Wahrung der Grundrechte von Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften

Geflüchtete Menschen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben müssen, erleben oft Eingriffe in ihre Grundrechte, zum Beispiel bei der Unverletzbarkeit der Wohnung oder dem Postgeheimnis. Mitunter sind entsprechende Regelungen sogar in den Hausordnungen verankert.

  1. Durch welche Maßnahmen werden Sie sicherstellen, dass die Grundrechte der Bewohner*innen von Gemeinschaftsunterkünften ohne Einschränkungen gewahrt werden?
  2. Werden Sie dafür im Landesaufnahmegesetz entsprechende Verpflichtungen für die Heimbetreiber*innen verankern und deren Einhaltung entsprechend kontrollieren?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das Land Brandenburg definiert über die Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung Mindestanforderung für Gemeinschaftsunterkünfte. Diese tragen insbesondere den Rechten der geflüchteten Menschen Rechnung.
So sollen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur gut erreichbar sein. Sie sollen mit geeigneten Außenanlagen zur Freizeitgestaltung ausgestattet werden. Sofern die Unterbringung von Minderjährigen vorgesehen ist, sind kindgerechte Spiel- und Schutzräume einzurichten sowie altersgerechte Aktivitäten im Freien zu ermöglichen. Ferner müssen Gemeinschaftsunterkünfte durch bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen gegen unbefugtes Eindringen und gegen Angriffe von außen geschützt sein. In den Gemeinschaftsunterkünften sind die Abschließbarkeit, Nichteinsehbarkeit sowie nach Geschlechtern getrennte Nutzung der Sanitärräume zu gewährleisten. Die Wohn- und Schlafzwecken dienenden Zimmer müssen von innen abschließbar sein.
Diese Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften werden in einer Anlage zur Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung noch weiter konkretisiert. Die Einhaltung der Mindestbedingungen ist eine Grundlage für die Abrechnung der kommunalen Unterbringungskosten.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Die Achtung von Grundrechten aller Menschen muss sichergestellt werden. Sollten diese bei Menschen in Brandenburg aufgrund ihrer Herkunft missachtet werden, so werden wir das nicht hinnehmen. Dieser Form der Diskriminierung von Menschen in Gemeinschaftsunterkünften muss entgegengewirkt werden. Hier geht es darum, dass durch Aufklärung und Information dafür gesorgt wird, dass Heimbetreiberinnen und Heimbetreiber sich darüber im Klaren sind, welche Rechte für dort untergebrachten Menschen gelten und einzuhalten sind.
Wir werden darauf hinwirken, dass bekanntwerdenden Verstößen seitens der Heimaufsicht nachgegangen wird. Sollte sich daraus eine gesetzgeberische Notwendigkeit ergeben, werden wir uns dafür einsetzen, dies auf den Weg bringen.

Die Grundrechte sind zu achten und ihre Gewährleistung sicherzustellen. Auch Heimbetreiber haben sich an Recht und Gesetz zu halten.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Selbstbestimmte Unterbringung von schutzberechtigten Flüchtlingen

Anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte sowie subsidiär Schutzberechtigte haben das Recht, in eine Wohnung umziehen. In der Realität ist es jedoch so, dass auch Menschen nach einem positiven Abschluss des Asylverfahrens aus verschiedenen Gründen weiterhin in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, obwohl sie dazu nicht mehr verpflichtet sind. Für diese Unterbringung kann nach § 11 Landesaufnahmegesetz eine von den Kommunen festgesetzte Gebühr erhoben werden, sobald der*die Geflüchtete (oder Anerkannte) über ein Einkommen verfügt. In einigen Kommunen führt dies dazu, dass Menschen für einen 6 qm Heimplatz mit Gemeinschaftsbad und -küche bis zu 400 Euro pro Person und Monat bezahlen müssen.

