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Verwaltung als Schnittstelle zu den Bürger*innen

Die Entscheidungen und das Verhalten von Verwaltungen haben einen großen Einfluss auf das Leben von Menschen. In Studien und in der Antidiskriminierungsberatung wird regelmäßig von Diskriminierungserfahrungen im Kontakt mit staatlichen Stellen berichtet. Gleichzeitig fällt es Betroffenen gerade in diesem Lebensbereich schwer, ihre Rechte einzufordern.

  1. Welches Konzept verfolgen Sie, um einen diskriminierungssensiblen Umgang der Verwaltung in ihren Abläufen und Strukturen sowie in der Interaktion mit den Bürger*innen sicherzustellen?
  2. Wo sehen Sie Regelungsbedarfe und welche konkreten Maßnahmen planen Sie in der kommenden Legislatur?
  3. Werden Sie ein Beschwerdemanagement für Diskriminierung einführen? Wie wird dieses sicherstellen, dass konkrete und qualifizierte Ansprechpartner*innen zur Verfügung stehen? Wie werden Sie dafür Sorge tragen, dass das Verfahren transparent ist, bei allen Verwaltungen und Behörden mit direktem Kund*innenkontakt eingeführt wird und die Bürger*innen hiervon Kenntnis erhalten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Diskriminierungsfreier Umgang sowohl innerhalb der Verwaltung als auch im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern gehört zum Selbstverständnis der FHH unter dem jetzigen Senat. Hierzu tragen in die Ausbildung integrierte Maßnahmen sowie die zahlreichen zentralen und dezentralen Fortbildungsangebote für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt bei. Diesen Weg wollen wir konsequent fortsetzen. Hierzu gehört sowohl die kritische Begleitung sowie auch der externe Blick von Menschen außerhalb der Verwaltung. Im Bereich der Interkulturalität sind hierbei insbesondere der Integrationsbeirat, die Integrationszentren und viele weitere Interessensvertretungen wichtige Begleiter, mit denen ein intensiver Austausch erforderlich ist. Daneben ist es von großer Bedeutung, dass konkreten Beschwerden nachgegangen und abgeholfen wird. Zu den von uns unterstützten zentralen Ansätzen des Senates in der Antidiskriminierungsstrategie gehören daher ein niedrigschwelliges Beschwerdemanagement sowie die Sicherstellung unabhängiger Beratungsangebote. Bei der seit 2014 von der BASFI finanzierten unabhängigen Antidiskriminierungsstelle „amira“ können sich Menschen mit einer Diskriminierungserfahrung beraten lassen und werden bei Beschwerden, rechtlichen Schritten oder anderen Interventionen unterstützt. Probleme und Diskriminierungsfälle sollen dort aufgegriffen und bearbeitet werden, wo sie geschehen. Die Behörden sind verpflichtet, Diskriminierungsfällen jeglicher Art vorzubeugen, ggf. zu intervenieren und im Einzelfall an die zuständige Stelle zu verweisen.

Bei Führungskräften und Beschäftigten, die im Rahmen ihrer Arbeit mit Bürger*innen in Kontakt stehen, werden schon intensiv heute in den Bereichen zu Interkulturelle Kompetenz und Antidiskriminierung sensibilisiert und qualifiziert. Die Behörden sind verpflichtet, ein niedrigschwelliges Beschwerdemanagement vorzuhalten und Diskriminierungsvermutungen nachzugehen. Diesen Ansatz wollen wir weiterführen und durch die Einrichtung einer Landesantidiskriminierungsstelle erweitern. Darüber hinaus wollen mit der Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, sich gegen ungerechtfertigte Benachteiligungen im Kontakt mit öffentlichen Stellen effektiv zur Wehr zu setzen.

