UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft

Die UN-Dekade „Menschen Afrikanischer Abstammung: Anerkennung, Gerechtigkeit und Entwicklung“ wurde 2016 offiziell in Berlin für Deutschland eröffnet. Die Staatengemeinschaft hat sich damit dazu verpflichtet, bis 2024 die Anerkennung, Rechte und Entwicklung von Menschen Afrikanischer Abstammung zu fördern und rassistische Diskriminierung und Rassismus zu bekämpfen.

  1. Werden Sie die UN-Dekade für Menschen Afrikanischer Herkunft mit ihren drei Schwerpunkten: „Anerkennung, Gerechtigkeit und Entwicklung“ in der Landespolitik verankern?
  2. Wie werden Sie eine öffentliche Debatte fördern, die zu mehr Teilhabe, Selbstbestimmung und politischen Handlungsmöglichkeiten führt?
  3. Werden Sie eine Förderung, z.B. für Empowerment-Maßnahmen bereitstellen?
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die UN-Dekade „Menschen Afrikanischer Abstammung: Anerkennung, Gerechtigkeit und Entwicklung“ wurde 2016 offiziell in Berlin für Deutschland eröffnet. Die Staatengemeinschaft hat sich damit dazu verpflichtet, bis 2024 die Anerkennung, Rechte und Entwicklung von Menschen Afrikanischer Abstammung zu fördern und rassistische Diskriminierung und Rassismus zu bekämpfen.

Menschen mit (zugeschriebener) afrikanischer Herkunft sind auch in Hamburg immer noch besonders häufig mit Diskriminierung konfrontiert. Deshalb unterstützen wir GRÜNEN die Forderungen der UN-Dekade für Menschen Afrikanischer Herkunft und wollen im engen Austausch mit den Communities neue Wege für einen effektiveren Schutz vor Diskriminierung, eine gleichberechtigte Teilhabe und Empowerment entwickeln.

Soweit uns das als Oppositionspartei möglich ist, werden wir das tun. Als explizit antirassistische Partei haben wir schon in den letzten Jahren immer wieder Projekte unterstützt, selbst angestoßen oder in die Medien und ins Parlament gebracht, z.B. durch die Mitarbeit im „AK Hamburg Postkolonial“, die kontinuierliche Unterstützung der Gruppe „Lampedusa in Hamburg“ oder die Organisierung von Veranstaltungen mit der African Community etwa zu aktuellen Fragen des Panafrikanismus. Zur Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit Hamburgs insbesondere mit Blick auf Afrika planen wir für nächstes Jahr verschiedene Aktivitäten in Zusammenarbeit mit Historiker_innen und PoC, darunter eine umfangreiche historische Broschüre.
Wir werden absehbar einerseits die Hindernisse für Selbstbestimmung und Teilhabe weiterhin aufklären und öffentlich machen, zum Beispiel mit regelmäßigen Anfragen zum Komplex „Racial Profiling“. Zur Entwicklung aktuellerer und lokaler Konzepte zu (Self-)Empowerment und Teilhabe werden wir das Gespräch mit Menschen afrikanischer Herkunft nutzen oder neu suchen.
Als Oppositionspartei haben wir weniger strukturelle und finanzielle Mittel für eine solche Förderung als eine Regierungspartei. Allerdings planen wir für nächstes Jahr zur Unterstützung von Selbstorganisationen die Aktualisierung unseres Leitfadens zur Beantragung von Fördergeldern. Außerdem werden wir, wenn gewünscht, wie immer unsere Möglichkeiten zur Schaffung von Öffentlichkeit nutzen, bspw. durch die Nutzung oder Vermittlung von Pressekontakten, Unterstützung von konkreten Veranstaltungen und Projekten oder durch die Anmeldung von Parlamentsdebatten zu diesem Themenkreis.

1. Die UN-Dekade ist auf Bundesebene zu verankern. Darüber hinaus ist zu prüfen, welche Maßnahmen auf Landesebene getroffen werden müssen und können.
2. Wir Freie Demokraten setzen schon jetzt auf einen regen Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern, unbeachtet ihrer Herkunft. Wir wollen Politik für alle Menschen machen und freuen uns daher auf einen Austausch mit Menschen afrikanischer Herkunft. Wir sind sehr an ihren Erfahrungen und Meinungen interessiert und stehen für einen Dialog zur Verfügung. Wir halten eine Debatte und einen ständigen Austausch auch zu diesem Thema für wichtig.
3. Sollte der Senat Förderungen, wie beispielsweise Empowerment-Maßnahmen vorschlagen, werden wir diese wohlwollend prüfen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Umgang mit den Folgen von #metwo in Hamburg

Das Hashtag #metwo, das im Sommer 2018 durch Ali Can initiiert wurde, zeigt auf vielfältige Weise, wie und wo Menschen Rassismus erleben. Dabei wurden auch Fälle in Hamburg sichtbar.

Wie werden Sie die #metwo-Debatte in Hamburg aufbereiten und was ist hierfür Ihre zeitliche Planung?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Rassistischen Diskriminierungen in allen Lebensbereichen treten wir entschieden entgegen. Uns ist bewusst, dass es dabei einer ständigen Sensibilisierung bedarf, um auch Alltagsrassismus als solchen zu erkennen und diskriminierende Verhaltensweisen abzustellen. Die #metwo-Debatte war und ist dabei ein wichtiges Ventil, um auf das Problem von Rassismus in alltäglichen Lebenszusammenhängen aufmerksam zu machen. Für uns ist dieses Thema eine Daueraufgabe, die beispielsweise auch im Integrationskonzept der Stadt Hamburg aus dem Jahr 2017 durchgehend Berücksichtigung findet. Aktionen wie #metwo sind wichtig, die Aufmerksamkeit für das Thema hoch zu halten und bestätigen uns auch in unserer politischen Arbeit. Um Rassismus egal wo entgegenzutreten, sind wir aber auch auf eine wachsame Zivilgesellschaft angewiesen, die uns immer wieder auf Defizite aufmerksam macht. Denn die wirksame Bekämpfung von Rassismus können wir nicht allein als Partei bewältigen, sondern nur Hand in Hand mit allen Betroffenen und Akteurinnen und Akteuren, die sich ebenfalls gegen Rassismus engagieren.

Seit ihrem Aufkommen begleiten wir die #metwo-Debatte mit großer Aufmerksamkeit. Sie bestärkt uns in unserer Arbeit für eine rassismus- und diskriminierungsfreie Gesellschaft und zeigt, dass wir unsere Vorhaben und Konzepte immer wieder neu auf den Prüfstand stellen müssen.

Die Berichte unter dem Hashtag #metwo waren ein wichtiger Beitrag zur Sichtbarmachung von Alltagsrassismus, dem als migrantisch gelesene Personen ausgesetzt sind.
DIE LINKE setzt sich für eine finanzielle und personelle Stärkung der Beratungsstellen für Betroffene ein und fordert eine Intensivierung der Menschenrechtsbildung in allen Bereichen. Durch die Schaffung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes soll die Durchsetzung ihrer Rechte für Betroffene erleichtert werden und bezirkliche Antidiskriminierungsstellen können einen niedrigschwelligen Zugang zur Beratung, Unterstützung von Betroffenen beitragen und sie empowern.

Die FDP befasst sich fortwehrend mit dem Thema. Die Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus, sowie der Kampf für eine tolerante und für alle Menschen freiheitliche Demokratie ist eines der wichtigsten Anliegen unserer Partei und unserer Fraktion. Dies haben wir zuletzt durch den Antrag „Antisemitismus entschieden bekämpfen – Unsere Demokratie braucht Freiheit, Toleranz und Vielfalt“ mit der Drs. 21/18769 vom 23.10.2019 deutlich gemacht.
In der Zukunft werden wir diesen Weg weitergehen und Missstände aufzeigen und uns weiter mit aller Kraft für offene, tolerante Gesellschaft einsetzen. Dabei verfolgen wir die im Antrag genannten Ziele, also u.a. die gezielte Stärkung von Minderheiten in der Öffentlichkeit und eine Verbesserung der Organisation der Strafverfolgung in Bezug auf rassistisch bzw. politisch motivierte Straftaten.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Racial / Ethnic Profiling verhindern

