Frauen in Führungspositionen

Weil Frauen durch die Erziehung von Kindern oft in die Teilzeitfalle geraten, steigen sie seltener in Führungspositionen auf. Andere Gründe hierfür sind beispielsweise die Nicht-Vereinbarkeit von Familie und Beruf, dass Frauen wegen eines tradierten Rollenbildes oft nicht zugetraut wird, sich durchsetzen zu können und dass Frauen ihren Führungsanspruch aus Angst vor Anfeindungen oft nicht adäquat äußern können.

Wie werden Sie Frauen dabei unterstützen, in Führungspositionen zu gelangen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD wird auch in Zukunft die Gleichberechtigung aller Geschlechter in Brandenburg fördern. Dabei befindet sich Brandenburg auf einem guten Weg. So attestierte die Evaluation des ersten Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms aus dem Jahr 2011 unserem Bundesland eine gute Bilanz, was die Förderung von Geschlechtergerechtigkeit und den Abbau von strukturellen geschlechtsspezifischen Benachteiligungen in allen gesellschaftlichen Bereichen und Politikfeldern betrifft. Gleiches gilt für den jüngst im Landtag debattierten 7. Landesgleichstellungsbericht (Berichtszeitraum 2014 bis 2018). Hier bekam Brandenburg bezüglich der Umsetzung wichtiger gleichstellungsbezogener Ziele im bundesweiten Vergleich eine gute Bewertung. Zum Beispiel liegen die Anteile von weiblichen Beschäftigten in den verschiedenen Einkommensgruppen und in Führungspositionen über dem Bundesdurchschnitt. Damit Brandenburg auch in Zukunft erfolgreich den in der Landesverfassung festgeschriebenen Grundsatz der Gleichberechtigung innerhalb der Landesverwaltung und in der Öffentlichkeit um- und fortsetzen kann, wollen wir vor allem die Vorschläge des „Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms 2015-2019“ umsetzen.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Wir wollen insbesondere durch den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten an der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf arbeiten und so den Frauen den Karriereweg leichter zugänglich machen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Stärkung von Frauen mit Migrationshintergrund

Frauen, die aus Ländern, wie Syrien, dem Irak oder Äthiopien geflohen sind, hatten oft nicht die Chance, eine umfassende Schulbildung zu erwerben. Dies zwingt sie, auch in Deutschland in eine Abhängigkeit von ihrer*ihrem Partner*in oder macht es schwierig für sie, sich als alleinstehende Frau in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren.

Was werden Sie speziell für die Förderung von geflohenen Frauen tun?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD wird auch in Zukunft ihre vielfältigen Integrationsbemühungen fortsetzen und verstärken. Neben den Maßnahmen, die auf alle Geflüchtete ausgerichtet sind, wollen wir weiterhin u. a. Frauenprojekte fördern. Als Beispiel sei das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg geförderte Projekt „Förderkette für geflüchtete Frauen und Migrantinnen“ angeführt. Hierbei wird die aktuelle Lage zugewanderter und geflüchteter Frauen auf dem Arbeitsmarkt analysiert. Es werden Vorschläge für eine gezielte Bildungsarbeit im Bereich Arbeitsintegration für diese Zielgruppe unterbreitet. Im Projekt werden entsprechende Bausteine für die Bildungsarbeit entwickelt, die die Arbeitsintegration mit geflüchteten Frauen und Migrantinnen in Brandenburg ermöglichen und verbessern. Gemeinsam mit dem Landesintegrationsbeirat (Arbeitsgruppe „Geflüchtete Frauen in Brandenburg“), der/dem Landesintegrationsbeauftragten und der/dem Landesgleichstellungsbeauftragten wollen wir Förderprogramme für Frauen- und Mädchenprojekte entwickeln und unterstützen. Ziel bleibt es, geflüchtete Frauen und Mädchen so zu stärken, dass sie ein selbständigeres und selbstbestimmteres Leben in Brandenburg führen können.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Durch eine Verbesserung von Angeboten an Sprachkursen und Maßnahmen zur Ausbildungsförderung.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Schutz- und Präventionsstrukturen für Mädchen*

Eine bedarfsgerechte Infrastruktur in Bezug auf gynäkologische Praxen, Schwangerschaftsberatung sowie Beratungsstellen, die sich spezifisch an Mädchen* und junge Frauen* richten und die Themenfelder der geschlechtlichen und sexuellen Vielfalt sowie Missbrauchs- und Gewalterfahrungen abdecken, ist zwingend notwendig und muss aufgebaut werden.