  1. Welche Maßnahme werden Sie ergreifen, um anerkannte Flüchtlinge bei der Suche nach einer Wohnung zu unterstützen?
  2. Mit welchen Maßnahmen werden Sie einer Diskriminierung von Menschen mit geringem Einkommen, Flüchtlingen etc. auf dem Wohnungsmarkt entgegenwirken?
  3. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass sich die Gebühren in Gemeinschaftsunterkünften für alle Menschen, die dort leben, in einem sozial verträglichen Rahmen halten?
  4. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass zeitnah mehr sozialer/geförderter Wohnraum dort entsteht, wo er gebraucht wird, so dass Menschen in eigenen Wohnraum ziehen können?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Über verschiedene Projekte fördern wir die soziale Integration durch Bereitstellung von Wohnraum oder durch Aufwertung von Quartieren. Dazu zählen das Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ (SIQ), das Städteförderprogramm „Soziale Stadt“ oder der „Stadt-Umland-Wettbewerb“.
Wir werden auch weiterhin jährlich 100 Mio. Euro in den Wohnungsbau investieren. Wir unterstützen die Kommunen bei der Gewinnung von Bauland. Dazu stellen wir ihnen Landesgrundstücke für den Wohnungsbau vergünstigt zur Verfügung. Um die Schaffung von mehr und besseren Wohnungen zu unterstützen, haben wir das „Bündnis für Wohnen“ gegründet. Wir werden unsere Bemühungen gemeinsam mit den Bündnispartnern intensivieren. Wir werden unter enger Einbeziehung der Kommunen die Zusammenarbeit mit Berlin in der Wohnungspolitik vertiefen. Ziel ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für die breite Mittelschicht. Wir bekennen uns dazu, dass das Land dabei eine aktive Rolle spielen wird.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Das Land fördert mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum für bezahlbares Wohnen. Das ist der richtige Ansatz für sozialverträgliche Wohnbedingungen. Wir werden uns dafür einsetzen, die Förderung auszubauen. Mit den Gesetzen zur sozialen Wohnraumförderung und zum Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum haben wir die Möglichkeiten für mehr Wohnraum und für bedürfnisgerechte Wohnformen geschaffen. Damit kann die Zahl der Anspruchsberechtigten bei gefördertem Wohnraum erheblich erweitert werden. Gleichzeitig sind Geflüchtete auf dem Wohnungsmarkt auch wegen rassistischer Vorbehalte benachteiligt. Wir unterstützen Modelle einzelner Kommunen, die gezielte Unterstützung bei der Wohnungssuche leisten. Modelle, die gute Ergebnisse zeigen, werden wir bekannt machen und darauf hinwirken, dass auch andere Kommunen diese einsetzen. Gleichzeitig braucht es ein Landesantidiskriminiserungsgesetz, das wirksam gegen rassistische Diskriminierung in allen Lebensbereichen schützt. Die Kommunen erheben beim Höchstsatz Gebühren für Gemeinschaftsunterkünfte, die kostendeckend sind. Die intensive Beschäftigung des Landtages mit den Gebührensatzungen hat ergeben, dass einige Kommunen Kalkulationen zugrunde gelegt haben, die Kosten mit einberechnen, die zu hoch angesetzt oder gar durch das Land anderweitig erstattet werden. In der Folge wurden Gebühren gesenkt. Hier wird auch weiterhin politischer Druck notwendig sein. Allerdings wird am Grundsatz der Gebührenerhebung festgehalten.

Die derzeitige Wohnungsmarktsituation muss zwingend Entspannung erfahren, u.a. durch gezielten Wohnungsbau und der Förderung von Wohneigentum wie auch Maßnahmen, um den sozialen Wohnungsbau zu stärken. Nur mit dem entsprechenden Angebot wird mittelfristig der Bedarf zu decken sein. Die für die Nutzung von Gemeinschaftsunterkünften berechneten Gebühren müssen sich an den Kosten orientieren und dürfen keine Überforderung darstellen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierung von Geflüchteten und Migrant*innen auf dem Wohnungsmarkt entgegenwirken

Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte finden in Brandenburg keinen angemessenen Wohnraum, weil sie anhand ihres Namens und/oder ihrer Hautfarbe benachteiligt werden. Menschen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus haben es besonders schwer, weil die im Integrationsgesetz verankerte Wohnsitzregelung den Radius der Wohnungssuche stark einschränkt.

