Aufbereitung von #metoo in Brandenburg

Die Vorwürfe vieler Frauen gegen den Produzenten Harvey Weinstein haben über die Grenzen Hollywoods hinaus die #metoo-Debatte ausgelöst. Hierbei ging es um Sexismus und um Gewalt von Männern gegen Frauen. In den sozialen Netzwerken wurden zahlreiche Fälle mit einem Bezug zu Brandenburg öffentlich gemacht.

Werden Sie die #metoo-Debatte in Brandenburg aufbereiten und wenn ja, wie?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD begrüßt die #metoo-Kampagne und den damit verbundenen öffentlichen Diskurs. Sexismus und sexualisierte Belästigung und Gewalt von Männern gegen Frauen und andere Männer gilt es auf das Schärfste zu verurteilen. Alle Menschen verdienen Achtung und Respekt. Die in Gang gekommene wichtige und bereichernde Debatte wird auch weiterhin in Brandenburg Fortführung finden, wie dies beispielsweise in diesem Jahr schon im Rahmen der Brandenburger Frauenwoche geschehen ist. Hier wurde bei vielen Veranstaltungen u. a. auch zu den Themen Sexismus und Gleichstellung von Frauen diskutiert. Die SPD wird sich auch in der kommenden Legislaturperiode diesen Themen widmen. Gleichstellung und Gleichberechtigung haben viele Facetten, die es weiterhin zu unterstützen und zu fördern gilt.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Wir sehen die Aufgabe darin, Betroffene darin zu bestärken und sie zu unterstützen, ihre Rechte wahrzunehmen und gegen derartige Übergriffe rechtlich vorzugehen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sicherheit von Frauen erhöhen

Frauen werden immer häufiger Opfer von häuslicher Gewalt. Zudem zeigen Statistiken, dass Frauen sich meistens erheblich unsicherer im öffentlichen Raum fühlen als Männer.

Wie werden Sie – speziell für Frauen – die Sicherheit erhöhen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD in Brandenburg hat in den vergangenen Jahren einmal mehr unterstrichen, wie wichtig ihr der Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt ist, aber auch der Kampf gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. So haben wir beispielsweise mit dem Haushalt 2019/20 die Erhöhung der jährlichen finanziellen Mittel für Familienverbände und zum Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt eingeleitet. Die Unterstützungs- und Entlastungsmaßnahmen für Frauen mit Kindern wurden deutlich erhöht: in Frauenhäusern um 889.000 Euro pro Jahr und in Frauenzentren um 150.000 Euro pro Jahr. Zur Förderung der Familienverbände und für die Prävention von Gewalt gegen Frauen stehen nun jährlich zusätzlich 270.000 Euro bereit. Zudem hat die SPD-geführte Koalition in dieser Legislaturperiode mit der Fortschreibung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms die Notwendigkeit und Wichtigkeit des darin integrierten Landesaktionsplanes zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder (LAP) untermauert. Explizit haben wir somit für den LAP die Prävention und Bekämpfung von insbesondere häuslicher Gewalt in den Fokus genommen, was u. a. den Erhalt und die Weiterentwicklung des guten Netzes an Beratungs-und Zufluchtsangeboten, aber auch eine verstärkte Kooperation von Frauenschutz, Kinderschutz und Jugendhilfe beinhaltet. Die SPD wird sich auch in Zukunft für die Sicherheit und den Schutz von Gewalt bedrohter Frauen und Kinder einsetzen.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Jeder Mensch, unabhängig vom Geschlecht, hat das Recht, sich frei und ohne Angst im öffentlichen Raum zu bewegen. Dieses Recht zu gewährleisten ist Aufgabe der Innen- und Sicherheitspolitik, es durchzusetzen Aufgabe der Vollzugsbehörden. Dafür müssen Polizei, Justiz und
Verfassungsschutz mit den entsprechenden technischen wie personellen Kapazitäten ausgestattet werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Schutz vor Gewalt für alle Frauen*

Der Europarat hat 2011 mit dem „Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention) ein verbindliches völkerrechtliches Regelwerk geschaffen.

