[Sassy_Social_Share]

Diskriminierungssensibilität in der Justiz und Rechtsprechung

Der rechtliche Diskriminierungsschutz bedarf der praktischen Umsetzung in der Rechtsprechung durch die Gerichte. In Fachdebatten wird immer wieder kritisiert, dass Richter*innen als Gruppe „soziodemografisch nicht über die Erfahrungsbreite der Bevölkerung verfügen“ (Susanne Baer, Bundesverfassungsrichterin) und dass eine grundlegende Sensibilität für die Themen Diskriminierung und Vielfalt kein fester Bestandteil der Aus- und Weiterbildung sind.

  1. Welche Schritte werden Sie ergreifen, um die Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt in der Richter*innenschaft zu vergrößern?
  2. Wie werden Sie die Auseinandersetzung mit den Themen Vielfalt, Diskriminierung und rechtlicher Diskriminierungsschutz als Bestandteil der Richter*innenaus- und -weiterbildung verankern?
  3. Bei der Strafzumessung finden gemäß § 46 Abs. 2 StGB die Beweggründe und die Ziele von Täter*innen Betrachtung. Werden Sie sich für eine Dokumentation und Evaluation der Anwendung dieser Strafzumessungsregel in Prozessverläufen in Hamburg einsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Im Laufe der Jahre hat sich die personelle Besetzung der Gerichte und der Staatsanwaltschaft verändert. Insbesondere der Frauenanteil ist so stark gestiegen, dass das Geschlechterverhältnis nahezu ausgeglichen ist. Durch die Einstellungsoffensive der letzten Jahre ist das Personal an den Gerichten im Durchschnitt auch jünger geworden. Bei der Auswahlentscheidung stehen die zuvor in der Ausbildung erbrachten Leistungen im Mittelpunkt und vor allem danach bestimmt sich die Zusammensetzung des Personals an den Gerichten. Für unsere Richter/innen gehört die Teilnahme an Fortbildung zum Selbstverständnis. Zusätzlich haben wir in Hamburg im Richtergesetz eine Fortbildungspflicht für Richter/innen normiert. Das dient der Sicherung der Qualität unserer Justiz. Das stadteigene Fortbildungsangebot wird fortlaufend aktuellen Bedarfen angepasst. Beispielsweise für den Bereich des Familienrechts wird derzeit ein Fachkonzept Familienrecht entwickelt, das einen ganzheitlichen Ansatz und keinen rein juristischen Ansatz verfolgt. An den Hochschulen hat sich im Bereich der Schlüsselkompetenzen ein sehr breites Angebot etabliert, das beispielsweise auch Diversity-Kompetenz und Gender-Aspekte berücksichtigt. Hier haben sich die Hochschulen wesentlich weiterentwickelt. Davon profitieren die Studierenden auch in ihrem späteren Beruf. Die Justiz ist unabhängig. Urteile der Gerichte und damit auch der Strafgerichtsbarkeit sind individuelle und sensible Angelegenheiten. Zudem ist es uns wichtig, dass die Justiz arbeitsfähig ist, möglichst schnell entscheidet und damit für Rechtssicherheit sorgt. Daher werden wir sie nicht mit zusätzlichen justizfernen Aufgaben betrauen. Die Auswertung von Urteilen und die denkbaren Schlüsse, die man daraus ziehen kann ist eine Aufgabe der Wissenschaft.

Wer Richter*in oder Staatsanwält*in werden möchte, muss überdurchschnittliche juristische Fähigkeiten nachweisen können. Von Nachwuchskräften für den höheren Justizdienst werden u.a. aber auch besondere Aufgeschlossenheit und Flexibilität erwartet. Wichtig ist das Verständnis für soziale Belange sowie Einfühlungsvermögen. Es geht nicht nur um Examensnoten, sondern um Fähigkeiten, Recht in einer vielfältigen Gesellschaft zu sprechen.
Mitarbeiter*innen mit Migrationshintergrund sind fester Bestandteil der Hamburger Justiz. In der Fortbildung spielt der Umgang und Kommunikation mit Menschen eine wichtige Rolle. Dazu gehören auch Fortbildungen, die die interkulturelle Kompetenz stärken.
Bei der Strafzumessung spielen auch rassistische oder menschenverachtende Beweggründe für die Tat eine Rolle. Dazu kommen weitere Faktoren wie z.B. ob der/die Täter*in sein Handeln bereut. Diese Umstände werden von den Strafrichter*innen abgewogen und sind die Grundlage für die sogenannte Rechtsfolgenentscheidung. Das Gericht muss in seinem schriftlichen Urteil die Umstände anführen, die zum entsprechenden Strafmaß geführt haben. Eine Auflistung aller strafzumessungsrelevanten Umstände ist nicht erforderlich. Bei den sogenannten „abgekürzten Urteilen“, die rechtlich möglich sind, finden sich oft keine Begründungen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht möglich, Prozessverläufe zu dokumentieren und das Strafmaß zu evaluieren.