Die Folge ist eine Verdrängung in Randgebiete mit fehlenden Angeboten in der Kinderbetreuung, Sprachförderung und Bildung. Zudem erschwert oder verhindert die Verdrängung die Teilhabe an kulturellen oder politischen Aktivitäten.

  1. Wie werden Sie Diskriminierungen von Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund auf dem brandenburgischen Wohnungsmarkt entgegenwirken?
  2. Was werden Sie unternehmen, damit Familien mit Migrations- und Fluchtgeschichte nicht in Randbezirke gedrängt werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Über verschiedene Projekte fördern wir die soziale Integration durch Bereitstellung von Wohnraum oder durch Aufwertung von Quartieren. Dazu zählen das Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ (SIQ), das Städteförderprogramm „Soziale Stadt“ oder der „Stadt-Umland-Wettbewerb“.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Grundlegend ist die Schaffung ausreichender Angebote auf dem Wohnungsmarkt. Wo nachweislich in diskriminierender Weise Menschen vom Wohnungsmarkt z.B. aufgrund ihrer Herkunft ausgeschlossen werden, ist dies zu ahnden und juristisch aufzuarbeiten.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Gewährleistung der Mobilität hochgewichtiger Menschen im Nahbereich

Breite Gänge und geeignete Sitzmöglichkeiten sind ein entscheidender Faktor dafür, dass hochgewichtige Menschen den öffentlichen Personennahverkehr uneingeschränkt nutzen können. Armlehnen, die nicht hochgeklappt werden können, Ritzen oder Giebel, wie sie sich beispielsweise zwischen Kunststoffschalensitzen ergeben, können ein schmerzhaftes Hindernis darstellen.

  1. Wie werden Sie die Mobilität hochgewichtiger Menschen im Nahbereich sicherstellen?
  2. Wie werden Sie dafür Sorge tragen, dass beim Begriff der Barrierefreiheit die Bedürfnisse hochgewichtiger Körper mitgedacht werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir wollen den öffentlichen Nahverkehr noch attraktiver machen. Dazu gehört auch eine umfassende Barrierefreiheit, von der alle Fahrgäste im öffentlichen Personennahverkehr profitieren sollen, denn Mobilität ermöglicht mehr Selbstbestimmung, gesellschaftliche Teilhabe und die persönliche, soziale und berufliche Entwicklung jedes Einzelnen. Wir werden deshalb dafür sorgen, dass alle ÖPNV-Anbieter bei zukünftigen Anschaffungen Barrierefreiheit in jeglicher Hinsicht mit berücksichtigen. Es sollen nicht nur im Einzelfall die Bedürfnisse hochgewichtiger Menschen bedacht werden.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Aufnahmeprogramme einrichten

Menschen aus Kriegsgebieten und Menschen, die bei ihrer Flucht übers Mittelmeer in Seenot geraten sind, können bislang kaum legal nach Deutschland geholt werden. Es bieten sich jedoch auf Landesebene verschiedene Möglichkeiten, eine Aufnahme zu ermöglichen. Brandenburg hat beispielsweise ein eigenes Landesaufnahmeprogramm für syrische Flüchtlinge, das bisher regelmäßig verlängert wurde. Drüber hinaus können sich Bundesländer gezielt für die Aufnahme von aus Seenot geretteten Menschen einsetzen.