Deutschland hat die Konvention allerdings nur unter Vorbehalt gegenüber Artikel 59 ratifiziert, der die Aufenthaltsregelungen betrifft – und somit ausschließlich migrierte Frauen*. Insbesondere durch die geltenden Gesetze zur Ehebestandszeit, Wohnsitzregelung und Residenzpflicht sind die Handlungsoptionen von Frauen* mit ungesicherten Aufenthaltstitel bei Gewalt deutlich beschränkt.

  1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Vorbehalte gegen Artikel 59 der Konvention zurückgenommen werden?
  2. Mit welchen Maßnahmen werden Sie gewaltbetroffenen Frauen* in Brandenburg unabhängig von Aufenthaltsstatus und Wohnsitzreglung Schutz bieten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Als SPD sehen wir in der Istanbul-Konvention einen Meilenstein im Kampf gegen Gewalt an Frauen in Europa. Daher begrüßen wir die Ratifizierung dieses wichtigen und notwendigen völkerrechtlichen Vertrages durch die Bundesrepublik. Wie das Land Brandenburg unterstützt auch die Bundespolitik die Frauenhäuser in Deutschland. Zudem wurde vom Bund ein Aktionsprogramm zur Prävention und Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder initiiert. Im Bundeshaushalt 2019 sind dafür zusätzliche 15 Millionen Euro eingestellt. Im Rahmen der Treffen mit den Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion werden wir uns auch über das Regelwerk der Istanbul-Konvention austauschen.
Von der engagierten Arbeit der Brandenburger Frauenhäuser und Frauenzentren können alle in Brandenburg lebenden Frauen profitieren, unabhängig von ihrer Herkunft. Zusätzlich haben wir in unserem „Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm für das Land Brandenburg 2015-2019“ Ziele formuliert, die wir auch in der kommenden Legislaturperiode verfolgen werden. So steht u. a. hinter dem Punkt „Nein zur Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder – Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder (LAP), dass die am Landesaktionsplan beteiligten Partnerinnen und Partner konsequent ihre gemeinsamen Aktivitäten fortführen sollen, die sich gegen Gewalt in Flüchtlingsunterkünften richten. Hierzu gehört auch die Erhaltung und Weiterentwicklung der Koordinierungsstelle für Zufluchts- und Beratungsangebote für von Gewalt betroffene (Flüchtlings-)Frauen und ihre Kinder.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Jeder Mensch hat das Recht auf Leben frei von Übergriffen körperlicher oder physischer Natur. Menschen die Opfer solcher Übergriffe geworden sind, müssen ausreichende Unterstützung erhalten, um gegen derartige Übergriffe rechtlich vorgehen und weitere Übergriffe verhindern zu können. Dabei darf es keine Rolle spielen, welchen Aufenthaltsstatus die Betroffenen haben. Im Übrigen ist Völkerrecht Bundesangelegenheit.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sicherheit von Migrant*innen und EU-Bürger*innen erhöhen

Rechtspopulistische Tendenzen treffen Migrant*innen aus der EU wie von außerhalb. Die größten Sorgen sind rassistische Gewalt und soziale Spaltungen. Auch EU-Bürger*innen sind Ziel von Verbrechen.

Wie werden Sie die Sicherheit von allen Migrant*innen inklusive der EU-Bürger*innen in Brandenburg erhöhen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Brandenburg ist ein weltoffenes und tolerantes Bundesland. Es gewährt Aufnahme, Schutz und Integration. In diesem Zusammenhang ist es für die SPD selbstverständlich, dass sich alle Menschen bei uns sicher fühlen sollen und können. Nur ein sicheres Land, wie es das Land Brandenburg ist, gibt Menschen das nötige Vertrauen, um ihr Leben nach den eigenen Vorstellungen und Fähigkeiten zu gestalten. Dem sind wir schon in der aktuellen Legislaturperiode nachgekommen, indem das Brandenburger Parlament mehrheitlich beschlossen hat, dass Polizei und Verfassungsschutz in Brandenburg eine personelle Aufstockung erfahren werden. In den kommenden Jahren werden wir zudem die Kooperation der Polizei mit den Kommunen auf dem Gebiet Sicherheit und Ordnung verbessern und Polizei, Gerichte und Staatsanwaltschaften entsprechend neuen Herausforderungen sachgerecht ausstatten. Von diesen Maßnahmen werden alle in Brandenburg lebenden Menschen profitieren, unabhängig von ihrer Herkunft.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Durch die von uns angestrebte Optimierung der technischen Ausstattung und die Erhöhung der Personalkapazitäten in Justiz, Polizei und Verfassungsschutz.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Stärkung des Minderheitenschutzes