In der Tat rekrutiert sich die Richter*innenschaft aus einer soziodemographisch relativ homogenen Gruppe. In Hamburg steht in den kommenden Jahren eine Pensionierungswelle bevor, die Neueinstellungen erforderlich machen wird. Das Bewerbungsverfahren sollte dabei derart geöffnet werden, dass interkulturelle und soziale Kompetenzen der Bewerber*innen stärker als bisher als besondere Qualifikation für die Richter*innenschaft verstanden werden sollten.
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass rassistische, antisemitische, antiziganistische oder homophobe Beweggründe von Täter*innen oftmals nicht oder nur unzureichend im Strafverfahren berücksichtigt werden. Wir setzen uns daher dafür ein, dass im Jurastudium, im Referendariat und im Rahmen der Weiterbildung von Richter*innen die Themen Diskriminierung und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit verankert werden. Gegenstand soll dabei auch eine kritische Auseinandersetzung mit stereotypen und diskriminierenden Vorstellungen von Kriminalität sein. Eine Dokumentation und Evaluation der Anwendung des § 46 Abs.2 StGB ist sinnvoll und kann dabei helfen, mögliche Schwachstellen der justiziellen Arbeit beim Erkennen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit als Tatmotivation offenzulegen und ihnen effektiv durch Schulungen u.ä. begegnen zu können.

1.: Die FDP ist generell eine Partei, die sich für Chancengleichheit einsetzt. So forderten wir bereits im Wahlprogramm zur Bundestagswahl absolute Chancengleichheit für Männer und Frauen und das Schaffen von Bedingungen, die einen Zugang zu jedem gewünschten Arbeitsplatz ermöglichen (siehe Forderung 84-1 aus dem Bundestagswahlprogramm). Diese Haltung gilt gleichermaßen für den Zugang zur Justiz, wo wir stetig für Modernisierungen kämpfen, die einen Zugang zu entsprechenden Stellen für jeden ermöglichen.
2.: Die FDP Hamburg setzt sich stetig für fachbezogene Fortbildungskonzepte der Richterinnen und Richter ein, wobei wir im Konkreten einen größeren Grad an Spezialisierung fordern (siehe dazu bspw. FDP-Antrag im Bundestag zur Modernisierung der ZPO). Außerdem setzen wir uns für mehr Stellen in der Justiz ein. Auf diese Weise wollen wir erreichen, dass alle Richterinnen und Richter in ihrem jeweiligen Gebiet fachspezifischer arbeiten können und mehr Zeit und Energie auf den Einzelfall verwenden können.
3: Die FDP setzt sich stets dafür ein, die Justiz transparent zu gestalten, um das Vertrauen in die Justiz zu stärken. Die Überwachung der Einhaltung bestimmter prozessrechtlicher Normen obliegt indes dem gerichtlichen Instanzenzug. Ob die Voraussetzungen des § 46 Abs. 2 StGB gewahrt werden ist aus unserer Sicht eine rechtliche, der Judikative zuzuordnende und keine politische Frage, so dass hier keine konkreten Maßnahmen unsererseits vorgesehen sind.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht
[Sassy_Social_Share]

Sensibilität der Landespolizei für Diskriminierung

Polizeibeamt*innen sind nicht frei davon, diskriminierende Zuschreibungen zu reproduzieren und sich in ihrem Handeln und Urteilen davon beeinflussen zu lassen. Aufgrund ihrer wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben und ihrer besonderen Stellung ist eine Auseinandersetzung mit dem Thema Diskriminierung und der eigenen Rolle für Polizist*innen besonders wichtig insbesondere, weil sie häufig als Ansprechpartner*innen bei Diskriminierung wahrgenommen und um Unterstützung gebeten werden.