  1. Wie werden Sie das Netz von Ansprechpartner*innen im Land fördern und ausbauen?
  2. Werden Sie Projekte zur Prävention von Gewalt an Mädchen* und Frauen* ausbauen?
  3. Werden Sie außerschulische Bildungsmaßnahmen zu den Themen Körper und Gesundheit fördern, um Körpernormen abzubauen und Essstörungen frühzeitig zu begegnen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Für die SPD hat der Schutz von allen in Brandenburg lebenden Mädchen und Frauen eine besondere Wichtigkeit. Dies unterstreichen wir mit den im Doppelhaushalt 2019/20 erhöhten jährlichen finanziellen Mitteln zur Unterstützung für Frauen mit Kindern in Frauenhäusern um 889.000 Euro pro Jahr und in Frauenzentren um 150.000 Euro pro Jahr. Gleichzeitig erhöht sich die Förderung der Familienverbände und für die Prävention von Gewalt gegen Frauen um jährlich 270.000 Euro. Auch in Zukunft wollen wir die „Koordinierungsstelle Gewaltschutz für geflüchtete Frauen in Brandenburg“ stärken und daran arbeiten, den Gewaltschutz für alle in Brandenburg lebenden Mädchen und Frauen wirksam und nachhaltig verbessern. Dies haben wir in dieser Legislaturperiode mit der Fortschreibung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms und des darin integrierten Landesaktionsplanes zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder untermauert. Explizit haben wir hierin die Prävention und Bekämpfung besonders von häuslicher Gewalt in den Blick genommen. Das beinhaltet den Erhalt und die Weiterentwicklung des guten Netzes an Beratungs-und Zufluchtsangeboten, aber auch eine verstärkte Kooperation von Frauenschutz, Kinderschutz und Jugendhilfe. Wir vertrauen der Kompetenz der Brandenburger Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, der Hebammenhilfe, die wir mit Hilfe eines Aktionsplanes finanziell unterstützen, wie auch des Brandenburger „Bündnisses Gesund Aufwachsen“, bei dem sich landesweit Partner dem gemeinsamen Ziel widmen, allen Kindern und Jugendlichen mehr Chancen für ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen.

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Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Der Schutz vor Gewalt ist essenziell – hierzu müssen die geeigneten Instrumente etabliert werden. Die unter Punkt 3 genannten Maßnahmen sollten bereits in den Schulen Unterrichtsbestandteil werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Materielle und gesundheitliche Versorgung von Geflüchteten verbessern

Brandenburg hat sich in der Vergangenheit auf Länderebene für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) eingesetzt. Auf Landesebene sind kranke Flüchtlinge nach wie vor mit hohen Hürden konfrontiert. Die Krankenkassenkarte ist nicht überall im Land umgesetzt. Aufenthaltsrechtlich motivierte Leistungskürzungen werden bei der Umsetzung des AsylbLG oft restriktiv angewendet, davon sind auch besonders Schutzbedürftige betroffen. Die Sozialämter gewähren nach wie vor häufig nicht die erforderlichen Leistungen, obwohl das Land alle Kosten der Gesundheitsversorgung übernommen hat. Es besteht weiterhin ein erschwerter Zugang zu regulärer medizinischer und therapeutischer Versorgung für traumatisierte und psychisch belastete bzw. kranke Menschen. Nach wie vor lehnt es Brandenburg als letztes Bundesland ab, eine spezialisierte Versorgungsstruktur (auch als Brücke in die Regelversorgung) im Rahmen eines Psychosozialen Zentrums zu fördern.

