Der rechtliche Diskriminierungsschutz bedarf der praktischen Umsetzung in der Rechtsprechung durch die Gerichte. In Fachdebatten wird immer wieder kritisiert, dass Richter*innen als Gruppe „soziodemografisch nicht über die Erfahrungsbreite der Bevölkerung verfügen“ (Susanne Baer, Bundesverfassungsrichterin) und dass eine grundlegende Sensibilität für die Themen Diskriminierung und Vielfalt kein fester Bestandteil der Aus- und Weiterbildung sind.
- Welche Schritte werden Sie ergreifen, um die Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt in der Richter*innenschaft zu vergrößern?
- Wie werden Sie die Auseinandersetzung mit den Themen Vielfalt, Diskriminierung und rechtlicher Diskriminierungsschutz als Bestandteil der Richter*innenaus- und -weiterbildung verankern?
- Bei der Strafzumessung finden gemäß § 46 Abs. 2 StGB die Beweggründe und die Ziele von Täter*innen Betrachtung. Werden Sie sich für eine Dokumentation und Evaluation der Anwendung dieser Strafzumessungsregel in Prozessverläufen in Hamburg einsetzen?
CDU | SPD | GRÜNE | DIE LINKE | FDP | AfD | |
Bewertung insgesamt |
Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet. |
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Im Laufe der Jahre hat sich die personelle Besetzung der Gerichte und der Staatsanwaltschaft verändert. Insbesondere der Frauenanteil ist so stark gestiegen, dass das Geschlechterverhältnis nahezu ausgeglichen ist. Durch die Einstellungsoffensive der letzten Jahre ist das Personal an den Gerichten im Durchschnitt auch jünger geworden. Bei der Auswahlentscheidung stehen die zuvor in der Ausbildung erbrachten Leistungen im Mittelpunkt und vor allem danach bestimmt sich die Zusammensetzung des Personals an den Gerichten. Für unsere Richter/innen gehört die Teilnahme an Fortbildung zum Selbstverständnis. Zusätzlich haben wir in Hamburg im Richtergesetz eine Fortbildungspflicht für Richter/innen normiert. Das dient der Sicherung der Qualität unserer Justiz. Das stadteigene Fortbildungsangebot wird fortlaufend aktuellen Bedarfen angepasst. Beispielsweise für den Bereich des Familienrechts wird derzeit ein Fachkonzept Familienrecht entwickelt, das einen ganzheitlichen Ansatz und keinen rein juristischen Ansatz verfolgt. An den Hochschulen hat sich im Bereich der Schlüsselkompetenzen ein sehr breites Angebot etabliert, das beispielsweise auch Diversity-Kompetenz und Gender-Aspekte berücksichtigt. Hier haben sich die Hochschulen wesentlich weiterentwickelt. Davon profitieren die Studierenden auch in ihrem späteren Beruf. Die Justiz ist unabhängig. Urteile der Gerichte und damit auch der Strafgerichtsbarkeit sind individuelle und sensible Angelegenheiten. Zudem ist es uns wichtig, dass die Justiz arbeitsfähig ist, möglichst schnell entscheidet und damit für Rechtssicherheit sorgt. Daher werden wir sie nicht mit zusätzlichen justizfernen Aufgaben betrauen. Die Auswertung von Urteilen und die denkbaren Schlüsse, die man daraus ziehen kann ist eine Aufgabe der Wissenschaft. |
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Wer Richter*in oder Staatsanwält*in werden möchte, muss überdurchschnittliche juristische Fähigkeiten nachweisen können. Von Nachwuchskräften für den höheren Justizdienst werden u.a. aber auch besondere Aufgeschlossenheit und Flexibilität erwartet. Wichtig ist das Verständnis für soziale Belange sowie Einfühlungsvermögen. Es geht nicht nur um Examensnoten, sondern um Fähigkeiten, Recht in einer vielfältigen Gesellschaft zu sprechen. |
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In der Tat rekrutiert sich die Richter*innenschaft aus einer soziodemographisch relativ homogenen Gruppe. In Hamburg steht in den kommenden Jahren eine Pensionierungswelle bevor, die Neueinstellungen erforderlich machen wird. Das Bewerbungsverfahren sollte dabei derart geöffnet werden, dass interkulturelle und soziale Kompetenzen der Bewerber*innen stärker als bisher als besondere Qualifikation für die Richter*innenschaft verstanden werden sollten. |
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1.: Die FDP ist generell eine Partei, die sich für Chancengleichheit einsetzt. So forderten wir bereits im Wahlprogramm zur Bundestagswahl absolute Chancengleichheit für Männer und Frauen und das Schaffen von Bedingungen, die einen Zugang zu jedem gewünschten Arbeitsplatz ermöglichen (siehe Forderung 84-1 aus dem Bundestagswahlprogramm). Diese Haltung gilt gleichermaßen für den Zugang zur Justiz, wo wir stetig für Modernisierungen kämpfen, die einen Zugang zu entsprechenden Stellen für jeden ermöglichen. |
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Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. |