  1. Werden Sie sich für die Einrichtung neuer bzw. die Ausweitung bestehender Programme zur legalen Aufnahme von Flüchtenden einsetzen?
  2. Werden Sie sich für eine schnelle und unkomplizierte Aufnahme und Unterbringung von aus Seenot geretteten Menschen zusätzlich zur Verteilungsquote von Schutzsuchenden einsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Brandenburg ist ein solidarisches Land. Brandenburg steht für Humanität und Toleranz. Menschen, die Schutz brauchen, finden in Brandenburg Hilfe. Im Jahr 2013 hat Brandenburg ein Landesaufnahmeprogramm aufgelegt. Syrische Flüchtlinge können Verwandte, für die sie den Lebensunterhalt sichern, nach Deutschland nachholen. Dafür muss der Antragsteller seit mindestens einem Jahr in der Region Brandenburg und Berlin leben und über einen gesicherten Aufenthalt verfügen. Dieses Programm haben wir bereits mehrfach verlängert.
Im Jahr 2016 beschloss der Landtag die Schaffung eines Landesaufnahmeprogramms für die vom IS verfolgte jesidische Minderheit im Nordirak. Anfang 2019 erteilte der Bund sein Einvernehmen zum Programm, sodass nunmehr Menschen aufgenommen werden können.
Im Mai 2019 hat sich der Landtag auf Antrag von SPD und DIE LINKE für die Aufnahme von aus Seenot gerettete Flüchtlinge ausgesprochen. Neben Bemühungen auf europäischer Ebene ist die Landesregierung aufgefordert, gegenüber dem Bund die Bereitschaft für ein Aufnahmeprogramm von Bund und Ländern zu erklären. Falls dies nicht zustande kommen sollte, wird Brandenburg ein Landesaufnahmeprogramm außerhalb der vorgesehenen Aufnahmequoten für aus Seenot gerettete Menschen auflegen.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Die passive Haltung der Bundesregierung bei der Frage der Öffnung der Häfen, bei der Frage der Entkriminalisierung der zivilen Seenotrettung und auch bei der Frage der Wiederauflage europäischer Rettungsmissionen muss endlich ein Ende haben. Wir setzen uns auf Bundes- und auf europäischer Ebene für eine humane und menschenwürdige Politik ein. Wir haben eine besondere Verantwortung, dafür zu sorgen, dass es nie wieder dazu kommt, dass Flüchtlingsschiffe keinen sicheren Hafen finden. Um Menschen in Not zu helfen, haben wir uns mit der Bewegung der Städte solidarisiert und die Initiative „Seebrücke – schafft sichere Häfen“ unterstützt. Dadurch haben wir zusätzliche Aufnahmekapazitäten für aus Seenot gerettete Menschen angeboten und uns für die Entkriminalisierung der Seenotrettung einsetzt. Jedoch liegt hier die Zuständigkeit zuerst beim Bundesinnenministerium, das wir aufgefordert haben, die Aufnahme von Geflüchteten aus Seenot zu ermöglichen. Bei der Aufnahme von Yezidinnen haben wir seit 2016 eine Möglichkeit der Aufnahme geschaffen, auch hier blockiert aktuell das Bundesinnenministerium. In der kommenden Wahlperiode werden wir dieses Programm in seiner Umsetzung solidarisch begleiten und auf eine Ausweitung drängen. Dabei gilt es, aufenthaltsrechtliche Spielräume auszunutzen, die der Bund dem Land bietet. Wir haben das Ziel, weitere Bundesländer zu finden, die sich an diesem Landesaufnahmeprogramm beteiligen. Darüber hinaus wollen wir das Landesaufnahmeprogramm für syrische Geflüchtete ohne Abstriche an seiner Ausstattung fortführen und wie unser Nachbarland Berlin auf den Irak ausdehnen.

Wir teilen ausdrücklich die Position der Bundes-FDP zum 4-Türenmodell. Wenn jemand einen Anspruch auf Asyl oder subsidiären Schutz hat, ist dieser Anspruch zu erfüllen. Darüber hinaus wollen wir Menschen die Chance auf Einwanderung bieten, wenn sie die von uns gesetzten
Kriterien erfüllen. Maßgeblich ist hierbei der Beitrag, den diese Menschen zu unserer Gesellschaft leisten wollen und können. Wer unter keinem der obigen Gesichtspunkte einen Anspruch auf Aufenthalt in Deutschland und Brandenburg hat, muss unser Land wieder verlassen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Abschiebungen nach Afghanistan aussetzen

Im vergangenen Jahr erreichte die Zahl der zivilen Todesopfer in Afghanistan einen Höchststand, in Afghanistan herrscht der tödlichste Konflikt weltweit, dennoch schiebt Brandenburg seit Sommer 2018 wieder Menschen nach Afghanistan ab.

  1. Werden Sie sich an Sammelabschiebungen nach Afghanistan beteiligen?
  2. Werden Sie Maßnahmen ergreifen, um Abschiebungen in das Konfliktland auszusetzen? Und wenn ja, welche?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das Land Brandenburg hat den zuständigen Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte über einen Erlass vorgeschrieben, dass die Abschiebung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen das letzte Mittel ist, um eine Ausreise dieses Personenkreises zu erreichen. Vorrang hat stets das Bemühen, eine freiwillige Ausreise zu erreichen. Ebenso sind die Ausländerbehörden gehalten, die ggf. vorliegende besondere Schutzbedürftigkeit der Ausreisepflichtigen zu prüfen und beim Vollzug der Ausreisepflicht zu beachten. Mit dieser Zielrichtung wurde der Personenkreis, der nach Afghanistan abgeschoben werden kann, von vornherein auf Gefährder, Straftäter und Mitwirkungsverweigerer sowie auf alleinreisende männliche Personen ohne eigene Integrationsleistungen beschränkt.
Darüber hinaus ist die Landesregierung dazu aufgefordert, sich für eine ständige Überprüfung und Bewertung der Sicherheitslage in Afghanistan auch unter Einbeziehung von Erkenntnissen von in der Region tätigen Hilfsorganisationen einzusetzen.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

  1. Wir lehnen Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete mit innerstaatlichen, gewalttätigen Konflikten wie nach Afghanistan konsequent ab. Aufgrund der Bundesgesetze können wir Abschiebungen aus Brandenburg nicht vollständig verhindern. Auch hier werden wir jedoch die Spielräume, die uns gesetzlich zur Verfügung stehen, konsequent ausnutzen und dafür sorgen, dass Abschiebungen – wenn sie schon nicht zu verhindern sind – so human wie irgendwie möglich vonstattengehen. Leider hat das Innenministerium einen Landtagsbeschluss, der darauf hinwirkte, die Zahl der Abschiebungen zu senken und die Ausländerbehörden aufforderte, ihre aufenthaltsrechtlichen Spielräume zugunsten der Geflüchtete auszunutzen, bis heute nicht umgesetzt. Die Einrichtung eines Ausreisezentrums lehnen wir ab, auch Sammelabschiebungen wollen wir vermeiden. Wir setzen uns dafür ein, dass nur gut ausgebildetes Personal bei Abschiebungen zum Einsatz kommt und wir sorgen dafür, dass es keine Abschiebungen aus Bildungseinrichtungen und Krankenhäusern gibt.
  2. Ja, wir werden uns weiter über Bundesratsinitiativen und die Innenministerkonferenz gegen solche Abschiebungen einsetzen.

Für die Abschiebung gelten strenge Voraussetzungen. Soweit diese erfüllt sind und eine Abschiebung rechtsgültig angeordnet wurde, ist diese durchzuführen. Die Situation in Afghanistan muss wie in jedem anderen Fall regelmäßig überprüft werden, um zu klären, inwieweit Abschiebungen in dieses Land mit unseren rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar sind.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Menschrechtsverletzungen bei Abschiebungen verhindern

In Brandenburg stieg die Zahl der Abschiebungen in den vergangenen Monaten weiter an. Immer wieder wird durch die Brandenburger Polizei bei Abschiebungen Gewalt angewendet, Zimmer werden durch die Polizei ohne Durchsuchungsbeschluss betreten, Familien werden getrennt und Abschiebehindernisse wie Krankheiten bleiben unberücksichtigt.

  1. Finden Sie, dass Abschiebungen Teil einer humanitären Flüchtlingspolitik sein können?
  2. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um gegen Grundrechtseingriffe und Menschrechtsverletzungen bei der Durchführung von Abschiebungen vorzugehen?
  3. Welche Alternativen sehen Sie zu Abschiebungen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das Land Brandenburg hat den zuständigen Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte über einen Erlass vorgeschrieben, dass die Abschiebung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen das letzte Mittel ist, um eine Ausreise dieses Personenkreises zu erreichen. Vorrang hat stets das Bemühen, eine freiwillige Ausreise zu erreichen. Ebenso sind die Ausländerbehörden gehalten, die ggf. vorliegende besondere Schutzbedürftigkeit der Ausreisepflichtigen zu prüfen und beim Vollzug der Ausreisepflicht zu beachten. Mit dieser Zielrichtung wurde der Personenkreis, der nach Afghanistan abgeschoben werden kann, von vornherein auf Gefährder, Straftäter und Mitwirkungsverweigerer sowie auf alleinreisende männliche Personen ohne eigene Integrationsleistungen beschränkt. In diesen extrem engen Grenzen bleiben Abschiebungen als letztes Mittel notwendig.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

  1. Grundsätzlich nein.
  2. Wir setzen uns dafür ein, dass nur gut ausgebildetes Personal bei Abschiebungen zum Einsatz kommt und wir sorgen dafür, dass es keine Abschiebungen aus Bildungseinrichtungen und Krankenhäusern gibt. Wir lehnen Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete mit innerstaatlichen, gewalttätigen Konflikten wie bspw. nach Afghanistan konsequent ab. Eine Beratung und der Zugang zu juristischer Beratung muß gewährleistet sein.
  3. Alternativen können nur freiwillige Ausreisen sein, die mehr und besser gefördert werden sollen. Wenn es humanitärere Lösungen gäbe würden wir sie ergreifen.

Wer unter keinen einen Anspruch auf Aufenthalt in Deutschland und Brandenburg hat, muss unser Land wieder verlassen. Abschiebungen sind konsequent und zeitnah durchzuführen. Dabei sind Abschiebungen mit den geeigneten Mitteln unter der strikten Einhaltung der Rechtsvorschriften durchzuführen. Wir sehen im Vier-Türen-Modell der FDP eine Möglichkeit, den Menschen einen legalen Weg ins Land zu eröffnen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Klimawandel als Fluchtursache

Der Klimawandel wird in Zukunft vermehrt Menschen dazu zwingen, ihre Heimat zu verlassen. Auch Brandenburg wird Ziel von Klimaflüchtlingen sein. Ein effektiver Klimaschutz kann dazu beitragen, in der Heimat bleiben zu können.

Was werden Sie auf Landesebene zum Klimaschutz beitragen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Der Klimawandel wird in Zukunft vermehrt Menschen dazu zwingen, ihre Heimat zu verlassen. Auch Brandenburg wird Ziel von Klimaflüchtlingen sein. Ein effektiver Klimaschutz kann dazu beitragen, in der Heimat bleiben zu können. Kaum ein anderes Bundesland hat den Ausbau der erneuerbaren Energien so konsequent vorangetrieben wie Brandenburg. Bei der installierten Leistung von Windenergieanlagen nimmt Brandenburg den 2. Platz ein.
Im Rahmen der Umsetzung der Ziele und Maßnahmen der Nachhaltigkeitsstrategie unseres Landes haben wir bereits viel Geld in den Umweltschutz, Klimaschutz und in Maßnahmen zur Senkung von Emissionen eingesetzt. Die wesentlichen Weichenstellungen für einen effektiven Klimaschutz müssen auf Bundesebene erfolgen. Entsprechend der Ergebnisse der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung soll der Ausstieg aus der Braunkohleverstromung spätestens im Jahr 2038 erfolgen. Auch in der Zukunft wollen wir, dass Energie, vor allem Strom, für die Menschen im Land wie für die Unternehmen bezahlbar bleiben. Das ist für uns auch eine soziale Frage.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

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Das Pariser Klimaabkommen ist einzuhalten. Dazu wollen wir technologieoffen die Entwicklung innovativer Technologien fördern und deren Markteinführung unterstützen. Ein Mittel ist die Ertüchtigung und Ausweitung des CO2-Zertifikatehandel mindestens auf europäischer Ebene. Eine CO2-Steuer lehnen wir ab, weil sie keine signifikanten CO2-Einsparungen mit sich bringt. Auch die Produktion von sogenannten E-Fuels, also flüssigen Kraftstoffen, die aus grünem Wasserstoff (hergestellt mit Sonne und Wind) und vorhandenem CO2 hergestellt wird, kann Menschen zum Bleiben bewegen, wenn die Stromerzeugung und Produktion der Rohkraftstoffe sinnvollerweise in den Herkunftsländern erfolgt, wo deutlich mehr Wind weht und die Sonne verlässlich scheint.

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Innerparteiliche Teilhabe

Personengruppen, die von Diskriminierung betroffen sind, sind in politischen Entscheidungsprozessen oftmals unterrepräsentiert. Ausschlussmechanismen werden dabei teilweise bereits beim Zugang zu Informationen und zu Veranstaltungen wirksam. Sie zeigen sich aber vor allem bei der Partizipation in Parteien sowie in der Vergabe von Mandaten und hauptamtlichen Positionen innerhalb der Parteien.

  1. Wie stellen Sie in Ihrer Öffentlichkeitsarbeit, Ihren Entscheidungsfindungsprozessen und Abläufen sowie in Ihrer Personalstruktur Zugang und Teilhabe für alle Menschen sicher?
  2. Welche Personengruppen rücken Sie dabei ins Zentrum Ihrer Bemühungen?
  3. Wo nehmen Sie noch Lücken in der Partizipation wahr?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD bietet vielfältige Möglichkeiten zur Mitwirkung. Ein wichtiger Baustein sind die Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreise der Partei. Sie beraten die Vorstände und bieten allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der Mitwirkung und der politischen Ansprache. Die Arbeitsgemeinschaften kooperieren mit den Verbänden, Organisationen und Initiativen. Es gibt die SPDqueer, die sich um lesbisch-schwule Politikthemen in der SPD kümmern. So wollen sie die Verankerung der Lesben und Schwulen in der SPD weiter ausbauen. Ihr Ziel ist eine Gesellschaft, die auch ohne Verfassungsauftrag begreift, dass sie verarmt, wenn sie Menschen ausgrenzt und sie sich somit selbst ihrer Zukunftschancen beraubt. Außerdem gibt es Selbst Aktiv, die sich für die Mitentscheidung von Menschen mit Behinderungen, inklusive Bildung, Wohnen, Arbeit, Pflege, Freizeit und Sport auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention engagieren. Wir sprechen alle Menschen gleichermaßen an. Wir nehmen Inklusion ernst: Unser Ziel ist, dass jeder Mensch gleichberechtigt an innerparteilichen Entscheidungen, an Sitzungen und Veranstaltungen teilhaben und mitgestalten kann. Die SPD hat sich selbst verpflichtet, mehr zu tun, als gesetzlich angeraten ist. Wir haben einen Sonderetat eingerichtet, um barrierefreie Anforderungen finanzieren zu können, wenn gewünscht. Aus diesem Topf können beispielsweise Gebärdendolmetscher für Veranstaltungen organisiert werden. Leider ist es uns noch nicht möglich, es auf allen Veranstaltungen anzubieten, die die SPD durchführt. Auf Landesparteitagen bieten wir es immer an.

Im Mittelpunkt unserer Politik steht der Mensch mit seiner Würde und Freiheit. Jeder Mensch ist einzigartig und frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Die universellen und unteilbaren Menschenrechte sind Anspruch und Maßstab unserer Politik. Als Bündnispartei einen und verbinden uns die beschriebenen Grundwerte, sie stehen gleichberechtigt nebeneinander. Wir sind aus vielfältigen Wurzeln zusammengewachsen, sie liegen in der Öko- und Anti-Atom-Bewegung, der Frauen- und Bürgerrechtsbewegung, der Lesben-, Schwulen-, Eine-Welt- und Friedensbewegung sowie der Freiheitsbewegung der friedlichen Revolution. Das gilt für unsere Mitglieder, für unsere Wähler*innen, aber auch für die vielen Menschen, die sich für gemeinsame Anliegen gesellschaftlich einsetzen – aus Initiativen und Bewegungen, Vereinen und Institutionen, Gewerkschaften und Unternehmen. Vielfalt ist ein Gewinn und die Vielfalt unserer Partei ist unsere Stärke.
Antidiskriminierungspolitik ist keine Nischenpolitik, sondern wahrt den im Grundgesetz festgeschriebenen Gleichheitsgrundsatz und damit den Kern der Demokratie. Voraussetzung dafür ist, dass Menschen, ohne sie darauf zu reduzieren, in ihren Identitäten anerkannt, repräsentiert und gesehen werden.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Unsere Partei steht allen Interessierten mit einer liberalen Lebenseinstellung zur Mitwirkung offen.

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Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteur*innen in die politische Entscheidungsfindung

Wenn ein politischer Prozess diskriminierungssensibel sein soll, ist es unabdingbar, die Perspektiven marginalisierter Bevölkerungsgruppen wahrzunehmen und aktiv einzubeziehen.

Wie stellen Sie die systematische Einbindung marginalisierter Bevölkerungsgruppen bei der Erarbeitung und Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen sicher, um mögliche Diskriminierungsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das Land Brandenburg bindet verschiedene Bevölkerungsgruppen über Beauftragte, Beiräte, Fachstellen oder Aktionspläne institutionell politische Prozesse ein. Hierzu zählen u.a. die Landesbeauftragte für die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen, die Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung oder der Aktionsplan „Queeres Brandenburg“. Um die Arbeit im Bereich der Senioren noch besser zu unterstützen, werden wir in der nächsten Wahlperiode einen Landesseniorenbeauftragten installieren.

Demokratie braucht eine starke und lebendige Zivilgesellschaft. Sie lebt von Menschen, die sich einmischen, sich für andere engagieren und unser Gemeinwesen mitgestalten – in Bürgerinitiativen und Parteien, in Vereinen, Feuerwehren und Kirchen, in NGOs, bei Demonstrationen und im Sportverein, in Communitys und Bewegungen. Solches Engagement ist der Kitt, der unsere vielfältige Gesellschaft zusammenhält, und es muss vom Staat mit Hilfe der Gemeinnützigkeit anerkannt werden.
Demokratie braucht Parteien. Doch sie müssen sich wandeln, um mit den Entwicklungen in der Gesellschaft Schritt halten zu können. Die Digitalisierung und neue Ansprüche an die Möglichkeiten zur Mitarbeit – auch der punktuellen, zeitweisen und themenbezogenen – fordern die Parteien heraus. Deshalb braucht es neue Beteiligungsmöglichkeiten und eine Öffnung der Parteien in digitale Zeiten hinein. Das Parteiengesetz bietet dafür nur unzureichende Möglichkeiten. Wir möchten es reformieren, um die Parteien auch für die Zukunft fit zu machen und zu stärken.
Darüber hinaus wollen wir die bestehenden direktdemokratischen Möglichkeiten auf kommunaler und Landesebene verbessern und solche Möglichkeiten auf Bundes- und europäischer Ebene einführen, bei garantiertem Minderheitenschutz.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Auch im Rahmen unserer programmatischen Arbeit arbeiten wir bereits jetzt z. B. mit Betroffenenvertretungen zusammen. Diesen Weg werden wir auch weiter beschreiten.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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