  1. Wie werden Sie dafür Sorge tragen, dass Polizeibeamt*innen in der Ausbildung Diskriminierungssensibilität als Kernkompetenz vermittelt und die Sensibilität kontinuierlich im Rahmen von Fortbildungen erweitert wird?
  2. Werden Sie eine unabhängige Polizeivertrauensstelle einrichten, die für die Bevölkerung aber auch für von Diskriminierung betroffene Polizeibeamt*innen offensteht?
  3. Mit welchen Maßnahmen werden Sie die Diversität in der Personalstruktur der Landespolizei vergrößern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir widersprechen der Eingangsthese. Richtig ist, dass Polizistinnen und Polizisten besonders wichtige gesellschaftliche Aufgaben wahrnehmen und ihre damit einhergehende besondere Stellung es erfordert, dass man sich mit Diskriminierung besonders auseinandersetzt. Die Sensibilisierung für Diskriminierungen ist daher seit langem schon in der Ausbildung der Polizei etabliert und wird im Zusammenhang mit den besonderen Aufgabenfeldern der Polizei (z.B. Drogen-Kontrollen, Extremismus) thematisiert. Um den interkulturellen Austausch zwischen Polizisten und Menschen aus anderen Kulturen zu verbessern, wurde vor einigen Jahren an der Akademie der Polizei das Institut für Transkulturelle Kompetenz der Polizei eingerichtet. Es ist auf die Vermittlung von interkulturellen und transkulturellen Kompetenzen ausgerichtet und steht der Polizei auch in der täglichen Arbeit unterstützend zur Seite. Es erfasst und strukturiert Erfahrungswissen der Polizei und macht die daraus gewonnenen Erkenntnisse für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nutzbar. In der Polizei bestehen die allgemeinen Strukturen der Verwaltung, insbesondere gibt es die Stelle der bzw. des Gleichstellungsbeauftragten. Zudem steht in der Innenbehörde die Gesamtvertrauensperson der Schwerbehinderten als Ansprechperson zur Verfügung. Darüber hinaus wird kein Bedarf zur Einrichtung einer unabhängigen Polizeivertrauensstelle gesehen. Die Polizei verfolgt eine offensive Werbekampagne zur Einstellung von Beamtinnen und Beamten mit Migrationshintergrund. Entsprechende Erfolge sind in den Einstellungslehrgängen der Polizeiausbildung sowie im Vollzug bereits deutlich spürbar.

Wir GRÜNEN wollen eine Polizei, in der Bürger*innen- und Menschenrechtsbildung fest verankert ist, Frauenförderung nicht nur auf dem Papier steht und die vermehrte Einstellung von Menschen mit Migrationshintergrund umgesetzt wird. In der Polizei soll sich die Vielfalt der Gesellschaft abbilden und Rassismus entschieden bekämpft werden.
Interkultureller Kompetenz und Antidiskriminierung ist in Aus- und Fortbildung der Polizei schon jetzt fest verankert, muss aus unserer jedoch weiter ausgebaut werden. Dafür müssen auch die Ausbildungsinhalte bei der Polizei in den Blick genommen werden. Einen guten Ansatz aktiver Antidiskriminierungspolitik bilden in Hamburg die polizeilichen Ansprechpersonen für LSBTI*. Diese hauptamtlichen Polizeikräfte beraten LSBTI*-Verbände genauso wie Opfer von Straftaten und nehmen ggf. Strafanzeigen und Hinweise auf.
In unserem Regierungsprogramm zur Bürgerschaftswahl haben wir beschlossen, die Position eines unabhängigen Polizeibeauftragte*n als Ansprechpartner*in für die Bürger*innen als auch für die Beamt*innen schaffen. Diese Institution würde die oben beschriebenen Aufgaben einer Polizeivertrauensstelle übernehmen.

Wir sind der Auffassung, dass Menschenrechtsbildung fester Bestandteil der Aus- und Fortbildung von Polizeibeamtinnen und -beamten sein muss, und unterstützen alle Maßnahmen, sie im Rahmen ihrer Aus- und Weiterbildung für diskriminierendes Verhalten zu sensibilisieren.
Aufgrund der besonderen Rolle der Polizei als Trägerin des staatlichen Gewaltmonopols ist eine unabhängige Kontrolle unerlässlich. In der Vergangenheit wurden bei der Aufarbeitung polizeilichen Fehlverhaltens immer wieder Defizite sichtbar. DIE LINKE setzt sich daher für die Schaffung einer unabhängigen Polizeibeschwerdestelle mit eigenständigen Ermittlungsbefugnissen ein.
DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass die gesellschaftliche vorhandene Diversität auch in der Personalstruktur der Polizei repräsentiert wird. Dieses Ziel wird durch eine entsprechende Einstellungs- und Beförderungspolitik erreicht, was bisher nur unzulänglich geschieht.

1: Das genannte Ziel versuchen wir vor allem bundesweit dadurch zu erreichen, dass das Personal der Polizei selbst soziodemografisch breit aufgestellt ist. Ein Beispiel für unsere Arbeit in diese Richtung ist der Einsatz der FDP zur Abänderung der PDV 300 zugunsten transsexueller Bewerber ab 2020. Dazu erklärte unser querpolitischer Sprecher auf Bundesebene Dr. Jens Brandenburg: „Gute Polizeiarbeit hängt weder von Geschlechtsteilen, noch von einem geschlechtsspezifischen Hormonsystem ab. Es ist wichtig, dass die Innenminister das endlich erkannt haben. Trans- und intergeschlechtliche Menschen bekommen damit endlich Zugang zum Polizeidienst. Die angekündigte Streichung der diskriminierenden Kriterien in der PDV 300 muss nun schnell umgesetzt werden.“
2: Eine solche konkrete Maßnahme ist bisher nicht geplant. Gerne nehmen wir den Vorschlag aber als Anregung und prüfen dazu mögliche politische Maßnahmen in unserer Fraktion.
3: Die in Frage 1 geäußerten Grundsätze vertreten wir in gleichem Maße. Entsprechend werden wir dafür Sorge tragen, dass die Änderungen der PDV 300 auch in Hamburg zum Tragen kommen und hier optimale Bedingungen und Chancengleichheit für betroffene Bewerber besteht. Missstände diesbezüglich werden wir unverzüglich adressieren.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht
[Sassy_Social_Share]

