Innerparteiliche Teilhabe

Personengruppen, die von Diskriminierung betroffen sind, sind in politischen Entscheidungsprozessen oftmals unterrepräsentiert. Ausschlussmechanismen werden dabei teilweise bereits beim Zugang zu Informationen und zu Veranstaltungen wirksam. Sie zeigen sich aber vor allem bei der Partizipation in Parteien sowie in der Vergabe von Mandaten und hauptamtlichen Positionen innerhalb der Partei.

  1. Wie stellen Sie in Ihrer Öffentlichkeitsarbeit, Ihren Entscheidungsfindungsprozessen und Abläufen sowie in Ihrer Personalstruktur Zugang und Teilhabe für alle Menschen sicher?
  2. Welche Personengruppen rücken Sie dabei ins Zentrum Ihrer Bemühungen?
  3. Wo nehmen Sie noch Lücken in der Partizipation wahr?
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Als große Volkspartei sind wir als CDU Hessen die Integrationskraft im politischen Prozess auf allen Ebenen, Ideenwerkstatt für die Zukunft unseres Landes und eine politische Sammlungsbewegung von hunderttausenden Bürgerinnen und Bürgern, die Mitglied der CDU sind. Es hat die CDU immer ausgezeichnet, dass wir uns Herausforderungen gestellt und zeitgemäße Antworten gegeben haben. Das gilt auch für unsere parteiinternen Strukturen, unsere Arbeitsweise und unsere Kommunikation. Seit unserem Beschluss „Bürgerpartei CDU“ aus dem Jahr 2003 haben sich die Rahmenbedingungen politischer Arbeit noch einmal wesentlich verändert: Digitalisierung und Soziale Netzwerke im Internet haben völlig neue Formen des Dialogs und der Willensbildung entstehen lassen. Die CDU bleibt Bürgerpartei. Sie stellt sich in den Dienst der Bürgerinnen und Bürger und hat immer ein offenes Ohr für deren Anliegen. Sie ist neugierig und aufmerksam gegenüber gesellschaftlichen Entwicklungen.

In den letzten zehn Jahren haben sich die vorher schon vorhandenen Trends zunehmender Individualisierung und wachsender Dialog- und Beteiligungswünsche weiter verstärkt. Im Zuge der Digitalisierung sind kommunikative Möglichkeiten entstanden, die in Teilen der Gesellschaft eine völlig neue politische Diskussions- und Partizipationskultur hervorgebracht haben. Gleichzeitig fühlen sich viele Menschen durch diese Entwicklungen zum Teil überfordert und ausgegrenzt. Die CDU bietet deshalb schon heute ein größeres Spektrum an Informations- und Beteiligungsangeboten, um die ganze Breite der Gesellschaft zu erreichen.

In der SPD gibt es eine Vielzahl von Arbeitsgemeinschaften, die sich für besondere Personengruppen einsetzen. Dazu zählt die AG selbst aktiv, die sich den Fragen von Menschen mit Behinderungen widmet. Dazu zählt auch die SPDQueer, die Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung und weitere AGs. Die Arbeitsgemeinschaften haben in der SPD traditionell großen Einfluss, sowohl auf die inhaltliche Diskussion als auch auf Personalentscheidungen. Darüber hinaus sind es die Ortsvereine, die allen Mitgliedern offen stehen und in denen die politischen Entscheidungsprozesse mitgestaltet werden können.
Für uns stehen keine bestimmten Personengruppen im Zentrum unserer Bemühungen. Wir sind eine Volkspartei, die allen Menschen offen steht, die sich zu den Zielen der sozialdemokratischen Partei bekennen.
Partizipation ist immer mit einem gewissen Aufwand verbunden. Das ist z.B. für junge Eltern schwerer machbar, aber auch in Regionen, in denen der ÖPNV nicht ausreichend verfügbar ist, nicht so leicht zu bewerkstelligen. Partizipation in einer politischen Partei ist auch für Menschen schwerer, die die deutsche Sprache nicht oder nicht sicher beherrschen oder es nicht gewohnt sind, in einer größeren Runde das Wort zu ergreifen. In diesem Sinne wird es immer Lücken geben, aber wir sind bemüht, sie kleiner zu machen.