„Racial / Ethnic Profiling“ steht für die Verdächtigung und Verfolgung von Menschen aufgrund sogenannter herkunftsbasierter Personenprofile durch die Polizei. Es beschreibt die diskriminierende Verwendung von Zuschreibungen, wie äußere Merkmale, tatsächliche oder angenommene ethnische oder religiöse Zugehörigkeit, Herkunft und Sprache, als Grundlage für Identitätskontrollen und Durchsuchungen ohne konkretes Verdachtsmoment. Diese polizeiliche Maßnahme ist nicht mit dem im Grundgesetz verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar und durch verschiedene internationale Rechtsnormen geächtet. Dennoch findet sie immer wieder in der Öffentlichkeit statt, verletzt die Würde der Betroffenen und bestätigt rassistische Einstellungen in der Bevölkerung.

Wie werden Sie das sogenannte “Racial / Ethnic Profiling” in Zukunft verhindern bzw. zu dessen Abbau beitragen?

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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Polizeiliches Handeln hat nach rechtsstaatlichen und verfassungsgemäßen Grundsätzen zu erfolgen. Diese Grundsätze sind in den Lehrplänen der Polizeianwärterinnen und Anwärter fest verankert. Es wird bereits in der Ausbildung auch anhand von praxisrelevanten Sachverhalten vermittelt, dass polizeiliche Maßnahmen nur verhaltensbasiert und bei Vorliegen besonderer Zusatzkriterien wie beispielsweise aufgrund des Antrefforts und besonderer Handlungen erfolgen dürfen und niemals aufgrund von ethnischen Kriterien. Die Polizei Hamburg wertet in diesem Zusammenhang regelmäßig die aktuellen Rechtsprechungen regelmäßig aus, bewertet sie und setzt die Ergebnisse in Aus- und Fortbildung sowie Praxis um.

Die Polizei muss nach rechtsstaatlichen und verfassungsgemäßen Grundsätzen handeln, dabei dürfen die Herkunft und/oder die Hautfarbe von Personen keine Kriterien für polizeiliches Einschreiten bilden. Um „Racial Profiling“ auch in der Praxis zu verhindern, müssen wir in der der Aus- und Fortbildung der Polizeikräfte noch stärker auf Sensibilisierung und aktive Auseinandersetzung mit diesen Themen dringen. Gegen solche Verhaltensweisen helfen nur gute Ausbildung, aufmerksame Kolleginnen und Kollegen und Führungskräfte, die keine Grauzonen zulassen, sondern die Einhaltung der rechtstaatlichen Regeln durchsetzen.

DIE LINKE fordert ein Ende des „racial profiling“. Positive Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern zeigen, dass Polizeikräfte sensibilisiert und Kontrollmechanismen (z.B. Dokumentationspflichten) verankert werden müssen, um die illegale Praxis einzudämmen. Schon vor Jahren hat die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte das Handbuch „Diskriminierendes „Ethnic Profiling“ herausgegeben. Es enthält eine Reihe von Fallstudien, wie dieser diskriminierenden Praxis entgegengearbeitet werden kann. Sie sollten in die Aus- und Weiterbildung der Hamburger Polizei einbezogen und in ihrer täglichen Arbeit umgesetzt werden.
Eine unabhängige Polizeibeschwerdestelle, wie unter 4.2. angesprochen, ist ebenfalls ein wichtiges Instrument, um „Racial Profiling“ bzw. „Ethnic Profiling“ zu bekämpfen. Sie kann einerseits Anlaufstelle für Betroffene sein, andererseits sicherstellen, dass die für rassistisches polizeiliches Handeln Verantwortlichen sanktioniert werden, um so künftig Schutz vor Diskriminierungen durch die Polizei zu bieten.
„Racial profiling“ muss im Polizeigesetz explizit verboten werden. Verdachtsunabhängige Kontrollen (wie sie an sog. „gefährlichen Orten“ und im Rahmen der „gezielten Kontrolle“ möglich sind) als Einfallstore einer rassistischen Kontrollpolitik gehören abgeschafft.