Umgang mit den Folgen von #metwo in Hamburg

Das Hashtag #metwo, das im Sommer 2018 durch Ali Can initiiert wurde, zeigt auf vielfältige Weise, wie und wo Menschen Rassismus erleben. Dabei wurden auch Fälle in Hamburg sichtbar.

Wie werden Sie die #metwo-Debatte in Hamburg aufbereiten und was ist hierfür Ihre zeitliche Planung?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Rassistischen Diskriminierungen in allen Lebensbereichen treten wir entschieden entgegen. Uns ist bewusst, dass es dabei einer ständigen Sensibilisierung bedarf, um auch Alltagsrassismus als solchen zu erkennen und diskriminierende Verhaltensweisen abzustellen. Die #metwo-Debatte war und ist dabei ein wichtiges Ventil, um auf das Problem von Rassismus in alltäglichen Lebenszusammenhängen aufmerksam zu machen. Für uns ist dieses Thema eine Daueraufgabe, die beispielsweise auch im Integrationskonzept der Stadt Hamburg aus dem Jahr 2017 durchgehend Berücksichtigung findet. Aktionen wie #metwo sind wichtig, die Aufmerksamkeit für das Thema hoch zu halten und bestätigen uns auch in unserer politischen Arbeit. Um Rassismus egal wo entgegenzutreten, sind wir aber auch auf eine wachsame Zivilgesellschaft angewiesen, die uns immer wieder auf Defizite aufmerksam macht. Denn die wirksame Bekämpfung von Rassismus können wir nicht allein als Partei bewältigen, sondern nur Hand in Hand mit allen Betroffenen und Akteurinnen und Akteuren, die sich ebenfalls gegen Rassismus engagieren.

Seit ihrem Aufkommen begleiten wir die #metwo-Debatte mit großer Aufmerksamkeit. Sie bestärkt uns in unserer Arbeit für eine rassismus- und diskriminierungsfreie Gesellschaft und zeigt, dass wir unsere Vorhaben und Konzepte immer wieder neu auf den Prüfstand stellen müssen.

Die Berichte unter dem Hashtag #metwo waren ein wichtiger Beitrag zur Sichtbarmachung von Alltagsrassismus, dem als migrantisch gelesene Personen ausgesetzt sind.
DIE LINKE setzt sich für eine finanzielle und personelle Stärkung der Beratungsstellen für Betroffene ein und fordert eine Intensivierung der Menschenrechtsbildung in allen Bereichen. Durch die Schaffung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes soll die Durchsetzung ihrer Rechte für Betroffene erleichtert werden und bezirkliche Antidiskriminierungsstellen können einen niedrigschwelligen Zugang zur Beratung, Unterstützung von Betroffenen beitragen und sie empowern.

Die FDP befasst sich fortwehrend mit dem Thema. Die Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus, sowie der Kampf für eine tolerante und für alle Menschen freiheitliche Demokratie ist eines der wichtigsten Anliegen unserer Partei und unserer Fraktion. Dies haben wir zuletzt durch den Antrag „Antisemitismus entschieden bekämpfen – Unsere Demokratie braucht Freiheit, Toleranz und Vielfalt“ mit der Drs. 21/18769 vom 23.10.2019 deutlich gemacht.
In der Zukunft werden wir diesen Weg weitergehen und Missstände aufzeigen und uns weiter mit aller Kraft für offene, tolerante Gesellschaft einsetzen. Dabei verfolgen wir die im Antrag genannten Ziele, also u.a. die gezielte Stärkung von Minderheiten in der Öffentlichkeit und eine Verbesserung der Organisation der Strafverfolgung in Bezug auf rassistisch bzw. politisch motivierte Straftaten.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht
[Sassy_Social_Share]

Aufbereitung von #metoo in Hamburg

Die Vorwürfe vieler Frauen gegen den Produzenten Harvey Weinstein haben über die Grenzen Hollywoods hinaus die #metoo-Debatte ausgelöst. Hierbei ging es um Sexismus und um Gewalt von Männern gegen Frauen. In den sozialen Netzwerken wurden zahlreiche Fälle mit einem Bezug zu Hamburg öffentlich gemacht.

