[Sassy_Social_Share]

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) garantiert die allseitige und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung (und chronischer Erkrankung) am Leben in der Gesellschaft. Dies betrifft sowohl die Freie und Hansestadt Hamburg mit ihren Fachbehörden und ihrer Verwaltung als auch die kommunalen Einrichtungen.

  1. Wie werden Sie die praktische Umsetzung der UN-BRK in Hamburg vorantreiben?
  2. Wie werden Sie die Betroffenen, insbesondere deren Vereinigungen, in die Erarbeitung Ihrer Lösungskonzepte einbeziehen?
  3. Werden Sie die Vereinigungen der Betroffenen bei der Standpunktbildung und Mitwirkung an der Umsetzung der erarbeiteten Lösungsansätze angemessen unterstützen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD setzt sich für die Umsetzung der UN-BRK ein und hat dafür gesorgt, dass es in Hamburg als einem der ersten Bundesländer einen Landesaktionsplan mit vielen Maßnahmen zur Umsetzung gibt.
Die Betroffenen und Verbände haben wir als Expertinnen und Experten in eigener Sache einbezogen. Der Landesaktionsplan wird weiterhin konsequent umgesetzt. Die Stelle des Senatskoordinators bzw. der Senatskoordinatorin für Menschen mit Behinderung wird als zukünftig hauptamtliche Stelle an der Spitze des Inklusionsbüros gestärkt.
Die Fortschreibung des Landesaktionsplans wurde auf Initiative der SPD in allen Fachausschüssen der Hamburgischen Bürgerschaft beraten. Die darin enthaltenen Maßnahmen sollen weiterverfolgt und weiterentwickelt werden. Die Interessenverbände der Menschen mit Behinderung werden dabei beteiligt.

Wir GRÜNEN wollen Inklusionsbedarfe in allen Politikbereichen von Beginn an mitdenken und mitplanen. Wichtige Unterstützer*innen können dabei die bezirklichen Inklusionsbeiräte sein, die wir noch besser in ihrer Arbeit unterstützen wollen. Die von Bundesrat und Bundestag ratifizierte Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen muss endlich auch in Deutschland vollständig umgesetzt werden. In Hamburg sind wir einen wichtigen Schritt gegangen, als wir 2018 das Wahlrecht geändert haben. Seitdem dürfen Menschen, die dauerhaft voll betreut werden, bei Wahlen in Hamburg auch endlich ihre Stimme abgegeben. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass alle Menschen barrierefrei an Wahlen teilnehmen können – dies gilt auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten. Im Rahmen der Novellierung des Gleichstellungsgesetzes planen wir eine Stärkung der Vertretungsrechte und der Rolle der Senatskoordinatorin. Die Umsetzung des BTHG werden wir kritisch und konstruktiv begleiten, so dass die Rechte der Menschen mit Behinderung vollumfänglich Anerkennung finden.
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Meilenstein in der Geschichte der Menschenrechte. Gleiche Rechte und gerechte Teilhabe für alle Menschen – gehören zu 100 Prozent umgesetzt. Was so selbstverständlich klingt, stellt eine große Herausforderung dar und muss im Detail ausbuchstabiert werden. Dies geschieht mit dem Landesaktionsplan, den wir stetig weiterentwickeln. Im Geiste der UN-BRK und der Inklusion ist es wichtig, dass wir Menschen mit Behinderung als die Expertinnen und Experten anerkennen, die sie sind. Deswegen ist es zum Beispiel so wichtig, dass das „Kompetenzzentrum Barrierefreiheit“ in Trägerschaft der Betroffenenverbände entsteht.

