[Sassy_Social_Share]

Schutz vor Gewalt für alle Frauen*

Der Europarat hat 2011 mit dem „Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention) ein verbindliches völkerrechtliches Regelwerk geschaffen. Deutschland hat die Konvention allerdings nur unter Vorbehalt gegenüber Artikel 59 ratifiziert, der die Aufenthaltsregelungen betrifft – und somit ausschließlich migrierte Frauen*. Insbesondere durch die geltenden Gesetze zur Ehebestandszeit, Wohnsitzregelung und Residenzpflicht sind die Handlungsoptionen von Frauen* mit ungesicherten Aufenthaltstitel bei Gewalt deutlich beschränkt.

  1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Vorbehalte gegen Artikel 59 der Konvention zurückgenommen werden?
  2. Mit welchen Maßnahmen werden Sie gewaltbetroffenen Frauen* in Hamburg unabhängig von Aufenthaltsstatus und Wohnsitzreglung Schutz bieten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD ist dafür, den Gewaltschutz migrierter Frauen uneingeschränkt zu gewährleisten.

Deutschland hat 2017 die Istanbul-Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ratifiziert und sich damit zu deren Umsetzung verpflichtet. Besonders die Bundesländer und Kommunen sind hierbei gefragt. Unter Rot-Grün hat sich Hamburg im Bund maßgeblich für die schnelle Ratifizierung der Istanbul-Konvention stark gemacht. Wir haben uns mit einer Bundesratsinitiative für Nein heißt-Nein – also eine Reform des Sexualstrafrechts – eingesetzt. Wir haben unsere Beratungsstellen ausgebaut, Staatsanwaltschaften gestärkt und schaffen ein neues Frauenhaus, denn die gesamtgesellschaftlichen Debatten der letzten Jahre haben zu mehr Sensibilisierung und einem höheren Unrechtsbewusstsein geführt. Auch in Hamburg steigen die Fallzahlen – und das Dunkelfeld wird kleiner, denn es gibt in der Fachdiskussion Einigkeit, dass nicht die Gewalt zunimmt, sondern dass mehr Taten angezeigt werden. Das ist eine positive Entwicklung. Das Ziel bleibt aber: Alle Frauen müssen selbstbestimmt und frei von Gewalt leben können. Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, brauchen schnelle Beratung und müssen sich auf einen starken Rechtsstaat verlassen können. Die Sanierung der bestehenden Frauenhäuser und damit auch der barrierefreie Ausbau sind ebenso wichtig für einen effektiven Opferschutz. Die Gewaltspiralen können wir auflösen, wenn wir noch stärker präventiv tätig werden. Bereits in dieser Legislaturperiode haben wir mit „comMIT!ment“ und „StoP“ zwei neue, erfolgreiche Präventionsprojekte auf den Weg gebracht und unterstützt. Diesen Weg wollen wir weitergehen.

Alle von Gewalt betroffenen Frauen* und ihre Kinder müssen sich auf ein funktionierendes Schutz-und Hilfesystem verlassen können. Die Angst vor dem Verlust des Aufenthaltsstatus ist ein zusätzliches Hemmnis für Frauen*, um sich aus gewaltvollen Beziehungen zu befreien.
Wir setzen uns daher klar für die Aufhebung des Vorbehalts gegen Artikel 59 der Istanbul-Konvention ein. Weiterhin fordern wir eine speziell geschulte Ansprechpartner*in für häusliche Gewalt in Ausländerbehörde und den Anspruch auf kostenlose Erstberatung für betroffene Frauen*.
Die Frauenhäuser in Hamburg sind seit Jahren an ihren Kapazitätsgrenzen. Laut Schlüssel der Istanbul-Konvention fehlen in Hamburg rund 200 Schutzplätze. Wir setzen uns dafür ein das keine Frau* in Not abgewiesen wird.