Die Anzahl der verbalen und körperlichen Übergriffe auf Minderheiten haben in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Dabei werden zudem innerhalb der Minderheit bevorzugt Personen zum Opfer, die angreifbarer erscheinen, wie Schwangere oder Kinder.

Welche spezifischen Maßnahmen zum Schutz vor Straftaten aufgrund gruppenspezifischer Menschenfeindlichkeit werden Sie umsetzen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD bekennt sich zu Art. 7a der Brandenburgischen Landesverfassung, welcher den Schutz des friedlichen Zusammenlebens im Land und unterstreicht. So tritt Brandenburg der Verbreitung rassistischen und fremdenfeindlichen Gedankenguts entgegen. In Brandenburg können auch Minderheiten sicher leben. Von der in dieser Legislaturperiode vom Brandenburger Parlament mehrheitlich beschlossenen personellen Aufstockung von Polizei und Verfassungsschutz werden alle in Brandenburg lebenden Menschen profitieren. Gleiches gilt für den Aspekt, dass die SPD in den kommenden Jahren die Kooperation der Polizei mit den Kommunen auf dem Gebiet Sicherheit und Ordnung verbessern sowie Polizei, Gerichte und Staatsanwaltschaften entsprechend neuen Herausforderungen sachgerecht ausstatten wird.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Durch die von uns angestrebte Optimierung der technischen Ausstattung und die Erhöhung der Personalkapazitäten in Justiz, Polizei und Verfassungsschutz.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Programm zur Bekämpfung von anti-muslimischem Rassismus

Anti-muslimischer Rassismus und anti-muslimische Gewalt nimmt auch in Brandenburg zu und reicht von verbalen Beschimpfungen über tätliche Angriffe, insbesondere auf Mädchen und Frauen, bis hin zu Anschlägen auf Moscheen. Bisher existieren in Brandenburg wenig spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung des anti-muslimischen Rassismus.

  1. Werden Sie ein Programm zur Bekämpfung des anti-muslimischen Rassismus in Brandenburg auf den Weg bringen?
  2. Wenn ja, was werden dessen Eckpunkte sein?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD steht seit nunmehr fast drei Jahrzehnten für ein offenes und tolerantes Brandenburg, kämpft mit ganzer Kraft gegen Antisemitismus, Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, jegliche Diskriminierung von Minderheiten und Rassismus. Das Land Brandenburg hat dies mit der Einführung der Anti-Rassismus-Klausel in der Landesverfassung unterstrichen. Die Bekämpfung des anti-muslimischen Rassismus findet im Rahmen des Kampfes gegen jegliche Form von Diskriminierung statt, unter anderem durch das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“. Dieses und seine Zusammenführung mit dem „Bündnis für Brandenburg“ als Stabsstelle in der Staatskanzlei haben sich auch in jüngster Zeit bewährt. So leistet das Beratungsnetzwerk aus Mobilen Beratungsteams, dem landesweiten Aktionsbündnis gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt, der RAA Brandenburg, dem Verein Opferperspektive, dem Aktionsplan „Queeres Brandenburg“, der Fachstelle Antisemitismus und der Fachstelle Islam im Land Brandenburg einen unverzichtbaren Beitrag zu einer demokratischen Zivilgesellschaft. Auch zukünftig wollen wir das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“ mit seinem Beratungsnetzwerk stärken, damit es neuen Herausforderungen wirksam begegnen kann. Hierfür werden wir die bestehenden Förderprogramme ausbauen und weiterentwickeln. Zusätzlich werden wir als SPD jegliche Form von Rassismus in Veranstaltungen, Gesprächen, Ausschüssen, Arbeitskreisen usw. diskutieren und verurteilen, um ein entsprechendes breites gesellschaftliches Bewusstsein zu erzeugen. Gemeinsam mit der Stelle der/des Integrationsbeauftragten werden wir uns für ein gleichberechtigtes und auf gegenseitigem Respekt beruhendes Zusammenleben der in Brandenburg lebenden Menschen unterschiedlicher Herkunft, Nationalität und Religion einsetzen.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Die Schändung der Potsdamer Moschee im Jahr 2016 hat gezeigt, dass auch im Land Brandenburg anti-muslimischer Rassismus vorhanden ist. DIE LINKE bekämpft jede Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und des Rassismus. Das Recht auf Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht. Es beinhaltet, Religion oder Weltanschauung frei zu wählen oder keiner anzugehören und die Religion oder Weltanschauung in der Öffentlichkeit zu leben. DIE LINKE tritt gegen eine Homogenisierung und Abwertung „des Islam“ ein. Wir setzen uns dafür ein, dass Muslimas und Muslime als solche in den Medien, den Schulen und im öffentlichen Raum auftreten können. Damit werden sie als Subjekte sichtbar und ihre Darstellung als „Fremde“ kann so durchbrochen werden. Brandenburg hat mit der Fachstelle Islam bei der RAA im Land Brandenburg eine spezielle Institution geschaffen u.a. mit dem Ziel, die Diversität des Islams verstehen zu lernen, antimuslimischem Rassismus und islamistischer Radikalisierung zu begegnen. Diese Stelle soll über 2019 hinaus fortgeführt werden. Über ein spezielles Programm zur Bekämpfung eines anti-muslimischen Rassismus haben wir noch nicht entschieden. Eckpunkte wären aber sicher: Generalisierungen müssen zurückgewiesen werden; Kritik an bestimmten Ausprägungen des Islam und an dem Verhalten oder Äußerungen von Personen aus dem muslimischen Spektrum müssen konkret geäußert und benannt werden, Selbstbestimmung, gegen den Zwang Kopftuch zu tragen und gegen den Zwang das Kopftuch abzulegen, Instrumente gegen die Einschränkung von Arbeitnehmer/innenrechten aufgrund der Religion.

Wir sehen die Bekämpfung JEGLICHER rassistischer Tendenzen als Aufgabe an, hierfür müssen parteiübergreifend die geeigneten Projekte unterstützt werden. Insbesondere helfen hiergegen die personelle Verstärkung der Vollzugsbehörden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Förderung eines diskriminierungssensiblen und vielfaltsbewussten Kulturbetriebs

Kulturelle Einrichtungen haben die Möglichkeit, auf künstlerische und informative Weise gesellschaftliche Missstände und Diskriminierungen zu thematisieren. Gleichzeitig werden auch innerhalb des Kulturbetriebs diskriminierende Praxen reproduziert. Dazu gehört etwa, dass Menschen aus marginalisierten Bevölkerungsgruppen in Filmen, auf Bühnen oder in Museen personell wie thematisch unterrepräsentiert sind und /oder Zugangsmöglichkeiten fehlen.