Wir setzen uns schon seit langer Zeit für vollständige Inklusion ein, insbesondere in unserer sehr aktiven „Landesarbeitsgemeinschaft Inklusion“. Der momentane Schwerpunkt in unserer parlamentarischen Arbeit liegt dabei auf der Bildungspolitik. Mit zahlreichen Anfragen hat unsere Fraktion die Defizite in Hamburg offengelegt, z.B. die Tatsache, dass die Stadtteilschulen die Aufgabe der Inklusion allein stemmen, während die Gymnasien sie weiterhin ignorieren. Mit Anträgen fordern wir immer wieder konkrete Schritte zur Umsetzung der Inklusion. Zuletzt haben wir im November nach langer Vorarbeit mit Betroffenen, Verbänden und Bildungsforscher_innen einen Entwurf für ein inklusives Schulgesetz vorgelegt, das ausdrücklich auf die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und der UN-Behindertenrechtskonvention angelegt ist (vgl. www.linksfraktion-hamburg.de/schulgesetz). Diesen Gesetzentwurf werden wir nach der Wahl in die Hamburgische Bürgerschaft einbringen.
Wie bisher schon werden wir eng sowohl mit engagierten Einzelpersonen als auch mit Verbänden und Interessenvertretungen zusammenarbeiten. So haben wir bspw. immer wieder Anliegen des Blinden- und Sehbehindertenvereins Hamburg mit Anfragen an den Senat, durch Vermittlung von Pressekontakten oder aufeinander abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. Wir werden auch in Zukunft sowohl ansprechbar sein als auch selbst Kontakt, Gespräch und Rat suchen.
Ja, selbstverständlich. Zum einen sind wir als Oppositionspartei grundsätzlich auf Bündnisparter_innen angewiesen. Zum anderen ist es zentraler Ansatz der Partei Die Linke, nicht Stellvertreterpolitik zu machen, sondern außerparlamentarisches Engagement und insb. Selbstorganisation aktiv zu fördern und zu unterstützen.

1. Wir werden die praktische Umsetzung der UN-BRK kritisch begleiten. Wir achten dabei besonders auf das Feedback der Fachverbände und der Betroffenen. In regelmäßigen Abständen werden wir die Umsetzungsstände, beispielsweise mittels ‚Kleiner Schriftlicher Anfrage‘ an den Senat, erfragen. Im Parlament sowie in den Fachausschüssen werden wir uns weiter konsequent für die praktische Umsetzung der UN-BRK in Hamburg einsetzen.
2. Für die Betroffenen und deren Vereinigungen haben wir stets ein offenes Ohr. Fragen und Problemstellungen tragen wir gerne an den Senat weiter. Bei der Erarbeitung von Lösungskonzepten stehen die Betroffenen für uns im Mittelpunkt. Deren Feedback nehmen wir gerne in die Lösungskonzepte auf.
3. Ja, wir unterstützen die Vereinigungen der Betroffenen gerne im Rahmen unserer Möglichkeiten.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht
[Sassy_Social_Share]

Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung für alle Geschlechter und geschlechtlichen Identitäten

Bisher wurde unter Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellungpolitik meist die Gleichstellung von cis Frauen und cis Männern verstanden. Trans* Männer und trans* Frauen, sowie intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen wurden nicht berücksichtigt. Seit dem 1.1.2019 gibt es im Personenstandsrecht neben männlich, weiblich oder dem offenlassen des Feldes auch die Möglichkeit „divers“ zu wählen.

  1. Werden Sie in Zukunft mit Ihrer Gleichstellungspolitik die Gleichstellung aller Geschlechter verfolgen?
  2. Durch welche Maßnahmen werden Sie in Ihrer Gleichstellungspolitik die Gleichstellung aller Geschlechter und geschlechtlichen Identitäten herbeiführen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Uns ist es wichtig, die Gleichstellung der Geschlechter weiter voranzubringen und den Respekt und die Anerkennung unterschiedlicher Lebens-und Familienmodelle zu fördern. Mit dem gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm, das Männern und Frauen eine gerechte Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglicht, haben wir bereits einen wichtigen Beitrag geleistet. Schwerpunkte des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms sind unter anderem die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, eine geschlechtersensible Gesundheitspolitik und die Förderung von Frauen in Führungspositionen. Wir haben uns für die zügige Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum „Dritten Geschlecht“ ins Personenstandsrecht stark gemacht und möchten, dass auch diesbezüglich herausgearbeitet wird, wo in Hamburg Anpassungsbedarfe bestehen. Grundlegend ist für uns, über die Vielfalt der Geschlechter zu informieren und für dieses Thema zu sensibilisieren.