Als GRÜNE ergreifen wir bereits heute zahlreiche Maßnahmen, allen gesellschaftlichen Gruppen die Teilnahme an unseren Entscheidungsprozessen und Abläufen zu ermöglichen. So sorgen wir beispielsweise für barrierefreie Zugänge und organisieren Gebärdendolmetscher. Ebenso veröffentlichen wir Wahlprogramme in einfacher oder leichter Sprache, um sie mehr Menschen zugänglich zu machen. Für uns ist die Quote das entscheidende Instrument, um Frauen und Männer in politischen Prozessen zu gleichen Teilen zu berücksichtigen. Bei Listenaufstellungen sind alle ungeraden Plätze Frauen vorbehalten, Platz 1 ist also immer weiblich besetzt. Außerdem haben wir spezielle Mentoring-Programme für Frauen und für junge Nachwuchstalente.

Unsere Strukturen stehen allen Menschen offen und wir ermutigen speziell diejenigen Menschen, die unterrepräsentierten Gruppen angehören, sich bei uns zu engagieren. Als die Partei, die sich konsequent für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung einsetzt, ist unser politisches Programm auch für unsere Abläufe Leitlinie. Für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern haben wir eine festgelegte Quotierung zum Beispiel bei Vorstandspositionen, Redelisten und auf unserer Landesliste für den Hessischen Landtag. Uns ist eine große Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund wichtig.

Wir Freie Demokraten haben zum Ziel, Politik für alle Menschen zu machen. Dazu stehen wir Freie Demokraten für alle Bürgerinnen und Bürger als Ansprechpartner zur Verfügung und freuen uns über den Austausch mit ihnen, sei es im persönlichen Gespräch, auf Veranstaltungen oder durch Kommunikation auf anderen Wegen.
Hinsichtlich der Personalstruktur begrüßen wir Diversität, ebenso wie die Abbildung der Vielfalt der Bevölkerung in der FDP.
Die FDP-Fraktion möchte Politik für alle Menschen machen und allen die Teilhabe an politischen Prozessen ermöglichen, sodass wir keine spezifischen Personengruppen in das Zentrum dieser Bemühungen setzen.
Lücken in der Partizipation sehen wir momentan nicht als gegeben an. Wir setzen uns jedoch dafür ein, dass Menschen noch mehr Zugang zur Politik finden und wollen Politik erlebbar und verständlich für alle Bürgerinnen und Bürger machen.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteure in die politische Entscheidungsfindung

Wenn ein politischer Prozess diskriminierungssensibel sein soll, ist es unabdingbar, die Perspektiven marginalisierter Bevölkerungsgruppen wahrzunehmen und aktiv einzubeziehen.

Wie stellen Sie die systematische Einbindung marginalisierter Bevölkerungsgruppen bei der Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen sicher, um mögliche Diskriminierungsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen?

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Als große Volkspartei befinden wir uns im permanenten Austausch mit allen möglichen gesellschaftlichen Gruppen, Vereinen, Verbänden und den Menschen in unserem Land. Durch unsere breite Verankerung auf allen politischen Ebenen und in allen Teilen unseres Landes binden wir tagtäglich sämtliche Bevölkerungsgruppen in unsere Entscheidungsprozesse mit ein. Dies gilt selbstverständlich auch für unsere Mandats- und Entscheidungsträger in den unterschiedlichen parteiinternen und staatlichen Gremien.

Wir haben im Entstehungsprozess unseres Programms zur Landtagswahl die gesellschaftlichen Gruppen, Verbände und Organisationen beteiligt und darüber eine Vielzahl von Anregungen bekommen, die wir teilweise eingearbeitet haben. Wir halten viel von solchen Diskussionsprozessen, beide Seiten profitieren davon. Das gilt gerade für Bevölkerungsgruppen, die am Rande stehen und die keine große Lobby haben. Wir werden in Regierungsverantwortung dafür sorgen, dass auch diese Gruppen im Rahmen von Gesetzesberatungen gehört werden.

Seit unserer Regierungsbeteiligung wird in Hessen jedes Gesetz auch auf Vereinbarkeit mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen geprüft. Seit langem bereits wird die Wirkung von Gesetzesentwürfen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern geprüft. Außerdem sichern wir durch parlamentarische Anhörungsverfahren, dass jede Fraktion zivilgesellschaftliche Verbände dazu einladen kann, zu Gesetzesentwürfen mündlich und schriftlich Stellung zu beziehen. Über diese Regularien hinaus arbeiten wir GRÜNE sehr eng mit den fachlichen Arbeitsgemeinschaften unserer Partei zusammen. Dies fließt auch in die Arbeit der Fraktion mit ein.

Ein zentrales Instrument ist das Anhörungsverfahren im Gesetzgebungsverfahren, zu dem wir die Verbände möglicherweise betroffener Bevölkerungsgruppen benennen und deren Einschätzung wichtig nehmen.