Werden Sie die #metoo-Debatte in Hamburg aufbereiten und wenn ja, wie?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Sexismus und Gewalt gegen Frauen sind für uns inakzeptabel. Häusliche Gewalt bekämpfen wir mit einem umfassenden und aufeinander abgestimmten Gesamtansatz, der von niedrigschwelligen dezentralen Beratungs- und Begleitungsangeboten über polizeiliche Maßnahmen, eine konsequente Strafverfolgung der Täter und Therapieangeboten bis zu einem effektiven Schutz der betroffenen Opfer, z.B. durch den Bau eines weiteren Frauenhauses reicht. Auch proaktive und aufsuchende Beratung im Fall von häuslicher Gewalt oder Stalking fördern wir in Hamburg. In der Präventionsarbeit unterstützen wir beispielsweise Projekte wie „StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt“. Die Staatsanwaltschaft haben wir personell verstärkt, um auf den Anstieg von Anzeigen im Bereich Beziehungsgewalt zu reagieren. Mit Blick auf die geleistete Sensibilisierungsarbeit der letzten Jahre, die politischen Debatten rund um „Nein heißt Nein“ und #metoo, wird der Anstieg der Fallzahlen auch auf eine gestiegene Anzeigebereitschaft bei den Opfern zurückzuführe sein. Mit dem Resozialisierungs- und Opferhilfegesetz und der personellen Stärkung der Zeugenbetreuungsstelle am Landgericht haben wir dafür gesorgt, dass wir zukünftig noch besser Opfer von Gewalt unterstützen können.

Die #metoo-Debatte hat noch mal deutlich gezeigt, dass es bei Gewalt gegen Frauen auch immer um Macht und Machtmissbrauch geht und deswegen nicht nur der Kampf gegen Gewalt, sondern der Kampf für echte Gleichberechtigung, für die Hälfte der Macht von Frauen sowie ökonomische Unabhängigkeit zentral ist.
Wir bereiten die #metoo-Debatte seit ihrem Bestehen in allen Bereichen auf – und haben auch schon vorher für das Recht auf ein Leben frei von Gewalt gekämpft. Ein neues Frauenhaus und die Unterstützung mehrerer Projekte – von präventiv bis auf Hilfestellung in akuten Situationen – sind Kernaufgabe unserer Arbeit gewesen und werden es bleiben.“

Weltweit teilen Menschen unter dem #metoo ihre Erfahungen mit Sexismus und sexualisierter Gewalt. In der deutlichen Mehrzahl sind die Betroffenen Frauen*. Der Hashtag macht die brutale Alltäglichkeit und Allgegenwärtigkeit von übergriffigem Verhalten und sexistischen Denkmustern in besonderer Weise sichtbar.
Wir engagieren uns klar gegen Sexismus in all seinen Facetten und gegen seine Fundamente. Wir streben eine Gesellschaft an in der alle Geschlechter gleichberechtigt sind und genderbasierte Machtungleichheiten der Geschichte angehören. Feminism needs to be the future!

Das Aufbereiten der #metoo-Debatte muss aus Sicht unserer Fraktion an zwei Stellen erfolgen. Zum einen muss eine effektive Strafverfolgung für Straftaten gegen Frauen gewährleistet sein. Für einen solchen funktionierenden Rechtsstaat setzen wir uns fortlaufend ein. Vergleiche hierzu bspw. unsere kritische Anfrage zum Umgang mit Vergewaltigungsdrogen in Hamburg (Drs. 21/18386 vom 20.09.2019).
Der zweite Aspekt liegt aus Sicht der FDP darauf gesellschaftliche Strukturen derart anzupassen, dass sich die Gesellschaft weiterentwickelt und Debatten wie die #metoo-Debatte überflüssig werden. Dieser Kampf muss aus liberaler Sicht schon bei den jüngsten Mitgliedern der Gesellschaft anfangen: Es gilt, die gleichen Bildungsmöglichkeiten und echte Chancengerechtigkeit für alle Kinder zu gewährleisten. Wir teilen hier die Überzeugung von Annett Witte, Leiterin des Liberalen Instituts der Stiftung für die Freiheit, die klargestellt hat: „Ohne qualitativ gute und ausreichend vorhandene Kinderbetreuung mit großer Vielfalt durch öffentliche, private und kirchliche Träger, ohne gute Schulen wird das mit der echten Gleichberechtigung nichts […] Es muss einen großzügigen gesetzlichen Rahmen für flexible Arbeitszeiten geben, und auch Gewerkschaften sollten viel stärker auf eine flexible und familienfreundliche Ausgestaltung von Arbeitszeiten achten.“ Siehe dazu im Detail und zu weiteren Anträgen der FDP in diesem Sinne hier.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht
[Sassy_Social_Share]