Wir verstehen Gleichstellungspolitik konsequent als eigenständiges Politikfeld mit einer Querschnittsaufgabe, die alle anderen Gesellschaftsbereiche durchdringt. Mit der Fortschreibung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms wollen wir auch weiterhin sicherstellen, dass die unterschiedlichen Lebenssituationen und Bedürfnisse von Frauen und Männern in allen Politik- und Lebensbereichen berücksichtigt werden und Ungleichbehandlungen beseitigt werden. Wir wollen die Chancengleichheit von Menschen jeden Geschlechts vor Ort fördern und dafür die Maßnahmen des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms auch auf Hamburgs Bezirke ausweiten. Ziel ist es, Frauen wie Männern in Hamburg ein selbstbestimmtes, gerechtes und sicheres Leben zu ermöglichen. Um hier zielgenauer vorzugehen, haben wir einen digitalen Gleichstellungsmonitor auf den Weg gebracht. Der Gleichstellungsmonitor ist digital verfügbar und damit allen Hamburger*innen schnell zugänglich. Dieser Datenreport erfasst und analysiert die Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in einer breit gefassten Themenvielfalt und zahlreichen Indikatoren. Er liefert uns nicht nur aktuelle gleichstellungsrelevante Informationen, sondern zeigt auch langfristige Veränderungen in der Lebenssituation von Frauen. Wir wollen dieses gleichstellungspolitisch wichtige Instrument laufend aktualisieren und weiterentwickeln: für mehr Chancengleichheit und effiziente Gleichstellungspolitik. Frauen- und Gleichstellungspolitik muss von jedem einzelnen Fachressort, von jeder einzelnen Fachbehörde als Aufgabe wahrgenommen werden. Frauen- und Gleichstellungspolitik ist aber auch ein eigenes Fachressort, sie braucht eigene Handlungsbereiche und (Koordinierungs-)Kompetenzen. Wir wollen dieses Politikfeld daher strukturell aufwerten und besser verankern, um für ganz Hamburg die Gleichstellung voranzubringen. Und für uns GRÜNE ist klar, dass es hier ebenso um Frauen und Mädchen gehen muss wie um inter, trans* und nicht-binäre Menschen.

Wir haben uns schon immer für die Gleichberechtigung aller Geschlechter eingesetzt. Für uns ist es selbstverständlich trans*- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Personen mitzudenken. Und nicht nur auf die binären Geschlechterkategorien von weiblich und männlich zurückzugreifen.
Im vergangenen Jahr haben wir immer wieder auf eine schnelle Umsetzung des Bundeverfassungsgerichtsurteils zur „Dritten Option“ gedrängt. Wir begleiten diesen Prozess fortwährend kritisch und stehen dabei im Austausch mit Betroffenen und Beratungsstellen. In Hinblick auf das Gleichstellungpolitische Rahmenprogramm gibt es in diesem Bereich viel Nachholbedarf. Das fängt schon bei der Sprache des Programms an, das überwiegend ausschließlich in Frauen und Männern kategorisiert.
In einem aktuellen Antrag fordern wir die historische Aufarbeitung, Entschuldigung und Entschädigung von Menschenrechtsverletzungen an trans- und intergeschlechtlichen Personen.

1. Eindeutig ja. Die Freien Demokraten haben sich wie keine andere Partei für die Anerkennung und Gleichstellung aller Geschlechter und geschlechtlichen Identitäten eingesetzt.
2. Wir Freien Demokraten verurteilen Diskriminierung von Homo- und Transsexuellen genauso wie Rassismus, Antisemitismus und Sexismus. Sie sind der Boden, auf dem Ausgrenzung und Gewalt gedeihen. Wir stehen für Vielfalt und Wertschätzung in der Gesellschaft. Insbesondere mit konkreten Maßnahmen für Bildung, Förderung von Selbsthilfe und Diversity Management, aber auch durch Sensibilisierung staatlicher Entscheidungsträger sollen Toleranz und Akzeptanz gestärkt werden. Um rechtliche Diskriminierungen aufgrund geschlechtlicher Identität oder sexueller Orientierung zu beseitigen, wollen wir zum Beispiel das überholte Blutspende-Verbot für homo- und bisexuelle Männer abschaffen und das Transsexuellengesetz so weiterentwickeln, dass die Personenstands- und Namensänderung ohne jegliche diskriminierenden Hürden erfolgt. Die Krankenkassen sollen einheitlich die Kosten für alle geschlechtsangleichenden Behandlungen bei Transsexualität übernehmen. Konversionstherapien sollen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten verboten werden. Des Weiteren soll die Freie und Hansestadt Hamburg analog zu den Regelungen der GKV im Rahmen der Beihilfe für ihre Beamtinnen und Beamten die Kosten für Medikamente der HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) erstatten. Wir setzen uns zudem für eine Anpassung des Antidiskriminierungskatalogs in Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz an die der europäischen Grundrechtecharta und damit die Aufnahme der Merkmale der sexuellen Ausrichtung und des Alters. Darüber hinaus befürworten wir die Errichtung eines Denkmals für sexuelle Vielfalt in Hamburg an einem angemessenen Ort. Die Ausgestaltung soll mittels eine Ideenwettbewerbs realisiert werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht
[Sassy_Social_Share]