Als Opposition kann DIE LINKE das nicht selbst sicherstellen. Aber sie wird den Senat weiter dazu drängen und versuchen, Öffentlichkeit für dieses Anliegen zu schaffen. Dabei sind wir immer für Einzelpersonen oder Gruppen ansprechbar und werden auf ihre Hinweise hin aktiv. Andererseits prüfen wir weiterhin selbstständig die Verwaltung und ihre Abläufe darauf, ob sie barriere- und diskriminierungsfrei arbeiten. Unsere Arbeitsgemeinschaften „Queer“, „Inklusion“ und „Migration“ arbeiten seit langem kontinuierlich zu Diskriminierung, Solidarität und Empowerment. Dank ihrer Vernetzungen können wir auch in Zukunft die Interessen der von Diskriminierung betroffenen Menschen gemeinsam mit ihnen vertreten.
Konkret stellen wir immer wieder Schwierigkeiten und Widerstände bei der Umsetzung von Vorgaben fest, bspw. wenn Menschen den Eintrag zu ihrem Personenstand im Bürgeramt ändern wollen. Zwar ist insgesamt eine gewachsene Akzeptanz von Schwulen und Lesben feststellbar, aber wir erfahren immer wieder von Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt z.B. gegen Trans- und Interpersonen oder HIV-positive Menschen. Hier werden wir weiterhin Einzelfälle, sowie strukturelle Probleme aufklären, öffentlich machen und ggf. eine parlamentarische Debatte anstoßen.
Einführen können wir ein Beschwerdemanagement als absehbare Oppositionspartei nicht. Andererseits unterliegen wir dafür nicht vorgeschobenen, oft nur vermeintlichen Sachzwängen. Deshalb können wir viel enger und unbefangener als Regierungsparteien mit von Diskriminierung betroffenen Menschen und ihren Organisationen zusammenarbeiten und deren Wünsche und Vorschläge aufnehmen. Daraus kann ein Konzept für ein Beschwerdemanagement entstehen, das den Bedürfnissen der Betroffenen tatsächlich entspricht und das DIE LINKE dann in den parlamentarischen Prozess einbringen kann.

Der Staat hat beim Kampf gegen Diskriminierungen Vorbildfunktion. In Bezug auf Diskriminierungen durch die Verwaltung sehen wir vor allem die Antidiskriminierungsbüros als Teil der Lösung. Besonderen Regelungsbedarf sehen wir im Bereich des Beschwerdemanagements. Wir wollen daher dort ansetzen und Hürden abbauen, die bisher verhindern, Fehlverhalten zur Sprache zu bringen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Landesverwaltung als Arbeitsgeberin

Die Hamburger Verwaltung ist eine große Arbeitgeberin. Als solche ist sie für einen effektiven Diskriminierungsschutz ihrer Mitarbeiter*innen und für die Chancengleichheit von Bewerber*innen verantwortlich. Damit hat sie eine Vorbildfunktion für andere Arbeitgeber*innen.

  1. Wie beurteilen Sie die aktuelle Qualität des Diskriminierungsschutzes für Mitarbeiter*innen der Hamburger Verwaltung und Landesbetriebe?
  2. Welche Schritte planen Sie, um die Schutzgebote und weiterführenden Handlungsmöglichkeiten wie Positive Maßnahmen, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) angelegt sind, umzusetzen?
  3. Werden Sie AGG-Beschwerdestellen in den Landesverwaltungen und -betrieben flächendeckend einrichten und ihre Arbeit evaluieren?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die Förderung von Vielfalt und damit einhergehend der Schutz vor Diskriminierung bilden unter dem jetzigen Senat einen Schwerpunkt im Handeln der FHH als Arbeitgeberin.
So hat sich die FHH als Arbeitgeberin bereits seit vielen Jahren die interkulturelle Öffnung der Verwaltung zum Ziel gesetzt. Dies beinhaltet Strategien der Antidiskriminierung, die Stärkung der interkulturellen Kompetenzen der Beschäftigten in der Fortbildung und nicht zuletzt die Einstellung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund in den Ausbildungsgängen der Stadt. Die FHH befasst sich intensiv mit der Gleichstellung von Frauen und Männern und hat auf der Grundlage des Gleichstellungsgesetzes von 2015 die Themen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Veränderung der Dominanz von Geschlechtern in bestimmten Berufsgruppen und vor allem das Thema „Frauen in Führung“ neu akzentuiert und durch verbindliche Gleichstellungspläne in den Behörden und Ämtern vorangetrieben. Ebenso stehen die verschiedenen Bedürfnisse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit einer Behinderung sowie unterschiedlichen Altersgruppen im Fokus. Der nächste wichtige Schritt in der Diversity-Politik der FHH wird es sein, weitere Diversity Dimensionen einzubeziehen, für den Nutzen eines ganzheitlichen Diversity-Ansatzes in den Behörden und Ämtern noch mehr Bewusstsein zu schaffen, konkrete Handlungsfelder zu erschließen und so noch mehr dazu beizutragen, dass alle Menschen gleiche Chancen auf Teilhabe und freie Entfaltung haben. Wir wollen den eingeschlagenen Weg konsequent fortsetzen und ausbauen. (vgl. auch Antwort 2.1; unabhängige Antidiskriminierungsstelle „amira“)

Mit der Erarbeitung einer Diversity-Mainstreaming-Strategie und durch die Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes wollen wir den Schutz vor Diskriminierungen für Mitarbeiter*innen der Stadt Hamburg weiter steigern.