  1. Was werden Sie dafür, auch durch Erlasse, tun, damit die Regelungen im AsylbLG so angewendet werden, dass die erforderliche materielle und gesundheitliche Versorgung flächendeckend gewährleistet wird, insbesondere auch für besonders Schutzbedürftige?
  2. Werden Sie ein Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge in Brandenburg einrichten und dauerhaft fördern? Wenn ja, wie soll dieses ausgestaltet werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das Brandenburger Landesaufnahmegesetz (LAufnG), das die Aufnahme, gesundheitliche Versorgung, Betreuung, die vorläufige Unterbringung und migrationsspezifische soziale Unterstützung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes regelt, hat sich in den letzten Jahren sehr bewährt. So erhalten Geflüchtete in Brandenburg eine gute Gesundheitsversorgung. Als eines der ersten Bundesländer hat Brandenburg die elektronische Gesundheitskarte für die zu uns geflüchteten Menschen eingeführt, die nun in fast allen Landkreisen und kreisfreien Städten umgesetzt wird. Auch in Zukunft werden wir uns für eine gute medizinische und therapeutische Versorgung für traumatisierte und psychisch belastete bzw. kranke Menschen einsetzen.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Wir fordern die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Für Schutzsuchende sollten die gleichen Regelungen gelten wie für alle Brandenburger. Wir wollen eine Überführung in das allgemeine System der sozialen Sicherung nach den SGBs. Es ist nicht nachvollziehbar, dass politischen Akteure in Betracht ziehen, Leistungen an Asylbewerber und Geflüchtete niedrig zu halten, um Anreize für Wanderungsbewegungen zu vermeiden. Bis zur Abschaffung des AsylbLG werden wir uns für eine flächendeckende und einheitliche Einhaltung der Regelungen einsetzen. Besonders schutzbedürftige Menschen haben es häufig schwerer, ihre Rechte einzufordern. Zu Ihnen gehören unbegleitete Minderjährige, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Opfer von Menschenhandel, körperlich oder psychisch erkrankte Personen, Menschen, die Folter oder Gewalt erlitten haben. Wir werden uns dafür stark machen, dass insb. diese Schutzsuchenden die bestmögliche Unterstützung erhalten. In Brandenburg herrscht insgesamt eine starke Unterversorgung im psychologischen und psychiatrischen Bereich, die vor allem im Fachkräftemangel begründet ist. Uns liegt deshalb vor allem der Ausbau der Psychiatrischen Institutsambulanzen und die Stärkung vorhandener psychiatrischer Ressourcen bei den Kliniken am Herzen. Aus unserer Sicht sollten in diesen Strukturen spezifische Kompetenzen für Geflüchtete aufgebaut werden, bspw. im Bereich der Bindung von muttersprachlichen Psycholog*innen und Psychiater*innen, Kompetenzerwerb bei der Trauma-Behandlung usw. Dieser Weg erscheint uns wegen der knappen personellen Ressourcen für zielführender als der Aufbau eines Psychosozialen Zentrums für Geflüchtete.

Wir sehen die Notwendigkeit für einen Integrationsplan, der insbesondere die Kommunen und Landkreise darin unterstützt geeignete Maßnahmen zur Integration zu fördern – die gesundheitliche Versorgung auch von Geflüchteten ist sicherzustellen. Das Land ist hier in der Pflicht.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Subtile Formen der Diskriminierung von Frauen bekämpfen

Eine subtile Spielart von Diskriminierung ist beispielsweise ein positiver Sexismus, der Frauen in einem ‚mütterlich-warmherzigen‘ Rollenbild beschreibt und sie so in eine Rolle drängt, die nicht jeder Frau entspricht.

