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Schutz vor Gewalt für alle Frauen*

Der Europarat hat 2011 mit dem „Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention) ein verbindliches völkerrechtliches Regelwerk geschaffen. Deutschland hat die Konvention allerdings nur unter Vorbehalt gegenüber Artikel 59 ratifiziert, der die Aufenthaltsregelungen betrifft – und somit ausschließlich migrierte Frauen*. Insbesondere durch die geltenden Gesetze zur Ehebestandszeit, Wohnsitzregelung und Residenzpflicht sind die Handlungsoptionen von Frauen* mit ungesicherten Aufenthaltstitel bei Gewalt deutlich beschränkt.

  1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Vorbehalte gegen Artikel 59 der Konvention zurückgenommen werden?
  2. Mit welchen Maßnahmen werden Sie gewaltbetroffenen Frauen* in Hamburg unabhängig von Aufenthaltsstatus und Wohnsitzreglung Schutz bieten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD ist dafür, den Gewaltschutz migrierter Frauen uneingeschränkt zu gewährleisten.

Deutschland hat 2017 die Istanbul-Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ratifiziert und sich damit zu deren Umsetzung verpflichtet. Besonders die Bundesländer und Kommunen sind hierbei gefragt. Unter Rot-Grün hat sich Hamburg im Bund maßgeblich für die schnelle Ratifizierung der Istanbul-Konvention stark gemacht. Wir haben uns mit einer Bundesratsinitiative für Nein heißt-Nein – also eine Reform des Sexualstrafrechts – eingesetzt. Wir haben unsere Beratungsstellen ausgebaut, Staatsanwaltschaften gestärkt und schaffen ein neues Frauenhaus, denn die gesamtgesellschaftlichen Debatten der letzten Jahre haben zu mehr Sensibilisierung und einem höheren Unrechtsbewusstsein geführt. Auch in Hamburg steigen die Fallzahlen – und das Dunkelfeld wird kleiner, denn es gibt in der Fachdiskussion Einigkeit, dass nicht die Gewalt zunimmt, sondern dass mehr Taten angezeigt werden. Das ist eine positive Entwicklung. Das Ziel bleibt aber: Alle Frauen müssen selbstbestimmt und frei von Gewalt leben können. Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, brauchen schnelle Beratung und müssen sich auf einen starken Rechtsstaat verlassen können. Die Sanierung der bestehenden Frauenhäuser und damit auch der barrierefreie Ausbau sind ebenso wichtig für einen effektiven Opferschutz. Die Gewaltspiralen können wir auflösen, wenn wir noch stärker präventiv tätig werden. Bereits in dieser Legislaturperiode haben wir mit „comMIT!ment“ und „StoP“ zwei neue, erfolgreiche Präventionsprojekte auf den Weg gebracht und unterstützt. Diesen Weg wollen wir weitergehen.

Alle von Gewalt betroffenen Frauen* und ihre Kinder müssen sich auf ein funktionierendes Schutz-und Hilfesystem verlassen können. Die Angst vor dem Verlust des Aufenthaltsstatus ist ein zusätzliches Hemmnis für Frauen*, um sich aus gewaltvollen Beziehungen zu befreien.
Wir setzen uns daher klar für die Aufhebung des Vorbehalts gegen Artikel 59 der Istanbul-Konvention ein. Weiterhin fordern wir eine speziell geschulte Ansprechpartner*in für häusliche Gewalt in Ausländerbehörde und den Anspruch auf kostenlose Erstberatung für betroffene Frauen*.
Die Frauenhäuser in Hamburg sind seit Jahren an ihren Kapazitätsgrenzen. Laut Schlüssel der Istanbul-Konvention fehlen in Hamburg rund 200 Schutzplätze. Wir setzen uns dafür ein das keine Frau* in Not abgewiesen wird.