Auf dem Papier (bzw. im Intra-/Internet) gibt es einige gute Ansätze und Hinweise zu Erscheinungsformen von Diskriminierungen und zur Gegenwehr. Noch wichtiger ist die Beschäftigung mit dem Thema in den einzelnen Abteilungen und Sachgebieten. Hier ist es Aufgabe der Verantwortlichen, sich selbst schlau zu machen und die Beschäftigten zu sensibilisieren und ggfs. auch bei diskriminierenden Äußerungen und/oder Taten einzuschreiten. Gemeinsam mit den Personalräten und Gewerkschaften sollten Handlungspläne entwickelt werden, soweit sie noch nicht vorhanden sind.
Da es bisher nur in einigen Behörden und Ämtern Beschwerdestellen nach dem AGG gibt, muss für alle Bereiche sichergestellt werden, dass die Beschäftigten sich direkt und auf kurzem Weg an eine Beschwerdestelle wenden können. Diese sollte möglichst in jedem Bereich vorhanden sein. Allerdings kann es im Einzelfall (z.B. bei kleinen Arbeitsbereichen) auch erforderlich sein, dass Beschäftigte sich im ersten Schritt an Stellen außerhalb ihres Bereiches wenden können.

Aus unserer Sicht gibt es in allen Verwaltungsbereichen eine Antidiskriminierungsstelle, die sich effektiv um den Diskriminierungsschutz der Mitarbeitenden kümmert. Wie die jeweilige Umsetzung aussieht, kann pauschal nicht beantwortet werden. Darüber hinaus ist die Gleichstellungsbeauftragte des Landes auch für Bedienstete der Hamburger Verwaltungen ansprechbar.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Landesverwaltung als Diversity-Vorbild

Die Landesverwaltung ist nicht nur Ansprechpartner*in für die Bürger*innen sondern setzt sich auch aus ihnen zusammen. Wenn einzelne Bevölkerungsgruppen wenig repräsentiert sind oder schwer in höhere Positionen aufsteigen können, fehlen wichtige Vorbildfiguren, die zugleich die Normalität von Zugehörigkeit ausdrücken. Als große Arbeitgeberin steht die Landesverwaltung Hamburgs in der Verantwortung, proaktiv auf eine entsprechende Diversität in der Landesverwaltung hinzuwirken. Diesbezüglich wurden schon einige Konzepte z.B. im Bereich Ausbildung mit der Kampagne „Wir sind Hamburg – Bist du dabei“ implementiert.

  1. Was sind die Eckpunkte Ihres ministerienübergreifenden Diversity Mainstreaming Konzeptes?
  2. Welche konkreten Maßnahmen haben Sie für diversitätsbewusste Veränderungen in den Verwaltungsstrukturen vorgesehen?
  3. Werden Sie in der Landesverwaltung und den Landesbetrieben anonymisierte Bewerbungsverfahren einführen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ziel des Diversity Managements ist, die unterschiedlichen individuellen Fähigkeiten als Mehrwert zu erkennen und Unterschiede nicht als Defizite, sondern die verschiedenen Erfahrungshintergründe als Vorteil zu verstehen. Neben den Kerndimensionen von Diversity im AGG werden im Diversity Managment der Stadt noch weitere individuelle Dimensionen wie etwa Einkommen, Familienstand oder Elternschaft betrachtet, um diesbezügliche Benachteiligungen zu verdeutlichen und zu vermeiden. Unser Ziel ist, dass Frauen in der Verwaltung, insbesondere in Führungsfunktionen, in gleichem Umfang vertreten sind wie Männer. In den letzten Jahren konnte der Frauenanteil in höheren Besoldungsgruppen kontinuierlich gesteigert werden. Auch gilt es, die interkulturelle Öffnung der Verwaltung kontinuierlich zu erweitern und durch gezielte Fortbildung die interkulturelle Kompetenz von Führungskräften zu stärken und die Einstellungen von jungen Menschen mit Migrationsanteil zu erhöhen. Im Rahmen der o.g. Kampagne konnte der Ausbildungsanteil auf 20 % gesteigert werden. Bewusstseinsstärkung und mehr Offenheit sind Ziel des Bereichs Sexuelle Orientierung/Identität – der hierzu im Jahr 2017 beschlossene Aktionsplan war ein wichtiger Schritt. In Folge der gesetzlichen Einführung der Option „divers“ verwendet die FHH in ihren Stellenausschreibungen den Zusatz „m/d/w“. Es gilt, eine diskriminierungsfreie, aber gendersensible und migrationsfreundliche Personalpolitik zu betreiben, welche die Förderung von Bewerbungen von Frauen und Männer in unterrepräsentierten Arbeitsbereichen beinhaltet, ebenso wie Bewerbungen von jungen Menschen mit Migrationshintergrund. Im Rahmen seiner Diversity-Strategie hat sich der Senat daher nach erfolgter Prüfung bewusst gegen anonymisierte Bewerbungsverfahren entschieden.