Wie werden Sie zur Verbreitung und Weiterentwicklung moderner Rollenbilder beitragen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD wird auch in Zukunft die Gleichberechtigung aller Geschlechter in Brandenburg fördern. Dabei befindet sich Brandenburg auf einem guten Weg. So attestierte die Evaluation des ersten Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms aus dem Jahr 2011 unserem Bundesland eine gute Bilanz, was die Förderung von Geschlechtergerechtigkeit und den Abbau von strukturellen geschlechtsspezifischen Benachteiligungen in allen gesellschaftlichen Bereichen und Politikfeldern betrifft. Gleiches gilt für den jüngst im Landtag debattierten 7. Landesgleichstellungsbericht (Berichtszeitraum 2014 bis 2018). Hier bekam Brandenburg bezüglich der Umsetzung wichtiger gleichstellungsbezogener Ziele im bundesweiten Vergleich eine gute Bewertung. Zum Beispiel liegen die Anteile von weiblichen Beschäftigten in den verschiedenen Einkommensgruppen und in Führungspositionen über dem Bundesdurchschnitt. Damit Brandenburg auch in Zukunft erfolgreich den in der Landesverfassung festgeschriebenen Grundsatz der Gleichberechtigung innerhalb der Landesverwaltung und in der Öffentlichkeit um- und fortsetzen kann, wollen wir vor allem die Vorschläge des „Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms 2015-2019“ umsetzen.

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Menschen sind unabhängig von ihrem Geschlecht als Individuen zu betrachten – Rollenbilder erschweren diese Sichtweise. Wir teilen diese nicht.

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Situation alleinerziehender Mütter verbessern

Alleinerziehende Mütter sind in Deutschland besonders häufig von Armut betroffen. Dies liegt daran, dass es ihnen oft schwerfällt, eine Arbeit zu finden, sie nicht die steuerlichen Vorteile voll ausschöpfen können, die Familien beanspruchen können und, wenn sie Arbeit haben, dann oft in der Teilzeitfalle stecken.

  1. Wie werden Sie die Situation speziell für alleinerziehende Frauen verbessern?
  2. Ein großes Problem für alleinerziehende Frauen ist es, bezahlbaren Wohnraum für die Familie zu finden. Wie werden Sie diese Situation verbessern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir wollen ein Brandenburg, in dem alle Menschen bezahlbaren Wohnraum finden. Daher investieren wir weiterhin jährlich 100 Millionen Euro in den Wohnungsbau, treten auf Bundesebene für eine Verschärfung der Mietpreisbremse ein und nutzen landespolitische Spielräume für die Begrenzung der Mieten. Eine Differenzierung nach Familienformen oder Geschlecht ist beim Thema Wohnen nicht angedacht, was auch im Fall familienbezogener Maßnahmen u. a. im Familien- und Kinderpolitischen Programm der Landesregierung gilt. In Zukunft setzen wir weiterhin u. a. auf die vonseiten Brandenburgs geförderte Servicestelle „Lokale Bündnisse für Familie“ zur Unterstützung der mehr als 50 gegründeten lokalen Bündnisse in den Städten und Gemeinden, die sich für Familienfreundlichkeit vor Ort einsetzen. Gleiches gilt für die Servicestelle „Arbeitswelt und Elternzeit“ bei der Wirtschaftsförderung Brandenburg oder auch das Landesförderprogramm „Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften in Brandenburg“. Die 40 Millionen Euro dieses Programms aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds richten sich u.a. an Alleinerziehende und tragen somit zur Bekämpfung von Armut bei Ein-Eltern-Familien bei. Weiterhin soll die Teilhabe für Familien einschließlich der Einelternfamilien durch die Förderung der Familien- und Alleinerziehendenverbände als direkte Anlaufstellen und Interessenvertretungen für alle Familienformen gestärkt werden. Auch die Landesstiftung „Hilfe für Familien in Not“, die sich besonders an Alleinerziehende richtet, werden wir weiter unterstützen, ebenso wie den „Runden Tisch gegen Kinderarmut“.

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Wir arbeiten an der Verbesserung der Betreuungsangebote wie auch an Maßnahmen zur Entspannung des Wohnungsmarktes.

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Ausbau des Kita-Angebots

In Brandenburg besteht ein Anspruch auf eine Betreuung in einer Kindertagesstätte von sechs Stunden täglich ab dem ersten Lebensjahr. Landesweit fehlen jedoch Kitaplätze, wovon vor allem geflüchtete Familien stark betroffen sind.