Racial / Ethnic Profiling verhindern

„Racial / Ethnic Profiling“ steht für die Verdächtigung und Verfolgung von Menschen aufgrund sogenannter herkunftsbasierter Personenprofile durch die Polizei. Es beschreibt die diskriminierende Verwendung von Zuschreibungen, wie äußere Merkmale, tatsächliche oder angenommene ethnische oder religiöse Zugehörigkeit, Herkunft und Sprache, als Grundlage für Identitätskontrollen und Durchsuchungen ohne konkretes Verdachtsmoment. Diese polizeiliche Maßnahme ist nicht mit dem im Grundgesetz verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar und durch verschiedene internationale Rechtsnormen geächtet. Dennoch findet sie immer wieder in der Öffentlichkeit statt, verletzt die Würde der Betroffenen und bestätigt rassistische Einstellungen in der Bevölkerung.

Wie werden Sie das sogenannte “Racial / Ethnic Profiling” in Zukunft verhindern bzw. zu dessen Abbau beitragen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Polizeiliches Handeln hat nach rechtsstaatlichen und verfassungsgemäßen Grundsätzen zu erfolgen. Diese Grundsätze sind in den Lehrplänen der Polizeianwärterinnen und Anwärter fest verankert. Es wird bereits in der Ausbildung auch anhand von praxisrelevanten Sachverhalten vermittelt, dass polizeiliche Maßnahmen nur verhaltensbasiert und bei Vorliegen besonderer Zusatzkriterien wie beispielsweise aufgrund des Antrefforts und besonderer Handlungen erfolgen dürfen und niemals aufgrund von ethnischen Kriterien. Die Polizei Hamburg wertet in diesem Zusammenhang regelmäßig die aktuellen Rechtsprechungen regelmäßig aus, bewertet sie und setzt die Ergebnisse in Aus- und Fortbildung sowie Praxis um.

Die Polizei muss nach rechtsstaatlichen und verfassungsgemäßen Grundsätzen handeln, dabei dürfen die Herkunft und/oder die Hautfarbe von Personen keine Kriterien für polizeiliches Einschreiten bilden. Um „Racial Profiling“ auch in der Praxis zu verhindern, müssen wir in der der Aus- und Fortbildung der Polizeikräfte noch stärker auf Sensibilisierung und aktive Auseinandersetzung mit diesen Themen dringen. Gegen solche Verhaltensweisen helfen nur gute Ausbildung, aufmerksame Kolleginnen und Kollegen und Führungskräfte, die keine Grauzonen zulassen, sondern die Einhaltung der rechtstaatlichen Regeln durchsetzen.

DIE LINKE fordert ein Ende des „racial profiling“. Positive Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern zeigen, dass Polizeikräfte sensibilisiert und Kontrollmechanismen (z.B. Dokumentationspflichten) verankert werden müssen, um die illegale Praxis einzudämmen. Schon vor Jahren hat die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte das Handbuch „Diskriminierendes „Ethnic Profiling“ herausgegeben. Es enthält eine Reihe von Fallstudien, wie dieser diskriminierenden Praxis entgegengearbeitet werden kann. Sie sollten in die Aus- und Weiterbildung der Hamburger Polizei einbezogen und in ihrer täglichen Arbeit umgesetzt werden.
Eine unabhängige Polizeibeschwerdestelle, wie unter 4.2. angesprochen, ist ebenfalls ein wichtiges Instrument, um „Racial Profiling“ bzw. „Ethnic Profiling“ zu bekämpfen. Sie kann einerseits Anlaufstelle für Betroffene sein, andererseits sicherstellen, dass die für rassistisches polizeiliches Handeln Verantwortlichen sanktioniert werden, um so künftig Schutz vor Diskriminierungen durch die Polizei zu bieten.
„Racial profiling“ muss im Polizeigesetz explizit verboten werden. Verdachtsunabhängige Kontrollen (wie sie an sog. „gefährlichen Orten“ und im Rahmen der „gezielten Kontrolle“ möglich sind) als Einfallstore einer rassistischen Kontrollpolitik gehören abgeschafft.

Wir als FDP setzen uns dafür ein, dass zwar eine effektive Strafverfolgung gewährleistet wird, dabei aber freiheitswahrende Methoden zum Tragen kommen. Sollen Methoden verwandt werden, die auch nur im Ansatz das von Ihnen beschriebene ethnic bzw. racial profiling zum Gegenstand haben, so sehen wir es als unsere Aufgabe an, diese Missstände zu adressieren und dem entgegenzuwirken. Siehe dazu etwa Artikel der Welt vom 5.11.2019 zur geplanten erweiterten DNA-Fahndung oder unsere Position zur effektiven Strafverfolgung zum Schutz von Minderheiten aus unserem Antrag „Antisemitismus entschieden bekämpfen – Unsere Demokratie braucht Freiheit, Toleranz und Vielfalt“, Drs. 21/18769 vom 23.10.2019.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht
[Sassy_Social_Share]

