Sensibilisierung von Lehrer*innen für Vielfalt und gegen Diskriminierung

Lehrer*innen kommt bei Diskriminierungen in der Schule eine entscheidende Rolle zu. Einerseits können sie selbst für Diskriminierungen verantwortlich sein, andererseits ist es ihre Aufgabe, Schüler*innen für Diskriminierung zu sensibilisieren, sowie bei konkreten Diskriminierungen zwischen Schüler*innen verbindlich und zugleich konstruktiv einzuschreiten.

  1. Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass Lehrer*innen im Rahmen ihrer Hochschulausbildung Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität vermittelt werden?
  2. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität von Lehrer*innen kontinuierlich im Rahmen von zertifizierten Fortbildungen gestärkt werden und Anreizstrukturen für eine Teilnahme ausbauen?
  3. Werden Sie sich dafür einsetzen, die Diversität auf Seiten der Lehrer*innen explizit zu fördern und zu erhöhen, um die Vielfalt innerhalb der Bevölkerung abzubilden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Interkulturalität ist seit 2001 als prioritäres Thema in der Lehrerbildung unter der Bezeichnung „Umgang mit kultureller und sozialer Heterogenität“ verankert und wird sowohl in eigenständigen Veranstaltungen als auch als Querschnittsthema in den Modulen, die der Ausbildung in Unterrichtsfächern zuzurechnen sind, thematisiert. Es gehört zu den Regelaufgaben des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI), Lehrkräfte und Schulen bedarfs- und nachfrageorientiert bei allen in Schule auftretenden Erscheinungsformen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit Fortbildungsangebote zu machen. Es werden daher auch regelmäßig vom Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) Fachtagungen angeboten. Das Beratungsteam Menschenrechts- und Demokratiefeindlichkeit der LI unterstützt Schulen im Themenfeld Menschenrechts- und Demokratiefeindlichkeit. Das Beratungsteam bietet sowohl schulinterne als auch zentrale und externe Beratungs- und Fortbildungsangebote für Lehrer/-innen, Sozialpädagogen/-innen und Schulleitungen an Hamburger Schulen zu den unterschiedlichen Erscheinungsformen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit an. Es ist das explizite Ziel, den Anteil der pädagogischen Fachkräfte mit Migrationsgeschichte zu erhöhen. Eine direkte Ansprache in den migrantischen Communities erfolgt über das Hamburger Netzwerk „Lehrkräfte mit Migrationsgeschichte“. Zudem gibt es Stipendien für Lehramtsstudierende mit Migrationshintergrund.

2015 hat die gemeinsame Hochschul- und Kultusministerkonferenz eine gemeinsame Empfehlung zur Lehrer*innenbildung für Schulen der Vielfalt abgegeben. Hamburg hat dies in die Reform der Ausbildung umgesetzt. Bei der Ausgestaltung der Lehrer*innenbildung liegt ein weites Inklusionsverständnis zugrunde. Inklusionspädagogische Kompetenz ist damit essentiell für jede Lehrkraft an allen Schularten. Zukünftig werden die anschlussfähigen allgemeinpädagogischen und sonderpädagogischen Basiskompetenzen für den professionellen Umgang mit Vielfalt in der Schule weiterentwickelt. Diese Kompetenzen erfahren im Studium der Fachdidaktiken und Fachwissenschaften eine Konkretisierung und Vertiefung und werden in Praxisabschnitten analytisch und handlungsorientiert erprobt und reflektiert.
Des Weiteren stehen den Lehrkräften am Landesinstitut für Schulentwicklung und Lehrerbildung vielfältige Weiterbildungs-möglichkeiten zur Verfügung (https://li.hamburg.de/vielfalt/). Diese Arbeit unterstützen wir sehr und möchten sie weiter stärken.