Wir als FDP setzen uns dafür ein, dass zwar eine effektive Strafverfolgung gewährleistet wird, dabei aber freiheitswahrende Methoden zum Tragen kommen. Sollen Methoden verwandt werden, die auch nur im Ansatz das von Ihnen beschriebene ethnic bzw. racial profiling zum Gegenstand haben, so sehen wir es als unsere Aufgabe an, diese Missstände zu adressieren und dem entgegenzuwirken. Siehe dazu etwa Artikel der Welt vom 5.11.2019 zur geplanten erweiterten DNA-Fahndung oder unsere Position zur effektiven Strafverfolgung zum Schutz von Minderheiten aus unserem Antrag „Antisemitismus entschieden bekämpfen – Unsere Demokratie braucht Freiheit, Toleranz und Vielfalt“, Drs. 21/18769 vom 23.10.2019.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Verbesserung der polizeilichen Erfassung von politisch motivierten Straftaten

Die polizeiliche Kriminalstatistik versucht strafrechtliche relevante Vorfälle zu erfassen, um anhand dessen gesellschaftliche Problemlagen zu identifizieren. Das setzt jedoch voraus, dass Hasskriminalität und diskriminierende Vorfälle auch als solche erkannt werden und als rechte, politisch motivierte Kriminalität eingeordnet werden. Hierbei sollten die Stimmen der betroffenen Personen besonders relevant sein, wie aus dem Abschlussbericht des NSU – Untersuchungsausschusses des Bundestags hervorgeht.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um Polizeibeamt*innen stärker als bisher für politisch motivierte Kriminalität (PMK-Rechts), Rassismus und menschenfeindliche Ideologien zu sensibilisieren?

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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir sind in den vergangenen Jahren jeder Form des politischen oder religiösen Extremismus konsequent entgegengetreten und haben u.a. den Verfassungsschutz seit 2015 personell um ca. 50 Stellen verstärkt. Gerade die wachsende Gefahr des Rechtsextremismus wird von uns mit aller Entschlossenheit bekämpft. Wir werden den Verfassungsschutz und den polizeilichen Staatsschutz weiter stärken, um insbesondere gegen Hass und Hetze, gegen rechtsextremistische Aktivitäten im Internet und den sozialen Medien vorzugehen. Wir haben als erstes Land eine Spezialeinheit des Verfassungsschutzes zur Bekämpfung rechtsextremistischer Strukturen im Internet – „Cyber-Nazi-Jäger“ – ins Leben gerufen. Diesen Kurs werden wir fortsetzen und den Kampf gegen den Rechtsextremismus noch wirksamer führen. In einem neuen „Kompetenznetzwerk Rechtsextremismus“ werden wir behörden- und institutionenübergreifend alle Experteninnen und Experten an einen Tisch bringen, die interdisziplinäre Zusammenarbeit verstärken und die Kräfte bündeln. Mit einer neuen Sonderstaatsanwaltschaft wollen wir den Kampf gegen Hass und Hetze im Internet verstärken. Unser erfolgreiches Handlungskonzept zur Prävention und Verfolgung von religiös motiviertem Extremismus und Salafismus werden wir fortsetzen. Dazu setzten wir weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit zwischen der Justiz, den Strafverfolgungsbehörden und den Präventionsprojekten.