Verbesserung der polizeilichen Erfassung von politisch motivierten Straftaten

Die polizeiliche Kriminalstatistik versucht strafrechtliche relevante Vorfälle zu erfassen, um anhand dessen gesellschaftliche Problemlagen zu identifizieren. Das setzt jedoch voraus, dass Hasskriminalität und diskriminierende Vorfälle auch als solche erkannt werden und als rechte, politisch motivierte Kriminalität eingeordnet werden. Hierbei sollten die Stimmen der betroffenen Personen besonders relevant sein, wie aus dem Abschlussbericht des NSU – Untersuchungsausschusses des Bundestags hervorgeht.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um Polizeibeamt*innen stärker als bisher für politisch motivierte Kriminalität (PMK-Rechts), Rassismus und menschenfeindliche Ideologien zu sensibilisieren?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir sind in den vergangenen Jahren jeder Form des politischen oder religiösen Extremismus konsequent entgegengetreten und haben u.a. den Verfassungsschutz seit 2015 personell um ca. 50 Stellen verstärkt. Gerade die wachsende Gefahr des Rechtsextremismus wird von uns mit aller Entschlossenheit bekämpft. Wir werden den Verfassungsschutz und den polizeilichen Staatsschutz weiter stärken, um insbesondere gegen Hass und Hetze, gegen rechtsextremistische Aktivitäten im Internet und den sozialen Medien vorzugehen. Wir haben als erstes Land eine Spezialeinheit des Verfassungsschutzes zur Bekämpfung rechtsextremistischer Strukturen im Internet – „Cyber-Nazi-Jäger“ – ins Leben gerufen. Diesen Kurs werden wir fortsetzen und den Kampf gegen den Rechtsextremismus noch wirksamer führen. In einem neuen „Kompetenznetzwerk Rechtsextremismus“ werden wir behörden- und institutionenübergreifend alle Experteninnen und Experten an einen Tisch bringen, die interdisziplinäre Zusammenarbeit verstärken und die Kräfte bündeln. Mit einer neuen Sonderstaatsanwaltschaft wollen wir den Kampf gegen Hass und Hetze im Internet verstärken. Unser erfolgreiches Handlungskonzept zur Prävention und Verfolgung von religiös motiviertem Extremismus und Salafismus werden wir fortsetzen. Dazu setzten wir weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit zwischen der Justiz, den Strafverfolgungsbehörden und den Präventionsprojekten.

Wir stellen die Anforderung an Polizeikräfte, rassistische und fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Motive bei Gewalttaten sicher zu erkennen. Es ist Teil der Aus- und Fortbildung die einschlägigen Delikte zu erkennen und entsprechend einzuordnen. Dafür bedarf es auch der Aufklärung, klarer Ansagen durch die Führungsebene der Polizei und der Auseinandersetzung der Polizei mit Betroffenen. Wie in anderen Feldern geht es hier um Sensibilisierung. Wichtig finden wir dafür die beständige Reflexion des polizeilichen Alltags im Team und mit den Führungskräften.

Im Rahmen unserer bisherigen parlamentarischen Arbeit haben wir quartalsweise die statistische Erfassung von Hasskriminalität und rechten Straf- und Gewalttaten durch Schriftliche Kleine Anfragen abgefragt, ausgewertet und öffentlich gemacht. Sofern wir festgestellt haben, dass Vorfälle, die einen diskriminierenden oder rechten Hintergrund nahelegen, nicht entsprechend in der Statistik eingeordnet waren, haben wir auf diese Widersprüche hingewiesen. Diese Arbeit wollen wir auch in Zukunft fortsetzen. Zudem muss es bei der Polizei regelmäßige Schulungen zum Erkennen und vor allem auch zum Umgang mit Hasskriminalität und rechtsmotivierten Straftaten geben; nicht nur in der Ausbildung, sondern auch als regelmäßige, verpflichtende Weiterbildung. Dabei muss auch die Sensibilisierung im Umgang mit den Betroffenen thematisiert und geschult werden.
Es ist ein großes Defizit, dass in Hamburg – als einziges Tatortland des NSU – kein NSU-Untersuchungsausschuss eingesetzt wurde, obwohl wir dies mehrfach beantragt haben. Wir halten an der Forderung nach einem NSU-Untersuchungsausschuss fest und halten ihn für unabdingbar, um Defizite und Fehlverhalten der Behörden im Umgang mit rechter Gewalt und der rechtsterroristischen Mordserie des NSU aufzuklären und in der Zukunft vermeiden zu können.

