Polizeibeamt*innen sind nicht frei davon, diskriminierende Zuschreibungen zu reproduzieren und sich in ihrem Handeln und Urteilen davon beeinflussen zu lassen. Aufgrund ihrer wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben und ihrer besonderen Stellung ist eine Auseinandersetzung mit dem Thema Diskriminierung und der eigenen Rolle für Polizist*innen besonders wichtig, insbesondere weil sie häufig als Ansprechpartner*innen bei Diskriminierung und Hasskriminalität wahrgenommen und um Unterstützung gebeten werden.
- Wie werden Sie dafür Sorge tragen, dass Polizeibeamt*innen in der Ausbildung Diskriminierungssensibilität als Kernkompetenz vermittelt und die Sensibilität kontinuierlich im Rahmen von Fortbildungen erweitert wird?
- Werden Sie eine unabhängige Polizeivertrauensstelle einrichten, die auch für von Diskriminierung betroffene Polizeibeamt*innen offensteht?
- Mit welchen Maßnahmen werden Sie die Diversität in der Personalstruktur der Landespolizei vergrößern?
CDU | SPD | GRÜNE | DIE LINKE | FDP | AfD | |
Bewertung insgesamt |
Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet. |
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Wir verweisen hierzu auf den Abschlussbericht der Enquetekommission. |
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Die Ergänzung der Polizeiaus- und -fortbildung um Diskriminierungsaspekte ist bereits Bestandteil des Maßnahmenkatalogs des Landesprogramms für Akzeptanz und Vielfalt und befindet sich in der Umsetzung. Wie bei allen Maßnahmen dieses Landesprogramms werden wir auch diese evaluieren und falls nötig ausbauen. Mit der Einführung der Polizeivertrauensstelle als niedrigschwellige Ansprechstelle für Bürger*innen wurde ein weiterer Baustein für eine transparentere Polizei gesetzt. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen die Stelle zu einer institutionell-hierarchisch unabhängigen Polizei-Beschwerdestelle auch für Polizeibeamt*innen weiterentwickeln und ihre Befugnisse erweitern. Konkret soll diese Stelle nicht nur das Beschwerdemanagement übernehmen und hier auf Mediation setzen, sondern im Zweifel auch Ermittlungen gegen Polizist*innen durchführen können. Um eine stärkere Weisungsunabhängigkeit zu gewährleisten, wollen wir die Stelle am Landtag statt wie bisher im Innenministerium ansiedeln. Damit können sich dann auch Polizeibeamt*innen, die von Diskriminierung betroffen sind, an diese Beschwerdestelle wenden. Zudem würde die Möglichkeit bestehen, sich an die LADS zu wenden. Des Weiteren wollen wir das Polizeiaufgabengesetz bürger*innenrechtsfreundlich novellieren und darin Racial Profiling gesetzlich verbieten. Wir wollen mehr Frauen, queere Personen und mehr Menschen mit Migrationshintergrund für den Polizeidienst gewinnen und damit die Diversität in der Landespolizei vergrößern. Konkrete Maßnahmen dafür sind die Sensibilisierung der Polizei für solche Themen durch Aus- und Fortbildung, um ein diversitätsfreundliches Klima zu schaffen (s.o.), anonymisierte Bewerbungsverfahren sowie weitere diversity-orientierte Ansätze. |
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In Anlehnung der Arbeit der Enquetekommission wollen wir das Aus- und Fortbildungsprogramm der Thüringer Polizei hinsichtlich rassimus- und diskriminierungssensibler Inhalte mit Hilfe einer unabhängige Studie evaluieren und weiterentwickeln und dabei externe Akteure wie Betroffenenselbstorganisationen einbeziehen. Zuletzt hatte die Thüringer Polizei bereits Kooperationsvereinbarungen wie mit dem Institut für Demokratie und Zivilcourage, dem Zentralrat der Sinti und Roma und der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden geschlossen, die auch einen Beitrag zur Diskriminierungssensibilität leisten können. Für eine qualitativ hochwertige Ausbildung auch in den Bereichen Berufsethik und Verfassungsrecht haben wir im Haushalt 2020 haben 10 neue Lehrerstellen für die Thüringer Polizeibildungseinrichtungen geschaffen. Die bisher dem Staatssekretär im Innenministerium unterstellte Polizeivertrauensstelle wollen wir aus dem Ministerium herauslösen, außerhalb und organisatorisch unabhängig aufstellen und gleichermaßen für Bürger*innen und Polizist*innen öffnen. Zudem muss diese mit weiteren Befugnissen wie Befragungs- und Akteneinsichtsrechten ausgestattet werden. Für mehr Diversität in der Personalstruktur haben für den Haushalt 2020 insgesamt 51.500€ beschlossen, um damit eine Werbekampagne für Menschen mit Migrationshintergrund für den Polizeiberuf in Thüringen durchzuführen. Wir können uns zudem vorstellen, das Einstellungsverfahren zu überprüfen, gezielt in migrantischen Communitys zu werben, in Werbematerialien auch Polizist*innen mit Migrationshintergrund vorzustellen sowie diese Werbematerialien mehrsprachig zu fassen oder in Stellenanzeigen und Berufsbeschreibungen den Hinweis einzuführen, dass Bewerber mit Migrationshintergrund ausdrücklich erwünscht sind. |
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Diskriminierungssensibilität ist eine wichtige Kompetenz, die jeder Polizeibeamte in Thüringen spätestens in der Ausbildung erlangen sollte. In Zusammenhang mit einer generellen Sensibilität für die Probleme anderer Menschen muss eine Sensibilität für Diskriminierungen daher bei Aus- und Weiterbildungen verankert sein. Es bedarf weiterhin in der Polizei einer Feedbackkultur sowie einer Bereitschaft, Fehler zu benennen und aufzuarbeiten. Eine unabhängige Beschwerdestelle für mögliches Fehlverhalten ist unserer Meinung nach sinnvoll. Diversität in der Personalstruktur der Thüringer Polizei werden wir ohne Quoten oder Vorgaben, sondern mit dem Abbau sichtbarer und unsichtbarer Barrieren erreichen. So sind zum Beispiel Kriterien, wie die Mindestgröße für den Polizeidienst zu hinterfragen. Beim Auswahlprozess sollten alle die gleichen Chancen haben. Insbesondere im Bereich der Polizisten mit Migrationshintergrund sehen wir dabei Verbesserungspotenzial. |
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Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. |