Durch verschiedene Maßnahmen, wie etwa der der erfolgreichen Kampagne zur interkulturellen Öffnung der Verwaltung „Wir sind Hamburg! – Bist Du dabei? konnte der Anteil der Beschäftigten im öffentlichen Dienst mit Migrationshintergrund Stück für Stück gesteigert werden. Diesen Ansatz möchten wir weiterführen und wo möglich um weitere Diversity-Dimensionen erweitern. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit der Verwaltung eine Diversity-Mainstreaming-Strategie erarbeiten, die eine fortlaufende Überprüfung von Verwaltungsprozessen und – dort wo sie sinnvoll einsetzbar sind – auch weitergehende Maßnahmen wie anonymisierte Bewerbungsverfahren enthält.

Als kleine Oppositionspartei haben wir bisher noch nicht die Kapazitäten gehabt, um ein umfangreiches Diversity Mainstreaming Konzept zu entwickeln. Anonymisierte Bewerbungsverfahren werden von uns begrüßt, da sie zumindest in der ersten Phase eines Personalauswahlverfahrens zu mehr Chancengleichheit beitragen.

Die Landesverwaltung muss in Bezug auf Diversity Management Chancengerechtigkeit sicherstellen. Wobei wir Einstellungen oder Beförderungen aufgrund fester Quoten grundsätzlich ablehnen. Diversity bedeutetet für uns die Anerkennung, Respektierung und Wertschätzung aller Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung, ihrem Lebensalter, ihrer physischen oder psychischen Fähigkeiten oder anderer Merkmale. Die Vielfalt aus allen Menschen mit ihren Stärken und Schwächen macht unser Land einzigartig. Diese Vielfalt sollte sich auch in den Ministerien widerspiegeln. Diskriminierungen im Bewerbungsprozess wollen wir abbauen, wobei wir anonymisierte Bewerbungsverfahren nicht für zielführend halten. Ebenso oft, wie es aufgrund von Vorurteilen ungerechtfertigte Ablehnungen gibt, stellen weitsichtige Vorgesetzte Menschen „trotz“ ihrer persönlichen Umstände ein, um Chancen zu bieten. Wir bauen hier auf eine Sensibilisierung von Führungskräften für die Gefahr der Diskriminierung und entsprechende Fortbildungen. Darüber hinaus wollen wir mit einem umfangreichen Personalentwicklungskonzept dafür sorgen, dass Führungsarbeit in der Verwaltung moderner und zeitgemäßer wird. Dazu zählt auch die individuelle Arbeit mit den Mitarbeitern und situative Führungskompetenz.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Verwaltung als Auftraggeberin und Vertragspartnerin

Die Freie und Hansestadt Hamburg ist eine bedeutsame Auftrag- und Fördermittelgeberin, beispielsweise in den Bereichen Infrastruktur, Wohnungsbau, Forschung, Soziale Hilfen und Kultur. Durch die Gestaltung von Ausschreibungen, Förderrichtlinien, vertragliche Rahmenbedingungen etc. kann der Stadtstaat Anreize zur Umsetzung und Sicherstellung eines wirksamen Diskriminierungsschutzes auf Seiten der Auftragnehmer*innen und Fördermittelempfänger*innen setzen.

Werden Sie Aspekte des Diskriminierungsschutzes im Hamburger Vergabegesetz sowie in Förderrichtlinien und Ausschreibungen verankern?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die vergaberechtlichen Bestimmungen und Förderrichtlinien der Stadt sind regelmäßig auf mögliche Anpassungsbedarfe hin zu überprüfen. Hinsichtlich der Frage möglicher Erweiterungen ist dabei insbesondere auch deren rechtliche Umsetzbarkeit und Justiziabilität zu berücksichtigen.

Im Zuge der Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes wird auch zu prüfen sein, in wieweit die bestehenden (landesrechtlichen) Regelungen geeignet sind, auch im Bereich von Auftragnehmer*innen der Stadt Hamburg für einen effektiven Diskriminierungsschutz zu sorgen.