Wir stellen die Anforderung an Polizeikräfte, rassistische und fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Motive bei Gewalttaten sicher zu erkennen. Es ist Teil der Aus- und Fortbildung die einschlägigen Delikte zu erkennen und entsprechend einzuordnen. Dafür bedarf es auch der Aufklärung, klarer Ansagen durch die Führungsebene der Polizei und der Auseinandersetzung der Polizei mit Betroffenen. Wie in anderen Feldern geht es hier um Sensibilisierung. Wichtig finden wir dafür die beständige Reflexion des polizeilichen Alltags im Team und mit den Führungskräften.

Im Rahmen unserer bisherigen parlamentarischen Arbeit haben wir quartalsweise die statistische Erfassung von Hasskriminalität und rechten Straf- und Gewalttaten durch Schriftliche Kleine Anfragen abgefragt, ausgewertet und öffentlich gemacht. Sofern wir festgestellt haben, dass Vorfälle, die einen diskriminierenden oder rechten Hintergrund nahelegen, nicht entsprechend in der Statistik eingeordnet waren, haben wir auf diese Widersprüche hingewiesen. Diese Arbeit wollen wir auch in Zukunft fortsetzen. Zudem muss es bei der Polizei regelmäßige Schulungen zum Erkennen und vor allem auch zum Umgang mit Hasskriminalität und rechtsmotivierten Straftaten geben; nicht nur in der Ausbildung, sondern auch als regelmäßige, verpflichtende Weiterbildung. Dabei muss auch die Sensibilisierung im Umgang mit den Betroffenen thematisiert und geschult werden.
Es ist ein großes Defizit, dass in Hamburg – als einziges Tatortland des NSU – kein NSU-Untersuchungsausschuss eingesetzt wurde, obwohl wir dies mehrfach beantragt haben. Wir halten an der Forderung nach einem NSU-Untersuchungsausschuss fest und halten ihn für unabdingbar, um Defizite und Fehlverhalten der Behörden im Umgang mit rechter Gewalt und der rechtsterroristischen Mordserie des NSU aufzuklären und in der Zukunft vermeiden zu können.

Wir setzen uns dafür ein, passgenaue Sicherheitskonzepte zur Bekämpfung politisch motivierter Straftaten zu erarbeiten. Dazu haben wir unter anderem angeregt, bundesweite Zuständigkeiten zu etablieren die eine gezielte Bekämpfung bspw. antisemitischer Straftaten möglich machen; auf diese Weise soll verhindert werden, dass Straftäter von teilweise unklaren Zuständigkeitsregelungen profitieren. Weiter gehört zu den von uns angeregten Verbesserungen ein gezieltes System zur Erfassung derartiger Straftaten, unterteilt nach religiösen, sozialen, politischen, rassistischen, sekundären und antizionistischen Ideologieformen, da diese jeweils unterschiedlich und individuell bekämpft werden müssen. Im Detail dazu die bereits genannte Drs. 21/18769.
Mit dieser Erarbeitung passgenauer Sicherheitskonzepte, differenzierend nach dem Hintergrund der einzelnen Straftaten, geht zwangsläufig eine Sensibilisierung der Sicherheitsbehörden einher, die sich im Rahmen der Umsetzung der Sicherheitskonzepte mit den Hintergründen im Speziellen auseinandersetzen müssen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Antiziganismus entgegenwirken

Rassistische Einstellungen gegen Sinti*zze und Rom*nja sind unter Angehörigen der Mehrheitsbevölkerung stark verbreitet und weitgehend normalisiert.

Mit welchen Maßnahmen werden Sie Antiziganismus entgegenwirken?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD hat sich mit dem Landesaktionsplan gegen Rechtsextremismus für einen Ansatz entschieden, der ganz bewusst auf dem Konzept der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit beruht. Der Aktionsplan umfasst auch Maßnahmen zum Antiziganismus. Die SPD unterstützt zudem die Förderung der Verbände der Sinti und Roma in Hamburg und besondere sozialarbeiterische Hilfen und Maßnahmen. Mit dem „denk.mal Hannoverscher Bahnhof“ im und am Lohsepark entsteht bis 2022 eine Gedenkstätte für die aus Hamburg deportierten Sinti und Roma und damit ein deutliches Zeichen auch in Richtung Erinnerungskultur für die Opfer des Nationalsozialismus.

