Verwaltung als Schnittstelle zu den Bürger*innen

Die Entscheidungen und das Verhalten von Verwaltungen haben einen großen Einfluss auf das Leben von Menschen. In Studien und in der Antidiskriminierungsberatung wird regelmäßig von Diskriminierungserfahrungen im Kontakt mit staatlichen Stellen berichtet. Gleichzeitig fällt es Betroffenen gerade in diesem Lebensbereich schwer, ihre Rechte einzufordern.

  1. Welches Konzept verfolgen Sie, um einen diskriminierungssensiblen Umgang der Verwaltung in ihren Abläufen und Strukturen sowie in der Interaktion mit den Bürger*innen sicherzustellen?
  2. Wo sehen Sie Regelungsbedarfe und welche konkreten Maßnahmen planen Sie in der kommenden Legislatur?
  3. Werden Sie ein Beschwerdemanagement für Diskriminierung einführen? Wie wird dieses sicherstellen, dass konkrete und qualifizierte Ansprechpartner*innen zur Verfügung stehen? Wie werden Sie dafür Sorge tragen, dass das Verfahren transparent ist, bei allen Verwaltungen und Behörden mit direktem Kund*innenkontakt eingeführt wird und die Bürger*innen hiervon Kenntnis erhalten?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Diskriminierungsfreier Umgang sowohl innerhalb der Verwaltung als auch im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern gehört zum Selbstverständnis der FHH unter dem jetzigen Senat. Hierzu tragen in die Ausbildung integrierte Maßnahmen sowie die zahlreichen zentralen und dezentralen Fortbildungsangebote für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt bei. Diesen Weg wollen wir konsequent fortsetzen. Hierzu gehört sowohl die kritische Begleitung sowie auch der externe Blick von Menschen außerhalb der Verwaltung. Im Bereich der Interkulturalität sind hierbei insbesondere der Integrationsbeirat, die Integrationszentren und viele weitere Interessensvertretungen wichtige Begleiter, mit denen ein intensiver Austausch erforderlich ist. Daneben ist es von großer Bedeutung, dass konkreten Beschwerden nachgegangen und abgeholfen wird. Zu den von uns unterstützten zentralen Ansätzen des Senates in der Antidiskriminierungsstrategie gehören daher ein niedrigschwelliges Beschwerdemanagement sowie die Sicherstellung unabhängiger Beratungsangebote. Bei der seit 2014 von der BASFI finanzierten unabhängigen Antidiskriminierungsstelle „amira“ können sich Menschen mit einer Diskriminierungserfahrung beraten lassen und werden bei Beschwerden, rechtlichen Schritten oder anderen Interventionen unterstützt. Probleme und Diskriminierungsfälle sollen dort aufgegriffen und bearbeitet werden, wo sie geschehen. Die Behörden sind verpflichtet, Diskriminierungsfällen jeglicher Art vorzubeugen, ggf. zu intervenieren und im Einzelfall an die zuständige Stelle zu verweisen.

Bei Führungskräften und Beschäftigten, die im Rahmen ihrer Arbeit mit Bürger*innen in Kontakt stehen, werden schon intensiv heute in den Bereichen zu Interkulturelle Kompetenz und Antidiskriminierung sensibilisiert und qualifiziert. Die Behörden sind verpflichtet, ein niedrigschwelliges Beschwerdemanagement vorzuhalten und Diskriminierungsvermutungen nachzugehen. Diesen Ansatz wollen wir weiterführen und durch die Einrichtung einer Landesantidiskriminierungsstelle erweitern. Darüber hinaus wollen mit der Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, sich gegen ungerechtfertigte Benachteiligungen im Kontakt mit öffentlichen Stellen effektiv zur Wehr zu setzen.

Als Opposition kann DIE LINKE das nicht selbst sicherstellen. Aber sie wird den Senat weiter dazu drängen und versuchen, Öffentlichkeit für dieses Anliegen zu schaffen. Dabei sind wir immer für Einzelpersonen oder Gruppen ansprechbar und werden auf ihre Hinweise hin aktiv. Andererseits prüfen wir weiterhin selbstständig die Verwaltung und ihre Abläufe darauf, ob sie barriere- und diskriminierungsfrei arbeiten. Unsere Arbeitsgemeinschaften „Queer“, „Inklusion“ und „Migration“ arbeiten seit langem kontinuierlich zu Diskriminierung, Solidarität und Empowerment. Dank ihrer Vernetzungen können wir auch in Zukunft die Interessen der von Diskriminierung betroffenen Menschen gemeinsam mit ihnen vertreten.
Konkret stellen wir immer wieder Schwierigkeiten und Widerstände bei der Umsetzung von Vorgaben fest, bspw. wenn Menschen den Eintrag zu ihrem Personenstand im Bürgeramt ändern wollen. Zwar ist insgesamt eine gewachsene Akzeptanz von Schwulen und Lesben feststellbar, aber wir erfahren immer wieder von Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt z.B. gegen Trans- und Interpersonen oder HIV-positive Menschen. Hier werden wir weiterhin Einzelfälle, sowie strukturelle Probleme aufklären, öffentlich machen und ggf. eine parlamentarische Debatte anstoßen.
Einführen können wir ein Beschwerdemanagement als absehbare Oppositionspartei nicht. Andererseits unterliegen wir dafür nicht vorgeschobenen, oft nur vermeintlichen Sachzwängen. Deshalb können wir viel enger und unbefangener als Regierungsparteien mit von Diskriminierung betroffenen Menschen und ihren Organisationen zusammenarbeiten und deren Wünsche und Vorschläge aufnehmen. Daraus kann ein Konzept für ein Beschwerdemanagement entstehen, das den Bedürfnissen der Betroffenen tatsächlich entspricht und das DIE LINKE dann in den parlamentarischen Prozess einbringen kann.

Der Staat hat beim Kampf gegen Diskriminierungen Vorbildfunktion. In Bezug auf Diskriminierungen durch die Verwaltung sehen wir vor allem die Antidiskriminierungsbüros als Teil der Lösung. Besonderen Regelungsbedarf sehen wir im Bereich des Beschwerdemanagements. Wir wollen daher dort ansetzen und Hürden abbauen, die bisher verhindern, Fehlverhalten zur Sprache zu bringen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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