Vor der Verabschiedung von Gesetzen finden Anhörungen statt, in denen Betroffene sowie Verbände Bedenken und Anregungen hinsichtlich der Umsetzung dieser Gesetze äußern können. Die FDP-Fraktion wertet diese Stellungnahmen intensiv aus und befasst sich mit den Bedenken und Anregungen, ggfs. werden im weiteren Verlauf Änderungsanträge eingebracht.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Abschaffung des Wahlrechtsausschlusses

Das hessische Landtagswahlgesetz sowie die hessische Gemeindeordnung sehen den Wahlrechtsausschluss von Menschen mit umfassender rechtlicher Betreuung vor.

Werden Sie auch diesen Menschen die Teilnahme an Wahlen in Hessen ermöglichen?

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Bei einem Wahlrechtsausschluss handelt es sich um einen schwerwiegenden Grundrechtsengriff und wir sind uns der Auswirkungen dieser Regelung sehr bewusst. Trotzdem sind wir der Meinung, dass ein Streichung dieser Regelung nicht zielführend wäre. Menschen, die aufgrund richterlicher Entscheidung als entscheidungsunfähig anzusehen sind, können in Übereinstimmung mit der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung und entsprechender Studien von der Wahl ausgeschlossen werden. Für eine Änderung des Wahlrechts sehen wir daher aktuell keinen Raum – im Übrigen gilt es, die in diesem Zusammenhang aktuell noch ausstehende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes abzuwarten.

Wir haben uns im Landtag für ein Wahlrecht für alle Menschen, also auch für vollbetreute Menschen eingesetzt. Leider hat die Mehrheit aus CDU und Grünen diesen Gesetzesvorstoß abgelehnt.

Ja, wir setzen uns dafür ein, den Wahlrechtsausschluss von Menschen mit Behinderung zu beenden.

DIE LINKE hat rechtzeitig vor der Landtagswahl einen Gesetzentwurf eingebracht, der den Wahlrechtsausschluss für Menschen unter Vollbetreuung abschaffen sollte (DrS.19/5271). CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP haben den Entwurf abgelehnt – es sei noch nicht der richtige Zeitpunkt. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass diese unsägliche Ungleichbehandlung abgeschafft wird. Wir haben auch eine Initiative für ein Wahlrecht für Alle eingebracht. Nach unserem Antrag (DrS. 19/5272) sollten alle Menschen, die ihren Aufenthalt dauerhaft in Hessen haben, auch hier wählen dürfen – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.

Wir Freie Demokraten sprechen uns gegen das Wahlrecht für vollbetreute Menschen aus und sehen daher keine Notwendigkeit für eine Änderung der Gesetzeslage. Etwaige Gesetze können keinerlei Vorkehrungen schaffen, den vollbetreuten Menschen die tatsächliche Ausübung ihres Wahlrechts zu ermöglichen, ohne dabei die demokratischen Grundsätze für Wahlen zu wahren.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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UN Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft

Die UN Dekade „Menschen Afrikanischer Abstammung: Anerkennung, Gerechtigkeit und Entwicklung“ wurde 2016 offiziell in Berlin für Deutschland eröffnet. Die Staatengemeinschaft hat sich damit dazu verpflichtet, bis 2024 die Anerkennung, Rechte und Entwicklung von Menschen Afrikanischer Abstammung zu fördern und rassistische Diskriminierung und Rassismus zu bekämpfen.