  1. Werden Sie sich für den Ausbau des Brandenburger Kita-Angebots einsetzen?
  2. Wie werden Sie die Kommunen bei dem Ausbau ihres Angebots unterstützen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die zentralen Pfeiler der frühkindlichen Bildung sind unsere Kitas. Brandenburg hat eines der dichtesten Kita- und Hortnetze in Deutschland.
Wir werden die Kitagruppen weiter verkleinern. Ab dem 1. August 2020 werden wir den Personalschlüssel in der Krippe schrittweise auf 1 zu 4 senken. Im Kindergarten werden wir den Personalschlüssel schrittweise auf 1 zu 9 verbessern. Damit werden etwa 1.600 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher die Arbeit der Kitas unterstützen. Bis zum Ende des kommenden Jahrzehnts soll die Größe der Kitagruppen auf 3 bzw. 8 Kinder pro Betreuungskraft sinken.
Um die Verbesserungen in Kitas und Horten zu erreichen, werden wir die Ausbildungskapazitäten für Erzieherinnen und Erzieher erhöhen. Um Qualitätsverluste zu vermeiden und das Ausbildungsniveau zu verbessern, sollen die bewährten Wege der berufsbegleitenden Ausbildung verstärkt werden. Gleichzeitig sollen Träger weiterhin dafür gewonnen werden, Auszubildende bereits in der Phase der Berufsausbildung in der Kita zu beschäftigen. Für die Ausbildungskosten sollen die angehenden Erzieherinnen und Erzieher einen Zuschuss erhalten.
Die erfolgreichen Modelle Sprach- und Kiezkita werden wir ausbauen. Bis zum Jahr 2023 wollen wir 100 weitere Kiezkitas schaffen und dafür sorgen, dass mehr Personal dort tätig werden kann.
Das Investitionsprogramm für Kindertagesstätten und Horte (100-Kita-Pro-gramm) werden wir fortsetzen. Dafür stellen wir jährlich 5 Millionen Euro zur Verfügung.
Das Programm zur Finanzierung verlängerter Betreuungszeiten werden wir bedarfsgerecht weiterentwickeln. So erhöhen wir die Qualität in den Kitas und tragen dazu bei, dass Eltern Berufsalltag und Familienleben besser miteinander in Einklang bringen können.

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  1. Die LINKE hält den konditionierten Rechtsanspruch von 6 Stunden für nicht mehr zeitgemäß.
  2. Der bedarfsgerechte Ausbau des Kita-Angebots ist Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Die LINKE wird sich weiterhin dafür einsetzen, die Kommunen dabei (wie bisher auch in großen Umfang finanziell) zu unterstützen.

Wir werden das Kitagesetz grundsätzlich reformieren und das Angebot ausbauen. Dafür müssen die erforderlichen Fachkräfte ausgebildet und gewonnen, sowie die erforderlichen Infrastrukturen geschaffen werden.

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Zielgruppenorientierung der pädagogischen Angebote

Mädchen* und Jungen* werden nach wie vor stark geschlechtsspezifisch erzogen. Dies liegt nicht nur an den Elternhäusern, sondern auch an einer fehlenden Sensibilisierung der Fachkräfte in Kita, Schule und an Kinder- und Jugendfreizeitorten.

  1. Werden Sie sich für die Einrichtung einer Fachstelle für geschlechtergerechte Pädagogik mit Stellen für Bildungsreferent*innen in der Mädchen*- und Jungen*arbeit, aber auch der geschlechtlichen und sexuellen Vielfalt einsetzen?
  2. Wie werden Sie die Umsetzung der 2015 vom Landes- Kinder- und Jugendausschuss verabschiedeten „Leitlinien für geschlechtergerechte Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit und für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz“ vorantreiben?
  3. Werden Sie geschlechtergerechte pädagogische Ansätze verpflichtend in die Ausbildung aller Fachkräfte aufzunehmen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das Land Brandenburg hat zusammen mit der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege Brandenburg die Gemeinsame Erklärung zu Grundsätzen elementarer Bildung in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg erarbeitet. Darin werden Erzieherinnen und Erzieher für die Beobachtung geschlechtsspezifischer und kulturspezifischer Gemeinschaften und Unterschiede bei den Aktivitäten der Kinder sensibilisiert. Ferner stellt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport allen Brandenburger Kindertagesstätten ein Arbeitsinstrument zur Verfügung. Es sind die Bogen zur internen Evaluation der Bildungsgrundsätze in Brandenburger Kitas. So soll z.B. festgestellt werden, ob Kitas auf offenkundige und verdeckte Rollenzuschreibungen aufgrund des Geschlechtes achten.
Es ist wichtig, dass geschlechtergerechte pädagogische Ansätze verpflichtender Bestandteil in der Ausbildung aller Fachkräfte werden.

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  1. Die LINKE wird sich für eine solche Fachstelle einsetzen.
  2. Die 2015 unter Mitwirkung der LINKEN verabschiedeten Leitlinien behalten ihre Relevanz, sollten allerdings in der nächsten Legislaturperiode noch einmal überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden. Dazu bedarf es auch eines Maßnahmenplans zu deren Umsetzung.
  3. Für die LINKE ist es selbstverständlich, geschlechtergerechte pädagogische Ansätze in jegliche Ausbildung der Fachkräfte zu integrieren. Die Umsetzung ist kompliziert, da die Ausbildungsträger sehr unterschiedliche Gewichtungen vornehmen. Curricular ist die Problematik festgelegt. Die LINKE wird sich auch weiter für Fort- und Weiterbildungen in diesem Bereich einsetzen (SVBB).

Ja

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Schaffung geschlechtshomogener Räume in der Kinder- und Jugendarbeit

 

Um Mädchen* und junge Frauen* (sowie Jungen* und junge Männer*) bei der Entwicklung ihrer Identitäten und dem Abbau gesellschaftlicher Rollenbilder zu unterstützen, bedarf es auch geschlechtshomogener Räume für die spezifischen Zielgruppen. In diesen haben sie die Möglichkeit sich auszuprobieren, ihre Fähigkeiten und Neigungen zu entwickeln, sich ungestört mit ihren Perspektiven und ihrer Identität auseinanderzusetzen und auf ihrem jeweiligen individuellen Weg empowert zu werden.

  1. Unterstützen Sie die Forderung nach mindestens einem Mädchen*treff je Landkreis und kreisfreier Stadt?
  2. Werden Sie die geschlechtshomogenen Angebote im Land unterstützen und ausbauen?
  3. Werden Sie für eine auskömmliche Finanzierung der bereits vorhandenen Mädchen*einrichtungen sorgen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Mädchenarbeit ist vielerorts ein fester Bestandteil der klassischen Jugendarbeit und hat eine lange Tradition. Beispiele dafür sind Mädchenzentren, Mädchentreffpunkte oder Mädchengruppen in Jugendtreffpunkten. Diese Form von Jugendarbeit unterstützt Mädchen bei ihrer Entwicklung von Selbständigkeit und Selbstbewusstsein.
Brandenburg unterstützt gleichstellungspolitische Projekte im Bereich der Mädchenarbeit finanziell. Daneben gibt es mit der Kontakt- und Koordinierungsstelle für Mädchenarbeit im Land Brandenburg (KUKMA) und der Landesarbeitsgemeinschaft „Mädchenpolitisches Netzwerk“ Strukturen, die Mädchenarbeit landesweit mit Informationen, Beratung, Vernetzung, Öffentlichkeits- und politischer Lobbyarbeit unterstützen bzw. die Projekte und Einrichtungen der Mädchenarbeit, Expertinnen sowie freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe vernetzen.
Wir werden die Förderung den gestiegenen Bedarfen anpassen.

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Zur Stärkung der Geschlechtergerechtigkeit in der Jugendarbeit setzen wir uns für die Erarbeitung von „Leitlinien zur geschlechtergerechten Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz“ ein. Insbesondere Mädchenarbeit wollen wir fördern und Projektmittel aufstocken. Mädchentreffs sowie das Mädchenpolitische Netzwerk wollen wir unterstützen. Außerdem setzen wir uns für die Einrichtung und Förderung einer geschlechterreflektierten Männerberatung und einer Jungenfachstelle ein. Wir respektieren geschlechterspezifische Unterschiede, unterstützen jedoch keine Klischees und Rollenbilder. So kann und darf es beispielweise nicht sein, dass sich Jungen und Mädchen als „abweichend“ empfinden, weil sie den Erwartungen an ein „typisches“ Mädchen- bzw. „typisches“ Jungenverhalten nicht entsprechen. Hier ist es wichtig, Geschlechterunterschiede wertungsfrei und ohne Erwartungshaltung zu akzeptieren und dieses auch in der Kinder- und Jugendarbeit so zu vermitteln.

