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Wissen über Diskriminierung

Für eine zielgerichtete Antidiskriminierungspolitik und -arbeit ist ein fundiertes empirisches Wissen über Diskriminierung unabdingbar. Für Hamburg gibt es aktuell nur wenige Studien und / oder Statistiken. Wichtige Fragen, wie die folgenden, können damit nur zum Teil beantwortet werden:

  • Wo, in welcher Form und warum erleben Menschen in Hamburg Diskriminierung?
  • Welche diskriminierenden Praxen und Strukturen existieren in konkreten Lebensbereichen wie Arbeit, Gesundheit, Bildung, Behörden – bezogen auf welche Merkmale?
  • Was wissen von Diskriminierung Betroffene über ihre Rechte und wie nutzen sie diese?
  • Wie gut funktioniert der faktische Zugang zu einem rechtlichen Diskriminierungsschutz?
  • Wie gehen Hamburger Gerichte mit Klagen wegen Diskriminierung um?
  1. Wie werden Sie vorgehen, um fundierte Informationen als Grundlage der eigenen Politik zu erhalten?
  2. Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden Sie setzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Uns ist es wichtig, uns regelmäßig mit relevanten Akteurinnen und Akteuren über Diskriminierungen in sämtlichen Lebensbereichen auszutauschen. In den öffentlichen Ausschusssitzungen der Bürgerschaft werden auch immer wieder Themen aufgerufen, die sich mit diesen Fragen auseinandersetzen. In den Dokumenten der Bürgerschaft oder in Aktionsplänen oder Strategien des Senats, die öffentlich zugänglich sind, ist ebenfalls viel Wissen zusammengestellt. Insofern sehen wir für uns als Partei kein Informationsdefizit. Da wir Diskriminierungen in allen Lebensbereichen ablehnen, können wir insoweit keinen Schwerpunkt setzen. Da die Interessen und Spezialisierungen unserer Mitglieder und auch unserer Fachpolitikerinnen und -politiker vielfältig sind, können wir auch unserem Anspruch gerecht werden, über aktuelle Entwicklungen in sämtlichen Lebensbereich jederzeit gut informiert zu sein.

Eine gute Informationsgrundlage ist für eine nachhaltige Antidiskriminierungspolitik von großer Bedeutung. Studien zu den diversen Lebensrealitäten und zu Diskriminierungserfahrungen – etwa von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes – können wichtige Impulse für die Fortentwicklung der Antidiskriminierungspolitik liefern. Wir erhoffen uns von einer neuen Landesantidiskriminierungsstelle, dass durch diese zusätzliche Erkenntnisse zur Situation in Hamburg gewonnen werden.
Darüber hinaus hat die rot-grüne Koalition hat in der ablaufenden Legislaturperiode eine Überprüfung und Fortschreibung der Antidiskriminierungsstrategie des Senats in Auftrag gegeben. Deren Ergebnisse werden demnächst vorgelegt und bei der fachlichen Weiterentwicklung der Hamburger Antidiskriminierungspolitik eine wichtige Rolle spielen.

Es braucht eine umfassende gesellschaftliche Sensibilisierung für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Wissenschaftliche Studien zu Diskriminierungen bzw. gruppenbezogener Menschengfeindlichkeit werden gesichtet und beauftragt, Verbände und Vereinigungen als Expert_innen befragt und die Ergebnisse davon in die eigene Arbeit und Entscheidungsfindung einbezogen und publiziert.
Zudem haben wir in der Vergangenheit durch Schriftliche Kleine und Große Anfragen dazu beigetragen, Erscheinungen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sichtbar zu machen. Diese Arbeit werden wir auch in Zukunft fortsetzen. Es braucht mehr Studien auf Landesebene, die wir einfordern werden, Schulungen zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit von Behörden, Führungskräften, für Mitarbeiter_innen des Gesundheitswesens, der Polizei, der Staatsanwaltschaft, Schulen und Universitäten, Kindergärten, Kindertagesstätten. Wir werden uns für ein Hamburgisches Antidiskriminierungsgesetz einsetzen, das vor gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit Schutz bieten soll. Es braucht konkrete Ansprechpartner_innen in den verschiedenen Bereichen und Institutionen, die mit den verschiedenen Dimensionen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit geschult und vertraut sind und sichtbar sowie erreichbar für Betroffene auf Homepages oder öffentlichen Hinweisen zu den Bereichen und Institutionen sind.

1: Ein statistisches Berichtswesen ist aufgrund der hohen Individualität und Spezifizität von Diskriminierungserfahrungen nicht einfach aufzusetzen. An erster Stelle muss daher die individuelle Fallarbeit stehen.
2: Weiterhin bestehen die üblichen parlamentarischen Wege (beispielsweise Anfragen), um Licht auf etwaige Problematiken zu werfen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Antidiskriminierung

Das Wissen um individuelle Rechte und Handlungs- bzw. Unterstützungsmöglichkeiten ist in der Bevölkerung noch immer gering. Diskriminierung wird oftmals als eine individuelle moralische Verfehlung verstanden und die Thematisierung von Diskriminierung als Angriff gewertet. Auch fehlt in der Öffentlichkeit noch immer ein Verständnis für institutionelle und indirekte Formen von Diskriminierung. Eine gelebte Antidiskriminierungskultur ist eine Frage der Haltung: Offenheit, Perspektivwechsel, Selbstreflexion und Verantwortungsübernahme sind dabei wichtige Stichworte.

  1. Werden Sie eine Kampagne oder vergleichbare Formen der öffentlichkeitswirksamen Kommunikation zu den Themen Diskriminierung, Diskriminierungsschutz und Teilhabe umsetzen?
  2. Was werden deren zentrale Eckpunkte sein?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat gute Möglichkeiten, um im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit und bundesweiten Kampagnen auf ihre Arbeit und das AGG hinzuweisen. Sie hierin zu unterstützen oder diese zu stärken, fände die SPD gut.

Dass Öffentlichkeitsarbeit beim gesellschaftlichen Umgang mit Vielfalt eine wichtige Rolle spielt, zeigt sich in Hamburg z.B. an der erfolgreichen Kampagne zur interkulturellen Öffnung der Verwaltung „Wir sind Hamburg! – Bist Du dabei?“. Wir wollen diesen Weg weitergehen und die Themen Vielfalt, Teilhabe und Antidiskriminierung in der Öffentlichkeit positiv besetzen. Von der neuen Landesantidiskriminierungsstelle erhoffen wir uns hierbei wertvolle Impulse.

Wir weisen weiterhin in sämtlichen Veranstaltungen und Publikationen auf den gesellschaftlichen Hintergrund, die institutionelle Verankerung und die Verankerung in der Wissensproduktion von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit hin und wirken durch verschiedene Maßnahmen (z. B. Pressemitteilungen, kleine oder große Anfragen oder Anträge sowie Veranstaltungen, Broschüren) öffentlichkeitswirksam auf die Wissensproduktion und politische Bildung dazu hin.

1: Ein Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Antidiskriminierung ist grundsätzlich denkbar. Im Zusammenspiel mit Behörden und Experten aus der Zivilgesellschaft müsste ein entsprechender Ansatz erarbeitet werden.
2: Zu einem Schwerpunkt ist zu diesem Zeitpunkt keine Angabe möglich.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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