  1. Werden Sie die UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft mit ihren drei Schwerpunkten: „Anerkennung, Gerechtigkeit und Entwicklung“ in der Landespolitik verankern?
  2. Werden Sie personelle Konsequenzen ziehen, um der UN Dekade gerecht zu werden?
  3. Werden Sie Menschen afrikanischer Herkunft im Hinblick auf ihre Erfahrungen und Bedarfe repräsentativ befragen, um hieraus konkrete Maßnahmen im Rahmen der Dekade zu entwickeln und diese umzusetzen?
  4. Wie werden Sie eine öffentliche Debatte fördern, die zu mehr Teilhabe, Selbstbestimmung und politischen Handlungsmöglichkeiten führt?
  5. Werden Sie eine Förderung für spezielle Anti Bias Maßnahmen bzw. Empowerment Maßnahmen bereitstellen?
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Nicht nur als Standortland der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) hat sich Hessen bereits in der Vergangenheit in der Entwicklungshilfe und im Dialog mit Staaten auf der ganzen Welt engagiert. Hier werden wir aus Sicht der CDU Hessen in Zukunft noch mehr tun müssen. Nicht nur im Hinblick auf die Bekämpfung von Fluchtursachen ist es unsere Pflicht als starkes Land, gemeinsam mit dem in diesem Bereich eigentlich allein zuständigen Bund Menschen auch in anderen Teilen der Welt – z.B. in Afrika – Perspektiven, Hoffnung und eine Zukunft im eigenen Land zu geben. Da Afrika ein Kontinent der Vielfalt und der Gegensätze ist, muss unsere Afrika-Politik stärker als bisher differenzieren. Wir müssen die Lage in den einzelnen Ländern genauer analysieren, um Antworten auf die zentralen Herausforderungen zu finden. Im Rahmen der deutschen G20-Präsidentschaft sind mit dem Marshallplan mit Afrika des BMZ, der Initiative „Pro Afrika!“ des BMWi, dem vom BMF koordinierten „Compact with Africa“ sowie dem Eckpunktepapier „Wirtschaftliche Entwicklung Afrikas“ der Bundesregierung vier wichtige Initiativen auf den Weg gebracht worden. Deutschland und Europa müssen die afrikanischen Länder als Partner auf Augenhöhe verstehen. Nur so kann die Zusammenarbeit beiden Seiten Nutzen bringen, nur so können Herausforderungen gemeistert werden. Ungeachtet dessen bedarf Afrika einer substanziellen Unterstützung in den zentralen Bereichen der Sicherheitspolitik, der Wirtschaftspolitik und der Entwicklungspolitik. Diese Unterstützung müssen Deutschland und seine europäischen Partner in allen Bereichen intensivieren. Betrachtet man die Entwicklung der vergangenen zehn Jahre, so liegen sechs der zehn am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften in Afrika. Allerdings hat das Wachstum bisher vielerorts nicht die gewünschten Arbeitsplätze hervorgebracht. Um das zu ändern, sollten wir mit unseren afrikanischen Partnern zusammenarbeiten. Der Schlüssel zu nachhaltigem Wachstum liegt in Bildung und Ausbildung sowie in einer Diversifizierung der Märkte und einer Stärkung der Privatwirtschaft. Der deutsche Mittelstand kann bei dieser Strategie ein idealer Partner sein, denn er liefert maßgeschneiderte Lösungen und ist bereit, sich langfristig zu engagieren. Es ist für die deutsche Afrikapolitik maßgeblich, dass Afrika im Zentrum der politischen Diskussion bleibt. Dies wollen wir im Rahmen unserer landespolitischen Möglichkeiten unterstützen.

Entsprechend der Empfehlung des Deutschen Instituts für Menschenrechte werden wir das Thema Rassismus in alle Bildungspläne aufnehmen. Lehr- und Lernmaterialien sollen insbesondere in Bezug auf die Darstellung schwarzer Menschen und Menschen afrikanischer Herkunft überarbeitet und ggf. neu gestaltet werden. Schwarze Menschen und Menschen afrikanischer Herkunft sollen unserer Meinung nach bei der Erstellung der Curricula und der Bildungsmaterialien beteiligt werden.

Menschen afrikanischer Abstammung gehören seit Jahrhunderten zu Deutschland. Dennoch sind sie zahlreichen Diskriminierungen ausgesetzt. Wir GRÜNE unterstützen die Forderungen der Dekade nach Anerkennung, Gerechtigkeit und Entwicklung und wollen rassistische Diskriminierung erkennen und bekämpfen. So tragen unsere berufsständischen Verbände PolizeiGRÜN und RechtGRÜN auf Bundesebene die Diskussionen über Racial Profiling in die Polizei und in die Justiz. Wir setzen uns vor allem dafür ein, dass in den Aus- und Fortbildungsplänen der Angehörigen von Polizei und Justiz ein entsprechender Schwerpunkt gesetzt wird.

DIE LINKE Hessen unterstützt die UN-Dekade. Wir wollen die Organisationen, die in Hessen in der Entwicklungspolitik aktiv sind, finanziell besser fördern und die im Haushalt eingestellten Mittel für Entwicklungszusammenarbeit verdoppeln. Die Entwicklungszusammenarbeit des
Landes darf nicht der Außenwirtschaftsförderung und Wirtschaftsinteressen hessischer Unternehmen untergeordnet werden, sondern muss unabhängig davon finanziert und gefördert werden.