  1. Werden Sie Fördermittel für Kulturbeiträge bereitstellen, die sich kritisch mit Vorurteilen auseinandersetzen, für Diskriminierung sensibilisieren oder gesellschaftliche Vielfalt in nicht stereotyper Weise darstellen?
  2. Wie werden Sie dafür Sorge tragen, dass Kulturinstitutionen marginalisierte Bevölkerungsgruppen in ihrer Personalstruktur angemessen abbilden, ihre Perspektiven in den Angeboten und Inhalten repräsentieren und gruppenspezifische Zugangsbarrieren abbauen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD Brandenburg versteht sich als eine Partei, die das kulturelle Spektrum in seiner Gesamtheit in den Blick nimmt und das Wirken von Kulturschaffenden schützt und unterstützt. Kultur verstehen wir als ein öffentliches Gut. Sie muss allen zugänglich sein, unabhängig von Elternhaus, Einkommen, Abstammung, Bildung oder Gesundheit.
Brandenburg war immer erfolgreich, wenn es als offenes und tolerantes Land Menschen zusammengeführt hat. Wir verstehen unser Land als Bürgerdemokratie und wollen mehr Beteiligung und Transparenz auf allen Ebenen und damit mehr Mitwirkungschancen ermöglichen. Deshalb werden wir neue Dialogstrukturen und eine direktere Kommunikation zwischen Bevölkerung und Landesregierung schaffen und unterstützen. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, jede Form von Diskriminierung zu verhindern und zu beseitigen. Wir wollen die Wertschätzung einer Kultur der Vielfalt fördern.
Zahlreiche Maßnahmen werden in Brandenburg unterstützt, die eine Kultur der Wertschätzung und Vielfalt fördern und zur Verhinderung und Beseitigung von Diskriminierung beitragen. Seit 2011 ist das Land Brandenburg mit dem Beitritt zur „Koalition gegen Diskriminierung“ Teil der „Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft“. Wir unterstützen die Förderung eines diskriminierungssensiblen und vielfaltsbewussten Kulturbetriebs. Dazu gehört für uns selbstverständlich auch, dass wir uns für bessere Zugangsmöglichkeiten für Menschen aus marginalisierten Bevölkerungsgruppen in Filmen, auf Bühnen oder in Museen einsetzen.
Die Gleichberechtigung aller Geschlechter erfüllen wir in Brandenburg mit Leben. So sind wir mit der Aufnahme von paritätischen Listen in das Landeswahlgesetz bundesweiter Vorreiter. Diese Regelungen gilt es, in den kommenden Jahren umzusetzen. Wir werden Frauen weiter dabei unterstützen, sich aktiv einzubringen. Dabei schaffen wir gemeinsam mit den Kommunen Möglichkeiten für die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Ehrenamt für alle Geschlechter.

Eine offene und demokratische Gesellschaft gibt es nur mit kultureller Vielfalt, künstlerischer Freiheit und dem Zugang zu kultureller Bildung für alle Menschen. Allen rechtspopulistischen Versuchen, kritischen Kulturbeiträgen die Förderung zu entziehen, stellen wir uns konsequent entgegen. Wir erwarten von landesgeförderten (sozio-)kulturellen Einrichtungen, dass sie sich inklusive Ziele zur aktiven Teilhabe marginalisierter Gruppen wie z. B. Menschen mit Behinderungen oder Migrant*innen setzen. Wir ermutigen Museen, Theater, Musik- und Kunstschulen etc. zur entsprechenden konzeptionellen Erweiterung ihres Programms, um marginalisierte Bevölkerungsgruppen als Partner*innen, Publikum und Personal zu gewinnen. Dazu sind ggfs. Zielvereinbarungen zu schließen und entsprechend finanziell abzusichern. Das Land muss geeignete Fortbildungs- und Unterstützungsangebote dazu sicherstellen. Wir wollen Barrierefreiheit im Rahmen der Förderung baulicher Investitionen und dem Ausbau des digitalen Angebots kultureller Einrichtungen zur Voraussetzung machen und mit einem systematischen Berichtswesen die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention nachvollziehbar machen. Gerade angesichts zunehmender nationalistischer und rassistischer Tendenzen werden wir Gedenkstätten über die Gräuel des Nationalsozialismus und das Unrecht in der DDR und mit ihrer wichtigen aufklärenden und demokratiefördernden Funktion sowie die damit verbundene Bildungsarbeit verlässlich weiter fördern. Außerdem wollen wir bisher vernachlässigte Erinnerungsorte in den Blick nehmen, wie zum Beispiel der Armenier, der Sinti und Roma, der Kolonialgeschichte und des jüdischen Lebens vor 1933. Wir wollen kulturelle Bildung zu einem Schwerpunkt unserer Arbeit machen und Angebote der Jugendkultur stärken.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Kulturförderung muss nach transparenten und klaren Kriterien erfolgen – dazu braucht es die entsprechenden Entscheidungsregeln. Staatliche Vorgaben für die Kulturschaffenden sind eher kontraproduktiv.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Barrierefreiheit in Kultureinrichtungen

Kultureinrichtungen sollten für alle offen sein. Rollstuhlplätze sind mittlerweile an vielen Theatern und Bühnen vorhanden, für dicke Menschen geeignete Sitzmöglichkeiten fehlen hingegen. Oft sind beispielswiese die Sitzflächen zu schmal oder Armlehnen begrenzen die Stühle seitlich, so dass eine Vergrößerung der Abstände zwischen den Stühlen keinen Zugewinn an Komfort mit sich bringt.

Wie werden Sie Barrierefreiheit für alle in den Kultureinrichtungen sicherstellen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Für die SPD ist es wichtig, dass kulturelle Angebote für Menschen mit und ohne Behinderungen gleichermaßen zugänglich sind. Bereits heute leisten unsere kulturellen Einrichtungen durch ihre Publikumsnähe und ihre Diversität wesentliche Beiträge auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft. In der brandenburgischen Museums-, Theater- und Orchesterlandschaft gibt es laufend kulturelle Angebote, die besonders auf Inklusion und die kulturelle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gerichtet sind. Die meisten Standard-Angebote sind in Brandenburg für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich. Das bundesweit beispielhafte Informationsportal im Internet unter www.barrierefrei-brandenburg.de mit rund 1000 Angeboten wird kontinuierlich aktualisiert und stark genutzt. Die SPD wird sich aktiv für das Ziel einsetzen, die Kultureinrichtungen Brandenburgs als Orte der kulturellen Bildung und Begegnung für alle Zielgruppen weitgehend barrierefrei zu gestalten.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

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Barrierefreiheit ist die Voraussetzung für Teilhabe, daher sollte diese umfänglich zur Verfügung gestellt werden.

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Zugang zum Arbeitsmarkt für Geflüchtete gewährleisten

Arbeitsverbote stellen einen gravierenden Eingriff in Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe dar. Betroffen von Arbeitsverboten sind Geflüchtete in den Erstaufnahmeeinrichtungen, aus „sicheren Herkunftsländern“ sowie viele Menschen mit Duldung.

  1. Wie werden Sie Geflüchteten den Zugang zum lokalen Arbeitsmarkt ermöglichen und vorhandene Hürden abbauen?
  2. Werden Sie Ausländerbehörden anweisen, geduldeten Menschen im Zweifel eine Beschäftigung zu erlauben bzw. geduldeten Arbeitnehmer*innen die Beschäftigungserlaubnis nicht zu entziehen?
  3. Werden Sie eine zügige Verteilung Geflüchteter aus den Erstaufnahmeeinrichtungen in die Landkreise sicherstellen und damit ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und den Zugang zum Arbeitsmarkt (ab dem 4. Monat des Aufenthalts) ermöglichen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Eine SPD-geführte Landesregierung wird auch in Zukunft die Chancen und Potenziale sehen, die Zuwanderung und Integration bieten. Integration kann gelingen, wenn sich die Gesellschaft vereint dafür einsetzt. Demgemäß schmiedete eine breite gesellschaftliche Allianz im November 2015 das „Bündnis für Brandenburg“. Ziel des Bündnisses ist es seither, Integrationsbemühungen zu bündeln und Konzepte miteinander zu verbinden. Das Landesaufnahmegesetz (Aufnahme, vorläufige Unterbringung und migrationsspezifische soziale Unterstützung) wie auch das Landesintegrationskonzept „Zuwanderung und Integration als Chance für Brandenburg“ waren und sind weitere wichtige Bausteine der Integration von Geflüchteten in Brandenburg. Unter Beteiligung der Wohlfahrtsverbände, Kommunen, Initiativen der Flüchtlingsarbeit sowie Verbänden und Vertretungen der Menschen mit Migrationshintergrund wurde das Landesintegrationskonzept von der Landesregierung erarbeitet, wozu auch die beruflichen Perspektiven gehören. Diese gilt es auch für den lokalen Arbeitsmarkt auszubauen. Bezüglich der Möglichkeiten und Regularien der Beschäftigungserlaubnis richten wir uns nach der Bundesgesetzgebung. Die SPD unterstützt die zügige Verteilung Geflüchteter aus den Erstaufnahmeeinrichtungen in die Landkreise und kreisfreien Städte gemäß des Brandenburger Landesaufnahmegesetzes.

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Bei der Integration in Arbeit kommt es darauf an, den Geflüchteten die Unterstützung zu geben, die sie individuell benötigen, um den Anforderungen des jeweiligen Berufs gerecht zu werden. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass neu zu uns gekommene Menschen frühestmöglich in Arbeit kommen beziehungsweise diese nicht aufgeben müssen, denn seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können, stellt einen wichtigen Schritt dar, um am gesellschaftlichen Leben vollumfänglich teilzuhaben. Dies ist auch im Interesse der Brandenburger Betriebe, die häufig nach potentiellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern suchen.
Wir wirken darauf hin, dass die kommunalen Ausländerbehörden in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft alle Spielräume zur Erteilung von Arbeitsgenehmigungen ausnutzen. Wichtig ist auch, dass Arbeitgeber*-innen sicher sein können, dass die Arbeitskräfte und Auszubildenden, die sie einstellen, eine gesicherte Bleibeperspektive erhalten. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass bei der Erteilung von Duldungen die Integration in das Arbeitsleben stärker berücksichtigt wird. Auf Bundesebene werden wir uns auch weiterhin für Regelungen einsetzen, die eine sofortige Arbeitsaufnahme Geflüchteter ermöglichen und Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung garantieren.
Die Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahme ist so kurz wie möglich zu halten. Einer Verlängerung der derzeit maximal möglichen Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahme werden wir uns weiterhin widersetzen. Wir setzen uns dafür ein, dass in den Erstaufnahmeeinrichtungen ausreichend Sprachkursangebote, eine Beschulung aller Kinder und berufliche Qualifizierungsangebote stattfinden, um direkt nach der Ankunft den Grundstein für eine gute Integration zu legen.

Wir unterstützen die Bemühungen von Menschen, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit, das eigene Einkommen selbst zu erwirtschaften.

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Eingliederung von EU-Bürger*innen in den Arbeitsmarkt

Oft sehen sich EU-Bürger*innen mit einer Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt konfrontiert. Trotz guter Qualifizierung haben sie vielfach Probleme aufgrund ihrer Herkunft. Auch in Jobcentern ist das Diskriminierungsrisiko hoch, wie die Studie „Diskriminierungsrisiken in der öffentlichen Arbeitsvermittlung“ (2017) zeigt. EU-Bürger*innen haben beispielsweise oft Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen. Sie werden hierüber allerdings nur selten von den Mitarbeiter*innen der Arbeitsämter / Jobcenter angemessen informiert und ihre Anträge öfter abgelehnt als bei Deutschen.

  1. Wie werden Sie Bürger*innen aus mittel- und osteuropäischen Ländern dabei unterstützen, ihr eigenes Potenzial auszuschöpfen?
  2. Welche Schritte werden Sie unternehmen, um die Information von EU-Bürger*innen über ihre Rechte zu garantieren?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die Lage auf dem Brandenburger Arbeitsmarkt hat sich in den vergangenen zehn Jahren deutlich verbessert. Mittlerweile suchen die unterschiedlichsten Beschäftigungsbereiche wie Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen usw. nach Fachkräften; dabei sind auch Bürgerinnen und Bürger der EU willkommen. Die SPD wird sich zur Aufgabe machen, die vermutete Diskriminierung von Bürgerinnen und Bürgern der EU auf dem Arbeitsmarkt und im Zusammenhang mit Arbeitsämtern/Jobcentern für das Land Brandenburg zu überprüfen und sich diesbezüglich u. a. mit der Stelle des/der Integrationsbeauftragten in Verbindung setzen. Eine solche Form der Diskriminierung lehnt die SPD entschieden ab.

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Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Unser politisches Ziel ist die diskriminierungsfreie Gesellschaft. Deshalb muss müssen die Ansprechpartner in Jobcentern /Arbeitsämtern umfassend und vollständig über die Rechte der Betroffenen informiert werden.

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