Hamburg finanziert laufend zwei Beratungsstellen für Roma und Sinti durch die Sozialbehörde, deren Arbeit wir weiter unterstützen wollen. Die Stiftung Hilfe für NS-Verfolgte gewährt seit ihrer Gründung im Jahre 1988 finanzielle Beihilfen an ehemals NS-verfolgte Sinti und Roma. Bis zum 31. Dezember 2016 wurden 96 einmalige Beihilfen gewährt und 126 Empfängerinnen und Empfänger laufender Beihilfen gezählt. Auch diese konkreten Hilfen müssen fortgeführt werden.
Mit der aktuellen Fortschreibung des Landesprogramms zur Prävention und Bekämpfung von Rechtsextremismus setzt Hamburg ein Signal für eine starke Demokratie und macht deutlich, dass Rassismus und Diskriminierung keinen Platz in der Gesellschaft haben. Um den sich verstärkenden rechtsextremistischen gesellschaftlichen Tendenzen zu begegnen und einer weiteren Verschärfung entgegenzuwirken, ist es besonders wichtig, auf die historische Entstehung von Antisemitismus, Rassismus, Antiziganismus und andere Formen von Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit hinzuweisen und die Folgen einer Missachtung von Grund- und Menschenrechten ins Bewusstsein zu rufen. Hamburg bekämpft aktiv alle Formen der gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, zu denen auch der Antiziganismus gehört, als grundsätzliche Querschnittsaufgabe in allen Politikbereichen. Im Rahmen des Hamburger Programmes „Hamburg – Stadt mit Courage“ – Landesprogramm zur Prävention und Bekämpfung von Rechtsextremismus 2019 wird in der Trägerschaft von Arbeit und Leben Hamburg seit 2014 das Beratungsteam von empower gefördert. Gezielt beraten werden Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer oder antiziganistischer Gewalt, deren Angehörige und Freunde sowie Zeugen – ungeachtet der politischen Einstellung, Religion oder Herkunft der Verursacher von Vorfällen.
Es ist notwendig die schon im Landesprogramm beschriebenen Maßnahmen beständig zu überprüfen und weiter zu entwickeln und bestehenden Diskriminierungsphänomenen mit einem Hamburger Landesantidiskriminierungsgesetz effektiver entgegen zu treten.

DIE LINKE setzt sich entschieden gegen die Diskriminierung von Sinti*zze und Rom*nja ein. Als Bekenntnis der Anerkennung und zur verbindli-chen institutionellen Förderung der Minderheit der Sinti*zze und Rom*nja fordert DIE LINKE einen Staatsvertrag oder eine Rahmenvertrag, wie sie inzwischen von etlichen Bundesländern abgeschlossen wurden.
Im Rahmen der parlamentarischen Arbeit haben wir uns in der Vergangenheit mit der Diskriminierung gegen Sinti*zze und Rom*nja auseinan-dergesetzt. So haben wir z.B. durch eine sehr ausführliche Große Anfrage (21/8004) zur Aufarbeitung antiziganistischer Diskriminierung nach 1945 den Senat dazu gezwungen, sich dieses Themas anzunehmen. Zur Geschichte des Antiziganismus seit 1945 haben wir zwei Veranstaltun-gen durchgeführt. Die weitere Aufklärung wird auch in der nächsten Legislaturperiode ein wichtiges Anliegen sein.

Wir Freie Demokraten sind der Überzeugung, dass der Kampf gegen Antiziganimus eine gesamtgesellschaftliche, aber im Alltag konkrete Aufgabe ist. Deutschland trägt hier durch den NS-Holocaust eine ganz besondere Verantwortung. Wir wollen vor allem durch eine bessere Bildung und Aufklärung und durch eine Stärkung der Bildungsarbeit von Gedenkstätten antiziganistische Vorurteile bekämpfen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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