Anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte sowie subsidiär Schutzberechtigte haben das Recht, in eine Wohnung umziehen. In der Realität ist es jedoch so, dass auch Menschen nach einem positiven Abschluss des Asylverfahrens aus verschiedenen Gründen weiterhin in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, obwohl sie dazu nicht mehr verpflichtet sind. Für diese Unterbringung kann nach § 11 Landesaufnahmegesetz eine von den Kommunen festgesetzte Gebühr erhoben werden, sobald der*die Geflüchtete (oder Anerkannte) über ein Einkommen verfügt. In einigen Kommunen führt dies dazu, dass Menschen für einen 6 qm Heimplatz mit Gemeinschaftsbad und -küche bis zu 400 Euro pro Person und Monat bezahlen müssen.
- Welche Maßnahme werden Sie ergreifen, um anerkannte Flüchtlinge bei der Suche nach einer Wohnung zu unterstützen?
- Mit welchen Maßnahmen werden Sie einer Diskriminierung von Menschen mit geringem Einkommen, Flüchtlingen etc. auf dem Wohnungsmarkt entgegenwirken?
- Werden Sie sich dafür einsetzen, dass sich die Gebühren in Gemeinschaftsunterkünften für alle Menschen, die dort leben, in einem sozial verträglichen Rahmen halten?
- Werden Sie sich dafür einsetzen, dass zeitnah mehr sozialer/geförderter Wohnraum dort entsteht, wo er gebraucht wird, so dass Menschen in eigenen Wohnraum ziehen können?
Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet. |
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Über verschiedene Projekte fördern wir die soziale Integration durch Bereitstellung von Wohnraum oder durch Aufwertung von Quartieren. Dazu zählen das Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ (SIQ), das Städteförderprogramm „Soziale Stadt“ oder der „Stadt-Umland-Wettbewerb“. |
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Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt. |
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Das Land fördert mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum für bezahlbares Wohnen. Das ist der richtige Ansatz für sozialverträgliche Wohnbedingungen. Wir werden uns dafür einsetzen, die Förderung auszubauen. Mit den Gesetzen zur sozialen Wohnraumförderung und zum Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum haben wir die Möglichkeiten für mehr Wohnraum und für bedürfnisgerechte Wohnformen geschaffen. Damit kann die Zahl der Anspruchsberechtigten bei gefördertem Wohnraum erheblich erweitert werden. Gleichzeitig sind Geflüchtete auf dem Wohnungsmarkt auch wegen rassistischer Vorbehalte benachteiligt. Wir unterstützen Modelle einzelner Kommunen, die gezielte Unterstützung bei der Wohnungssuche leisten. Modelle, die gute Ergebnisse zeigen, werden wir bekannt machen und darauf hinwirken, dass auch andere Kommunen diese einsetzen. Gleichzeitig braucht es ein Landesantidiskriminiserungsgesetz, das wirksam gegen rassistische Diskriminierung in allen Lebensbereichen schützt. Die Kommunen erheben beim Höchstsatz Gebühren für Gemeinschaftsunterkünfte, die kostendeckend sind. Die intensive Beschäftigung des Landtages mit den Gebührensatzungen hat ergeben, dass einige Kommunen Kalkulationen zugrunde gelegt haben, die Kosten mit einberechnen, die zu hoch angesetzt oder gar durch das Land anderweitig erstattet werden. In der Folge wurden Gebühren gesenkt. Hier wird auch weiterhin politischer Druck notwendig sein. Allerdings wird am Grundsatz der Gebührenerhebung festgehalten. |
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Die derzeitige Wohnungsmarktsituation muss zwingend Entspannung erfahren, u.a. durch gezielten Wohnungsbau und der Förderung von Wohneigentum wie auch Maßnahmen, um den sozialen Wohnungsbau zu stärken. Nur mit dem entsprechenden Angebot wird mittelfristig der Bedarf zu decken sein. Die für die Nutzung von Gemeinschaftsunterkünften berechneten Gebühren müssen sich an den Kosten orientieren und dürfen keine Überforderung darstellen. |
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Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. |
Bewertung
So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.