Die UN-Dekade ist auf Bundesebene zu verankern. Darüber hinaus ist zu prüfen, welche Maßnahmen auf Landesebene getroffen werden müssen und können. Zu 2.: Wir sehen derzeit keinen konkreten Änderungsbedarf.
Wir Freie Demokraten im Hessischen Landtag setzen schon jetzt auf einen regen Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern, unbeachtet ihrer Herkunft. Wir wollen Politik für alle Menschen machen und freuen uns daher auf einen Austausch mit Menschen afrikanischer Herkunft. Wir sind sehr an ihren Erfahrungen und Meinungen interessiert und stehen für einen Dialog zur Verfügung. Wir halten eine Debatte und einen ständigen Austausch auch zu diesem Thema für wichtig.
Zu 3: Wir sind der Meinung, dass diesem Thema Fachgespräche und Dialoge vorangehen müssen und zunächst mögliche Maßnahmen geprüft werden müssen.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Anerkennung muslimischer Verbände als Körperschaft des öffentlichen Rechts

Ca. 7 % der in Hessen lebenden Menschen sind Muslime. Sie übernehmen mit ihren Moscheen und Einrichtungen vielfältige religiöse, karitative und gesellschaftliche Aufgaben. Dies erfolgt ehrenamtlich. Institutionalisierte bekenntnisgebundene Angebote im Bereich der Wohlfahrt, Seelsorge, Bestattung etc. fehlen hingegen, da die institutionalisierte Anerkennung der übergroßen Mehrheit der hessischen Muslime durch den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts für ihre Religionsgemeinschaft nach wie vor ausbleibt.

  1. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um muslimische Verbände als Körperschaften des öffentlichen Rechts anzuerkennen?
  2. Werden Sie bis zur Anerkennung der großen muslimischen Verbände als Körperschaften des öffentlichen Rechts Vertragsverhandlungen z.B. über Staatsverträge zur Sicherung gleicher Rechte auch für hessische Muslime führen?
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Das Religionsverfassungsrecht in Deutschland hat sich bewährt. Es bietet umfangreiche Möglichkeiten, mit denen Religionsgemeinschaften ihre Aufgaben erfüllen können. Der K.d.ö.R.-Status steht allen Religionsgemeinschaften offen, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Wir als CDU wollen helfen, dass sich der friedliche und integrationsbereite Islam in Deutschland auf dem Boden des Grundgesetzes so organisiert, dass er Verhandlungs- und Dialogpartner von Staat und Gesellschaft sein kann.

Wir würden es außerordentlich begrüßen, wenn es gelingen würde, weitere muslimische Verbände wie Verbände der christlichen Religionen zu institutionalisieren. Das ist allerdings aufgrund der Heterogenität der muslimischen Verbände sehr schwierig und muss von den Betroffenen selbst gewollt werden. Die Ahmadiyya-Gemeinde in Hessen ist Körperschaft des öffentlichen Rechts geworden.
Wir würden es außerdem begrüßen, wenn es auch einen muslimischen Verband der Wohlfahrtspflege geben würde, bisher gibt es das nur eingeschränkt auf örtlicher Ebene. Inwieweit Staatsverträge zur Lösung des Problems geeignet sind werden wir prüfen.
In beiden Fällen ist es eine eigene Entscheidung der betroffenen Verbände. Wir können die Institutionalisierung nicht anordnen und wollen dies auch nicht. Allerdings werden im Rahmen unserer Möglichkeiten eine entsprechende Unterstützung leisten.

Der Staat hat die Pflicht, alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gleich zu behandeln. Zu den rechtlichen Voraussetzungen zur Anerkennung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gehört eine auf Dauer angelegte Struktur, die der Ausübung der Religions- oder Weltanschauungsfreiheit dient. Islamische Gemeinden organisieren sich traditionell nach dem Vereinsrecht, da ihnen ursprünglich die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts verschlossen blieb. Mittlerweile wurde in Hessen die Ahmadiyya Muslim Jamaat als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. Wir sind offen gegenüber weiteren Anerkennungen, sofern dies rechtlich möglich ist.

DIE LINKE befürwortet eine Debatte über die Gleichberechtigung und die Institutionalisierung des Islam gemeinsam mit muslimischen Gemeinden und Verbänden. Es braucht eine rechtliche Gleichstellung als Religionsgemeinschaft.

Die FDP setzt sich sehr für die Anerkennung von muslimischen Glaubensgemeinschaften ein. Dies haben wir beispielsweise im Rahmen der Durchsetzung eines islamischen Religionsunterrichts gezeigt.
Hinsichtlich der Maßnahmen zur Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts verweisen wir auf die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen, die eine solche Anerkennung möglich machen.
Zu 2: Wir sehen keinen konkreten Änderungsbedarf, sind aber der Überzeugung dass dieses Thema im Dialog erörtert werden sollte.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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