Durch das Vergabegesetz sind die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bereits in das Vergaberecht einbezogen. Das ILO-Übereinkommen 111 verbietet die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.
Das große Defizit besteht unseres Erachtens in der Kontrolle der Einhaltung dieser und anderer Vorschriften, wir fordern daher die Errichtung einer Kontrollstelle beim Amt für Arbeitsschutz, die die Einhaltung der sozialen Bestimmungen des Vergabegesetzes in Zusammenarbeit mit der beauftragenden Behörde überwacht. Auch muss die Höhe der finanziellen Sanktionen bei Verstößen dringend angepasst werden: Die Sanktionierung ist derzeit auf 5% der Auftragssumme gedeckelt, bei Aufträgen die im Wesentlichen aus Personalkosten besten (z.B. Gebäudereinigung, Sicherheitsdienste) ist dies nicht abschreckend.

Wir Freie Demokraten stehen für einen schlanken Staat und den Abbau unnötiger Bürokratie. Wir setzen uns für ein Vergabegesetz ein, dass ohne vergabefremde Kriterien auskommt. Die Berücksichtigung von Diskriminierungsschutz ist für uns ein vergabefremdes Kriterium und hat nichts mit der einzukaufenden Leistung zu tun. Darüber hinaus stellt sich für uns die Frage, in welcher Form Unternehmen einen entsprechenden Diskriminierungsschutz nachweisen sollen. Das gleiche gilt für Förderrichtlinien. Die Standards im Diskriminierungsschutz sollen durch das Engagement und den Einsatz der Betroffenen entstehen, die sich vor Ort in ihren Betrieben für ein faires Miteinander einsetzen. Hamburg kann über entsprechende Programme die Betroffenen unterstützen und für die Gefahr der Diskriminierung sensibilisieren. Die Einbeziehung solcher Themen in allgemeine Verwaltungsabläufe wie das Vergabewesen führt automatisch zu einer Diskriminierung kleinerer Betriebe, die sich die dafür notwendige Dokumentation z.B. im Diskriminierungsschutz nicht leisten können.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Gendergerechte und inkludierende Sprache in Verwaltungsdokumenten

In Verwaltungsdokumenten wird eine Sprache, die alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigt, nicht einheitlich angewendet.

Wie werden Sie die durchgängige Verwendung einer inkludierenden Sprache in Verwaltungsdokumenten sicherstellen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Der SPD geführte Senat hat sich verpflichtet, möglichst barrierefrei und in leichter Sprache zu kommunizieren. Grundlage hierfür ist das Hamburgische Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG)
Hierzu gilt es, die laufende Praxis auf Anpassungsbedarfe zu überprüfen und einer kritischen Analyse zu unterziehen. Allgemeine Leitlinien können hierbei ein Instrument sein, ein einheitliches Vorgehen sicherzustellen. Hinsichtlich einer inkludierenden Sprache werden derzeit in einer behördenübergreifenden Arbeitsgruppe entsprechende Vorschläge, die sich auch an der Praxis in anderen Kommunen und Ländern orientieren, entwickelt.

§ 11 des Hamburgischen Gleichstellungsgesetzes (HmbGleiG) regelt die Sprache: „Insbesondere in Rechts- und Verwaltungsvorschriften, bei der Gestaltung von Vordrucken und in amtlichen Schreiben der Dienststellen ist der Grundsatz der sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu beachten. Das Nähere regelt eine Verwaltungsvorschrift.“ Uns Grünen war es immer ein Anliegen, Sprache diskriminierungsfrei und inklusiv zu gestalten – auch in Verwaltungsdokumenten fordern wir eine geschlechtergerechte und leicht verständliche Sprache. Mit der neuen Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung regeln wir, dass Menschen auf Verlangen Dokumente, insbesondere Bescheide in leichter Sprache erläutert oder schriftlich zur Verfügung gestellt bekommen.

Schon in den 90er Jahren war die Sprache ein Thema der Gleichstellung(sbeaufragten) in der Hamburger Verwaltung. 2001 wurde eine Richtlinie zu einer frauenfreundlichen Sprache entwickelt, die allerdings nicht wirklich „gelebt“ wurde. Deshalb gilt es eine verbindliche Richtlinie für eine gendergerechte und inkludierende Sprache für Hamburg Verwaltung vorzugeben und vorzulegen. Denn auch hier gilt: Papier allein reicht nicht, auch im täglichen Umgang kann Sprache ausgrenzend sein. Deshalb ist die Sensibilisierung ebenso wichtig wie die Vorbildfunktion der Vorgesetzten.

Verwaltungssprache sollte für jede Bürgerin und Bürger verständlich sein, insbesondere dann, wenn die Bürgerin oder Bürger Adressat eines Schriftstücks ist. Darüber hinaus sehen wir keinen weiteren sprachlichen Regelungsbedarf.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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