Grundsätzlich vertreten wir das Konzept „Eine Schule für alle“, in der die Segregationen im heutigen Schulsystem aufgehoben werden. Unterfüttert wird unsere Position durch ein neues, inklusives Schulgesetz, das sich an der UN-Kinderrechts- und UN-Behindertenrechtskonvention orientiert. Die Implementierung dieses Gesetzes, die wir verfolgen, wird weitreichende Konsequenzen für das Schulwesen und damit auch für die entsprechende Ausbildung der Lehrer_innen haben. Weil im Ganztag einer inklusiven Schule, die Originalität und Vielfalt der Schüler_innenschaft ein positives Faktum ist, muss sich ihnen die Förderung durch die Pädagog_innen anpassen. In „einer Schule für alle“ lernen, spielen, arbeiten, leben Menschen verschiedenen Alters, verschiedener Milieus und Schichten und verschiedener Herkünfte gemeinsam. Sie bildet die Wirklichkeit unserer Gesellschaft getreu ab. Ihre Vielfalt und Kompetenzen sind zu stärken und auszubauen.
Zugleich sehen wir, dass die Ausbildung noch weiter hinsichtlich der Diversität und multiplen Diskriminierungslagen unserer Gesellschaft ausgebaut werden muss. Das Fort- und Weiterbildungsangebot soll bestärkt werden.
Zu diesem Ausbau gehört selbstredend auch, den Lehrberuf stärker für Menschen mit diversen Erfahrungen, Lebensläufen und Hintergründen attraktiv zu machen.

1 und 2: Der Umgang mit Vielfalt und Diskriminierungssensibilität sollten ein selbstverständlicher Teil der Lehramtsausbildung sein und sind es auch schon. Darüber können und sollen diese Kompetenzen jederzeit durch Fortbildungen erweitert werden können.
3: Wir setzen uns dafür ein, dass insbesondere der Anteil der Lehrkräfte mit Migrationshintergrund erhöht wird.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Beschwerdemanagement für Diskriminierung an Schulen und Hochschulen

Schulen und Hochschulen sind für Schüler*innen und Studierende in vielerlei Hinsicht vergleichbar mit einem Arbeitsplatz. Hier verbringen sie viel Zeit in sozialen Bezügen, die sie sich nur begrenzt aussuchen können. Anders als im Arbeitsbereich ist im Bildungsbereich die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Umfeldes weit weniger klar geregelt: Schulen verfügen in der Regel über keine expliziten Anlaufstellen und klar geregelten Verfahren – Betroffenen ist nicht bekannt, an wen sie sich wenden können und was die nächsten Schritte sind. Lehrer*innen sind in der Bewältigung oftmals auf sich gestellt. In Bereich der Hochschulen werden Anlauf- und Beratungsstrukturen teilweise gerade erst aufgebaut.

  1. Werden Sie die Schulbehörde und die Wissenschaftsbehörde anweisen, ein Beschwerdemanagement für Diskriminierung zu entwickeln?
  2. Wird die Einsetzung und Qualifizierung eine*s Antidiskriminierungsbeauftragte*n in jeder Schule und Universität verpflichtender Bestandteil des Beschwerdemanagements sein?
  3. Wie werden Sie sicherstellen, dass Schüler*innen und Eltern, Studierende und Mitarbeiter*innen von Bildungseinrichtungen wissen, an wen sie sich im Falle einer Diskriminierungserfahrung wenden können?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Eine Ansprechstelle existiert in Form des Fachreferenten des LI. Ebenso gibt es einen Beratungsdienst und Beratungslehrer, die in Fragen Antidiskriminierung geschult werden über die Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung am Landesinstitut für Lehrer_innenbildung und Schulentwicklung. Es gibt Opferschutzkräfte und mit der Gewaltpräventionsstelle eine Einrichtung, die die Schulen beraten. Darüber hinaus bestehen Unterrichtsmodule sowie Module im Rahmen des AGG. Hierzu wird auch mit außerschulische Kooperationspartner zusammengearbeitet. Zuletzt ist das Online-Programm „Gemeinsam Klasse sein“ gegen Mobbing an Schulen weiterentwickelt worden. Dieses bietet für die Jahrgangsstufen 5-7 digitale Lehrmaterialien an, um Mädchen und Jungen sowie Eltern und Lehrende für die Problematik zu sensibilisieren, um so Mobbing gar nicht erst entstehen zu lassen. Dabei kommen Filmclips zum Einsatz, die an Hamburger Schulen erstellt wurden. Sie vermitteln die Merkmale von Mobbing und Cybermobbing und unterstützen Schülerinnen und Schüler dabei, Regeln für ein respektvolles Miteinander zu erarbeiten. Damit die Schulungsunterlagen von den Bildungseinrichtungen gut genutzt werden, müssen die Lehrkräfte im Vorfeld geschult werden. Auf Schulebene werden Lehrkräfte qualifiziert und Ansprechpersonen für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte benannt, die bei Verdacht auf Mobbing zur Stelle sind. An allen Hamburgischen Hochschulen wird sich mit Antidiskriminierung auseinandergesetzt, Teilweise gibt es Beschwerdemechanismen an den Hochschulen wie an der Universität Hamburg für Studierende bei Verstößen gegen das AGG. Welche Weiterentwicklung in diesem Bereich sinnvoll ist, muss v.a. mit den Hochschulen geklärt werden. Wir können uns vorstellen, über aktuelle Entwicklungen und Bedarfe mit den Hochschulen ins Gespräch zu kommen.

Das wirksamste Beschwerdemanagement ist erst einmal die Prävention. Viele Hamburger Schulen haben hier erfolgreiche Konzepte entwickelt und setzen diese um. In ihrem jeweiligen Leitbild sind Richtlinien des Miteinanders formuliert, die explizit Diskriminierung sanktionieren. Jede Schulordnung beispielsweise kann konkrete Diskriminierungsverbote und Gleichstellungsgebote mit nach dem Schulrecht möglichen Sanktionen oder Ausgleichen für Benachteiligungen aufnehmen. Erfahrungsgemäß funktioniert die Kontaktaufnahme mit entsprechenden Beratungsstellen weitgehend gut. Eine Stelle für Beschwerdemanagement haben wir aktuell nicht vorgesehen, sind aber gerne zu Gesprächen hierzu bereit.
Die praktische Umsetzung eines Beschwerdemanagements an den Hamburger Hochschulen läuft bereits bzw. ist auf der Agenda. So gibt es beispielsweise an der Uni Hamburg eine Richtlinie gegen geschlechterbezogene Diskriminierung und sexuelle Gewalt. Diese ist die Arbeitsbasis für alle Verfahren und Regularien. Die Gleichstellungsbeauftragte fungiert als Ansprechperson, entsprechende Informationen sind für Betroffene zugänglich.

Die Beratungsstrukturen – und damit die Möglichkeit, sich bei Diskriminierung an fachkundige Stellen zu wenden – sind an den Hamburger Hochschulen sehr unterschiedlich ausgestaltet. Die Einrichtung eine*s Antidiskriminierungsbeauftragte*n an Hochschulen befürwortet DIE LINKE außerordentlich. Hier ist die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung aufgefordert Konzepte zu entwickeln und entsprechende Ressourcen bereitzustellen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass Vielfalt und Antidiskriminierung in die Ziel- und Leistungsvereinbarungen der Hochschulen aufgenommen wird. Bildungseinrichtungen müssen natürlich ihre Antidiskriminierungskonzepte und Anlaufstellen bewerben und offensiv anbieten.
Hinsichtlich des Beschwerdemanagements an Schulen hat DIE LINKE im Januar 2019 unter der Drucksachennummer 21/15857 einen Antrag in die Bürgerschaft eingebracht, sowohl Mobbing als Phänomen genauer zu erfassen – eine Maßnahme, die nach den erfassten Kriterien ausbaufähig ist – sowie eine unabhängige Beschwerdestelle einzurichten. Auch wenn die Bürgerschaft diesen Antrag abgelehnt hat, bleiben unsere Forderungen bestehen.

1 und 2: Aus unserer Sicht sind die bestehenden Beschwerde- und Beratungsstrukturen ausreichend.
3: In diesem Zusammenhang könnte an eine größere Informationskampagne gedacht werden. Auch spezielle Elternabende und Schülersprechstunden sind in diesem Kontext möglich.

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Diskriminierungsfreie und Vielfalt repräsentierende Lehr- und Lernmittel

Bisher enthält das Hamburger Schulgesetz (HmbSG) weder ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot für Lernmittel wie Schulbücher noch ein Zulassungsverfahren, das ihre Diskriminierungsfreiheit sicherstellt. Welche Lernmittel Verwendung finden, entscheidet der Lernmittelausschuss der Schule.