1. Ja, dafür werden wir uns einsetzen. Der Landesparteitag der FDP Hamburg hat sich kürzlich in seinem Wahlprogramm dafür ausgesprochen „für Betroffene aus Drittstaaten ein von der Ehedauer unabhängiges Aufenthaltsrecht“ zu schaffen und fordert „die Rücknahme des Vorbehalts bei der Istanbul-Konvention“.
2. Wir wollen eine unkomplizierte und schnellstmögliche psychologische Unterstützung für Gewaltopfer, einen rechtlichen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung für alle Betroffenen, eine bessere Ausfinanzierung von Frauenhäusern und anderen Schutzeinrichtungen für Betroffene, die Einrichtung einer/s Opferschutzbeauftragten für die Hansestadt Hamburg sowie Erstellung eines Opferschutzkonzeptes und regelmäßige Evaluierung der darin enthaltenen Maßnahmen, eine bessere Zusammenarbeit und Vernetzung mit den verantwortlichen Akteuren staatlicher und nicht staatlicher Institutionen, eine bessere Unterstützung von Fachstellen in ihrer Arbeit mit von häuslicher Gewalt betroffenen Kindern, die Entwicklung eines Gewaltschutzkonzeptes für Studierendenwohnheime, den Ausbau bundes- und landesweiter Koordinierungs- und Monitoringstellen sowie regelmäßige und umfangreiche Datenerhebung, den Ausbau der Arbeit mit Täterinnen und Tätern, regelmäßige und bundesweite Sensibilisierung (z.B. durch verpflichtende Fortbildungen) von Behörden, Richterschaft und Polizei, und die Einführung von betrieblichen Maßnahmen zum Schutz vor Häuslicher Gewalt (Workplace Policy) in Unternehmen und Verwaltungen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht
[Sassy_Social_Share]

Gendergerechte und inkludierende Sprache in Verwaltungsdokumenten

In Verwaltungsdokumenten wird eine Sprache, die alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigt, nicht einheitlich angewendet.

Wie werden Sie die durchgängige Verwendung einer inkludierenden Sprache in Verwaltungsdokumenten sicherstellen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Der SPD geführte Senat hat sich verpflichtet, möglichst barrierefrei und in leichter Sprache zu kommunizieren. Grundlage hierfür ist das Hamburgische Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG)
Hierzu gilt es, die laufende Praxis auf Anpassungsbedarfe zu überprüfen und einer kritischen Analyse zu unterziehen. Allgemeine Leitlinien können hierbei ein Instrument sein, ein einheitliches Vorgehen sicherzustellen. Hinsichtlich einer inkludierenden Sprache werden derzeit in einer behördenübergreifenden Arbeitsgruppe entsprechende Vorschläge, die sich auch an der Praxis in anderen Kommunen und Ländern orientieren, entwickelt.

§ 11 des Hamburgischen Gleichstellungsgesetzes (HmbGleiG) regelt die Sprache: „Insbesondere in Rechts- und Verwaltungsvorschriften, bei der Gestaltung von Vordrucken und in amtlichen Schreiben der Dienststellen ist der Grundsatz der sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu beachten. Das Nähere regelt eine Verwaltungsvorschrift.“ Uns Grünen war es immer ein Anliegen, Sprache diskriminierungsfrei und inklusiv zu gestalten – auch in Verwaltungsdokumenten fordern wir eine geschlechtergerechte und leicht verständliche Sprache. Mit der neuen Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung regeln wir, dass Menschen auf Verlangen Dokumente, insbesondere Bescheide in leichter Sprache erläutert oder schriftlich zur Verfügung gestellt bekommen.

Schon in den 90er Jahren war die Sprache ein Thema der Gleichstellung(sbeaufragten) in der Hamburger Verwaltung. 2001 wurde eine Richtlinie zu einer frauenfreundlichen Sprache entwickelt, die allerdings nicht wirklich „gelebt“ wurde. Deshalb gilt es eine verbindliche Richtlinie für eine gendergerechte und inkludierende Sprache für Hamburg Verwaltung vorzugeben und vorzulegen. Denn auch hier gilt: Papier allein reicht nicht, auch im täglichen Umgang kann Sprache ausgrenzend sein. Deshalb ist die Sensibilisierung ebenso wichtig wie die Vorbildfunktion der Vorgesetzten.