1. Ja, dafür werden wir uns einsetzen. Der Landesparteitag der FDP Hamburg hat sich kürzlich in seinem Wahlprogramm dafür ausgesprochen „für Betroffene aus Drittstaaten ein von der Ehedauer unabhängiges Aufenthaltsrecht“ zu schaffen und fordert „die Rücknahme des Vorbehalts bei der Istanbul-Konvention“.
2. Wir wollen eine unkomplizierte und schnellstmögliche psychologische Unterstützung für Gewaltopfer, einen rechtlichen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung für alle Betroffenen, eine bessere Ausfinanzierung von Frauenhäusern und anderen Schutzeinrichtungen für Betroffene, die Einrichtung einer/s Opferschutzbeauftragten für die Hansestadt Hamburg sowie Erstellung eines Opferschutzkonzeptes und regelmäßige Evaluierung der darin enthaltenen Maßnahmen, eine bessere Zusammenarbeit und Vernetzung mit den verantwortlichen Akteuren staatlicher und nicht staatlicher Institutionen, eine bessere Unterstützung von Fachstellen in ihrer Arbeit mit von häuslicher Gewalt betroffenen Kindern, die Entwicklung eines Gewaltschutzkonzeptes für Studierendenwohnheime, den Ausbau bundes- und landesweiter Koordinierungs- und Monitoringstellen sowie regelmäßige und umfangreiche Datenerhebung, den Ausbau der Arbeit mit Täterinnen und Tätern, regelmäßige und bundesweite Sensibilisierung (z.B. durch verpflichtende Fortbildungen) von Behörden, Richterschaft und Polizei, und die Einführung von betrieblichen Maßnahmen zum Schutz vor Häuslicher Gewalt (Workplace Policy) in Unternehmen und Verwaltungen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Inklusion und Bildungsgerechtigkeit

Vielfalt im Klassenzimmer ist Ziel und Realität zugleich. Kinder mit unterschiedlichen sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Zugehörigkeiten und Zuschreibungen kommen hier während einer prägenden Lebensphase zusammen. Wie Kinder diese Phase erleben, welche Möglichkeiten sie erhalten oder ihnen versagt bleiben, stellt die Weichen für ihr weiteres Leben.

  1. Inwiefern planen Sie, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Hamburger Schulgesetz umzusetzen?
  2. Inwiefern planen Sie, das Recht auf Gleichbehandlung des Grundgesetzes im Hamburger Schulgesetz umzusetzen?
  3. Wie stellen Sie sicher, dass der Bildungserfolg für alle Kinder trotz verschiedener Hintergründe und Fähigkeiten garantiert wird, insbesondere beim Zugang zu Schule und Schulübergängen, speziell dem ins Gymnasium?
  4. Wie stellen Sie sicher, dass Maßnahmen zur Förderbedarfsfeststellung diskriminierungsfrei erfolgen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Hamburgs Schulgesetz baut auf den Grundsätzen des Grundgesetzes auf und insofern ist das Recht auf Gleichbehandlung schon umgesetzt und wird an verschiedenen Stellen erwähnt.
Seit 2011 haben wir eine Vielzahl an Maßnahmen ergriffen, um den Bildungserfolg für alle Kinder sicherzustellen. Dies fängt bei der frühkindlichen Bildung an. Dazu gehört neben einer guten Fachkraft-Kind-Relation auch der zielgerichtete Ausbau unserer frühkindlichen Sprachförderangebote. Wir wollen hierzu die Kooperationen von Grundschulen mit Kitas vor allem in den Stadtteilen ausweiten, in denen es einen überdurchschnittlichen Sprachförderbedarf gibt. Darüber hinaus haben wir seit 2011 dafür gesorgt, dass alle Hamburger Schulen ihren Schülerinnen und Schülern eine kostenlose und qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung bieten. Mit den zusätzlichen Ganztagsangeboten haben Kinder und Jugendliche mehr Zeit zum Lernen, die wir künftig stärker für zusätzliche Lernangebote und Hilfe bei den Schulaufgaben nutzen werden. Um Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf besser zu unterstützen, werden wir künftig allen Grundschulen mindestens eine volle Stelle für eine Schulbegleitung zuweisen. Darüber hinaus werden wir die Zahl der zusätzlichen Lehrkräfte für die Förderung förderbedürftiger Kinder Schritt für Schritt um wenigstens 200 Stellen erhöhen. Schulen in sozial benachteiligten Stadtteilen haben besonders anspruchsvolle pädagogische Aufgaben. Deshalb bekommen diese Schulen schon jetzt deutlich mehr Lehrkräfte, um mehr Förderstunden, kleinere Klassen und eine nachhaltige Schulqualitätsentwicklung zu organisieren. Dieses Unterstützungsprogramm wollen wir weiter ausbauen. Zusätzlich wollen wir das Schulessen in diesen Schulen für alle Kinder kostenlos anbieten.