  1. Werden Sie ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot für Lernmittel im Hamburger Schulgesetz festschreiben und / oder ein Zulassungsverfahren einführen, das ihre Diskriminierungsfreiheit garantiert?
  2. Falls ja, wie werden Sie die Mitwirkung von gesellschaftlichen Gruppen, die Diskriminierung erfahren, sicherstellen?
  3. Wie werden Sie gewährleisten, dass die Perspektiven von gesellschaftlichen Gruppen, die Diskriminierung erfahren, in den Lernmitteln vorhanden sind?
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das Hamburger Schulgesetz schließt mit seinen Vorgaben schon jetzt Lernmittel aus, die diskriminieren könnten. Darüber hinaus orientieren sich die Hamburger Schulen am Praxisleitfaden zum Abbau von Diskriminierung in der Schule der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Darin heißt es: „Eine intensive Reflexion über die genutzten Unterrichtsmaterialien sowie die vorhandenen Unterrichtsinhalte kann aufzeigen, an welchen Stellen Diskriminierungsrisiken durch Materialien und Inhalte verstärkt oder sogar hervorgerufen werden. Die kritische Betrachtung von Lernmaterialien kann dabei auch gemeinsam mit den Schüler_innen erfolgen und somit Teil des Unterrichts werden.“ Hier wird auf das Praxisbeispiel der interkulturellen Büchersammlung an der Grundschule Mümmelmannsberg in Hamburg hingewiesen: Um die Vielfalt der Schüler_innenschaft sichtbar zu machen, hat sich diese Grundschule das Ziel gesetzt, diese Vielfalt auch im Lesestoff der Schulbücherei widerzuspiegeln. Ausgewählt wurden dazu Kinderbücher, die von nicht deutschen Autor_innen geschrieben und auf Deutsch übersetzt wurden oder zweisprachig erschienen sind. Die neu angeschafften Bücher wurden dabei wie alle anderen Bücher in die Regale einsortiert: Eine spezielle interkulturelle Bücherkiste hätte nur wieder jene Sonderstellung betont, die man bewusst vermeiden wollte. Empfehlenswert sind Kinderbuchlisten, die ihre Auswahl nach vorurteilsbewussten und inklusiven Kriterien getroffen haben. Im Internet finden Sie eine solche Liste für die Grundschule z. B. hier: http://www.situationsansatz.de/vorurteilsbewusste-kinderbuecher.html“

Auch die Nutzung von ausschließlich diskriminierungsfreien Lehr- und Lernmaterialien kann in der Schulordnung festgeschrieben werden. In die Schulordnung können auch konkrete Diskriminierungsverbote und Gleichstellungsgebote aufgenommen werden. Auch die Nutzung von ausschließlich diskriminierungsfreien Lehr- und Lernmaterialien kann in der Schulordnung festgeschrieben werden. Unseres Wissens nach, findet das auch statt. Was wir weiter stärken möchten, ist die politische Bildung, die auch Partizipationsmöglichkeiten erweitert. Das soll auch auf die Wahl der Lernmittel ausgeweitet werden.

Hinsichtlich der inklusiven Schule für alle ist die Diskriminierungsfreiheit und Diversität in den Lernmitteln ein wichtiger Baustein, um Lerninhalte für die gesamte Schulgemeinschaft attraktiv und ansprechend zu gestalten. Denn die Lernförderung der Kinder und Jugendlichen ist an ihren individuellen Voraussetzungen und Interessen zu orientieren. Diese Orientierung auf anderen Ebenen zu institutionalisieren ist eine Konsequenz eines inklusiven Schulgesetzes.

1, 2 und 3: Bisher besteht von unserer Seite diesbezüglich kein Zweifel an der Arbeit des Lehrmittelausschusses.

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Diskriminierungsfreie Aufgabenstellungen

An Schulen und Hochschulen kommt es immer wieder zu diskriminierenden Aufgabenstellungen. Teilweise wird hier mit abwertenden Begrifflichkeiten und Bezeichnungen gearbeitet, teilweise werden Stereotype und Vorurteile in der Aufgabenstellung wiederholt und verfestigt.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Personenkreise, die Prüfungsaufgaben erarbeiten, wie Fachreferent*innen und Aufgabensteller*innen, für Diskriminierungen sensibilisiert werden und entsprechende Weiterbildungen erhalten?

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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Eine entsprechende Sensibilisierung erfolgt sowohl während des Studiums als auch in den Fortbildungen. Siehe dazu die Antworten oben.

Ja. Das tun wir bereits mit vielfältigen Fort- und Weiterbildungen am Institut für Schulentwicklung und Lehrerbildung. Auch die Verwaltung erhält hier im Rahmen der Diversity-Strategie Weiter- und Fortbildungen.

Natürlich sind Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität in der Hochschullehre unerlässlich. Personen, die in der Hochschullehre tätig sind, sollten deshalb unbedingt durch entsprechende Fort- und Weiterbildung sensibilisiert.
Wie auch in den Lernmitteln sollen in der inklusiven Schule die Aufgabenstellungen diskriminierungsfrei und an der Diversität der Schüler_innenschaft orientiert sein. Dahingehend die Beteiligten zu sensibilisieren, zu schulen und zu unterstützen ist selbstverständlich.

