung“ an. In diesem Kontext kann die Stadt übrigens sehr profitieren von den Erkenntnissen des Projektes „Orte der Vielfalt“, das die W3 durchgeführt hat.
Für kurzfristig zu realisierende Maßnahmen sind im Jahr 2020 Mittel aus dem laufenden Haushalt aufzubringen. Für den Haushalt 2021/2022 muss der Finanzierungsbedarf für mittel- bis langfristige Maßnahmen zur Diversitätsentwicklung ermittelt und entsprechend veranschlagt werden.
In den Ziel- und Leistungsvereinbarungen der Hochschulen ist die Weiterentwicklung des Diversity Managements und Gender Mainstreamings verankert. Trotzdem gilt auch hier, dass die Vielfalt der Hamburger Stadtgesellschaft im Personalbereich, im (inhaltlichen) Angebot und unter den Studierenden noch nicht ausreichend repräsentiert ist. Vielfaltssensible Orientierung sollte als eine prioritäre Querschnittsaufgabe im Leitbild der Hochschulen verankert werden. Einen guten Ansatz hat die Hochschule für Musik und Theater mit dem Prozess „Diversity can inspire“ und der ‚Steuerungsgruppe Diversity‘. Die Etablierung fester Arbeitsgruppen zum Thema Diversity hat sich als sehr sinnvoll erwiesen. Es sollte niedrigschwellige Unterstützungsstrukturen und -Angebote für von Diskriminierung Betroffene gibt, und dass hausintern regelmäßige sensibilisierende Fort- und Weiterbildungen ermöglicht werden. Vielfaltssensible Orientierung und Diskriminierungssensibilität sollten Teil der Ausbildung und Lehre sein. Angebote diversitätssensibler künstlerischer Bildung für Kunst und Theatertpädagog*innen sollen ausgeweitet werden.

1. Wir trauen den Hamburger Kultureinrichtungen einen guten Umgang mit dem Thema Vielfalt zu.
2. Ein diesbezüglicher Förderaufwand wurde uns bis zu diesem Zeitpunkt nicht aus den Einrichtungen bestätigt.
3. Diese Frage kann nicht allgemein beantwortet werden. Diesbezügliche Änderungsvorschläge müsste in unter Federführung der Hochschulen diskutiert werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Barrierefreiheit in Kultureinrichtungen

Kultureinrichtungen sollten für alle offen sein. Rollstuhlplätze sind mittlerweile an vielen Theatern und Bühnen vorhanden, für dicke Menschen geeignete Sitzmöglichkeiten fehlen hingegen. Oft sind beispielswiese die Sitzflächen zu schmal oder Armlehnen begrenzen die Stühle seitlich, so dass eine Vergrößerung der Abstände zwischen den Stühlen keinen Zugewinn an Komfort mit sich bringt.

Wie werden Sie Barrierefreiheit für alle in den Kultureinrichtungen sicherstellen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Hamburgs Kulturinstitutionen sind auf einen guten Weg, sowohl baulich als auch programmatisch inklusiv und barrierefrei zu werden: So ist z. B. bei anstehenden Museumssanierungen die Schaffung von Barrierefreiheit eine Selbstverständlichkeit. Im Bereich der Audiodeskription an Theatern nimmt Hamburg bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Darüber hinaus ist eine Sensibilisierung der Kultureinrichtungen sehr wichtig, damit Angebote für Menschen mit Behinderungen stärker ausgebaut werden. In Hamburg trifft sich außerdem regelmäßig ein runder Tisch „Barrierefreie Kultureinrichtungen“. Hier findet ein kontinuierlicher Erfahrungsaustausch und die Vernetzung der Kulturinstitutionen untereinander sowie mit den Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen statt. Die Schaffung von Barrierefreiheit ist ein Prozess, den wir aktiv begleiten wollen / in Zusammenarbeit mit Kultureinrichtungen gestalten wollen. Wir setzen uns dafür ein, dass möglichst jede erdenkliche Barriere (sei es baulich oder formal) abgebaut wird, damit die kulturelle Teilhabe für jeden ermöglicht wird. Ebenso setzt sich die SPD-Bürgerschaftsfraktion für die Förderung der Ausbildung und der Arbeitsmöglichkeiten von Künstlerinnen und Künstlern mit Behinderungen ein – das von der Behörde für Kultur und Medien und der Kulturstiftung des Bundes geförderte Programm TANDEM ist dabei für diesen Bereich ein wichtiger Schritt.

Wir setzen uns für einen barrierefreien öffentlichen Raum ein, in dem Gebäude, Medien, Produkte, Dienstleistungen und Veranstaltungen besser zugänglich und nutzbar sind. Zur Barrierefreiheit gehören neben der entsprechenden räumlichen Gestaltung selbstverständlich auch spezielle Angebote für seh- und hörbehinderte Besucher*innen (Audiodeskription, Deutsche Gebärdensprache), um Kultur genießen zu können. Natürlich ist auch der Ausbau der Barrierefreiheit von Kultureinrichtungen für uns ein wichtiges Thema, denn alle in dieser Stadt sollen am kulturellen Angebot teilhaben können. In der Kulturbehörde befasst sich seit vielen Jahren ein eigenständiges Referat mit inklusiven Projekten, was wir sehr begrüßen. Themen sind u.a. der Ausbau barrierefreier Angebote und Formate im Kulturbereich.
Wir befürworten, dass bei Neubauten von Kultureinrichtungen der Aspekt der Barrierefreiheit beachtet wird. Die barrierefreie Sanierung und Modernisierung von Bestandsgebäuden, die von den Kultureinrichtungen selbst getragen werden muss, haben wir in der vergangenen Legislaturperiode im Bedarfsfall Mittel aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ zu Verfügung gestellt und planen, das auch in der nächsten Legislaturperiode zu tun.

Wir werden zusammen mit den Verbänden und Vereinen sowie Einzelpersonen von Menschen mit Behinderungen die Barrieren in Kultureinrichtungen herausarbeiten und gemeinsam Konzepte erarbeiten und Maßnahmen, die zu einem Abbau der Barrieren beitragen, mit dem Ziel der Herstellung einer kompletten Barrierefreiheit.

Kultureinrichtungen sollen bei der Schaffung eines barrierefreien Zugangs unterstützt werden. Dies bedeutet in jedem Fall eine Analyse bestehender Barrieren mit dem Ziel der Findung von Lösungen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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