Wir setzen uns dafür ein, passgenaue Sicherheitskonzepte zur Bekämpfung politisch motivierter Straftaten zu erarbeiten. Dazu haben wir unter anderem angeregt, bundesweite Zuständigkeiten zu etablieren die eine gezielte Bekämpfung bspw. antisemitischer Straftaten möglich machen; auf diese Weise soll verhindert werden, dass Straftäter von teilweise unklaren Zuständigkeitsregelungen profitieren. Weiter gehört zu den von uns angeregten Verbesserungen ein gezieltes System zur Erfassung derartiger Straftaten, unterteilt nach religiösen, sozialen, politischen, rassistischen, sekundären und antizionistischen Ideologieformen, da diese jeweils unterschiedlich und individuell bekämpft werden müssen. Im Detail dazu die bereits genannte Drs. 21/18769.
Mit dieser Erarbeitung passgenauer Sicherheitskonzepte, differenzierend nach dem Hintergrund der einzelnen Straftaten, geht zwangsläufig eine Sensibilisierung der Sicherheitsbehörden einher, die sich im Rahmen der Umsetzung der Sicherheitskonzepte mit den Hintergründen im Speziellen auseinandersetzen müssen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht
[Sassy_Social_Share]

Einrichtung einer Schwerpunktsstaatsanwaltschaft für Hasskrimininalität mit LSBTI-Bezug

Unter Hasskrimininalität versteht man Delikte, die aus Motiven einer gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit begangen werden. Die Delikte haben nicht nur für die direkten Opfer besonders starke Folgen, sondern erzeugen innerhalb der ganzen Minderheitengruppe ein Gefühl der Angst und Bedrohung und vergiften das gesellschaftliche Klima. Gerade bei diesen Taten besteht ein großes Dunkelfeld, und auch wenn die Taten angezeigt werden, werden sie häufig nicht als Hass-Delikte erkannt oder behandelt. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat vor diesem Hintergrund zwei Staatsanwält*innen als LSBTI-Ansprechpersonen eingesetzt, die besonders auf Taten mit trans*-, inter* oder homofeindlichem Hintergrund spezialisiert sind.

Werden Sie Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften einrichten, die auf Taten mit einem trans*-, inter* oder homofeindlichem Hintergrund spezialisiert sind?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Uns ist wichtig, dass Straftaten mit LSBTI-Bezug konsequent strafrechtlich verfolgt werden. Im Aktionsplan für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt der Stadt Hamburg finden sich hierzu wichtige Hinweise. Die Straftaten, um die es im Kern geht, sind der Hasskriminalität zuzurechnen. Diese Straftaten werden heutzutage oft auch im Internet begangen. Insbesondere dafür werden wir Schwerpunktbereiche bei der Staatsanwaltschaft einrichten.

Bei der Staatsanwaltschaft Hamburg werden Straftaten gegen Personen, die aufgrund ihrer sexuellen Ausrichtung gezielt Opfer von bi-, homo- und intersexuellen- sowie transgenderfeindlichen Gesinnung geworden sind, in einer darauf spezialisierten und erfahrenen Abteilung bearbeitet. In der Justizbehörde wurde auch die Koordinierungsstelle „OHNe Hass“ eingerichtet. Deren Aufgabe ist es, zusammen mit allen relevanten Stellen, insbesondere Medienunternehmen, NGOs und Strafverfolgungsbehörden, das Anzeigeverhalten bei Hasskriminalität im Internet zu verbessern und die Täter effektiver zu verfolgen.

Wir setzen in dem Bereich in erster Linie auf Maßnahmen zur Prävention und gesellschaftliche Sensibilisierung, denn wenn die Strafverfolgungsbehörden gebraucht werden ist im Vorfeld bereits einiges schief gelaufen. Leider sind Hassverbrechen natürlich bittere Realität. Besonders geschultes Personal, ob bei der Polizei, den Behörden oder der Staatsanwaltschaft halten wir daher für ein sinnvolles Instrument.

Die Verteidigung einer freien, offenen und toleranten Gesellschaft ist für die FDP eine ganz zentrale Aufgabe! Vor diesem Hintergrund treten wir jeder Form von Gewalt, Ausschluss und Diskriminierung von Angehörigen der LSBTI-Szene entschlossen entgegen. Die Einrichtung einer Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft haben wir insoweit nicht geplant. Dennoch haben wir konkrete Vorschläge, um die aufgezeigte Problemlage zu bekämpfen. Unsere konkreten Forderungen in dieser Hinsicht hat unser Sprecher für LSBTI, Dr. Jens Brandenburg, wie folgt formuliert: „Den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität wollen wir fest im Grundgesetzes verankern. Der zunehmenden Gewalt gegen gleichgeschlechtliche Paare treten wir geschlossen entgegen. Kein Mensch darf aufgrund seiner sexuellen oder geschlechtlichen Identität verfolgt oder angegriffen werden. Zudem muss sich die Bundesregierung im Ministerrat der EU endlich für eine europaweite Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen einzusetzen.“
Siehe dazu hier.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht