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Flächendeckende Beratung und Unterstützung für Betroffene

Ein effektiver Diskriminierungsschutz braucht wohnortnahe, barrierefreie, unabhängige und professionelle Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen, die Diskriminierung erleben und ihr Recht auf Gleichbehandlung einfordern wollen. Aktuell gibt es in Hamburg unabhängige qualifizierte Antidiskriminierungsberatung für Diskriminierungen aufgrund von Herkunft, Religion Geschlecht und sexuelle Identität. Diese Angebote sind projektbasiert, decken nicht alle Diskriminierungsdimensionen ab (Behinderung und Alter fehlt) und können mit zusammengenommen knapp 2,5 Personalstellen den Bedarf nicht decken. Das Beratungsangebot muss verstetigt und ausgebaut werden.

  1. Wie werden Sie die Lücken in der Beratungs- und Unterstützungsstruktur schließen?
  2. Welche Mittel werden Sie hierfür im Landeshaushalt bereitstellen?
  3. Welche konkreten Ziele und Eckpunkte haben Sie für die Entwicklung der Beratungs- und Unterstützungsstruktur bis zum Ende der kommenden Legislatur?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die Beratungsstellen Amira (zugeschriebene Herkunft und Religion), read (Beratung für das Recht auf Diskriminierungsfreiheit für alle Geschlechter und sexuellen Orientierungen) und Empower (Beratungsstelle für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt) leisten aus Sicht der SPD eine gute Arbeit, die fortgeführt werden soll. Die SPD hat die Beratungsstelle amira zuletzt für den Haushalt 2019/20 noch einmal mit jeweils 60.000 Euro finanziell gestärkt. Die Beratungsstelle read berät auch zu Fragen von Krankheit und Behinderung. Die Fortschreibung der dezentralen Antidiskriminierungsstrategie des Senats hat die SPD mehrfach eingefordert. Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung wird durch das Hamburgische Behindertengleichstellungsgesetz (HambBGG) gerade neu gefasst. Für Menschen mit Behinderung gibt es angefangen von der Senatskoordinatorin für Menschen mit Behinderung vielfältige Möglichkeiten, ihre Rechte nach dem AGG und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) einzufordern. Bezogen auf das Leistungsrecht wurde mit dem Bundesteilhabegesetz auch die Unabhängige Teilhabeberatung geschaffen. Für die barrierefreie Kommunikation mit der Verwaltung ist bei der Senatskanzlei eine Ombudsstelle geschaffen worden. Die SPD hat sich zudem für die Schaffung einer Schiedsstelle für HmbBGG-Ansprüche stark gemacht. Zudem erhalten die Verbände der Menschen mit Behinderung selbst ebenfalls eine Förderung, auch um ihre Mitglieder entsprechend zu beraten. Für das Alter gibt es das Seniorenmitwirkungsgesetz und die verschiedenen Seniorenbeiräte. Auch hier ist ein eigenes System von Ansprechstellen etabliert. In der Novelle zum Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) wurde der Gewaltschutz ebenso verankert, wie die UN-BRK. In Wohneinrichtungen für z.B. ältere Menschen sind nun „die vielfältigen individuellen Lebenshintergründe und Bedürfnisse“ zu berücksichtigen, „(…)welche auch durch Kultur, Religion, Sprache sowie geschlechtlicher und sexueller Identität beeinflusst sind.“

In unserem Regierungsprogramm für die Bürgerschaftswahl fordern wir die Einrichtung einer zentralen Beratungsstelle für alle Formen von Diskriminierung – auch solche, die vom derzeitigen Merkmalskatalog des AGG nicht erfasst werden. Diese Beratungsstelle muss mit angemessen personellen Ressourcen ausgestattet werden, um in allen Fällen eine niedrigschwellige und qualitativ hochwertige Beratung und Begleitung anbieten zu können. In Fachbereichen mit besonderen Problemlagen – z.B. beim Thema Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt – wollen wir darüber hinaus die Einrichtung spezialisierter Fach- und Beratungsstellen prüfen.

1. DIE LINKE will zivilgesellschaftliche Projekte und Beratungsstellen für Betroffene von Gewalt und menschenfeindlicher Hetze stärken, die Finanzierung dafür ausbauen und langfristig sichern. Im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen, werden wir bei verschiedenen Beratungs- und Unterstützungsstellen die aktuellen Bedarfe abfragen und in die Haushaltsberatungen mit dem Ziel einbringen, die Finanzierung langfristig und umfassend zu sichern. Die Ombudsstelle für Diskriminierungbetroffene (siehe Abschnitt…) könnte zudem eine sinnvolle Ergänzung bieten. Neben der Forderung der umfassenden und langfristigen Finanzierung bestehender Beratungs- und Unterstützungsstellen, setzten wir uns vor allem für die Schaffung und Etablierung neuer Beratungsstellen ein (etwa eine eigene Anlaufstelle/Beauftragte_n für Antisemitismus und das jüdische Leben).

1, 2 und 3: Durch die Seniorenberatung und die Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen / Inklusionsbüro Hamburg sind die genannten „Lücken“ bereits abgedeckt. Ein weiterer Ausbau der Unterstützungs- und Beratungsstruktur ist daher auf institutioneller Seite vorerst nicht notwendig. Der Fokus sollte nun auf Verbesserungen der Qualität und einen besseren Zugang zu den Beratungsangeboten gelegt werden. Zivilgesellschaftliche Einrichtungen die im Bereich Antidiskriminierung unterstützen und zu dem Thema beraten sollen weiterhin unterstützt werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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