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Verbesserung der polizeilichen Erfassung von politisch motivierten Straftaten

Die polizeiliche Kriminalstatistik versucht strafrechtliche relevante Vorfälle zu erfassen, um anhand dessen gesellschaftliche Problemlagen zu identifizieren. Das setzt jedoch voraus, dass Hasskriminalität und diskriminierende Vorfälle auch als solche erkannt werden und als rechte, politisch motivierte Kriminalität eingeordnet werden. Hierbei sollten die Stimmen der betroffenen Personen besonders relevant sein, wie aus dem Abschlussbericht des NSU – Untersuchungsausschusses des Bundestags hervorgeht.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um Polizeibeamt*innen stärker als bisher für politisch motivierte Kriminalität (PMK-Rechts), Rassismus und menschenfeindliche Ideologien zu sensibilisieren?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir sind in den vergangenen Jahren jeder Form des politischen oder religiösen Extremismus konsequent entgegengetreten und haben u.a. den Verfassungsschutz seit 2015 personell um ca. 50 Stellen verstärkt. Gerade die wachsende Gefahr des Rechtsextremismus wird von uns mit aller Entschlossenheit bekämpft. Wir werden den Verfassungsschutz und den polizeilichen Staatsschutz weiter stärken, um insbesondere gegen Hass und Hetze, gegen rechtsextremistische Aktivitäten im Internet und den sozialen Medien vorzugehen. Wir haben als erstes Land eine Spezialeinheit des Verfassungsschutzes zur Bekämpfung rechtsextremistischer Strukturen im Internet – „Cyber-Nazi-Jäger“ – ins Leben gerufen. Diesen Kurs werden wir fortsetzen und den Kampf gegen den Rechtsextremismus noch wirksamer führen. In einem neuen „Kompetenznetzwerk Rechtsextremismus“ werden wir behörden- und institutionenübergreifend alle Experteninnen und Experten an einen Tisch bringen, die interdisziplinäre Zusammenarbeit verstärken und die Kräfte bündeln. Mit einer neuen Sonderstaatsanwaltschaft wollen wir den Kampf gegen Hass und Hetze im Internet verstärken. Unser erfolgreiches Handlungskonzept zur Prävention und Verfolgung von religiös motiviertem Extremismus und Salafismus werden wir fortsetzen. Dazu setzten wir weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit zwischen der Justiz, den Strafverfolgungsbehörden und den Präventionsprojekten.

Wir stellen die Anforderung an Polizeikräfte, rassistische und fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Motive bei Gewalttaten sicher zu erkennen. Es ist Teil der Aus- und Fortbildung die einschlägigen Delikte zu erkennen und entsprechend einzuordnen. Dafür bedarf es auch der Aufklärung, klarer Ansagen durch die Führungsebene der Polizei und der Auseinandersetzung der Polizei mit Betroffenen. Wie in anderen Feldern geht es hier um Sensibilisierung. Wichtig finden wir dafür die beständige Reflexion des polizeilichen Alltags im Team und mit den Führungskräften.

Im Rahmen unserer bisherigen parlamentarischen Arbeit haben wir quartalsweise die statistische Erfassung von Hasskriminalität und rechten Straf- und Gewalttaten durch Schriftliche Kleine Anfragen abgefragt, ausgewertet und öffentlich gemacht. Sofern wir festgestellt haben, dass Vorfälle, die einen diskriminierenden oder rechten Hintergrund nahelegen, nicht entsprechend in der Statistik eingeordnet waren, haben wir auf diese Widersprüche hingewiesen. Diese Arbeit wollen wir auch in Zukunft fortsetzen. Zudem muss es bei der Polizei regelmäßige Schulungen zum Erkennen und vor allem auch zum Umgang mit Hasskriminalität und rechtsmotivierten Straftaten geben; nicht nur in der Ausbildung, sondern auch als regelmäßige, verpflichtende Weiterbildung. Dabei muss auch die Sensibilisierung im Umgang mit den Betroffenen thematisiert und geschult werden.
Es ist ein großes Defizit, dass in Hamburg – als einziges Tatortland des NSU – kein NSU-Untersuchungsausschuss eingesetzt wurde, obwohl wir dies mehrfach beantragt haben. Wir halten an der Forderung nach einem NSU-Untersuchungsausschuss fest und halten ihn für unabdingbar, um Defizite und Fehlverhalten der Behörden im Umgang mit rechter Gewalt und der rechtsterroristischen Mordserie des NSU aufzuklären und in der Zukunft vermeiden zu können.

Wir setzen uns dafür ein, passgenaue Sicherheitskonzepte zur Bekämpfung politisch motivierter Straftaten zu erarbeiten. Dazu haben wir unter anderem angeregt, bundesweite Zuständigkeiten zu etablieren die eine gezielte Bekämpfung bspw. antisemitischer Straftaten möglich machen; auf diese Weise soll verhindert werden, dass Straftäter von teilweise unklaren Zuständigkeitsregelungen profitieren. Weiter gehört zu den von uns angeregten Verbesserungen ein gezieltes System zur Erfassung derartiger Straftaten, unterteilt nach religiösen, sozialen, politischen, rassistischen, sekundären und antizionistischen Ideologieformen, da diese jeweils unterschiedlich und individuell bekämpft werden müssen. Im Detail dazu die bereits genannte Drs. 21/18769.
Mit dieser Erarbeitung passgenauer Sicherheitskonzepte, differenzierend nach dem Hintergrund der einzelnen Straftaten, geht zwangsläufig eine Sensibilisierung der Sicherheitsbehörden einher, die sich im Rahmen der Umsetzung der Sicherheitskonzepte mit den Hintergründen im Speziellen auseinandersetzen müssen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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