Entscheidend ist nicht, in welcher Stadt oder welchem Kreis sich die Angebote befinden, sondern dass sie erreichbar sind. Das gilt für Mädchen und Jungen gleichermaßen. Dass bestehende Einrichtungen wegen unzureichender Finanzierung gefährdet seien, ist hier nicht bekannt.

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Familieneinheit von Geflüchteten ermöglichen

Art. 6 des Grundgesetzes stellt die Familie unter besonderen Schutz, dennoch wurde das Thema Familiennachzug zu Geflüchteten in der Vergangenheit politisch heftig diskutiert und in Frage gestellt. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF), die nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt sind oder subsidiären Schutz erhalten haben, gibt es ein Recht auf den Nachzug der Eltern. Der Nachzug von Geschwisterkindern ist jedoch gesetzlich nicht geregelt. Dies führt zu einer sehr uneinheitlichen Handhabung der Ausländerbehörden. Überwiegend werden die Visa für Geschwister abgelehnt. Die Eltern müssen sich somit entscheiden, ob sie zu ihrem Kind nach Deutschland nachziehen, oder bei den minderjährigen Geschwistern bleiben. Dies führt zu einer faktischen Aushebelung des Rechts auf Familiennachzug.

  1. Werden Sie durch eine Anweisung des Innenministeriums an die Ausländerbehörden den Familiennachzug von Geschwisterkindern zum UMF ermöglichen?
  2. Welche weiteren Vorstellungen zu einer Ermöglichung des Familiennachzugs zu Geflüchteten haben Sie?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Im Jahr 2013 hat Brandenburg ein Landesaufnahmeprogramm für syrische Flüchtlinge aufgelegt. Demnach können syrische Flüchtlinge Verwandte, für die sie den Lebensunterhalt sichern, nach Deutschland nachholen. Dafür muss der Antragsteller seit mindestens einem Jahr in der Region Brandenburg und Berlin leben und über einen gesicherten Aufenthalt verfügen. Dieses Programm haben wir bereits mehrfach verlängert.

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Im April 2018 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge auch dann einen Anspruch auf Familiennachzug haben, wenn sie während des Asylverfahrens volljährig geworden sind. Entscheidend sei der Zeitpunkt der Antragstellung. Das Recht auf Familienzusammenführung und die damit verbundene Wahrung des Kindeswohls, wie es durch die EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung sichergestellt werden solle, dürfe nicht von der Bearbeitungsdauer des Asylantrages durch die Behörden abhängen. Die Bundesregierung setzt das Urteil bislang nicht um. DIE LINKE. wird sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass das Urteil des EuGH umgesetzt wird.

Das Familienzusammenleben ist für eine gelingende Integration von grundlegender Bedeutung. DIE LINKE. ist gegen die Beschränkung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte und damit gegen eine damit verbundene Ungleichbehandlung von Flüchtlingen mit vergleichbarem Schutzbedürfnis. Es darf nicht zu einer Aushebelung des Rechts auf Familiennachzug kommen. Der Familiennachzug muss sowohl Kindern als auch gleich- und andersgeschlechtlichen Lebenspartnerinnen und -partnern sowie Familienangehörigen zweiten Grades möglich sein. Insofern werden wir uns auf der Bundesebene für eine entsprechende bundeseinheitliche Praxis zur Umsetzung des EuGH- Urteils zur Familienzusammenführung einsetzen. Des Weiteren werden wir uns auf Landesebene dafür einsetzen, auf die Landkreise und kreisfreien Städte in geeigneter Weise einzuwirken, um der Rechtsprechung des EuGH zu folgen.

Wir werden den Familiennachzug dort ermöglichen, wo ein gesetzlicher Anspruch besteht.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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