§ 1 des Schulgesetzes besagt: „Jeder junge Mensch hat das Recht auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Bildung und Erziehung und ist gehalten, sich nach seinen Möglichkeiten zu bilden. Dies gilt ungeachtet seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder einer Behinderung. Das Recht auf schulische Bildung und Erziehung wird durch ein Schulwesen gewährleistet, das nach Maßgabe dieses Gesetzes einzurichten und zu unterhalten ist.“
Damit der Bildungserfolg vom sozialen Hintergrund abgekoppelt wird, ist auch unser politisches Ziel. Aus unserer Sicht bieten die Stadtteilschulen hier großartige Arbeit, denn sie sind für alle Kinder da. Eine Gymnasialempfehlung sehen wir kritisch, weil ihre Aussagekraft begrenzt ist und viele Gymnasien anders ausgerichtet sind. Sinnvoller finden wir die konkrete Arbeit an den Schulen, die binnendifferenziert auf jedes Kind eingehen kann – entsprechend ihrer Möglichkeiten bis zum Abitur.

Unsere Vorstellung einer inklusiven Schule für alle bedenkt genau die vielfältigen Trennungen und Segregationen in der heutigen Schule. Diese sollen durch die Umsetzung der UN-Behindertenrechts- und der UN-Kinderrechtskonvention begegnet werden. Wir sehen in der inklusiven Schule auch einen wesentlichen Beitrag, darin, den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln.

1. Das Hamburger Schulgesetz ist im Zusammenspiel mit geltenden Bundesgesetzen ausreichend.
2. Das Grundgesetz gilt selbstverständlich. Eine spezifischere Fassung die über das bestehende Schulgesetz hinausgeht ist nicht notwendig.
3. In der Bildung werden die Chancen sehr, sehr früh gestellt. Chancengerechtigkeit ist uns Freien Demokraten daher ein wichtiges Anliegen. Wir wollen hier sehr früh ansetzen, beispielsweise im Bereich der vorschulischen Bildung. Der Bildungsauftrag der KiTas muss ernstgenommen und das Personal hochqualitativ ausgebildet werden. Bei der Schulbildung setzen wir auf hohe Durchlässigkeit im Schulsystem, transparente und faire Notensysteme sowie einen hohen Anspruch an Unterrichtsinhalte im Zusammenspiel mit wirksamer individueller Schülerförderung (zum Beispiel im Rahmen des Förderunterrichts). So wird allen Kindern eine gute Zukunftsperspektive ermöglicht. Darüber hinaus setzen wir uns für eine Stärkung aller Schulabschlüsse ein. Es darf keinen Abschluss ohne Anschluss geben.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierung bei der Vermietung der stadteigenen Wohnungen abbauen

Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek hat 2017 das städtische Wohnungsunternehmen SAGA wegen Diskriminierung einer Mietinteressentin mit ausländisch klingenden Namen zu einer Entschädigung verurteilt.