Innerparteiliche Teilhabe

Personengruppen, die von Diskriminierung betroffen sind, sind in politischen Entscheidungsprozessen oftmals unterrepräsentiert. Ausschlussmechanismen werden dabei teilweise bereits beim Zugang zu Informationen und zu Veranstaltungen wirksam. Sie zeigen sich aber vor allem bei der Partizipation in Parteien sowie in der Vergabe von Mandaten und hauptamtlichen Positionen innerhalb der Partei.

  1. Wie stellen Sie in Ihrer Öffentlichkeitsarbeit, Ihren Entscheidungsfindungsprozessen und Abläufen sowie in Ihrer Personalstruktur Zugang und Teilhabe für alle Menschen sicher?
  2. Welche Personengruppen rücken Sie dabei ins Zentrum Ihrer Bemühungen?
  3. Wo nehmen Sie noch Lücken in der Partizipation wahr?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

1. Bei unseren Veröffentlichungen berücksichtigen wir sowohl Neue Medien als auch traditionelle Formen der Information (Briefe, Parteizeitung). Bei der Entscheidungsfindung können alle Mitglieder mitwirken: Satzungsgemäß sind regelmäßige Mitgliederversammlungen in unseren Gremien vorgesehen. In den letzten Jahren sind neue Formen der Partizipation hinzugekommen, die die klassische Gremienarbeit ergänzen, z.B. durch die Erprobung der Parteiarbeit in digitalen Ortsvereinen. Bei Veranstaltungen wird Barrierefreiheit immer mitgedacht.
2. Bereits vor Jahren haben wir feste Strukturen und Beteiligungsmöglichkeiten für Personengruppen eingerichtet, die von Diskriminierung bedroht sind, z.B. SPDqueer und Selbst Aktiv (Menschen mit Behinderung).
3. Die Barrierefreiheit unserer Homepage (z.B. durch Hörangebote von Texten) können wir noch verbessern.

Wir GRÜNE ergreifen fortlaufend zahlreiche Maßnahmen, um allen Menschen die gleichberechtigte Mitwirkung an unseren Entscheidungsprozesse zu ermöglichen. So sorgen wir beispielsweise für barrierefreie Zugänge zu unseren Veranstaltungen und organisieren bei Bedarf Kinderbetreuung oder Gebärdendolmetscher. Ebenso veröffentlichen wir wichtige Dokumente wie unser Regierungsprogramm auch in einfacher oder leichter Sprache, um sie mehr Menschen zugänglich zu machen.
Alle Mitglieder können an der Arbeit unserer zahlreichen Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) mitwirken, von denen sich mehrere direkt mit der Gleichstellung von mit Diskriminierung konfrontierten Personengruppen beschäftigen – etwa die LAG Frauenpolitik, die LAG Queer-Grün oder die LAG Migration und Flucht.
Darüber hinaus ist für uns die Quote das entscheidende Instrument, um Frauen und Männer in politischen Prozessen zu gleichen Teilen zu berücksichtigen. Bei Listenaufstellungen sind alle ungeraden Plätze Frauen vorbehalten, Platz 1 ist also immer weiblich besetzt. Mit unserer Forderung nach einem Paritégesetz wollen wir zudem dafür sorgen, dass die strukturelle Benachteiligung von Frauen bei Bürgerschafts- und Bezirksversammlungswahlen auch parteiübergreifend abgebaut wird.

Oft sind es diejenigen, die am meisten unter der herrschenden Politik leiden, die keine Möglichkeit zur Partizipation haben. Dabei wären gerade ihre Erfahrungen und Perspektiven für einen sozial gerechten Wandel vonnöten. Politische Teilhabe muss allen Menschen gleichermaßen offen stehen.
Wir haben deshalb diverse Arbeitsgemeinschaften die gerade darauf abzielen das Wissen und die Bedürfnisse von diskriminierten Personengruppen einzubinden (Migration und Flucht, Senior*innen, Feminismus, Queer, Arbeit und Armut, Behinderungen).
In der Öffentlichkeitsarbeit verwenden wir selbstverständlich eine geschlechtergerechte Sprache, wir achten auf barrierefreie Büro- und Veranstaltungsorte und bieten in der Regel Gebärdendolmetschung an. Unser Anspruch ist es eigene Gremien und Wahllisten geschlechterparitätisch zu besetzen. Aktuelle beteiligen wir uns zudem an einem interfraktionellen Antrag für ein Hamburgisches Parité-Gesetz.
Trotz aktiver Gegenmaßnahmen können wir strukturelle Diskriminierungen natürlich nicht komplett auflösen. Als lernende Partei sind wir immer offen für Verbesserungsvorschläge.

Wir Freien Demokraten sind offen für alle Menschen, die an der liberalen Idee mitwirken wollen. Dabei werden weder Gruppen bevorzugt noch benachteiligt. Wir bemühen uns, wo möglich, Veranstaltungen und Treffen so barrierefrei wie möglich zu gestalten und gehen vor allem individuell auf besondere Herausforderungen ein. Lediglich die Partizipation bildungsferner Schichten ist bei uns unterrepräsentiert.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht
[Sassy_Social_Share]

Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteur*innen in die politische Entscheidungsfindung

Wenn ein politischer Prozess diskriminierungssensibel sein soll, ist es unabdingbar, die Perspektiven marginalisierter Bevölkerungsgruppen wahrzunehmen und aktiv einzubeziehen.

Wie stellen Sie die systematische Einbindung marginalisierter Bevölkerungsgruppen bei der Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen sicher, um mögliche Diskriminierungsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Für uns ist wichtig zu erfahren, wie Gesetze in der Praxis funktionieren. Deswegen sind Rückmeldungen von Betroffen für uns entscheidend. Solche Hinweise erreichen uns auf ganz unterschiedlichen Wegen, wir werten sie sorgfältig aus und gehen den Hinweisen nach. Wir suchen auch gern selbst aktiv Kontakt, wenn wir der Ansicht sind, dass es Probleme bei der Umsetzung von Gesetzen gibt. Im Gesetzgebungsprozessen ist es üblich, dass Betroffenengruppen und ihre –verbände eng mit eingebunden werden, um ihre Perspektive und Problemlagen in den Entstehungsprozess von Gesetzen einzubringen.

Wir halten es für unerlässlich, dass Gleichstellung und der Schutz vor Diskriminierung in allen Bereichen der parlamentarischen Arbeit durchgehend Berücksichtigung findet. Im Rahmen von parlamentarischen Anhörungsverfahren und der Ausschussarbeit, sowie durch die ständige Rückkopplung mit Parteigremien und Akteuren der Zivilgesellschaft, stellen wir sicher, dass die Positionen der Vertreter*innen von marginalisierten Bevölkerungsgruppen in die parlamentarischen Entscheidungsprozessen grundsätzlich mit einbezogen werden.

Es gehört zu den Grundsätzen linker Politik, gerade die Interessen „marginalisierter Bevölkerungsgruppen“ in den Fokus zu rücken und parlamentarsich zu vertreten. Durch zahlreiche (persönliche) Kontakte zu den verschiedenen Gruppen und – soweit vorhanden – Interessenvertretungen sind wir im steten Austausch und sensibilisiert.

Wir greifen bei der Erarbeitung von Papieren stets auf die Kompetenz von Betroffenen zurück. Das werden wir auch bei unserer Arbeit in der Bürgerschaft weiter so umsetzen. Dabei versuchen wir den Radius der Betroffenheit so weit wie möglich zu fassen, um frühzeitig auch Problemlagen an den Rändern des Themas aufgreifen zu können. Grundsätzlich nehmen wir Hinweise aller Bevölkerungsgruppen gern auf und verarbeiten sie entsprechend weiter.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht