Abschiebungen nach Afghanistan aussetzen

Im vergangenen Jahr erreichte die Zahl der zivilen Todesopfer in Afghanistan einen Höchststand, in Afghanistan herrscht der tödlichste Konflikt weltweit, dennoch schiebt Brandenburg seit Sommer 2018 wieder Menschen nach Afghanistan ab.

  1. Werden Sie sich an Sammelabschiebungen nach Afghanistan beteiligen?
  2. Werden Sie Maßnahmen ergreifen, um Abschiebungen in das Konfliktland auszusetzen? Und wenn ja, welche?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das Land Brandenburg hat den zuständigen Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte über einen Erlass vorgeschrieben, dass die Abschiebung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen das letzte Mittel ist, um eine Ausreise dieses Personenkreises zu erreichen. Vorrang hat stets das Bemühen, eine freiwillige Ausreise zu erreichen. Ebenso sind die Ausländerbehörden gehalten, die ggf. vorliegende besondere Schutzbedürftigkeit der Ausreisepflichtigen zu prüfen und beim Vollzug der Ausreisepflicht zu beachten. Mit dieser Zielrichtung wurde der Personenkreis, der nach Afghanistan abgeschoben werden kann, von vornherein auf Gefährder, Straftäter und Mitwirkungsverweigerer sowie auf alleinreisende männliche Personen ohne eigene Integrationsleistungen beschränkt.
Darüber hinaus ist die Landesregierung dazu aufgefordert, sich für eine ständige Überprüfung und Bewertung der Sicherheitslage in Afghanistan auch unter Einbeziehung von Erkenntnissen von in der Region tätigen Hilfsorganisationen einzusetzen.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

  1. Wir lehnen Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete mit innerstaatlichen, gewalttätigen Konflikten wie nach Afghanistan konsequent ab. Aufgrund der Bundesgesetze können wir Abschiebungen aus Brandenburg nicht vollständig verhindern. Auch hier werden wir jedoch die Spielräume, die uns gesetzlich zur Verfügung stehen, konsequent ausnutzen und dafür sorgen, dass Abschiebungen – wenn sie schon nicht zu verhindern sind – so human wie irgendwie möglich vonstattengehen. Leider hat das Innenministerium einen Landtagsbeschluss, der darauf hinwirkte, die Zahl der Abschiebungen zu senken und die Ausländerbehörden aufforderte, ihre aufenthaltsrechtlichen Spielräume zugunsten der Geflüchtete auszunutzen, bis heute nicht umgesetzt. Die Einrichtung eines Ausreisezentrums lehnen wir ab, auch Sammelabschiebungen wollen wir vermeiden. Wir setzen uns dafür ein, dass nur gut ausgebildetes Personal bei Abschiebungen zum Einsatz kommt und wir sorgen dafür, dass es keine Abschiebungen aus Bildungseinrichtungen und Krankenhäusern gibt.
  2. Ja, wir werden uns weiter über Bundesratsinitiativen und die Innenministerkonferenz gegen solche Abschiebungen einsetzen.

Für die Abschiebung gelten strenge Voraussetzungen. Soweit diese erfüllt sind und eine Abschiebung rechtsgültig angeordnet wurde, ist diese durchzuführen. Die Situation in Afghanistan muss wie in jedem anderen Fall regelmäßig überprüft werden, um zu klären, inwieweit Abschiebungen in dieses Land mit unseren rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar sind.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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