  1. Wie werden Sie die diskriminierungsfreie Wohnungsvergabe durch das städtische Wohnungsunternehmen sicherstellen?
  2. Werden Sie sich für ein anonymisiertes Bewerbungsverfahren bei der Wohnungsvergabe stark machen?
  3. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass durch die SAGA Richtlinien für die faire Vergabe ihrer Wohnungen entwickelt werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir befürworten eine zentral organisierte Interessentenaufnahme, in der eine Zuordnung von Interessenten zu Wohnungen auf Grundlage von Daten erfolgt, die keine persönlichen Merkmale wie z.B. Herkunft oder Religion beinhalten. Sofern bei einem Wohnungsangebot mit einer hohen Interessentennachfrage gerechnet wird soll transparent festgelegt sein, wie viele Interessenten in der zeitlichen Reihenfolge ihrer Bewerbung die Möglichkeit bekommen, die Wohnung zu besichtigen. Dieses muss völlig unabhängig von persönlichen Merkmalen erfolgen, es darf nur die Reihenfolge der Bewerbung zählen. Als kommunales Wohnungsunternehmen hat die SAGA insbesondere die Aufgabe, Haushalt mit niedrigem und mittlerem Einkommen sowie Menschen mit Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt angemessen mit Wohnraum zu versorgen. Die Hälfte aller Mieterinnen und Mieter der SAGA haben einen Migrationshintergrund. Bei der Entscheidung über eine Vermietung gilt ein sogenanntes Mehraugenprinzip. Dadurch wird eine faire und transparente Wohnungsvergabe gewährleistet. Als kommunales Wohnungsunternehmen hat die SAGA sich auch an die Compliance Regeln der öffentlichen Verwaltung zu richten. Daraus folgt für uns, die Sicherstellung fairer Wohnungsvergaben.

Als kommunales Wohnungsunternehmen und größte Vermieterin der Stadt besitzt die SAGA Unternehmensgruppe eine große Verantwortung für den diskriminierungsfreien Zugang zu Wohnraum in Hamburg. Wir erwarten daher, dass die SAGA Hinweise auf diskriminierende Praktiken bei der Wohnungsvergabe ernst nimmt und die Vergabepraxis dementsprechend fortlaufend überprüft.
Die SAGA hat nach dem Vorfall ihr Vorgehen insoweit geändert, dass
1. die Interessentenaufnahme zentral organisiert wird und die Zuordnung von Interessent und Wohnung auf Grundlage dieser Datenbank ohne die Berücksichtigung persönlicher Merkmale wie z.B. Herkunft oder Religion erfolgt.
2. sofern bei einem Wohnungsangebot mit einer hohen Interessentennachfrage gerechnet wird, wird durch die SAGA vorab festgelegt, wie viele Interessenten in der zeitlichen Reihenfolge ihrer Bewerbung die Möglichkeit bekommen, die Wohnung zu besichtigen. Zeitlich spätere Bewerber erhalten dann zunächst eine Absage. Diese erfolgt völlig unabhängig von persönlichen Merkmalen, es zählt nur die Reihenfolge der Bewerbung.
3. Die Vergabe erfolgt in einem Mehraugenprinzip, um sicherzustellen dass diese diskriminierungsfrei erfolgt.
Sollte es nichts desto trotz zu Unstimmigkeiten kommen, werden wir Grüne uns für ein vollständig anonymisiertes Bewerbungsverfahren einsetzen. In unserem Regierungsprogramm haben wir darüber hinaus beschlossen, die Einrichtung einer spezialisierten Fach- und Beratungsstelle für Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt zu prüfen.

Mittlerweile ist auch bei der SAGA die Zahl freiwerdender Wohnungen rückläufig. Da es in Hamburg insgesamt zu wenig preisgünstige Wohnungen gibt, wird die Konkurrenz um freie Wohnungen auch bei der SAGA noch stärker. Aus Sicht der LINKEN sind zuerst diejenigen zu versorgen, die als vordringlich anerkannt Wohnungssuchende besondere Probleme auf dem Wohnungsmarkt haben. Für diese Menschen wie auch für alle anderen, die sich um eine Wohnung bei der SAGA bewerben, darf es keinen Ausschluss geben, weil irgendwas „falsch“ sei oder nicht passt: egal ob Alter, Aussehen, Nachname, Geschlecht, Nationalität, Beruf oder kein Beruf, Hartz IV-Bezug oder Grundsicherung. Hierauf ist die SAGA zu verpflichten. Gleichzeitig ist – nicht nur für Wohnungsbewerber_innen bei der SAGA – eine Anlaufstelle einzurichten, wo Beschwerden entgegengenommen und geprüft werden.
Ja
Ja, siehe 1.

Richtlinien zur Wohnungsvergabe und ein anonymes Verfahren zur Wohnungsvergabe sind denkbar. Es muss geprüft werden, ob und wie diese Maßnahmen auf eine Weise umgesetzt werden können, die tatsächlich Diskriminierung verhindert.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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