Bisher gibt es keine Berichte oder Beschwerden zu Aufgaben mit diskriminierenden Inhalten. Sollte es zu solchen Beschwerden kommen, müssten die Aufgaben geprüft werden.

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Handhabung von Diskriminierungsfällen an Schulen

Diskriminierungsfälle an Schulen bleiben für die Verursacher*innen fast immer folgenlos und erfahren keine Aufarbeitung. Betroffene bekommen in der Regel keine individuelle Unterstützung, sondern bestenfalls eine Entschuldigung seitens der Schulleitung.

  1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass von Diskriminierung Betroffene eine Art „Täter-Opfer-Ausgleich“ erhalten?
  2. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Verursacher*innen sanktioniert werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das Hamburger Schulgesetz sieht schon jetzt im § 49 eine Reihe an Ordnungsmaßnahmen vor: schriftlicher Verweis, Ausschluss vom Unterricht oder Schulfahrt, Umsetzung in eine Parallelklasse und Überweisung in eine andere Schule beziehungsweise eine entsprechende Androhung dessen. Ergänzend hinzu können normverdeutlichende Gespräche, die Thematisierung des Konfliktes im Klassenrat, ein Täter-Opfer-Ausgleich, beispielsweise durch einen Entschuldigungsbrief, verpflichtende Beratungsgespräche sowie die Durchführung von Elterngesprächen durchgeführt werden. In besonders schlimmen Fällen kann auch der „Cop4you“ eingeschaltet werden und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.

Ja. Im Zuge der Diskussion zu einem Antidiskriminierungsgesetz wird auch der Schulbereich mitgedacht. Unser Augenmerk liegt aber weiter auf der Prävention. Also auf der Sensibilisierung im Vorwege, mit dem Ziel ein Schulklima zu erlangen, dass Diskriminierungen gar nicht erst entstehen lässt. Wenn es dennoch so weit gekommen ist, muss dies klar so benannt werden – gerade den beteiligten gegenüber.

Wir beantragten die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle im Januar 2019. Im Hinblick auf eine inklusive Schule stärken wir pädagogische Wege der Konfliktlösung. Wir sehen aber, dass für den Schutzraum, den Schule zur Persönlichkeitsentwicklung darstellt, es effektiven Schutz von Opfern geben muss. Wie Sanktionen konkret aussehen sollen, ist Teil eines Prozesses um die Handhabung von Diskriminierungsfällen. Die Verletzung der Werte des Grundgesetzes und des Paragraphen 2 des Hamburger Schulgesetzes, der die Erziehung zu Respekt, Toleranz, Humanität und Solidarität gebietet, sollen deutlich verfolgt werden.

1 und 2: Diskriminierung, insbesondere Mobbing, muss ernstgenommen werden. Es muss ganz genau hingeschaut werden, damit Mobbing gezielt mit wirksamer Prävention entgegengetreten werden kann. Vor der Sanktion muss immer an die Prävention gedacht werden.

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Inklusion und Bildungsgerechtigkeit

Vielfalt im Klassenzimmer ist Ziel und Realität zugleich. Kinder mit unterschiedlichen sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Zugehörigkeiten und Zuschreibungen kommen hier während einer prägenden Lebensphase zusammen. Wie Kinder diese Phase erleben, welche Möglichkeiten sie erhalten oder ihnen versagt bleiben, stellt die Weichen für ihr weiteres Leben.

  1. Inwiefern planen Sie, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Hamburger Schulgesetz umzusetzen?
  2. Inwiefern planen Sie, das Recht auf Gleichbehandlung des Grundgesetzes im Hamburger Schulgesetz umzusetzen?
  3. Wie stellen Sie sicher, dass der Bildungserfolg für alle Kinder trotz verschiedener Hintergründe und Fähigkeiten garantiert wird, insbesondere beim Zugang zu Schule und Schulübergängen, speziell dem ins Gymnasium?
  4. Wie stellen Sie sicher, dass Maßnahmen zur Förderbedarfsfeststellung diskriminierungsfrei erfolgen?
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Hamburgs Schulgesetz baut auf den Grundsätzen des Grundgesetzes auf und insofern ist das Recht auf Gleichbehandlung schon umgesetzt und wird an verschiedenen Stellen erwähnt.
Seit 2011 haben wir eine Vielzahl an Maßnahmen ergriffen, um den Bildungserfolg für alle Kinder sicherzustellen. Dies fängt bei der frühkindlichen Bildung an. Dazu gehört neben einer guten Fachkraft-Kind-Relation auch der zielgerichtete Ausbau unserer frühkindlichen Sprachförderangebote. Wir wollen hierzu die Kooperationen von Grundschulen mit Kitas vor allem in den Stadtteilen ausweiten, in denen es einen überdurchschnittlichen Sprachförderbedarf gibt. Darüber hinaus haben wir seit 2011 dafür gesorgt, dass alle Hamburger Schulen ihren Schülerinnen und Schülern eine kostenlose und qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung bieten. Mit den zusätzlichen Ganztagsangeboten haben Kinder und Jugendliche mehr Zeit zum Lernen, die wir künftig stärker für zusätzliche Lernangebote und Hilfe bei den Schulaufgaben nutzen werden. Um Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf besser zu unterstützen, werden wir künftig allen Grundschulen mindestens eine volle Stelle für eine Schulbegleitung zuweisen. Darüber hinaus werden wir die Zahl der zusätzlichen Lehrkräfte für die Förderung förderbedürftiger Kinder Schritt für Schritt um wenigstens 200 Stellen erhöhen. Schulen in sozial benachteiligten Stadtteilen haben besonders anspruchsvolle pädagogische Aufgaben. Deshalb bekommen diese Schulen schon jetzt deutlich mehr Lehrkräfte, um mehr Förderstunden, kleinere Klassen und eine nachhaltige Schulqualitätsentwicklung zu organisieren. Dieses Unterstützungsprogramm wollen wir weiter ausbauen. Zusätzlich wollen wir das Schulessen in diesen Schulen für alle Kinder kostenlos anbieten.

§ 1 des Schulgesetzes besagt: „Jeder junge Mensch hat das Recht auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Bildung und Erziehung und ist gehalten, sich nach seinen Möglichkeiten zu bilden. Dies gilt ungeachtet seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder einer Behinderung. Das Recht auf schulische Bildung und Erziehung wird durch ein Schulwesen gewährleistet, das nach Maßgabe dieses Gesetzes einzurichten und zu unterhalten ist.“
Damit der Bildungserfolg vom sozialen Hintergrund abgekoppelt wird, ist auch unser politisches Ziel. Aus unserer Sicht bieten die Stadtteilschulen hier großartige Arbeit, denn sie sind für alle Kinder da. Eine Gymnasialempfehlung sehen wir kritisch, weil ihre Aussagekraft begrenzt ist und viele Gymnasien anders ausgerichtet sind. Sinnvoller finden wir die konkrete Arbeit an den Schulen, die binnendifferenziert auf jedes Kind eingehen kann – entsprechend ihrer Möglichkeiten bis zum Abitur.

Unsere Vorstellung einer inklusiven Schule für alle bedenkt genau die vielfältigen Trennungen und Segregationen in der heutigen Schule. Diese sollen durch die Umsetzung der UN-Behindertenrechts- und der UN-Kinderrechtskonvention begegnet werden. Wir sehen in der inklusiven Schule auch einen wesentlichen Beitrag, darin, den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln.

1. Das Hamburger Schulgesetz ist im Zusammenspiel mit geltenden Bundesgesetzen ausreichend.
2. Das Grundgesetz gilt selbstverständlich. Eine spezifischere Fassung die über das bestehende Schulgesetz hinausgeht ist nicht notwendig.
3. In der Bildung werden die Chancen sehr, sehr früh gestellt. Chancengerechtigkeit ist uns Freien Demokraten daher ein wichtiges Anliegen. Wir wollen hier sehr früh ansetzen, beispielsweise im Bereich der vorschulischen Bildung. Der Bildungsauftrag der KiTas muss ernstgenommen und das Personal hochqualitativ ausgebildet werden. Bei der Schulbildung setzen wir auf hohe Durchlässigkeit im Schulsystem, transparente und faire Notensysteme sowie einen hohen Anspruch an Unterrichtsinhalte im Zusammenspiel mit wirksamer individueller Schülerförderung (zum Beispiel im Rahmen des Förderunterrichts). So wird allen Kindern eine gute Zukunftsperspektive ermöglicht. Darüber hinaus setzen wir uns für eine Stärkung aller Schulabschlüsse ein. Es darf keinen Abschluss ohne Anschluss geben.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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