Verwaltungssprache sollte für jede Bürgerin und Bürger verständlich sein, insbesondere dann, wenn die Bürgerin oder Bürger Adressat eines Schriftstücks ist. Darüber hinaus sehen wir keinen weiteren sprachlichen Regelungsbedarf.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht
[Sassy_Social_Share]

Aufbereitung von #metoo in Hamburg

Die Vorwürfe vieler Frauen gegen den Produzenten Harvey Weinstein haben über die Grenzen Hollywoods hinaus die #metoo-Debatte ausgelöst. Hierbei ging es um Sexismus und um Gewalt von Männern gegen Frauen. In den sozialen Netzwerken wurden zahlreiche Fälle mit einem Bezug zu Hamburg öffentlich gemacht.

Werden Sie die #metoo-Debatte in Hamburg aufbereiten und wenn ja, wie?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Sexismus und Gewalt gegen Frauen sind für uns inakzeptabel. Häusliche Gewalt bekämpfen wir mit einem umfassenden und aufeinander abgestimmten Gesamtansatz, der von niedrigschwelligen dezentralen Beratungs- und Begleitungsangeboten über polizeiliche Maßnahmen, eine konsequente Strafverfolgung der Täter und Therapieangeboten bis zu einem effektiven Schutz der betroffenen Opfer, z.B. durch den Bau eines weiteren Frauenhauses reicht. Auch proaktive und aufsuchende Beratung im Fall von häuslicher Gewalt oder Stalking fördern wir in Hamburg. In der Präventionsarbeit unterstützen wir beispielsweise Projekte wie „StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt“. Die Staatsanwaltschaft haben wir personell verstärkt, um auf den Anstieg von Anzeigen im Bereich Beziehungsgewalt zu reagieren. Mit Blick auf die geleistete Sensibilisierungsarbeit der letzten Jahre, die politischen Debatten rund um „Nein heißt Nein“ und #metoo, wird der Anstieg der Fallzahlen auch auf eine gestiegene Anzeigebereitschaft bei den Opfern zurückzuführe sein. Mit dem Resozialisierungs- und Opferhilfegesetz und der personellen Stärkung der Zeugenbetreuungsstelle am Landgericht haben wir dafür gesorgt, dass wir zukünftig noch besser Opfer von Gewalt unterstützen können.

Die #metoo-Debatte hat noch mal deutlich gezeigt, dass es bei Gewalt gegen Frauen auch immer um Macht und Machtmissbrauch geht und deswegen nicht nur der Kampf gegen Gewalt, sondern der Kampf für echte Gleichberechtigung, für die Hälfte der Macht von Frauen sowie ökonomische Unabhängigkeit zentral ist.
Wir bereiten die #metoo-Debatte seit ihrem Bestehen in allen Bereichen auf – und haben auch schon vorher für das Recht auf ein Leben frei von Gewalt gekämpft. Ein neues Frauenhaus und die Unterstützung mehrerer Projekte – von präventiv bis auf Hilfestellung in akuten Situationen – sind Kernaufgabe unserer Arbeit gewesen und werden es bleiben.“

Weltweit teilen Menschen unter dem #metoo ihre Erfahungen mit Sexismus und sexualisierter Gewalt. In der deutlichen Mehrzahl sind die Betroffenen Frauen*. Der Hashtag macht die brutale Alltäglichkeit und Allgegenwärtigkeit von übergriffigem Verhalten und sexistischen Denkmustern in besonderer Weise sichtbar.
Wir engagieren uns klar gegen Sexismus in all seinen Facetten und gegen seine Fundamente. Wir streben eine Gesellschaft an in der alle Geschlechter gleichberechtigt sind und genderbasierte Machtungleichheiten der Geschichte angehören. Feminism needs to be the future!

Das Aufbereiten der #metoo-Debatte muss aus Sicht unserer Fraktion an zwei Stellen erfolgen. Zum einen muss eine effektive Strafverfolgung für Straftaten gegen Frauen gewährleistet sein. Für einen solchen funktionierenden Rechtsstaat setzen wir uns fortlaufend ein. Vergleiche hierzu bspw. unsere kritische Anfrage zum Umgang mit Vergewaltigungsdrogen in Hamburg (Drs. 21/18386 vom 20.09.2019).
Der zweite Aspekt liegt aus Sicht der FDP darauf gesellschaftliche Strukturen derart anzupassen, dass sich die Gesellschaft weiterentwickelt und Debatten wie die #metoo-Debatte überflüssig werden. Dieser Kampf muss aus liberaler Sicht schon bei den jüngsten Mitgliedern der Gesellschaft anfangen: Es gilt, die gleichen Bildungsmöglichkeiten und echte Chancengerechtigkeit für alle Kinder zu gewährleisten. Wir teilen hier die Überzeugung von Annett Witte, Leiterin des Liberalen Instituts der Stiftung für die Freiheit, die klargestellt hat: „Ohne qualitativ gute und ausreichend vorhandene Kinderbetreuung mit großer Vielfalt durch öffentliche, private und kirchliche Träger, ohne gute Schulen wird das mit der echten Gleichberechtigung nichts […] Es muss einen großzügigen gesetzlichen Rahmen für flexible Arbeitszeiten geben, und auch Gewerkschaften sollten viel stärker auf eine flexible und familienfreundliche Ausgestaltung von Arbeitszeiten achten.“ Siehe dazu im Detail und zu weiteren Anträgen der FDP in diesem Sinne hier.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht
[Sassy_Social_Share]

Sexualisierte Belästigung am Arbeitsplatz verhindern

Sexualisierte Belästigung und Grenzüberschreitungen am Arbeitsplatz gehören noch immer zum Alltag. Auch die Hamburger Verwaltung stellt hierbei keine Ausnahme dar.

  1. Was werden Sie unternehmen, um für Betroffenen niedrigschwellige Beratungsangebote bereitzustellen?
  2. Welche Angebote der Beratung werden für Mitarbeitende in der Hamburger Verwaltung zur Verfügung gestellt?
  3. Welche strukturellen Maßnahmen werden Sie ergreifen, um sexuelle Übergriffe zu verhindern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Betroffene von sexualisierter Gewalt am Arbeitsplatz können sich grundsätzlich rund um die Uhr an das Bundeshilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ wenden. Es ist kostenlos, mehrsprachig und barrierefrei und auch an Wochenenden und Feiertagen erreichbar. Dieses vermittelt an weiterführende Hilfen in Hamburg. Betroffene Mitarbeitende der Verwaltung können sich aber auch an die Personalräte oder die Frauenbeauftragten wenden.

Auch im Zuge der #metoo-Debatte wurde erneut sichtbar, dass sexualisierte Belästigung an der Tagesordnung sind. Wir brauche unabhängige Beratung und Unterstützungsstrukturen innerhalb der Verwaltung. Diese wollen wir stärken und sichtbar machen. Gleichzeitig muss weiter Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit geleistet werden. Dies stärkt das Betriebsklima und die Frauen. Außerdem: Je mehr Frauen in Führungspositionen sind, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein diskriminierendes Klima verbreitet. Hier ist die Hamburger Verwaltung in den vergangenen Jahren vorangekommen.

Alle Dienststellen der Hamburger Verwaltung sollten über Gleichstellungs- bzw. Frauen*beauftragte oder über eine vergleichbare Beschwerdestelle verfügen. Diese sollten Betroffenen sexuellen Belästigung vertrauensvoll, unterstützend und beratend zur Seite stehen und Wissen über weiterführende Hilfsangebote zur Verfügung stellen.
Das Thema sexualisierte Gewalt muss in der Hamburger Verwaltung kontinuierlich Eingang in Fortbildungs- und Schulungsveranstaltungen finden. Es bedarf der Etablierung einer solidarischen Kultur des Hinsehens, übergriffiges Verhalten darf weder am Arbeitsplatz noch sonst wo geduldet werden.

1. Niedrigschwellige Beratungsangebote bestehen bereits. Sollte Anlass bestehen, die Zugänglichkeit dieser Angebote anzuzweifeln, so muss schnellstens geprüft werden, wie bessere Zugänge geschaffen werden können.
2. Als Verwaltungsexterner kann diese Frage nicht umfassend beantwortet werden.
3. Absolute Sicherheit wird es nie geben, doch die Informations- und Präventionsarbeit und das Beschwerdemanagement müssen so aufgestellt sein, dass der Verhinderung von sexualisierter Belästigung und Gewalt immer eine hohe Sichtbarkeit und Priorität zukommt.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht